Auszug - Anfrage des Ausschussmitglieds Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Überlauf Zentralklärwerk  

9. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2019/08027 Anfrage des Ausschussmitglieds Tim Reclam (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Überlauf Zentralklärwerk
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Thyen beantwortet die Fragen mündlich und erklärt umfassend die Zusammenhänge. Die schriftliche Fassung der Beantwortung aller Fragen wird dem Protokoll als Anlage 1

beigefügt.

 

Herr Zahn bezieht sich auf die umfangreiche und sehr detaillierte Fragestellung und appelliert an die EBL, wenn es zu viel sein sollte, dann müsse darüber gesprochen werden.

 

Die stellvertretende Vorsitzende sowie Herr Reclam bedanken sich für die schriftlichen,

umfangreichen Ausführungen.

 

 

 


Anfrage:

 

  1. An wie vielen Tagen pro Jahr musste im Zentralklärwerk (ZKW) das dort ankommende Abwasser ungeklärt in die Trave geleitet werden, weil die vorhandenen Kapazitäten  zur unmittelbaren Reinigung nicht ausreichten? Bitte für alle Jahre angeben, für die entsprechende Daten vorliegen.

 

  1. Kommt es vor, dass ungeklärtes Abwasser in die Trave geleitet wird, ohne dass Starkregen die Ursache ist? Wenn ja, was sind weitere Ursachen und an wie vielen Tagen traf das zu? Bitte für alle Jahre angeben, für die entsprechende Daten vorliegen.

 

  1. Ist davon auszugehen, dass die Überlaufpunkte im Stadtgebiet immer dann ungeklärtes Abwasser in die Trave abschlagen, wenn auch im ZKW ungeklärtes Abwasser in die Trave geleitet wird? Sofern dies nicht zutrifft, bitte kurz ausführen.

 

  1. Wie groß sind die Rückhaltekapazitäten im ZKW für ankommendes Abwasser, das nicht unmittelbar in die Aufbereitung gehen kann? Werden diese regelmäßig ausgenutzt, sodass ungereinigtes Abwasser, das nicht unmittelbar in die Aufbereitung gehen kann, nicht in die Trave geleitet wird? Bitte um kurze Bewertung der vorhandenen Kapazitäten.

 

  1. Wie beurteilen Sie einen möglichen Ausbau der Rückhaltekapazitäten im ZKW, um künftig zu verhindern, dass ungeklärtes Abwasser in die Trave geleitet wird? Welche Kapazitäten wären aus heutiger Sicht nötig? Welche Kapazitäten wären voraussichtlich nötig, wenn die Umstellung der Trennkanalisation im gesamten Stadtgebiet Ende der 2030er Jahre abgeschlossen ist?  

 

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Ohne Votum

 


 

 

 

 

zu 9.3     Anfrage von Herrn Reclam zu wildem Müll

 

Herr Reclam fragt nach einem Sonderabfuhrplan bezüglich Müllansammlungen an gewissen Plätzen der Stadt. Herr Dr. Verwey verweist auf die Zuständigkeiten innerhalb der Hansestadt Lübeck und erklärt, dass für öffentliche Parkflächen sowie auch für Papierkörbe in diesen Bereichen der Bereich Stadtgrün und Verkehr verantwortlich sei. Die EBL seien jedoch in konstruktiven Gesprächen mit dem Bereich Stadtplanung, um ein vernünftiges Konzept auszuarbeiten.

 

Herr Senator Hinsen würde es begrüßen, wenn die gesamte Abfallentsorgung in der Verantwortung der EBL liege. Er wird die Anregung von Herrn Reclam im Senat vortragen. Sollte ein Antrag dazu notwendig sein, würde er Bescheid geben.

 

Herr Martens lobt die Papierkörbe in der Fußgängerzone der Stadt Kiel und findet dies beispielhaft. 

 

Herr Rohlf fragt weiterhin, ob man dem Gebührenzahler zumuten könne, den Lübecker Tafel e.V. Kosten zu erlassen. Dies verneint Frau Tews.

 

Herr Rohlf fragt weiter, ob das Rückwärtsfahren in kleinen Straßen und Einbahnstraßen verboten sei. Herr Rehberg verweist auf die Vorschrift der Berufsgenossenschaft; Müllwagen dürfen nicht rückwärtsfahren. Die Ausnahmen würden Gefährdungsmaßnahmen darstellen, Rückwärtsfahrkataster müsse erstellt werden und jede Maßnahme sei gut zu begründen.

Dies bundesweite Problem beschäftige die Branche schon seit ungefähr 2 Jahren.

 

 

zu 9.4     Herr Wilcken zu Sitzungsterminen Oktober/November 2019

 

Herr Wilcken bittet um die Aufnahme einer zusätzlichen Sitzung im Oktober am 24.10.2019 aufgrund von Vergabevorlagen sowie um Verschiebung der November-Sitzung auf den 21.11.2019. Die stellvertretende Vorsitzende und der Ausschuss erklären sich damit einverstanden. 

 

 

 

 

 

Die stellvertretende Vorsitzende erklärt nach Prüfung der Tagesordnung, dass im nichtöffentlichen Teil keine seniorenrelevanten Angelegenheiten anfallen. Der Vertreter

des Seniorenbeirates verlässt die Sitzung.

 

Die stellvertretende Vorsitzende stellt um 17:50 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.

 


 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Niederschrift öT_WA 12.09.2019 (289 KB)