Auszug - Jugendtreff AWO Zollhaus - Bericht Standortsuche  

8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Willy-Brandt-Schule
Ort: Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck
VO/2019/07504 Jugendtreff AWO Zollhaus - Bericht Standortsuche
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Schulz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Weiher erläutert, dass es auch ihr Wunsch gewesen sei, einen neuen Standort für das AWO-Zollhaus zu finden, damit sich die Grenzdokumentationsstätte erweitern kann. Es sei den Jugendlichen jedoch von Anfang an die Möglichkeit des Verbleibs zugesichert worden, wenn sich keine geeignete Alternative finden würde.

Frau Weiher bedankt sich bei allen, die an der Prüfung der 19 möglichen Standorte beteiligt waren. Dieses war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und ging weit über die Grenzen des Fachbereichs hinaus. Unter Einbezug des Beteiligungsprozesses und der Prüfungsergebnisse sei festzustellen, dass der jetzige Standort der beste Standort bleibt. Ein möglicher Anbau könnte die räumliche Situation verbessern. Um das angespannte Verhältnis zwischen Grenzdokumentationsstätte und Jugendtreff zu entschärfen, sei es denkbar, einen externen Mediator hinzuzuziehen und Umgangsformen festzulegen.

 

Frau Möller berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation zur Standortsuche und den verbliebenen vier Optionen, welche aus drei Freiflächen und der Kegelhalle des TSV Schlutup bestehen. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Bei den Freiflächen stehe das Interesse anderer Bereiche der HL entgegen, die Kegelhalle müsste mit einem nicht abschätzbaren finanziellen Aufwand umgebaut werden. Laut Beteiligungsergebnis erscheint den Kindern und Jugendlichen die Netzewiese als einzige Option attraktiv.

 

Frau Stojan fragt nach, warum eine Erweiterung des jetzigen Standortes nicht die 1. Option gewesen sei, fügt jedoch an, dass dieses aufgrund der Spannungen zwischen den Einrichtungen grundsätzlich fraglich sei. Frau Möller antwortet hierzu, dass tatsächlich aufgrund der angespannten Situation vor Ort, der jetzige Standort zuletzt in Betracht gezogen worden sei.

 

Herr Puhle fragt nach den entgegenstehenden Interessen bzw. welche Bereiche betroffen sind. Frau Möller führt aus, dass für die Netzewiese die Lübeck Port Authority (LPA) verantwortlich sei, für die Freifläche am Wilhelm-Krohn-Platz sei es die Wirtschaftsförderung der KWL GmbH.

 

Frau Weiher merkt an, dass die KWL mit Wohnungsbau beauftragt sei, dass dieses Vorrang hätte und dass die LPA mit der geplanten Hafenentwicklung der Belebung Schlutups nützlich sein könne.

 

Frau Hildebrand sieht in der Grenzdokumentationsstätte und dem Jugendtreff sehr wichtige Einrichtungen, sieht jedoch die Empfehlung der Verwaltung, beide Einrichtungen am jetzigen Standort zu lassen, als sehr kritisch an und würde davon abraten.

 

Herr Kerlin sieht die Empfehlung ebenfalls als kritisch an und gibt außerdem den eventuell greifenden Denkmalschutz zu bedenken.

 

Herr Krause führt an, dass mit dem zu erwartenden hohen finanziellen Aufwand die bestmögliche Lösung gefunden werden solle, was aber nicht der jetzige Standort sein könne.

 

Frau Schulte-Ostermann merkt an, dass auch die Grenzdokumentationsstätte einen pädagogischen Auftrag habe und dass es nicht nachzuvollziehen sei, warum eine nachbarschaftliche Nutzung des jetzigen Standorts nicht möglich sei.

 

Frau Weiher teilt mit, dass es eine grundlegende rechtliche Veränderung gegeben habe. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben habe in einem Schreiben vom 24.04.2019 das Nutzungsverpflichtungsende als 31.10.2024 bezeichnet.

 

Herr Bernet merkt an, dass die Jugendarbeit bereits seit dem 01.07.1999 in dem jetzt genutzten Gebäude stattfindet. Er möchte, dass das Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Niederschrift beigefügt wird.

 

Herr Puhle äußert, dass er sich eventuell ein gemeinsames Projekt mit der LPA vorstellen könne, woraufhin Frau Gladasch einwirft, dass die Jugendarbeit verpflichtend bis zum 31.10.2024 in den jetzigen Räumen stattfinden muss. Frau Gladasch sichert eine rechtliche Prüfung der Verpflichtung zu. Herr Puhle ergänzt, dass bei tatsächlicher Nutzungsverpflichtung bis zum 31.10.2024 auch der Gedanke der attraktiven Verlagerung der Grenzdokumentationsstätte in Betracht gezogen werden könne.

 

 

Herr Puhle macht folgenden Verfahrensvorschlag:

 

Die verbliebenen vier Standortoptionen müssen noch detaillierter geprüft und die Ergebnisse bis zur nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 22.08.2019 vorliegen.

 

 

  1. Die Art und Dauer der Nutzungsverpflichtung des jetzigen Standortes muss geprüft werden.

 

  1. Zur Fläche der LPA sagt Herr Puhle, dass er sich eventuell ein gemeinsames Projekt mit der LPA vorstellen könne. Hier müsse ein Gesprächstermin mit der LPA, Frau Weiher und Frau Reichel stattfinden. Letztendlich müsse dann die Bürgerschaft über die weitere Entwicklung der Fläche entscheiden.

 

  1. In Bezug auf die Freiflächen Wilhelm-Krohn-Platz und Westphalstraße müsse geklärt werden, welche Bebauung hier möglich wäre.

 

  1. Für die Kegelhalle müsse ein Konzept für Umbau und gemeinsame Nutzung mit dem TSV Schlutup erarbeitet werden.

 

  1. Herr Puhle berichtet von einer weiteren Option in der Fabrikstraße 23 (ehemalige Kita), auch diese Option müsse detailliert geprüft und Ergebnisse ebenfalls zum 22.08.2019 vorliegen.

 

Der Ausschussvorsitzende ist in die oben genannten Punkte einzubeziehen.


Bericht:

 

Auftrag an den Bereich Jugendarbeit einen alternativen Standort für das Jugendzentrum Zollhaus in Schlutup zu finden.


Der Ausschuss widerspricht dem Verfahrensvorschlag nicht und nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Standortsuche Jugendarbeit Schlutup (288 KB)