Auszug - Empfehlung des Hauptausschusses zum interfraktionellen Antrag: Begleitantrag zu "Anmietung: Königstraße 49-57, Fleischhauerstraße 31-37 und Dr.-Julius-Leber-Straße 26-38 - Königpassage - VO/2019/07429  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07583 Empfehlung des Hauptausschusses zum interfraktionellen Antrag: Begleitantrag zu "Anmietung: Königstraße 49-57, Fleischhauerstraße 31-37 und Dr.-Julius-Leber-Straße 26-38 - Königpassage - VO/2019/07429
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Fürter, BM Rathcke und BM Stolzenberg. BM Stolzenberg verliest den Antrag, den seine Fraktion zu TOP 5.1.3 gestellt hat. Es sprechen weiterhin BM Steffen und BM Prieur. BM Prieur schlägt vor, das durch den FDP-Antrag beantragte Standortkonzept nicht bis 2020, sondern bis 2021 erstellen zu lassen und den Antrag entsprechend zu ändern.

 

Die FDP trägt den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion mit.

 

Die Vorsitzende lässt nunmehr über den FDP-Antrag in geänderter Fassung abstimmen.

 

 


Beschluss in der um den geänderten FDP-Antrag ergänzten Fassung (fett/kursiv):

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 zu TOP 7.1 mit VO/2019/07429 beschlossen, den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag mit Mehrheit an die Bürgerschaft zu überweisen:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Standortkonzept für die Neuordnung der Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung und städtischen Eigenbetriebe vorzulegen.

Ziel ist die Anzahl der Standorte zu reduzieren, aufgabengerecht zu bündeln und

auslaufende Mietverträge nach Möglichkeit nicht zu verlängern. Teil der Konzeption

ist ein neu zu errichtendes Verwaltungszentrum, das Ansprüchen an eine moderne

Verwaltung und einem attraktiven Arbeitgeber gerecht wird. Die Umsetzung des Konzeptes hat bis spätestens 2030 zu erfolgen. Dem Hauptausschuss ist mindestens 1 x jährlich über den Fortgang der Planungen zu berichten.

 

Die Erstellung des Standortkonzeptes für die Neuordnung der Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung und städtischen Eigenbetriebe erfolgt bis Ende 2021.

 

 


Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 7