Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden  

1. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 1.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Frau Dr. Blunk, Herrn Büttner, Herrn Rohlf, Herrn Lange, Herrn Quirder, Herrn Heidemann, Herrn Hinrichs, Herrn Schaafberg, Herrn Schwarz sowie die Ausschussmitglieder, die als Gäste an der heutigen Sitzung teilnehmen: Herrn Fraederich und Herrn Höfl, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und bittet um eine Vorstellungsrunde. Er freut sich auf viele bürgernahe Themen, die auch den Reiz der Mitarbeit in diesem Ausschuss ausmachen, der ähnlich wie ein Aufsichtsrat agiere. Er wünscht sich ausführliche Informationen über die EBL, sparsames, effektives und umweltschonendes Arbeiten.

Dies vorausgesetzt bedeutet, dass die WA-Mitglieder dann als Advokaten  in der Bürgerschaft und in der Öffentlichkeit agieren. 

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die nächsten beiden Sitzungen in betrieblichen Anlagen der EBL vor Ort durchzuführen, um die Gelegenheit zu nutzen, an einer Führung teilzunehmen.