Auszug - Verpflichtung der übrigen Beiratsmitglieder  

Sitzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Beirat für Seniorinnen und Senioren Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein die übrigen Beiratsmitglieder einzeln durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein.

Die Verpflichtung von Herrn Christian Bauersachs und Herrn Oswald Becker erfolgen in der kommenden Sitzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren.