Einschätzung externer Kosten und Nutzen der Verkehrsarten in der HL
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen Bericht über externe Kosten (gesellschaftliche Folgekosten) und externe Nutzen der unterschiedlichen Verkehrsarten (mindestens ÖPNV, MIV und Fahrrad) auf der kommunalen Ebene der Stadt Lübeck vorzulegen.
Der Bericht möge bundesweit ermittelte Daten und erprobte Berechnungsmethoden nutzen - wie sie z.B. das Umweltbundesamt und vom ihm beauftragte Institute verwenden - um (zwecks Aufwandsminimierung) im Sinne einer Literaturstudie ohne eigene Erhebungen einschlägige und vergleichbare überregionale Informationen auf die lokale Ebene der Stadt Lübeck umzurechnen.
Das hier zitierte Umweltbundesamt spricht auch Siedlungsstrukturen und Sozialverträglichkeit an, konzentriert sich von Haus aus aber auf externe Folgekosten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Flächennutzung usw. Es empfiehlt sich, für eine Gesamtbetrachtung Erhebungen mit dem Schwerpunkt auf sozialen Parametern hinzuzuziehen.
Der Bericht soll dazu beitragen, bei Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel für die unterschiedlichen Verkehrsarten Hilfe zu bieten, die gesellschaftlichen Kosten der Gesamtmobilität in der Stadt zu senken und den Nutzen für die Einwohnerschaft zu erhöhen.
Begründung:
Das Umweltbundesamt stellt in seinen Publikationen dar, dass der Beitrag des Verkehrswesens für Beschäftigung und Einkommen zwar detailliert bekannt sei, unzureichend bekannt seien jedoch die externen Kosten des Verkehrs, die von der Allgemeinheit zu tragen sind.
"Positive externe Effekte (externe Nutzen) rechtfertigen eine staatliche Unterstützung, negative externe Effekte (externe Kosten) hingegen Beschränkungen dieser Aktivitäten. Dass Verkehr, insbesondere der Kfz-Verkehr, erhebliche externe Kosten verursacht, ist selbst von den Interessengruppen des Autoverkehrs unbestritten." ("Externe Effekte des Verkehrs in Deutschland", UBA-Texte 66/96, Berlin 1996).
Die seither vorliegenden Untersuchungen lassen die Folgerung zu, dass die Bewältigung der negativen Folgen einer unterbleibenden öffentlichen Ausgabe ("Einsparung") beim öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die haushalterisch bezifferbare Minderausgabe zunichtemachen und eine Belastung für die BürgerInnen bedeuten kann.
Betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen von ÖPNV-Firmen und Darstellungen im städtischen Haushalt reichen für Entscheidungen über die Höhe der Ausgaben für die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht aus: beide Zahlenwerke sind aufgrund ihrer Ausblendungen.
Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, werden dieser TOP und der TOP 5.3.5 zusammen behandelt.
Die Diskussion ist unter diesem TOP wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.
Frau Glogau merkt an, dass sie gerne von den Antragstellern eine Erläuterung wünsche, um den Antrag zu verstehen.
Herr Dr. Koß erläutert, dass es viele verkehrsmäßige Probleme in Lübeck gäbe und daher eine Zusammenstellung der externen Kosten wünschenswert wäre. Er sagt zu, den Satz aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (TOP 5.3.5) mit aufzunehmen, aber nicht als Ersatz.
Herr Voht möchte wissen, ob mit dem Antrag beabsichtigt sei, den betriebswirtschaftlichen Nurten der Hansestadt Lübeck darzustellen oder den volkswirtschaftlichen Nutzen.
Frau Friedrichsen sieht es als schwierig an, sich vorzustellen, wie man die erworbenen Daten für Lübeck sinnvoll nutzen könne.
Herr Lötsch sieht ebenfalls nicht die Notwendigkeit mit den Daten etwas anfangen zu können und sagt zu diesen Antrag abzulehnen.
Herr Ramcke sieht es als wichtig an, dass eine gewisse Transparenz bezüglich der Kosten hergestellt werde.
Frau Haltern sieht in so einer zusätzlichen Prüfung durch die Verwaltung nur die Bindung von Personal und die Entstehung zusätzlicher Kosten, ohne dass ein nutzbares Ergebnis dabei herauskomme.
Herr Pluschkell erläutert, dass diese Diskussion seit Jahren immer wieder in der Politik geführt werde, und dass es nicht notwendig sei neue Zahlen zu ermitteln.
Herr Dr. Brock sieht so eine Erhebung nicht auf der Ebene einer Kommune wie der Hansestadt Lübeck, sondern eher beim Städte- oder Gemeindetag angesiedelt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 2 Stimmen
Gegen den Antrag: 13 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.