Auszug - Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05910 Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2018 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob seitens der Verwaltung auch über eine Behelfsbrücke als mögliche Alternative nachgedacht worden sei und wenn ja, mit welchem Ergebnis.

Herr Matthies erläutert, dass eine Behelfsbrücke aus Platzgründen nicht realisierbar sei und auch eine Umfahrung über das Hafengelände aus sicherheitstechnischen Gründen nicht in Frage käme. Die Verwaltung werde im Zuge des Knotenpunktes Schwartauer Allee / Bei der Lohmühle verschiedenste Maßnahmen vornehmen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es eine Machbarkeitsstudie hierfür gäbe und ob diese im Bauausschuss einmal vorgestellt werden könne.

Herr Matthies verweist auf die Messungen und Zählungen im Straßenzug „Bei der Lohmühle“ und sagt eine Vorstellung im Bauausschuss zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.