Auszug - Bebauungsplan 01.77.00 ? Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) ? Aufstellungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/05813 Bebauungsplan 01.77.00 ? Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) ?
Aufstellungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie der Gestaltungsbeirat (GBR) zu den aktuellen Entwicklungen Stellung genommen habe, und mit welchem Ergebnis.

Frau Koretzky verweist auf die Sitzung des GBR Anfang März 2018 und erläutert, dass dieser der Hansestadt Lübeck empfohlen habe, aufgrund der neu hinzugekommenen Baumasse durch das Medienhaus und das Parkhaus, diese durch einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb überprüfen zu lassen. Das Parkhaus im Eingangsbereich wurde nicht befürwortet.

 

Herr Ramcke möchte wissen, von wem das Parkhaus überhaupt gewollt sei.

Frau Koretzky erläutert, dass dies im Wesentlichen auf Vorgaben und Anforderungen des Medienhauses und der KWL beruhe.

 

Herr Quirder möchte wissen, ob die Verwaltung geneigt sei, der Empfehlung des GBR zu folgen.

Frau Koretzky bestätigt ihm dies. Des Weiteren verweist sie darauf, dass die Nördliche Wallhalbinsel unter Denkmalschutz (als „Sachgesamtheit – Mehrheit baulicher Anlagen“) gestellt worden sei.

 

Herr Howe möchte wissen, wie sich der GBR zum sozialen Wohnungsbau geäußert habe.

Frau Koretzky führt aus, dass der GBR die Umsetzung der 30%-Quote in den bestehenden Schuppen kritisch sehe. Die Probleme würden schon mit der barrierefreien Erreichbarkeit beginnen.

 

Herr Dr. Brock zeigt sich verwundert, dass es jetzt erst zu einer Unterschutzstellung des dortigen Gebietes gekommen sei.

Frau Koretzky erläutert, dass die erforderliche denkmalrechtliche Prüfung auf der Grundlage des neuen Denkmalschutzgesetzes erfolge und die Erkenntnisse erst zum jetzigen Zeitpunkt vorlägen. Die Unterschutzstellung würde seit langer Zeit von der BIRL bzw. der PIH gefordert.

 

Herr Lötsch bittet darum, dass die weiteren Zwischenergebnisse in den kommenden Bauausschusssitzungen vorgetragen werden sollen, was ihm seitens der Verwaltung zugesagt wird.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  13 Stimmen

Gegen die Vorlage:  1 Stimme

Enthaltungen:   1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

1. Für den Bereich der über die Straße Willy-Brandt-Allee erschlossenen und zwischen dem altstadtseitigen Hansahafen und dem nordwestlich zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen im Stadtteil Innere Stadt gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich der nördlichen Wallhalbinsel wird der Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel (PIH[1]-Konzept) - aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung des von der PIH erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck, welches am 25.02.2016 von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck als Grundlage für die weitere Planung beschlossen wurde, geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

 


[1] PIH Projektgruppe Initiative Hafenschuppen