Auszug - Neue Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.2.1 Neustraße (Herr Dr. Brock) – 5.610

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es einen neuen Sachstand bezüglich der Bebauung in der Neustraße gäbe.

 

 Abschließende Antwort:

 Herr Schröder erläutert, dass es dort momentan nichts Konkretes gäbe.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.2 Neubau Verwaltungszentrum (Herr Freitag) – 5.610

Herr Freitag möchte wissen, ob es einen aktuellen Sachstand zum neuen Verwaltungszentrum, als Ersatz für den Mühlendamm gäbe, bzw. hierzu eine Zeitschiene.

 

 Abschließende Antwort:

Frau Glogau erläutert, dass die Verwaltung momentan intensiv in die Raumplanung einsteige, bei der alle Bereiche des Fachbereiches betroffen seien und man daher von einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgehen müsse.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.3 Fahrradbeauftagte/r (Herr Freitag) – 5.610

Herr Freitag möchte wissen, wie weit es bei der Nachbesetzung der Stelle der/des Fahrradbeauftragte/n der Hansestadt Lübeck sei.

 

 Abschließende Antwort:

Herr Schröder führt aus, dass man hierfür das Personal stärken wolle und die Aufgabe auf eine breitere Basis stellen wolle. Dazu befinde man sich gerade in der Überlegung, wie man diesen Posten perspektivisch aufstelle.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.4 Ehemaliges Schlachthofgelände (Herr Ramcke) – 5.610

Herr Ramcke möchte wissen, wie der Status Quo beim ehemaligen Schlachthofgelände im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sei.

 

 Abschließende Antwort:

Herr Schröder verweist auf den bestehenden Bürgerschaftsauftrag und führt aus, dass neben dem anlaufenden Prozess zum Rahmenplan Innenstadt auch dieser Auftrag parallel abgearbeitet werden solle.

Herr Voht gibt zu bedenken, dass die betroffenen Anwohner im Quartier um das Schlachthofgelände sich nicht angesprochen fühlen, wenn es um den Rahmenplan Innenstadt gehe.

Herr Schröder sagt zu, dass die Einbeziehung der Bewohner auch unabhängig von der Diskussion Innenstadt in den betreffenden Quartieren erfolgen  werde.

 

Frau Kemke, die vom Bauausschuss Rederecht erhält, ergänzt, dass die Perspektivwerkstatt Innenstadt nicht nur für die Altstadtbewohner gedacht sei und sich zu Fragen des Oberzentrums Lübeck auch Bewohner aus Stockeldorf und Bad Schwartau äußern können sollen.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.5 Niendorfer Hauptstraße / Verkehrsstau (Herr Pluschkell) – FB 3

Herr Pluschkell merkt an, dass es gerade in den Morgenstunden vor der Kita in der Niendorfer Hauptstraße zu Rückstauungen bis zum Bahnübergang komme, da dort Fahrzeuge parken. Hierzu möchte er wissen, ob dies der Verwaltung bekannt sei.

 

 Abschließende Antwort:

Frau Glogau vermutet, dass dieser Rückstau auf parkende Fahrzeuge der Eltern der Kindergartenkinder zurückzuführen sei und sagt zu, diese Problematik an die zuständige Ordnungsbehörde des Fachbereiches 3 weiterzugeben.

 Nachträglich zur Niederschrift:

Von der Straßenverkehrsbehörde wurde bereits eine Verlängerung des Haltverbots angeordnet. Das Thema ist daher aus Sicht der Verwaltung erledigt. Wann eine Umsetzung durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr erfolgen wird ist nicht bekannt. Im Anschluss sollte die Verkehrsüberwachung Stichprobenkontrollen durchführen.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.6 Zebrastreifen in der Willy-Brandt-Allee (Herr Pluschkell) – 5.651

Herr Pluschkell möchte wissen, ob es Planungen zu einem Zebrastreifen in der Willy-Brandt-Allee auf Höhe der MuK gäbe.

 

 Abschließende Antwort:

Frau Glogau verweist auf den barrierefreien Umbau der MuK und in dem Zusammenhang mit der Prüfung einer Realisierung eines Zebrastreifens.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.2.7 Hausmeister- und Schneeräumdienst (Herr Prieur) – 5.651

 VO/2018/05870

Herr Prieur erläutert, dass die unten stehenden Fragen fälschlicherweise für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses in Allris eingestellt worden sind, seiner Meinung nach aber im Bauausschuss beantwortet werden müssen.

 

 1. Notdienste der Hausmeister des GMHL

Seit 1.1.2018 hat das GMHL erstmalig einen Notdienst (24 h – 365 Tage) für Schulen und weitere städtische Gebäude eingeführt. Dabei werden jeweils ein Hausmeister in drei Bezirken in den Zeiten Montag bis Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr und an den ganzen Wochenenden in Rufbereitschaft gesetzt.

 

Fragen:

Gibt es und wenn ja welche gesetzlichen Vorschriften für die Einrichtung solcher Notdienste?

Wenn ja, wann sind diese geändert worden, weil die Notrufbereitschaft erst zum 1.1.2018 in Lübeck eingerichtet wurde?

Wie viele und welcher Art von Einsätzen von Polizei und Feuerwehr gab es in den Notdienstzeiten in den Jahren 2016 und 2017, die einen Einsatz von einem Hausmeister bedurften?

Wie viele Hausmeister leisten diesen Notdienst und wie viele nicht?

Ist die Teilnahme an dem Notdienst für die Hausmeister freiwillig oder verpflichtend?

Sind die Notrufpläne (Telefonnummern) der Polizei und der Feuerwehr ausreichend bekannt?

Welche Einsatzpläne und Ausrüstung gibt es für den notdienstleistenden Hausmeister?

Welche zusätzlichen Kosten (Bereitschaftsentlohnung, zusätzliche Arbeitszeit durch Übergaben, Fahrzeuge etc.) entstehen der Hansestadt Lübeck?

Sind diese zusätzlichen Kosten im Haushalt 2018 enthalten?

Ist dieser Notdienst auch für andere Fälle außer Einbruch und Feuer gedacht?

Nach dem neuesten EuGH Urteil sind Rufbereitschaftszeiten Arbeitszeiten. Wie bewertet die GMHL dieses Urteil und welche zusätzlichen Kosten könnten der Hansestadt Lübeck entstehen?

Wie wird die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach einem Einsatz für den Hausmeister eingehalten?

Warum sind nicht alle Schulen bzw. Objekte im Notfallplan?

Sind alternative Notdienste z. B. von Drittanbietern geprüft worden?

 

2. Schneeräumdienst an Schulen

 

Fragen:

Wie ist die Schneeräumung an Schulen bzw. städtischen Gebäuden während und außerhalb der Hausmeisterdienstzeiten geregelt?

Wie werden die Hausmeister vom GMHL dafür ausgerüstet?

Wenn an Drittanbietern die Aufgaben vergeben worden sind, in welchen Zeiten werden dann die Objekte geräumt?

Wie ist der Räumdienst geregelt im Vertretungsfall der Hausmeister (Zwei Objekte zur gleichen Zeit räumen)?

Wer ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Räumpflicht verantwortlich und wer haftet bei Schäden, insbesondere, wenn der Drittanbieter nicht räumt?

Wie werden die Hausmeister mit Arbeits- und Schutzkleidung für ihre Tätigkeiten ausgestattet?

 

Zwischenantwort:

 Es wird eine Beantwortung der Anfragen zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.