Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Drehbrückenplatz (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 05.02.2018

Herr Howe merkt an, dass die Bebauungsgrenze am Drehbrückenplatz scheinbar überschritten worden sei, so dass hier in den Bestand der Linden eingegriffen werde. Hierzu hätte er gerne eine Stellungnahme der Verwaltung.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 05.03.2018:

Die Umgestaltung der „Untertrave“ einschließlich Drehbrückenplatz beginnt gemäß der genehmigten Ausführungsplanung bei der Hausecke „An der Untertrave Nr.61 / 60“. Im Übergangsbereich zum Altbestand in Richtung „Fischergrube“ wurde im Anpassungsbereich u.a. auch das Großpflaster im ehemaligen Parkstreifen großzügig aufgenommen. Dies wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder ordnungsgemäß eingebaut. Eine Überschreitung der in den Planungen verzeichneten Grenzen hat somit nicht stattgefunden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Prostitutionsschutzgesetz (Herr Prieur) – FB 3

 TOP 5.2.6 am 05.02.2018

Der Prieur spricht die Änderung des Prostitutionsschutzgesetzes zum 01.01.2018 an.

Gemäß der Änderung dürfen jetzt vermietete Wohnungen nicht mehr mit privaten Wohnungen und reinen Wohnungen gemischt werden. Hierzu möchte er wissen, wie die Verwaltung jetzt damit umgeht, um zu überprüfen, ob es eine Zulassung gibt oder nicht.

 

Zwischenantwort:

Frau Glogau erläutert, dass dies eher eine Anfrage an den Fachbereich 3 wäre und sagt zu, diese dorthin weiter zu geben und die Antwort denn im Bauausschuss zu präsentieren.

 

 Antwort am 05.03.2018 von der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des FB3:

Zum 01.07.2016 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten.

 

Wer gewerblich eine Prostitutionsstätte betreibt, benötigt hierfür nun eine Erlaubnis nach dem ProstSchG.

Die Bearbeitung des Erlaubnisverfahrens und die Prüfung der Erlaubnispflicht sind in Lübeck der Abteilung Gewerbeangelegenheiten (Fachbereich 3) übertragen worden. Erlaubnisverfahren nach dem Baurecht bleiben hiervon aber unberührt.

 

Verbote zu den von Herrn Prieur genannten Vermischungen von vermieteten, privaten und reinen Wohnungen finden sich im Prostituiertenschutzgesetz nicht.

 

Die Betreiber von Prostitutionsstätten (dies sind Bordelle, gewerbliche Vermietung sog. „Modellwohnungen“, Tantra-Massagestudios, usw.), waren aufgefordert, sich bis Ende des Jahres 2016 in der Abt. Gewerbeangelegenheiten zu melden und einen Antrag auf Erlaubnis zu stellen. Es wurden 29 einschlägige Adressen angezeigt und 24 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz gestellt. Über diese Anträge ist nun zu entscheiden.

 

Eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz dürfte nach Auffassung der Abt. Gewerbeangelegenheiten aber erst dann erteilt werden können, wenn ermittelt worden ist, dass die angedachte oder bereits praktizierte Nutzung des Gebäudes oder Gebäudeteiles den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Vor dem Erlaubnisverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz wird daher ein bauaufsichtliches Verfahren zur Beurteilung der Nutzungsänderung für erforderlich gehalten.

 

Dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung (5.610) wurde im Dezember 2016 eine Liste der angezeigten Prostitutionsstätten übermittelt, um prüfen zu können, inwieweit in den genannten Fällen baurechtliche Genehmigungen zur Nutzungsänderung vorliegen.

 

Nach Einschätzung der Abt. Gewerbeangelegenheiten kann eine sachgerechte Bearbeitung des Themenkomplexes nur gemeinsam durch die genannten Fachbehörden erreicht werden.

 

Die Bauaufsicht wird daher gebeten, einen Termin für ein Abstimmungsgespräch vorzuschlagen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Bahnübergang Teerhofinsel (Herr Rosenbohm) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 19.02.2018

Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Überplanung des Bahnüberganges auf der Teerhofinsel im Rahmen der Fehmarnbeltquerung?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 05.03.2018:

Nach Vorstellung der möglichen Varianten durch die DB Netz sprach sich die Stadt Lübeck für die Variante 1 zur Aufhebung des Bahnübergangs aus.

Diese Variante stellt eine Straßenüberführung in gleicher Lage dar. Die DB hat sich dem Votum angeschlossen und die Variante 1 entsprechend in die weiteren Planungsschritte überführt.

Eine vorläufige Schätzung führte zu Gesamtkosten in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro (ohne Rückbau des Bahnübergangs; Stand Variantenuntersuchung 2017).

Da es sich um eine Maßnahme nach Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, ist 1/3 der Kosten durch den Straßenbaulastträger zu tragen. Dies ist im Fall des Bahnübergangs Teerhofsinsel die Stadt Lübeck. Hierfür kann eine Förderung in Höhe von bis zu 75% aus Landes-GVFG-Mitteln eingeholt werden.

Es ist seitens der DB Netz vorgesehen für den Planfeststellungsabschnitt, in dem auch der Bahnübergang liegt, im 3. Quartal 2018 die Unterlagen zur Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens einzureichen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Sporthallen in der Hansestadt Lübeck (Herr Prieur) – FB 4

 TOP 5.2.7 am 19.02.2018

Herr Prieur merkt an, dass es bei einigen Sporthallen in Lübeck zu Ausfällen der Heizungsanlage gekommen sei und einige sogar ganz abgängig sein sollen. Auch einige Fußböden wären stark ramponiert. Im Hinblick auf die Schulbauförderrichtlinie möchte er wissen, ob hierfür etwas seitens der Hansestadt Lübeck eingereicht werden soll.

 

Antwort am 19.02.2018:

Frau Glogau spricht den in der kommenden Woche stattfindenden Workshop mit dem FB4 an und sagt zu, dieses Thema dort anzusprechen.

 

 Antwort am 05.03.2018 durch den FB4:

Zu der oben stehenden Anfrage kann im Moment auch nur die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden vom 11.01.2018 zitiert werden.

 

Danach gibt es unter Ziffer IV, kommunale Konsolidierungshilfen, den Hinweis, dass in den Jahren 2018 bis 2020 Mittel i.H.v. insgesamt 50 Mio. bzw. 7,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden für Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Schulbaus und der Sanierung kommunaler Sportstätten.

 

Im Rahmen dieser genannten Schulbaumittel von 50 Mio. Euro soll davon ein Betrag von 7,5 Mio. Euro für die Fortsetzung des Programmes zur Sanierung von sanitären Anlagen an Schulen reserviert werden.

 

Die Förderrichtlinie für Sportstätten, so heißt es weiter, also die genannten 7,5 Mio. Euro, wird mit dem Ziel einer Öffnung für zusätzliche förderfähige Maßnahmen in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landessportverband überarbeitet.

Soweit die Formulierung der genannten Vereinbarung.

 

Zwischenzeitlich gibt es aber schon mal einen Entwurf einer Förderrichtlinie für die Sportmittel. Darin heißt es, dass diese 7,5 Mio. Euro dienen sollen für nicht überdachte Sportflächen (Freisportanlagen), inkl. Tribünen und Umkleidehäusern und zusätzlich zu der bisherigen Regelung der Förderrichtlinien auch noch Schwimmbäder einschließt.

Die Förderrichtlinien haben wir bisher nur als Entwurf und werden dazu auch noch Stellung nehmen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen im Lande Schleswig-Holstein erhält Lübeck in etwa vom Landestopf ca. immer rund 10%, also 750.000,- Euro. Dies wird uns bei den vielen Sportstätten, die wir haben, ob stadteigene oder Vereinssportstätten, nicht so richtig weiterhelfen.

 

Die von Herrn Prieur genannten Beispiele Sporthallenboden und Sporthallenheizung sind hiervon nicht in die Förderung einbezogen, nach den derzeitigen Erkenntnissen des Richtlinienentwurfes.

 

Für diese Möglichkeiten, Heizung und Erneuerung von Sporthallenfußboden aus Klimaschutzgründen, gibt es auf Bundesebene die Kommunalrichtlinie, die ist aber dem GMHL besser bekannt, als uns und wird dort angewandt und verwaltet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Kontaminierter Boden Travemünde (Herr Howe) – 5.691

 TOP 5.2.12 am 19.02.2018

Herr Howe möchte wissen, ob im Zuge der Umgestaltung am Fischereihafen in Travemünde auch kontaminierter Boden auf dem ehemaligen Gelände von HATRA gefunden worden sei, und wenn ja, wer für die Entsorgung finanziell zuständig sei, der Investor oder die Hansestadt Lübeck?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 05.03.2018:

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 32.14.00 Auf dem  Baggersand/ Hafenquartier sind zur Einschätzung der Belastungssituation durch schädliche Bodenverunreinigungen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchgeführt worden. Gegenstand der Untersuchung war auch das ehemals als Maschinenfabrik / Schiffswerft genutzte Grundstück Auf dem Baggersand 15. Die aufgefundenen Verunreinigungen sind gutachterlich dokumentiert und deren Sanierung im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Sanierungsarbeiten sind gutachterlich zu begleiten und vor Aufnahme der Wohnnutzung ist die Nutzungsverträglichkeit durch Abschlussbericht gegenüber der Fachbehörde nachzuweisen.

 

Die GEV Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG, welche zwischenzeitlich die Flächen Auf dem Baggersand 15 erworben hat, hat sich bereits im Eckpunktepapier mit der Hansestadt Lübeck vom 2.9./28.9.2015 zur Beseitigung aller Altlasten auf den heutigen privaten Grundstücken auf ihre Kosten verpflichtet. Das Eckpunktepapier ist Grundlage für den Grundstückstauschvertrag zwischen Hansestadt Lübeck und GEV, welcher GEV entsprechend zur Altlastenbeseitigung auf den zukünftig städtischen Flächen verpflichtet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Hafenentwicklungsplan (Herr Howe) – 5.691

 TOP 5.2.6 am 19.02.2018

Herr Howe möchte wissen, wann der Hafenentwicklungsplan im Bauausschuss vorgestellt werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 Antwort am 05.03.2018:

Herr Wiese erläutert mündlich, warum es zu den Verzögerungen gekommen ist und stellt in Aussicht, dass es zu einer Vorstellung Ende 2018 / Anfang 2019 im Bauausschuss kommen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Nachfrage MAZ:

Herr Prieur spricht noch einmal die Antwort zum MAZ an und möchte wissen, wie es dort nun weitergehe.

Herr Schröder erläutert, dass es einen Bauantrag gebe, der in Verbindung mit dem Landschaftsschutz geprüft werde. Bezüglich der Verlängerung des Pachtvertrages verweist Herr Schröder auf den Bereich der Liegenschaften.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Nachfrage Hausmeisterdienste

Frau Friedrichsen möchte wissen, wann es seitens des Gebäudemanagements Informationen zu den Hausmeisterdiensten gäbe.

Herr Babendererde erläutert, dass es demnächst einen Bericht zur Evaluation der Hausmeisterdienste geben werde.

Frau Friedrichsen möchte weiter wissen, ob es eine Rückforderung der HL an die privat vergebenen Dienstleistungen u.a. bezüglich der teilweise nicht erfolgten Schneeräumung an Schulen gäbe.

Herr Babendererde bestätigt, dass die Verwaltung im Gespräch mit den angesprochenen Dienstleistern sei und dass es parallel auch diesbezüglich eine Prüfung durch den Bereich Recht gäbe. (Ergänzungen gemäß Bauausschusssitzung vom 16.04.2018)

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Nachfrage Maria-Goeppert-Straße

Herr Ramcke möchte wissen, wann er die Zahlen vom Bereich Stadtgrün und Verkehr im Zusammenhang mit der Maria-Goeppert-Straße im Hochschulstadtteil erhalten werde.

Frau Wulke-Eichenberg sagt zu, dass Sie diese Zahlen bis zur nächsten Bauausschusssitzung am 19.03.2018 nachreichen werde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.