Antrag:
Aufgrund der im Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel (VO/2017/05611) vom 12. Dezember 2017 gegebenen Informationen und Empfehlungen wird folgender Antrag gestellt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, verwaltungsseitig die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in zwei Bauabschnitten durch die Investoren- und Nutzergemeinschaft PIH Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (PIH EuE GmbH) zeitnah zu ermöglichen.
Hierzu gehören folgende Schritte:
- Die Änderung der bestehenden Anhandgabe-Vereinbarung in Bezug auf Umgriff und Laufzeit in zwei auseinanderfallende Bauabschnitte bezüglich
a) der im Rahmen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (1. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 1A, MI 4 und der historischen Hafenschuppen A, B (und eventuell C) und
b) der erst im Rahmen eines geänderten Bebauungsplans möglichen Entwicklungsmaßnahmen (2. Bauabschnitt), namentlich der Entwicklung der Baufelder MI 3B und der historischen Hafenschuppen D und F (und eventuell C).
Die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 1. Bauabschnitts sollte befristet werden auf den 31. Dezember 2018, die Laufzeit der Anhandgabe für die Liegenschaften innerhalb des 2. Bauabschnitts sollte enden bei Mitteilung der Genehmigung des Satzungsbeschlusses für den geänderten Bebauungsplan durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
- Einleitung des förmlichen Bebauungsplanverfahrens zwecks Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans. Die PIH EuE GmbH beauftragt ein entsprechendes Planungsbüro auf ihre Kosten.
- Durchführung der vereinbarten Realisierungs-Wettbewerbe für das Baufeld MI 1A (Gewerbe inkl. Parkhaus), sowie das Baufeld MI 4 (Hotelneubau) auf Kosten der PIH EuE GmbH,
- Abschluss eines städtebaulichen Erschließungsvertrags mit der PIH EuE GmbH als Vorhabenträgerin mit dem Ziel, die Gesamterschließungsmaßnahme in zwei Bauabschnitten zu realisieren.
Wie bereits unter TOP 1.2 beschlossen, werden dieser Antrag und der Bericht unter TOP 4.2.2 mit dem weiteren Antrag unter TOP 5.3.5 zusammen diskutiert. Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse sind unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt aufgelistet.
Herr Howe beantragt die punktweise Abstimmung der beiden Anträge.
Die Bauausschussmitglieder stimmen diesem Verfahren einstimmig zu.
Herr Voht beantragt eine Vertagung der beiden unter TOP 5.3.4 und 5.3.5 stehenden Anträge.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Voht abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für eine Vertagung des Antrags:6 Stimmen
Gegen eine Vertagung des Antrags:7 Stimmen
Enthaltungen:2 Stimmen
Der Vertagungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den ersten Punkt abstimmen
(Hinter dem Satz: „Hierzu gehören folgende Schritte:“ bis zu „…des Landes Schleswig-Holstein.“)
Abstimmungsergebnis:
Für den ersten Punkt:8 Stimmen
Gegen den ersten Punkt7 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem ersten Punkt mehrheitlich zu.
Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den zweiten Punkt abstimmen
(Ab: „2. Einleitung des…:“ bis zu „…auf ihre Kosten.“)
Abstimmungsergebnis:
Für den zweiten Punkt:8 Stimmen
Gegen den zweiten Punkt7 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem zweiten Punkt mehrheitlich zu.
Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den dritten Punkt abstimmen
(Ab: „3. Durchführung der…:“ bis zu „…auf Kosten der PIH EuE GmbH.“)
Abstimmungsergebnis:
Für den dritten Punkt:8 Stimmen
Gegen den dritten Punkt7 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem dritten Punkt mehrheitlich zu.
Der Vorsitzende lässt gemäß der zugestimmten punktweise Abstimmung des Antrages über den vierten Punkt abstimmen
(Ab: „4. Abschluss eines…:“ bis zu „…zu realisieren.“)
Abstimmungsergebnis:
Für den vierten Punkt:8 Stimmen
Gegen den vierten Punkt7 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem vierten Punkt mehrheitlich zu.
Damit stimmt der Bauausschuss dem gesamten Antrag mehrheitlich zu.