5.2.1Neue Teutendorfer Siedlung (Herr Lötsch) – 5.610
Per Mail vom 20.12.2017
Wie ist der Sachstand für den B-Plan Neue Teutendorfer Siedlung?
Wie weit sind das Zielabweichungsverfahren und die Entlassung aus dem LSG?
Was hat die Stadt seit dem Beschluss „Lübeck 2030“ im Jahr 2015 veranlasst?
Was hat der Investor seit dem Beschluss „Lübeck 2030“ veranlasst?
Abschließende Antwort am 15.01.2018:
Wie ist der Sachstand für den B-Plan Neue Teutendorfer Siedlung?
Derzeit wird das städtebauliche Konzept überarbeitet. In die Überarbeitung fließen die Ergebnisse aus den beauftragten Untersuchungen sowie die fachlichen Anforderungen der Hansestadt Lübeck ein (bspw. Gewerbefläche, sozialer Wohnungsbau, Kita-Fläche, Freiraumplanung). Zeitnah bereitet der Bereich Stadtplanung und Bauordnung die Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren vor.
Wie weit sind das Zielabweichungsverfahren und die Entlassung aus dem LSG?
Mit der Landesplanung ist folgender Ablauf abgestimmt:
Das LSG-Entlassungsverfahren wird eingeleitet, nachdem die Hansestadt Lübeck die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt hat. Sobald die untere Naturschutzbehörde die LSG-Entlassung in Aussicht stellt, kann der Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens eingereicht werden.
Was hat die Stadt seit dem Beschluss „Lübeck 2030“ im Jahr 2015 veranlasst?
- Natura2000-Verträglichkeitsprüfung
- Diverse Abstimmungsgespräche, u.a. mit Staatskanzlei SH, Landesplanung SH sowie verwaltungsinterne Abstimmungen zu fachlichen Anforderungen, wie Entwässerung, Ausgleich, verkehrliche Machbarkeit, ÖPNV, Erschließung, Freiraumplanung
- Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro, Gutachtern und den Projektentwicklern
Was hat der Investor seit dem Beschluss „Lübeck 2030“ veranlasst?
- Kaufverhandlungen und Erwerb der erforderlichen Flächen (Zufahrtsflächen im Gewerbegebiet, landwirtschaftliche Flächen)
- Beauftragung Planungsbüro, Landschaftsplanungsbüro sowie Ingenieurbüro für anstehende Verfahren à bisher: Überarbeitung städtebauliches Konzept, Entwurf Freiraumkonzept mit Renaturierung Moorbek und Entwässerungsbelange
- Beauftragung von Untersuchungen/Gutachten, insb. Faunistische Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Vermessung, Geotechnische Untersuchung, Entwässerung
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis:
5.2.2Zentralisierung Bauhöfe (Herr Lötsch) – 5.660
Per Mail vom 20.12.2017
Wie ist der Sachstand bezüglich der Zentralisierung der Bauhöfe?
Wie sieht es mit dem Standort Heiweg 111 aus?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis:
5.2.3Verlagerung Handwerkskammer Priwall (Herr Quirder) – 5.610
Per Mail vom 22.12.2017
Es gibt Überlegungen der Handwerkskammer ihren Ausbildungsstandort vom Priwall nach Moisling zu verlegen.
Gespräche mit der Verwaltung sollen schon geführt werden.
Wie ist der Stand und wann könnte die Verwaltung einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss dem Bauausschuss entgegenbringen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis:
5.2.4Fußgängerüberweg Maria-Göppert-Straße (Herr Pluschkell) – 5.660
Per Mail vom 07.01.2018
Am 18.01.2016 wurde meine Anfrage im Bauausschuss bezüglich der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Verlauf der Gerty-Cori-Straße über die Maria-Göppert-Straße durch die Bauverwaltung dahingehend beantwortet, dass die damals festgestellten Verkehrswerte (70 Fußgänger / Stunde, 202 Kfz / Stunde) nach den geltenden Richtlinien die Anlegung eines Fußgängerüberweges nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde nicht begründen können. Mit Verweis auf die Lage in einer Tempo-30-Zone wurde seitens der Verwaltung kein Regelungsbedarf gesehen.
Dieses vorausgeschickt frage ich:
- Warum wurde der Bauausschuss nicht über die geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) informiert?
- Stimmt es, dass nach diesen Richtlinien die Anordnung eines FGÜ in Betracht kommt, wenn das Verkehrsaufkommen mindestens 50 Fußgänger und mindesten 200 Kfz pro Stunde beträgt?
- Stimmt es, dass nach den Bestimmungen der R-FGÜ 2001 auch unterhalb der vorgenannten Verkehrszahlen in begründeten Ausnahmefällen FGÜ angeordnet werden können?
- Warum hat die Bauverwaltung nicht von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und die Einrichtung eines FGÜ angeordnet?
- Sieht die Verwaltung nunmehr - auch angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Verkehrsaufkommens - die Möglichkeit zur Einrichtung eines FGÜ? Falls ja, wann wird die Einrichtung erfolgen? Falls nein, warum nicht?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis:
5.2.5Gerüst Zeughaus (Herr Dr. Eymer) – 5.651
Per Mail vom 08.01.2018
Das Zeughaus ist dauerhaft eingerüstet, ohne dass erkennbar wäre, dass daran Arbeiten verrichtet würden. Warum?
Wann ist damit zu rechnen, dass das Gerüst entfernt wird?“
Antwort am 15.01.2018:
Bei den Sanierungsarbeiten an der Nordfassade des ehem. Zeughauses werden u. a. auch denkmalpflegerisch relevante Arbeiten an den Außenfenstern und am Naturstein der Fassade ausgeführt. Der ursprünglich veranschlagte Bauablauf hatte zur Zielsetzung, das Gerüst zum Jahresende 2017 abzubauen.
Zu den restauratorischen Leistungen bei der Sanierung zählen auch der abschließende Auftrag einer Schlämme auf die bearbeiteten Natursteinelemente, die Neu-Verkittung der historischen Fenster und die Mörtelarbeiten beim Einbau der Fensterkloben. Für diese Arbeiten sind bestimmte Anforderungen an die Außentemperatur erforderlich. So darf die Temperatur über einen Zeitraum von mindestens 3 Tagen konstant nicht unter +5°C (Tag wie Nacht) absinken. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Oberflächentemperatur des Steinmaterials.
Die Vorgabe wurde leider schon Anfang November 2017 nicht mehr erreicht. Die beauftragte Restaurierungsfirma hat zu dem Zeitpunkt mit Recht hier eine Unterbrechung der Arbeiten mitgeteilt um die geforderte Qualität der Leistungen einhalten zu können.
Die anstehenden Restarbeiten sind von absehbarer Dauer und umfassen mit Trocknungszeiten ungefähr einen Zeitraum von ca. 4 Wochen. Die Arbeiten können aber erst bei den vorgenannten Randbedingungen wieder aufgenommen werden. Ein genauer Fertigstellungstermin ist somit leider nicht zu benennen.
Derzeit geht die Bauleitung davon aus, dass das Gerüst im Laufe des März 2018 abgebaut werden kann.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis: