Wie bereits unter TOP 1.2 beschlossen, werden dieser Bericht und die beiden Anträge unter TOP 5.3.4 und 5.3.5 zusammen diskutiert. Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse sind unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt aufgelistet.
Herr Jörg Sellerbeck, dem vom Bauausschuss einstimmig Rederecht eingeräumt wurde, erläutert das geplante Konzept der PIH anhand einer Präsentation und beantwortet hierzu Fragen aus der Politik und der Verwaltung.
Herr Howe möchte wissen, ob es zu einer Umsetzung der festgelegten 30%-Regelung beim sozialen Wohnungsbau kommen werde.
Herr Sellerbeck verneint dies, mit Hinweis darauf, dass die Planungen bereits vor diesem Bürgerschaftsbeschluss begonnen wurden. Eine Umsetzung könne dann auch nur zu Lasten der kulturellen Nutzung gehen. Die Verwirklichung des sozialen Wohnungsbaus wäre eine „teure Tasse Tee“, die von der PIH mit ca. 2 Mio. Euro geschätzt würde. Diese Mehrkosten müsste die Hansestadt Lübeck übernehmen, sollte die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus gefordert werden.
Frau Glogau fragt, ob durch die geplante Teilung der Anhandgabe, gemäß den nun durch die PIH vorgesehenen Bauabschnitten, Risiken aus der Erschließung der Gesamtfläche für die Hansestadt Lübeck entstünden. Herr Sellerbeck erläutert, dass die PIH nur für die Erschließung der tatsächlich entwickelten Flächen einstehen könne. Gleichwohl beabsichtige die PIH nach wie vor, die Gesamtfläche zu entwickeln. Frau Glogau führt an, dass die Planung und Umsetzung in Abschnitten Sache des Grundstücksentwicklers sei. Die Anhandgabe sei hingegen gesondert zu betrachten. Einer Teilung der Anhandgabe wird seitens der Verwaltung nicht zugestimmt werden, weil die Hansestadt Lübeck keine Risiken aus der Erschließung übernehmen werde.
Herr Voht weist darauf hin, dass es immer das Entwicklungsziel gewesen sei auf der Nördlichen Wallhalbinsel hauptsächlich Wohnungsbau zu realisieren. Mit dem vorliegenden Konzept der PIH werde man sich von diesem Ziel aber verabschieden. Herr Voht plädiert ebenfalls dafür, nur eine Anhandgabe mit der PIH beizubehalten. Er möchte auch wissen, von welcher Anzahl von Betten bei dem neuen Hotel auszugehen sei.
Herr Sellerbeck erläutert, dass es sich um 120 bis 150 Zimmer in dem Hotel handeln werde.
Herr Quirder schlägt vor, dass die PIH ein vorhabenbezogenen B-Plan mit der Verwaltung abstimmen solle.
Frau Glogau merkt an, dass es seitens des Senats der Hansestadt Lübeck zu einer Ablehnung des unter TOP 5.3.5 stehenden Antrages gekommen sei, da die Hansestadt Lübeck nicht bereit sei, Risiken aus der Entwicklung bzw. Erschließung der Fläche zu übernehmen.
Herr Howe beantragt die punktweise Abstimmung der beiden Anträge.
Die Bauausschussmitglieder stimmen diesem Verfahren einstimmig zu.
Herr Voht beantragt eine Vertagung der beiden unter TOP 5.3.4 und 5.3.5 stehenden Anträge.
Herr Untermann sieht eine Vertagung als nicht notwendig an, da es seiner Meinung nach zu keinen Erschließungskosten des zweiten Bauabschnittes kommen kann, wenn dieser erst gar nicht entwickelt werde.
Herr Quirder verweist in diesem Zusammenhang auf mögliche Planungskosten und eventuelle Regressforderungen.
Herr Dr. Eymer stellt fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf die Bedenken der Verwaltung eingehe.
Herr Pluschkell merkt an, dass eine Entscheidung bezüglich des Konzeptes (Anhandgabe) letztendlich durch die Bürgerschaft herbeigeführt werden müsse, da von dort seinerzeit auch der Bürgerschaftsbeschluss zur Umsetzung des Konzeptes gekommen sei.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.