Auszug - Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die Linke betr. Förderung der E-Mobilität (Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - VO/2017/04723)  

32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 8.1.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05258 Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Freie Wähler und Die Linke betr. Förderung der E-Mobilität (Sitzung der Bürgerschaft am 23.02.2017 - VO/2017/04723)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

 

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 21.03.2017

TOP 8.1.3Antrag aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04685) – Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die Linke – Förderung der E-Mobilität

 

Herr Mauritz schlägt die Fassung eines Beschlusses zu den drei Anträgen zum Bericht „Förderung der E-Mobilität“ vor und beantragt, dem Bauausschuss und der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:

 

„Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung begrüßt alle vertretbaren Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Über die Einzelheiten möge der Bauausschuss federführend entscheiden.“

 

Es sprechen die Ausschussmitglieder Dr. Lengen, Schubert, Otte und Müller.

 

Herr Schubert lässt über den Vorschlag abstimmen.

Der Ausschuss stimmt der gemeinsamen Beratung bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und

0-Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Herr Schubert lässt über die Empfehlung abstimmen.

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 11-Jastimmen, 0-Neinstimmen und

1-Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 03.07.2017

TOP 5.3.3Antrag aus der Bürgerschaft vom 23.02.2017 (VO/2017/04685) – Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die Linke – Förderung der E-Mobilität

 

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Zu dem Antrag hat das Sachgebiet Verkehrswegebeleuchtung im Bereich Stadtgrün und Verkehr folgende Stellungnahme abgegeben:

 

  1. Lichtmaste als Ladestation

 

Die Industrie bietet inzwischen Lösungen an, Lichtmasten durch Umbau ohne aufwändige Verkabelungsarbeiten in Ladestationen für Elektroautos umzuwandeln. In der Innenstadt wo große Teile der Bebauung aus der Vorautozeit stammen, also ohne Garagen errichtet wurden, sind viele Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Diese können – anders als Eigenheimbesitzer mit Garage oder privater Einfahrt – ohne Ladestationen im öffentlichen Raum ihre automobile Mobilität nicht auf erneuerbare Energie umstellen.

- Kennt die Stadtverwaltung diese Lösungen der Nutzung von Straßenlaternen?

 

Ja, aus der Presse, von Fachberichten, aus Katalogen.

 

 

- Wie beurteilt die Stadtverwaltung Technik und Kosten?

 

Die Leistung, die die Hansestadt Lübeck dem Bürger zukünftig anbieten möchte, ist präzise vorzugeben. Standorte müssen genau festgelegt werden.

 

Daraufhin kann ermittelt werden, welche vorhandenen Komponenten genutzt werden können, welche umgebaut werden müssen und welche Leistungen hinzugekauft werden müssen. Ein Leistungsverzeichnis ist zu erstellen. Die Technik kann dann beurteilt werden, Preise können angefragt werden.

 

 

- Und ggf. welche Konzepte wurden dazu bisher angedacht, überdacht oder entwickelt?

 

Es wurden keine konkreten Konzepte entwickelt, jedoch wurde das Thema „Lichtmaste als Ladestationen für E-Mobilität“ bereichsintern mit folgendem Stand bereits diskutiert:

Grundsätzlich kann die Hansestadt Lübeck Komponenten der öffentlichen Beleuchtung (wie z. B. Schaltschränke, Erdkabel, Lichtmaste) für öffentliche Elelektroautoladestationen bereitstellen.

Hierzu sind in jedem Fall Umbauarbeiten in den Schaltschränken und an sämtlichen Laternen des Kabelzuges mit einer Ladestation erforderlich. Der Aufwand richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Der Nutzen der öffentlichen Beleuchtungskomponenten ist allerdings sehr beschränkt. Die Länge eines Leitungszuges darf 120 m nicht überschreiten. Die Leistungsbereitstellung beträgt maximal 4,6 kW. In diesem Leitungszug kann zeitgleich nur ein Fahrzeug aufgeladen werden. Der Raum für die Unterbringung von Anschlusskomponenten der Ladestation hinter einer Masttür ist sehr gering. Die technische Machbarkeit wäre noch zu prüfen.

Die Hansestadt Lübeck empfiehlt daher grundsätzlich, separate Anschlusssäulen zu verwenden. Der Anschluss kann über das öffentliche eher leistungsschwache Beleuchtungsnetz (jedoch mit den o. g. Einschränkungen) erfolgen, besser wäre ein Anschluss direkt an das ebenso verfügbare aber deutlich leistungsstärkere Netz des Versorgungsnetzbetreibers. Mit diesem Anschluss ließen sich auch höhere Ladeströme realisieren.

 

  1. Förderprogramme

 

Aktuell läuft ein Förderprogramm des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität. Die Förderquote beträgt bis zu 60%. Als Voraussetzung zur Teilnahme sind zumindest die entsprechenden Eigenanteile zur Verfügung zu stellen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Enthaltungen:3 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.

 

 

 


Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.