Auszug - PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der SPD-Fraktion VO/2017/04818  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04840 PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der SPD-Fraktion
VO/2017/04818
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zur Vorberatung für die Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2017

Zur Entscheidung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 16.05.2017

 

Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2017

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.4 mit VO/2017/04818 den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (federführend) und den Bauausschuss überwiesen:

 

PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk

Die Bürgerschaft begrüßt die Initiative zur Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf der Altdeponie Metallhüttengelände.

Der Bürgermeister wird beauftragt bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten,

 

a)      ob und wenn ja, welche Gründe gegen die Aufstellung eines vorhaben bezogenen B-Plans für den Bau und Betrieb einer Solaranlage auf der Altdeponie Metallhüttengelände, dem Haldengelände der ehemaligen Metallhüttenwerke in Lübeck-Herrenwyk sprechen.

 

b)     Welche Erfahrungen andere Bundesländer (z.B.: Baden Württemberg, Bayern, NRW) mit der Errichtung von Solaranlagen auf Altdeponien mit dem Status Ausgleichsfläche gemacht haben.

 

c)      Auf welchen Flächen des ehemaligen Metallhüttengeländes ein vorhaben 

     bezogenen B-Plans für den Bau und Betrieb einer Solaranlage aufgestellt

     werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Lübeck und der Bürgerenergie Lübeck eG zu klären, ob und wie eine Kooperation mit den Stadtwerken Lübeck bei diesem Projekt möglich ist.

 

 

 


Vertagt (Siehe TOP 2).