Auszug - Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen  

36. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Bundesregierung eine Übergangsregelung für das Jahr 2017 geschaffen habe, wonach die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlicher Abfall für dieses Jahr ausgesetzt werde. Die Bundesländer sollen sich eine langfristige Lösung für die Entsorgung überlegen.

 

Gleichfalls gibt er einen kurzen Überblick über die anstehenden Themen in diesem Jahr und freut sich auf konstruktive Diskussionen im Werkausschuss. Dazu gehören unter anderem die Satzung der Straßenreinigungsgebühren, die Wertstoffhöfe sowie verschiedene Themen der Stadtentwässerung, um die sich intensiv gekümmert werden müsse.

 

 

 

 

 

zu 4.2.2 

Informationen zum Hochwasser in Lübeck

 

Herr Thyen erläutert anhand einer Präsentation den Einfluss von Hochwasser auf die Stadtentwässerung. Er betont, dass er hiermit gleichfalls die Anfrage von Herrn Dr. Koß

zum TOP 9.1 beantworte.

Die EBL bekämen bei einem starken Hochwasser unter Umständen große Wassermengen auf die Kläranlage, die salzhaltig und damit auch schädlich sein könnten. Es handele sich fast immer um Winterhochwasser. Anhand von Ausschnitten aus dem Kanalkataster im Bereich „An der Untertrave“ in Höhe Petersilienstraße erklärt er die unterschiedlichen Auswirkungen der Schachtdeckelhöhen und warum teilweise keine Rückstausicherung bestehe. Weiter gibt Herr Thyen Auskunft über Vorbeugung und Maßnahmen gegen Hochwasser im Netz und auf den Kläranlagen. Aus den Erkenntnissen könne abgeleitet werden, dass in einigen Fällen weitere Schieberventile eingebaut werden könnten, um Überflutungen zu vermeiden.  Bei Hochwasser über 2 Metern würden die Rückstausicherungen in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr spielen.

Herr Dr. Koß hätte gern eine Aufstellung über Überflutungsbereiche auf wichtigen Verkehrsflächen, wo keine Rückstausicherungen vorhanden seien.

 

Herr Freitag möchte gern die Grafik als Anlage an das Protokoll (s. Anlage 1).