Auszug - Auslieferung und finanzielle Förderung der Sprechfunkgeräte - Digitalfunk  

20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.2.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Herr Neumann teilt mit, dass die Anmeldung der zu beschaffenden Endgeräte für Lübeck in 2013 erfolgt sei

Herr Neumann teilt mit, dass die Anmeldung der zu beschaffenden Endgeräte für Lübeck in 2013 erfolgt sei. Es müssten ca. 250 Fahrzeugfunkgeräte und ca. 450 Handsprechfunkgeräte nebst Zubehör für die Einheiten der Feuerwehr des Rettungsdienstes und der Hilfeleistungsorganisationen beschafft werden. Die Finanzierung erfolge für den Katastrophenschutz zu 2/3 aus Landesmitteln. Für den kommunalen Brandschutz erfolge eine Förderung zu 30% aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, für den Rettungsdienst eine Finanzierung indirekt durch Umlage auf die Rettungsdienstentgelte. Der Zeitplan zur Inbetriebnahme des Digitalfunks in Lübeck gliedere sich wie folgt:

 

1.               Einbau der Fahrzeugfunkgeräte durch EBL voraussichtlich ab ca. November 2015,               zunächst für Rettungsdienstfahrzeuge

2.               Anschluss der Einsatzleitstelle Lübeck an die Vermittlungsstelle
              (Schwartauer Allee Bundespolizei)

3.               Schulung des gesamten Personals der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr, des
              Rettungsdienstes und der Helfer des Katastrophenschutzes

4.               Schulung und Ausrüstung der Mitarbeiter der Digitaler Servicestelle Lübeck.

 

Die Aufnahme des Probebetriebs im Rettungsdienst solle Mitte 2016 erfolgen.

 

Im Jahr 2011 sei zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden eine Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten im Digitalfunknetz getroffen worden. Die Kosten würden danach im Verhältnis 75% zu 25% zwischen dem Land und den Kreisen / kreisfreien Städten aufgeteilt. Weitere vereinbarte Schlüssel würden die Aufteilung der Kosten zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften untereinander sowie mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes (Krankenkassen) regeln.

 

Die Vereinbarung gelte für die Dauer von fünf Jahren nach Aufnahme des ersten Probebetriebes eines Rettungsdienstträgers. Die Kostenpflicht für die HL beginne mit der Aufnahme des Probebetriebes im Rettungsdienst der HL. Die bei der HL verbleibenden Betriebskostenanteile betragen zunächst rund 150.000,00 EUR jährlich, würden sich aber nach Auslaufen der o. g. Betriebskostenvereinbarung voraussichtlich erhöhen. Grund sei hauptsächlich der gegenüber der ursprünglichen Annnahme wesentlich höhere Personalaufwand beim Land in der autorisierten Stelle.

 

Fragen von Frau Menorca sowie der Herren Bochynski, Zahn und Mauritz beantwortet Herr Neumann.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anfrage Herr Zahn zum Sachstand Feuerwehr-Gutachten Kiel-Lübeck

 

Herr Zahn fragt nach, wann mit den Ergebnissen zum Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren Lübeck und Kiel zu rechnen sei.

 

Herr Möller teilt mit, dass am 14. September eine Lenkungsgruppensitzung stattgefunden habe. Er schlägt vor, die Ergebnisse in der Dezembersitzung des Ausschusses vorzustellen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und ist mit dem Vorschlag einverstanden.