Auszug - B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Satzungsbeschluss  

20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/02944 B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1, Teil A und B) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10, Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

5.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10, Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Fragen von Frau Mählenhoff sowie der Herren Schubert, Büenfeld und Wegner beantwortet Frau Lorenzen.

 

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 3 - Neinstimmen und 2 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 3 - Neinstimmen und 2 - Stimmenthaltungen

mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.