Auszug - Bericht der Verwaltung zur Vorlage VO/2013/00547? Masterplan Straßen 2014-18 gemäß Auftrag aus der Bürgerschaft vom 26.09.2013 (VO/2013/00920)(5.660)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02767 Bericht der Verwaltung zur Vorlage VO/2013/00547? Masterplan Straßen 2014-18 gemäß Auftrag aus der Bürgerschaft vom 26.09.2013 (VO/2013/00920)(5.660)

   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Brock stellt fest, dass gemäß des vorliegenden Berichtes nicht alles abschließend geregelt sei. Seiner Meinung nach müssen zwei Punkte bezüglich der Rückbauverpflichtung der Leitungsträger geändert werden. Es müsse in Zukunft sicher gestellt werden, dass bei der Rückbauverpflichtung durch die Leitungsträger technische Regeln eingehalten werden und dass es bei Abweichungen von den Rückbaustandards Kompensationen zugunsten der Hansestadt Lübeck gäbe.

 

Frau Göhler erwähnt in diesem Zusammenhang eine Unterspülung eines Hauses in der Hartengrube und möchte hierzu die Zuständigkeit wissen.

Herr Dr. Klotz schlägt einen bilateralen Austausch vor.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie die Verwaltung mit den Einwänden von Herrn Dr. Brock umzugehen gedenke und das die CDU Fraktion hierzu auch einen Antrag stellen könne.

Herr Dr. Klotz erläutert das praktische Verfahren und erwähnt, dass die Verwaltung keinen direkten Zugriff auf die Firmen habe, die durch die Leitungsträger beauftragt würden. Den seitens der Firmen zu erbringende Nachweis gäbe es allerdings nicht immer.

 

Herr Neß erläutert noch einmal das in dem Bericht beschriebene Verfahren.

 

Herr Quirder sieht es in der Pflicht der Leitungsträger, den fachlichen Nachweis des Rückbaus zu geben. Weiterhin möchte er wissen, ob bekannt sei, ob es noch viele nicht verfüllte alte Leitungen in der Straße gäbe.

Herr Dr. Klotz führt aus, dass meistens die kleineren Rohre zur Wasser- und Gasversorgung, aber auch Telekommunikationstrassen in den schon überfüllten Geh- und Radwegen das größere Problem darstelle. Dies sei aber kein Lübecker Problem, sondern bundesweit der Fall. Man müsse in Zukunft über den Umgang mit älteren, stillgelegten aber nicht ausgebauten „Leitungsgenerationen“ befinden.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie die Hansestadt Lübeck nach Ablauf der Gewährleistung von zwei Jahren mit auftretenden Schäden an Aufgrabungen verfahre.

Herr Neß erläutert, dass dann die Hansestadt Lübeck für die Kosten aufkommen müsse.

 

Frau Metzner möchte wissen, ob von den Firmen nicht ein sogenannter „Verdichtungsnachweis“ vorzulegen sei.

Herr Neß führt aus, dass dies bei größeren Maßnahmen, den sogenannten Planverfahren selbstverständlich geschehe, genauso wie die unter der Beteiligung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen, aber kleinere Maßnahmen – und insbesondere die rund 1.500 jährlichen Aufgrabungen – nicht in gleichem Maße begleitet werden könnten, dafür fehle schlichtweg das Personal.

 

Herr Prieur möchte wissen, ob es andere Möglichkeiten, über die zwei Jahre Gewährleistung hinaus gäbe, um die Firmen in die Pflicht zu nehmen.

Herr Neß erläutert, dass dies Frist bei VOB fünf Jahre betrage und bei den Stadtwerken Lübeck zwei Jahre, gemäß der geltenden Konzessionsverträge. Beim Neuabschluss der Konzessionsverträge müsse daher unbedingt darauf gedrungen werden, die fünfjährige Frist zu vereinbaren.

 

Hierzu möchte Herr Prieur wissen, ob eine allgemeine Gewährleistung von fünf Jahren angebracht wäre, um gängige Schäden beheben zu lassen, was Herr Neß ihm bestätigt.

 

Herr Dr. Brock führt aus, dass seine eingangs vorgeschlagenen beiden Ergänzungen dahingehend erweitert werden müssten, dass auch bei den Stadtwerken Lübeck eine fünfjährige Gewährleistung in die Konzessionsverträge beschlossen werde.

 

Herr Lötsch formuliert folgende Empfehlung, die der Bauausschuss an die Verwaltung geben werde:

 

  1. Die Leitungsträger müssen durch geeignete Fachkräfte jeweils die Nachweise erbringen, dass der Zustand, nach Beendigung der Baumaßnahme, wieder fachgerecht hergestellt wurde („Fachunternehmererklärung“).
  2. Wenn auf die Wiederherstellung in Gänze verzichtet werde oder nur eine einfache Wiederherstellung erfolgen werde, muss es dort eine finanzielle Kompensation der nicht notwendigen Leistungen geben.
  3. Bei der Änderung der Konzessionsverträge mit den Stadtwerken Lübeck ist die dort enthaltene Gewährleistungsdauer so zu wählen, wie sie auch bei allen anderen Leitungsträgern festgeschrieben wurde.

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig die von Herrn Lötsch formulierte Empfehlung an die Verwaltung.

 

Herr Howe möchte wissen, ob dieser Bericht auch die Geh- und Radwege mit einschließe, was Herr Dr. Klotz ihm bestätigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Beschluss: