Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Schützenhof (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02878 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Schützenhof (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.)                Der Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 (VO/2015/02336) hinsichtlich der Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg (Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung) siehe Anlage 1 als Geh- und Radweg wird aufgehoben.

2.)                Die Widmung der Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg – betreffend in der Flur 15 der Gemarkung St. Lorenz die Flurstücke 270/2 und 95/13 tlw. bis zur roten Markierung (siehe Anlage 1) – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.