Auszug - Gründungsviertel - Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes zur Energie- und Fernwärmeversorgung der Neubebauung und Verpflichtung zu Anschluss und Nutzung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02872 Gründungsviertel - Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes zur Energie- und Fernwärmeversorgung der Neubebauung und Verpflichtung zu Anschluss und Nutzung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Weber, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Quirder möchte wissen, ob die Gebäude in der Fischstraße 5, 7 und 9 über nur einen Anschluss verfügen werden

Herr Quirder möchte wissen, ob die Gebäude in der Fischstraße 5, 7 und 9 über nur einen Anschluss verfügen werden.

Herr Weber bezeichnet dies auch aus Kostengründen als sinnvoll. Es werden voraussichtlich aber der historischen Parzellierung entsprechend zwei Grundstücke entstehen.

 

Herr Lötsch möchte hierzu wissen, ob eine Verpflichtung zum Anschluss und Nutzen dieser drei Grundstücke überhaupt noch möglich sei, da hier die Planungen bereits in einem weiterführenden Stadium seien.

Herr Senator Boden erläutert, dass hier noch Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und der Hansestadt Lübeck liefen, aber hier auch kein Anschluss- und Nutzungszwang ausgesprochen werden könne.

 

Herr Senator Boden versichert, dass alle städtischen Gebäude dieser Verpflichtung unterliegen werden.

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob es Überlegungen gegeben habe, dieses Gebiet auch an das vorhandene Fernwärmenetz anzuschließen oder ob die Stadtwerke Lübeck kein Interesse habe und ob die tatsächlichen Hausanschlüsse so hergestellt werden, wie es in der Skizze dargestellt sei.

Herr Weber erläutert, dass es sich bei den Anschlüssen nur um eine schematische Darstellung handele und dies individuell geprüft werde. Bezüglich des vorhandenen Fernwärmenetzes sei ein Anschluss dieses Gebietes zu weit entfernt.

 

Herr Senator Boden verweist bezüglich der Vergabe des Blockheizkraftwerkes auf eine durchzuführende Ausschreibung, an der sich sicherlich auch die Stadtwerke Lübeck beteiligen werden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Energieversorgung der neu zu bebauenden Grundstücke im Gründungsviertel ein Blockheizkraftwerk durch einen Investor errichten zu lassen.

 

  1. Zur Auswahl des Investors ist eine Ausschreibung durchzuführen mit dem Gegenstand Bau und Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) einschließlich Energielieferungsvertrag zur energetischen Versorgung des Gründungsviertels.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Kaufverträge mit den Erwerbern der Grundstücke im Gründungsviertel für die Käufer eine Verpflichtung zum Anschluss an das vorgesehene Blockheizkraftwerk und zur Abnahme der von dort gelieferten Energie im zulässigen rechtlichen Rahmen aufzunehmen.