Auszug - Bebauungsplan 05.33.02 ? Hochstraße / Josephinenstraße - Satzungsbeschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02825 Bebauungsplan 05.33.02 ? Hochstraße / Josephinenstraße -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, warum die Stadtplanung in der Begründung (Seite 13) bereits im Vorwege Ausnahmeregelungen zulasse

Herr Howe möchte wissen, warum die Stadtplanung in der Begründung (Seite 13) bereits im Vorwege Ausnahmeregelungen zulasse.

Frau Belchhaus weist darauf hin, dass es sich bei diesem B-Plan um die Sicherung eines bestehenden Gewerbegebietes mit einem teilweise hohen Versiegelungsgrad handele. Der Bestand an angesiedelten Firmen solle mit diesem B-Plan auch nicht weiter eingeschränkt werden. Außerdem werde die Überschreitung der Grundflächenzahl nur ausnahmsweise zugelassen, d.h. es bestehe kein Anspruch. Der Antragsteller müsse beim Antragsverfahren den Nachweis der Notwendigkeit für eine Überschreitung der Grundflächenzahl darlegen.

 

Herr Howe möchte zusätzlich noch wissen, warum in der Begründung (Seite 19) unter „6.1.5 – Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen“ keine Veränderungen sprich Verbesserungen zur Bestandssituation gäbe, sondern hier ein Stillstand entstehe.

Frau Belchhaus erläutert, dass diese Regelungen auch bereits im bestehenden B-Plan enthalten seien. Der vorhandene bauliche Bestand sei genehmigt, der neue B-Plan berücksichtige dies.

 

Frau Friedrichsen spricht die ihrer Meinung nach widersprüchlichen Aussagen in der Begründung auf der Seite 20 (vorletzter Absatz unter Punkt 6.2) und Seite 21 (zweiter Absatz unter Punkt 8.1) an. Sie möchte wissen, ob hierzu schon ein Ergebnis aus einer Prüfung des Bereiches Recht vorliege, da die beiden Aussagen nicht deckungsgleich seien.

Frau Belchhaus verweist auf die Aussage auf der Seite 20 (letzter Absatz unter Punkt 6.2). Hierin stehe die Antwort dazu.

 

Herr Stolzenberg spricht die seiner Meinung nach fehlende Skizzierung in der Planzeichnung an, aus der hervorgehe, an welcher Stelle, die in der Abwägung angesprochenen Baumfällungen, stattfinden sollen.

Die Frage konnte nicht erörtert werden, da in der Sitzung der Bezugstext nicht genannt wurde.

Nachträgliche Ergänzung:

Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Prüf- und Abwägungsbericht, Seite 9, Punkt 1.2. Da die Baumfällung bereits erfolgt ist, ist eine Skizzierung in der Planzeichnung entbehrlich. Der Baum befand sich unmittelbar neben einem bereits abgerissenen Gebäude und konnte nicht erhalten werden.

 

Herr Stolzenberg spricht weiterhin die seitens der Verwaltung abgelehnte Sicherung einer Durchwegung des Ausstellungsgeländes durch ein Gehrecht an.

Frau Belchhaus erklärt Herrn Stolzenberg, dass dies aus Sicherheitsgründen geschehen sei, da es sich hierbei um ein Privatgelände handele. Eine Sicherung sei zudem aus verkehrlichen Gründen nicht erforderlich, da der Wegeverlauf auf dem öffentlichen Fußweg nur geringfügig länger sei.

Herr Quirder möchte wissen, ob solche Maßnahmen der Stadt Geld kosten würden, was Herr Senator Boden ihm bestätigt.

 

Herr Stolzenberg spricht die seitens der Naturschutzbehörde umfangreich vorgebrachten Anregungen an, welche im B-Plan nicht berücksichtigt seien. Daher solle man erneut Überlegungen anstellen, welche Änderungen machbar wären.

 

Herr Howe stellt folgende Anträge:

1.) Die Straßenbaumreihen sind in den B-Plan aufzunehmen.

2.) Im Teil B auf der Seite 2/4 unter Punkt 3.2 ist eine Anpflanzung eines Baumes je angefangener sechs Stellplätze festgelegt. Dieses ist auf eine Anpflanzung je angefangener drei Stellplätze abzuändern.

 

Frau Belchhaus erläutert zu 1), dass diese Anregung geprüft wurde und verweist auf Seite 7 des Prüf- und Abwägungsberichtes. Eine solche Festsetzung würde nur im Falle einer Neuüberplanung eines Grundstücks greifen, dieser Fall tritt nur sehr selten ein, in der Regel wird der Bestand lediglich baulich angepasst.

 

Herr Stolzenberg spricht die dort in den Vorgärten stehenden 12 weiteren Bäume an und möchte wissen, warum nicht auch die Lücken mit Neuanpflanzungen zu befüllen seien. Frau Belchhaus nimmt Bezug auf das Prüfergebnis, demnach vor den Gebäuden nur wenig Platz sei und die bestehenden Leitungen eine Bepflanzung behindern.

 

Zum Antrag 2), verweist Frau Belchhaus auf die in der Hansestadt Lübeck und auch in anderen Städten üblichen Festsetzungen von einer Neuanpflanzung bei sechs angefangenen Stellplätzen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Antrag von Herrn Howe abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            4 Stimmen

Gegen den Antrag:                            7 Stimmen

Enthaltungen:                                          4 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den ersten Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Antrag von Herrn Howe abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            2 Stimmen

Gegen den Antrag:                            9 Stimmen

Enthaltungen:                                          4 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den ersten Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die während der eingeschränkten erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 05.33.02 – Hochstraße / Josephinenstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.