Auszug - Anfrage BM Rathcke betr. Kieselsteine auf Grabstellen  

32. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Rathcke verweist auf die Berichterstattung in den LN, nach der es einer Lübeckerin nicht gestattet sei, die Grabstelle ihres Sohnes mit Kieselsteinen zu belegen und sie aufgefordert wurde, die Kieselsteine zu entfernen

Herr Rathcke verweist auf die Berichterstattung in den LN, nach der es einer Lübeckerin nicht gestattet sei, die Grabstelle ihres Sohnes mit Kieselsteinen zu belegen und sie aufgefordert wurde, die Kieselsteine zu entfernen. Er möchte wissen, ob es eine rechtlich vertretbare Lösung gäbe, die es gestatte, die Grabstelle im jetzigen Zustand zu belassen.

 

Herr Senator Boden gibt bekannt, dass das Verbot der Kieselgräber seinerzeit in der Friedhofssatzung verankert wurde, als noch keine festen Grabeinfassungen gestattet waren und von Gräbern herabrutschende Kiesel Schäden an den Rasenmähern der Friedhofsverwaltung verursachen konnten. Nunmehr seien auch feste Einfassungen an den Grabstellen gestattet, so dass keine Notwendigkeit mehr bestehe, Kiesel auf Grabstellen zu verbieten. Es werde daher in den nächsten Wochen eine Änderung der Friedhofssatzung durch die Verwaltung vorgenommen werden und ins Verfahren gehen. Die in Rede stehende Lübecker Bürgerin wurde bereits informiert, dass die Kieselsteine auf der Grabstelle ihres Sohnes nicht entfernt werden müssen.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

Der Hauptausschuss

Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.