Auszug - Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015  

30. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02684 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator F. - P. Boden
2. Senatorin Kathrin Weiher
Bezüglich:
VO/2015/02651
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu diskutieren – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Rathcke, der Vorsitzende, Herr Böhm, Herr Reinhardt und Herr Lötsch bezüglich der Priorisierung einer der beiden Maßnahmen, dem Stellen der Förderanträge, der Bereitstellung des Eigenantei

Hierzu diskutieren – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Rathcke, der Vorsitzende, Herr Böhm, Herr Reinhardt und Herr Lötsch bezüglich

-          der Priorisierung einer der beiden Maßnahmen

-          des Stellens der Förderanträge

-          der Bereitstellung des Eigenanteils der HL bei Bewilligung der Förderung

-          der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG bei Förderung der Maßnahme „Umgestaltung westlicher Altstadtrand“

-          des Nachweises der Internationalität und Innovation der Maßnahme „Umgestaltung westlicher Altstadtrand“

-          der hierzu vorliegenden Beratungsergebnisse im Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege sowie Bauausschuss.

 

Frau Akyurt schlägt vor, die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzuleiten.

 

Herr Bürgermeister Saxe verweist auf die enge Zeitschiene für die Einreichung des Förderantrages und bittet den Ausschuss zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anträge bereits vor Entscheidung der Bürgerschaft am 28.05.2015 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung vorliegen müssen. Er betont, dass bei ablehnender Entscheidung der Bürgerschaft eine Rücknahme der Anträge möglich ist und erfolgen werde.

 

Herr Böhm erklärt, dass sich die kulturpolitischen Sprecher aller Fraktionen anlässlich eines Gespräches mit Frau Senatorin Weiher einig waren, dass nur für ein Projekt ein Förderantrag gestellt werden solle und sie daher die Maßnahme „Umbau des Buddenbrookhaus“ bevorzugen. Er bittet jedoch in das Protokoll aufzunehmen, dass sich die kulturpolitischen Sprecher auch einig waren, dass bei Entscheidung für diese Maßnahme damit keine Vorentscheidung für die Fassade vor dem Haus getroffen werde.

 

Der Vorsitzende fragt nach den finanziellen Auswirkungen für die HL, wenn die Höhe der Förderung weniger als 90% betrage und möchte wissen, ob die HL dann verpflichtet sei, die Maßnahme umzusetzen und über den kommunalen Pflichtanteil in Höhe von 10% hinaus den Fehlbetrag decken müsse. Er fragt, ob in dem Fall sichergestellt sei, dass auch eine Rückgabe der Mittel und somit ein Projektabbruch erfolgen könne.

 

Herr Senator Boden bestätigt, dass bei niedrigerer Förderung ein Projektabbruch erfolgen könne.

 

Herr Schröder ergänzt, dass sich der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10% auf die bewilligte Fördersumme insgesamt beziehe, d.h. bei niedrigerer Förderung könne das jeweilige Projekt auch abgespeckt werden, da sich die Maßnahme aus mehreren Teilprojekten zusammensetze.

 

Herr Bürgermeister Saxe erläutert zu der Frage der Festsetzung von KAG-Beiträgen bei Ausbau der Untertrave, dass das Beitragsgebiet sehr weit gefasst sei und daher die KAG-Beiträge für den einzelnen Anlieger tragbar seien. Außerdem erfahren die Grundstücke eine erhebliche Aufwertung durch die Umgestaltung, so dass die Beiträge durchaus eine lohnende Investition für die Anlieger darstellen.

 

Herr Senator Boden ergänzt, dass die Anlieger im Vorwege über die voraussichtliche Höhe der zu zahlenden KAG-Beiträge informiert werden.

 

Der Vorsitzende bittet darum, dem Protokoll eine Aufstellung über im Rahmen der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen im Innenstadtbereich erhobene KAG-Beiträge beizufügen. Die Aufstellung solle sowohl die festgesetzten als auch die tatsächlich eingenommenen, bzw. die noch offen stehenden Beiträge enthalten.

 

Herr Senator Boden sagt dies zu.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in der Anlage aufgeführten Projekte

 

1.              Umbau Buddenbrookhaus. Heinrich-und-Thomas-Mann-Zentrum                                                         Buddenbrookhaus 2018 – Erweiterung, Umbau, Neukonzeption

 

2.              Umgestaltung westlicher Altstadtrand

                An der Untertrave – Abschnitt Holstentor bis Fischergrube

 

werden von der Hansestadt Lübeck für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2015) angemeldet.

 

  1. Der kommunale Pflichtanteil von 10% wird bei Förderzusage im Förderzeitraum bis 2018 in den Haushalt eingestellt.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage TOP 5.8- HA2015_05_19 (122 KB)