Auszug - Neue Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.2.1              Planfeststellungsverfahren (FBQ) (Herr Pluschkell) (5.610)

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2015 gab es eine Tischvorlage, in der über die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens FBQ und das Freiwillige Lärmsanierungsprogramm der DB AG berichtet wurde. Hierzu habe ich folgende Fragen:

             

Was sind die Inhalte und Ziele der Umweltverträglichkeitsstudie zur FBQ? Welche Räume auf dem Gebiet der HL werden in der Umweltverträglichkeitsstudie zur FBQ betrachtet? Wird dabei auch auf die Betroffenheit von Menschen eingegangen? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Hält die Stadtverwaltung den Untersuchungsrahmen angesichts des vorhergesagten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Umweltbeeinträchtigungen für weite Teile der Hansestadt Lübeck für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, was sollte noch betrachtet und begutachtet werden?

             

Der von der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein geforderte Stresstest für den Bahnhof Lübeck Hbf wird laut Bericht der Verwaltung seitens der DB nicht für notwendig erachtet. Demnach hält die DB AG eine Betriebssimulation für ausreichend. Hat eine solche Betriebssimulation bereits stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welches waren die Parameter für eine solche Betriebssimulation? Wurde dabei der gegenwärtige Ausbauzustand der DB-Betriebsanlagen zu Grunde gelegt? Wenn nein, welche baulichen und organisatorischen Änderungen wurden bei der Simulation angenommen? Welches Verkehrsaufkommen wurde bei der Simulation berücksichtigt (Personen- und Güterfernverkehr, regionaler Personen- und Güterverkehr, Rangierverkehr)?

             

Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Bauverwaltung, um zu erreichen, dass der Planfeststellungsantrag der DB AG in seiner räumlichen und inhaltlichen Ausgestaltung so umfassend ist, dass die Belange und Betroffenheiten auf Lübecker Gebiet in vollem Umfang berücksichtigt werden? Falls dies nicht möglich sein sollte: Welche Einwendungen wird die Hansestadt Lübeck in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange beim anstehenden Anhörungsverfahren geltend machen? Welche Möglichkeit sieht die HL, Privatpersonen und Anwohnerinitiativen bei ihren Einwendungen zu beraten und zu unterstützen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.2              Freiwillige Lärmsanierungsprogramm der DB AG (Herr Pluschkell) (5.610)

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2015 gab es eine Tischvorlage, in der über die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens FBQ und das Freiwillige Lärmsanierungsprogramm der DB AG berichtet wurde. Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Welche Maßnahmen zur Lärmsanierung sind für den Streckenabschnitt im Bereich der Katharinenstraße - vollständig oder in Teilabschnitten - vorgesehen?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Lärmsanierung sind für den Streckenabschnitt zwischen Karlstraße und Warthestraße vorgesehen?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Lärmsanierung sind für Lübecker Eisenbahnbrücken über die Trave und Wakenitz vorgesehen?

 

 

Abschließende Antworten

Antwort von der Projektleitung der DB ProjektBau GmbH:

1).

Zwischen Fackenburger Allee und Matthäistraße besteht für Wohngebäude mit entsprechender Überschreitung des Immissionsgrenzwertes die Möglichkeit eine 75%-ige Förderung (Bundesmittel) für Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Darüber hinaus ist eine Eigenbeteiligung durch den Eigentümer in Höhe von 25% zu leisten.

Die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude sind detailliert im schalltechnischen Gutachten aufgeführt.

 

2).

Auf Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist die Planung einer Lärmschutzwand auf der bahnlinken Seite in Richtung Bad Schwartau vorgesehen.

Diese Lärmschutzwand hat eine Länge von 950m und eine Höhe von 3,00m über Schienenoberkante. Der Anfangspunkt liegt etwa mittig zwischen der Neiße- und der Oderstraße. Die Lärmschutzwand wird bis über die Brücke Warthestraße geführt und endet ca. 20m danach.

Für Wohngebäude zwischen Karlstraße und Warthestraße mit einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes ist ebenfalls eine Möglichkeit der Förderung für durchzuführende Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude gegeben.

Laut schalltechnischem Gutachten sind dies 16 Gebäude.

 

3).

Brückenentdröhnungsmaßnahmen sind im Lärmsanierungsprogramm hierfür nicht vorgesehen.
 

 

Ergänzend wurden der aktuelle Verfahrensstand und das geplante weitere Vorgehen angefragt – Antwort:.

"Gegenwärtig wird die technische Planung erstellt. Die Einleitung des baurechtlichen Verfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt ist entsprechend unseres  Zeitplans im Frühjahr 2016 vorgesehen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist auch die offizielle Beteiligung der TöB (u. a. auch die Stadt) erforderlich.

Nach jetzigem Bearbeitungsstand gehen wir von einem Baubeginn im I. Quartal 2017 aus. Die notwendigen baubegleitenden Maßnahmen wurden bei den betriebsführenden Stellen der DB AG bereits angemeldet. Somit könnten ab Juli 2017 entsprechende Sperrpausen zur Verfügung stehen. Jedoch werden hierzu noch abschließende Abstimmungen geführt. Dies ist aber völlig verfahrens- und prozesskonform.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir in Abstimmung und mit Unterstützung der Stadt eine Bürgerinformationsveranstaltung im I. oder II. Quartal 2016 durchzuführen. Dies wurde bereits in einem Gespräch mit Vertretern der Stadt im Frühjahr besprochen."
 

Anmerkung:

Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Bürgerinformationsveranstaltung liegt in der Zuständigkeit des Fachbereiches 3.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.3              Leerstehende Gebäude in Lübeck über VO/2015/02690 (Herr Stolzenberg) (5.060)

1. Welche leerstehenden Gebäude des Bundes gibt es in Lübeck?

2. Welche leerstehenden Gebäude des Landes gibt es in Lübeck?

3. Welche Gebäude sind davon (1. und 2.) für die Unterbringung von Flüchtlingen (Erstaufnahme oder allgemein) geeignet?

 

Zwischenantwort:

Diese Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Finanzministerium Schleswig-Holstein in Kiel weitergeleitet. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird diese im Bauausschuss bekannt gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.4              Wohnquartier Schützenstraße / Hermann-Lange-Straße (Herr Stolzenberg) (5.610)

Für die Entwicklung eines Wohnquartiers an der Schützenstraße wurde 2010 ein Investorenbieterverfahren von der KWL ausgelobt. Der erste Preis sieht eine kleinteilig gegliederte Bebauung vor, die sich sehr schön in Bezug auf die Kubatur und Materialität an die prägenden städtebaulichen Strukturen der Umgebung orientiert. Offensichtlich soll dieser Entwurf nicht mehr realisiert werden. Dazu habe ich folgende Fragen:

 

Gibt es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der den bisherigen städtebaulichen Entwurf berücksichtigt bzw. festschreibt?

Welche Befreiungen vom Bebauungsplan sind erforderlich?

 

Wie beurteilt der Fachbereich Stadtplanung die Veränderung der bisher geplanten kleinteiligen städtebaulichen Struktur in Richtung parzellenübergreifendes, großes und einheitlich gestaltetes Gebäude?

Wie ist die Beurteilung des aktuellen Bauvorhabens durch den Gestaltungsbeirat?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.5              Hinweisschild „Zentrum“ bei der neuen Umgehungsstraße in Schlutup (Frau Kaske) (5.660 / LBV-SH)

Frau Kaske stellte im Bauausschuss am 01.12.2014 folgende Frage:

Frau Kaske bemängelt das fehlende Hinweisschild an der neuen Kreuzung der B104 nach rechts Richtung Lübeck/Zentrum (aus Travemünde kommend). Hier ist lediglich der Hinweis auf das Gewerbegebiet „Gleisdreieck“.

 

Im gleichen Bauausschuss am 01.12.2014 wurde folgende abschließende Antwort gegeben:

Herr Dr. Klotz sagt eine Prüfung zu, mit ggf. Ergänzung des Zusatzes „Zentrum“. Sofern er die Lage der von Frau Kaske angesprochenen Beschilderung richtig verstanden habe, könnte aber auch der Landesbetrieb Verkehr für diese Beschilderung zuständig sein. Dann würde die Bitte an den Landesbetrieb weitergegeben.

 

Frau Kaske möchte bezüglich der damals gestellten Anfrage wissen, wie sich der LBV-SH geäußert habe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zugesagt, sobald eine Antwort vom LBV-SH vorliegt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.6              Bauvorhaben „Sana-Klinik“ (Frau Friedrichsen) (5.610 / 5.631)

Frau Friedrichsen möchte wissen, um was für Bauvorhaben es sich handele, die momentan auf dem Gelände der Sana-Kliniken durchgeführt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.7              Radwegekonzept in Travemünde (Herr Hildebrandt) (5.610)

Herr Hildebrandt bittet darum, das vorhandene Radwegekonzept bezüglich der einzelnen Punkte noch einmal zu überprüfen. Seiner Meinung nach gibt es insbesondere in Travemünde Bedarf der Nachbesserung.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.8              Hirtengang in Travemünde (Herr Hildebrandt) (5.610)

Herr Hildebrandt sieht den Hirtengang in Travemünde als unsortiert und teilweise gefährlich an. Er bittet die Verwaltung die Widmung im Bezug auf die dortige Beschilderung der Straße zu überprüfen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Fragen zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (19:06 Uhr).