5.1.1 Bundesweiter Tag der Bahnhofsmission (Frau Kaske) (5.660)
(TOP 5.2.5 am 20.04.2015)
Am Samstag den 18.04.2015 war der bundesweite Tag der Bahnhofsmission. Hierbei wurde festgestellt, dass die Bahnhofsmission in Lübeck sehr schlecht zu finden sei. Es solle einmal geprüft werden, ob es möglich sei, vor dem Bahnhof ein Hinweisschild zu installieren, das zur Bahnhofsmission hinweise.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Sowohl die Bundespolizei als auch die Bahnhofsmission sind im Gebäude neben dem Hauptbahnhof unter der Adresse Am Bahnhof 10 und 8 untergebracht. Bereits im Bahnhofsgebäude wird durch entsprechende Piktogramme auf diese beiden Einrichtungen hingewiesen. Vor dem Bahnhofsgebäude allerdings ist am mittig platzierten Beleuchtungsmast nur noch das Hinweisschild, rechtsweisend, zur Polizei installiert. Es macht also Sinn und wäre auch genehmigungsfähig, direkt unter dem Polizeihinweis auch auf die Bahnhofsmission zu weisen.
Bei entsprechender Antragstellung kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr, Sondernutzung, eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis erteilen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Fassadenbegrünung Möwensteinbadeanstalt (Herr Howe) (5.610)
(TOP 5.2.8 am 02.03.2015)
(TOP 5.1.2 am 20.04.2015)
Herr Howe spricht an, dass vor sehr langer Zeit im B-Plan festgelegt wurde, dass es zu einer Begrünung der wasserabgewandten Seite der Fassade der Halle des Yachtclubs kommen solle. Hierzu möchte er wissen, wann dies umgesetzt werde.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Beantwortung am 20.04.2015:
Für den Segelhafen Möwenstein wurde am 16.09.2002 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 32.20.00 – Segelhafen Möwenstein - gefasst.
Das Bebauungsplanverfahren wurde daraufhin aber nicht weiter durchgeführt. Es bestehen somit keine rechtskräftigen Festsetzungen zur Fassadenbegrünung der Möwensteinbadeanstalt.
Erneute Nachfrage am 20.04.2015:
Herr Howe ist mit der Beantwortung nicht zufrieden und erläutert noch einmal, dass er nicht das unter Denkmalschutz stehende alte Gebäude meine, sondern die neue Halle.
Zwischenantwort:
Es wird eine weitere Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Nach Durchsicht der betreffenden Genehmigung für die neue Halle bei der Möwensteinbadeanstalt (Az. 1301/2004) wurde festgestellt, dass zu einer Fassadenbegrünung keine Auflagen formuliert wurden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Parkplätze für motorisierte Zweiräder in der Altstadt (Herr Pluschkell) (5.660)
(TOP 5.2.2 am 16.03.2015)
Die Verwaltung wird gebeten zu berichten,
wie viele ausgewiesene Motorradparkplätze gibt es in der Lübecker Altstadt und wie stark ist deren Auslastung?
Wie hoch ist derzeit die Parkgebühr für Motorräder?
Gibt es die Möglichkeit, Motorrad-Parkplätze teilweise auf einfache Art und Weise saisonal in Kfz-Stellplätze umzuwidmen (z. B. Schildertausch / Klappschilder / Zusatzschilder)?
Welche Mehrkosten und Mehreinnahmen würden sich daraus voraussichtlich für die Hansestadt Lübeck bzw. KWL ergeben?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Auf der Altstadtinsel der Hansestadt Lübeck gibt es einige wenige speziell für motorisierte Zweiräder ausgewiesene Abstellmöglichkeiten:
- Mühlenstraße, nördlich der Einmündung Kapitelstraße
- Mengstraße, gegenüber Hausnummer 10
- Beckergrube, kurz vor der Einmündung Breite Straße
- An der Untertrave, gegenüber der Braunstraße
Die genaue Anzahl der separat für Motorräder zur Verfügung stehenden Plätze kann nur ungefähr über die Fläche erfolgen. Es kann bei den genannten Plätzen von einer Kapazität von ca. 35 Motorrädern ausgegangen werden.
Hinsichtlich der Auslastung liegen keine fundierten Aussagen vor. Festzustellen ist, dass es saisonbedingt zu stark schwankenden Belegungen der Plätze kommt.
Aber auch im Winter sind an den Motorradparkplätzen abgestellte Krafträder festgestellt worden.
Auf bewirtschafteten Parkplätzen ist die allgemein übliche bzw. ausgewiesene Parkgebühr für Kraftfahrzeuge zu entrichten. Die Motorradparkplätze auf der Altstadtinsel sind nicht bewirtschaftet und somit nicht mit Parkgebühren belegt.
Die baulichen Gegebenheiten der Motorradparkplätze auf der Altstadtinsel lassen aus technischen Gesichtspunkten (Lage, Ausstattung, usw.) lediglich auf dem Parkstreifen in der Mühlenstraße das Parken von PKW zu. Die Prüfung, hier eine saisonale Wechselbeschilderung vorzunehmen, ist durch die Verwaltung (Polizei, KWL, Bereich Stadtgrün und Verkehr als Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde sowie dem Bereich Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsüberwachung) bereits im Winter 2014/2015 erfolgt. Diese konnte nicht empfohlen werden, da
- eine zusätzliche Beschilderungs- und Arbeitsaufwand entsteht,
- lediglich zwei Pkw-Parkplätze entstehen würden,
- auch im Winter abgestellte Motorräder festgestellt worden sind und
- die Sichtverhältnisse für Verkehr aus der Kapitelstraße verschlechtert werden würde.
Die Ausstattung mit einem Parkscheinautomaten kann nach Rückmeldung von der KWL wirtschaftlich erst ab fünf Pkw-Parkplätzen erfolgen. In der Mühlenstraße würden jedoch nur zwei Plätze zur Verfügung gestellt werden können.
Die Nutzung des auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Parkscheinautomaten ist aus Gründen der Sicherheit nicht in Erwägung zu ziehen.
Somit können keine Mehreinnahmen generiert werden, die den Ausgaben gegenübergestellt werden könnten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.