Auszug - Bebauungsplan 01.07.00 ? Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemali-ges Stadthausgrundstück) - Satzungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02648 Bebauungsplan 01.07.00 ? Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemali-ges Stadthausgrundstück) -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe möchte wissen, ob eine Anlieferung für das Hotel über den verkehrsberuhigten Bereich der Straße „Weiter Krambude“ möglich sei, was ihm seitens der Verwaltung bejaht werde

Herr Howe möchte wissen, ob eine Anlieferung für das Hotel über den verkehrsberuhigten Bereich der Straße „Weiter Krambude“ möglich sei.

Die Verwaltung führt aus, dass die Anlieferung für das Hotel nicht über die Straße „Weiter Krambuden“ möglich sei, sondern über die „Markttwiete“ erfolge.

 

Herr Stolzenberg hinterfragt die festgelegte Gebäudehöhe im Zusammenhang mit den in der Abwägung aufgeführten Einwänden. Seiner Meinung nach solle diese Höhe noch einmal zur Disposition gestellt werden. Auch der Versatz befände sich seiner Meinung nach nicht in der bestehenden Flucht und müsse deshalb hinterfragt werden. Weiterhin spricht er die Verkehrssituation im Hinblick auf den abgelehnten Poller als Absperrung zu Lasten des Vorhabensträgers an. Eventuelle Kosten müssten dann im Nachgang von der Hansestadt Lübeck getragen werden.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass kaum ein Gebäude in der Hansestadt Lübeck so streng - bezüglich der Gebäudehöhen - geprüft wurde, wie dieses. Hierbei wurde jeder Zentimeter kritisch begutachtet. Er führt weiter aus, dass der Siegerentwurf des Wettbewerbs sogar noch unter der bestehenden Traufhöhe des P&C-Hauses liege und man hier doch diese Diskussion um die Höhe abschließen solle. Bezüglich des angesprochenen Pollers erklärt Herr Senator Boden, dass diese Entscheidung nicht für den hier zu beschließenden Satzungsbeschluss notwendig sei.

 

Herr Freitag spricht die im privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Eigentümer und der EBL zugesagte Beschilderung der öffentlichen Toilette im Foyer des Hotels an. Hierbei soll es sich lediglich um ein Schild mit dem Hinweis „Nette Toilette“ handeln und nicht um den Hinweis einer öffentlichen Toilette.

Frau Bartels-Fließ bestätigt, dass es auf jeden Fall festgelegt sei, dass es sich um eine WC-Anlage handele, die der Öffentlichkeit von mindestens 08:00 Uhr bis 24.00 Uhr dauerhaft zur Verfügung gestellt werde und dies im privatrechtlichen Vertrag zwischen der EBL und Motel One und im Kaufvertrag geregelt sei.

 

Herr Freitag moniert, dass er mit dem Wegfall der dort angesiedelten Stellplätze nicht zufrieden sei.

 

Herr Quirder merkt bezüglich der von Herr Stolzenberg beanstandeten Gebäudehöhe an, dass zum damaligen Zeitpunkt die SPD diese Höhe beanstandet habe, aber keine Mehrheit im Bauausschuss erzielen konnte, weil u.a. Herr Stolzenberg dies nicht mitgetragen hätte. Daher sei er nun verwundert, dass dieser dies hier anspreche.

Zu den von Herrn Freitag angesprochenen Stellplätzen, führt Herr Quirder aus, dass diese seit dem Abriss des ehemaligen Stadthausgrundstückes, immer nur provisorisch angelegt worden seien.

 

Herr Stüttgen möchte auch noch einmal die Problematik der Gebäudehöhe erläutert haben.

Frau Bartels-Fließ erklärt, dass die Traufhöhe gut einen Meter niedriger als die festgesetzte Höhe sei und auch wesentlich niedriger im Bezug auf das P&C-Haus und das Marienwerkhaus.

 

Herr Stolzenberg erwidert, bezüglich der Aussage von Herrn Quirder, dass er zu der Diskussion über die Gebäudehöhen an die Beratungen zum Entwurfsbeschluss des B-Planes erinnere. Seinerzeit wurde erklärt, dass nach Vorlage des Wettbewerbergebnisses immer noch über die Gebäudehöhen beraten werden könne (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 15.06.2015).

 

Herr Stolzenberg möchte bezüglich des Lärms wissen, ob hier Wohnen zugelassen sei und ob dies auch in anderen Bereich um den Marktplatz herum möglich wäre.

 

Herr Lötsch weist auch noch einmal darauf hin, dass die hier festgelegten Gebäudehöhen im Bezug auf den Wettbewerb, im Bauausschuss besprochen wurden.

 

Herr Nemitz gibt zu Bedenken, hier keine kleinteilige Diskussion zu führen. Seiner Meinung nach solle der B-Plan so beschlossen werden, da das Bauvorhaben ein klarer Gewinn für diesen Standort sei.

 

Herr Pluschkell hebt auch noch einmal den seiner Meinung nach sehr gut gewordenen Entwurf hervor, der trotz anfänglicher Kritiken entstanden sei.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass es hier um die Zustimmung zum Satzungsbeschluss gehe, der auf dem Ergebnis des ausgelobten Wettbewerbs basiere und man hier auch einen Investor habe, der gewillt sei zu bauen.

Bezüglich der von Herrn Stolzenberg angefragten Wohnnutzung führt Herr Senator Boden weiter aus, dass dies in einem „MK-Gebiet“ sehr wohl möglich sei.

 

Herr Quirder beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (17:37 Uhr).

Der Vorsitzende führt die Sitzung nach einer Unterbrechung weiter fort (17:45 Uhr).

 

 

Herr Senator Boden erläutert, dass die Nutzung des öffentlichen WC im Gebäude vertraglich geregelt sei. In der nächsten Sitzung mit dem Architekten und dem Investor werde er es noch einmal anregen bzw. klarstellen, dass dort eine Beschilderung „WC“ hinkomme.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Gegen die Vorlage:                            1 Stimme

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen.

3.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

4.       Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.