Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an Lübecker Schulen und der Stadtbibliothek  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/02628 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an Lübecker Schulen und der Stadtbibliothek
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie viele Schulen in Lübeck bezüglich des fehlenden zweiten Rettungsweges betroffen seien

Frau Friedrichsen möchte wissen, wie viele Schulen in Lübeck vom fehlenden zweiten Rettungsweg betroffen seien.

 

Herr Pluschkell erläutert noch einmal seinen Einwand aus der Bauausschusssitzung vom 04.05.2015, im Hinblick auf die seiner Meinung nach erheblichen Kosten für den vorbereitenden Brandschutz und der Erläuterung der zwingenden Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

 

Herr Schellenberger erläutert, dass die Herren Matthias Schäfer und Sven Kunz von der Berufsfeuerwehr anwesend seien und zu dem Thema Stellung nehmen könnten.

Am Beispiel des Katharineums wird das geplante Brandschutzkonzept von dem eingeschalteten Brandschutzingenieur Herrn Axel Bluhm vom Büro AWB vorgestellt.

 

Weiterhin erläutert Herr Schellenberger, dass es seit der Ergänzung der Landesbauordnung Schleswig Holstein (LBO-SH) 2009 zu Änderungen bezüglich der Brandschutzkonzepte gekommen sei. Unter anderem spricht er die Prüfverordnung an, in der eine dreijährige TÜV-ähnlich Überprüfung gefordert werde. Grundsätzlich diene der Brandschutz vordringlich dem Schutzziel zur Menschenrettung mit Sicherung der Rettungswege, ausreichender Sicherheitsbeleuchtung und Brandmeldeanlagen. Schulen und Kitas sind nach der LBO-SH in der Klassifizierung von Sonderbauten und bedürfen auch bei Bestandsbauten einer besonderen Gefährdungseinschätzung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass sich Schulen und Kitas mit einer wesentlich intensiveren Nutzung geändert haben (Ganztagesnutzung, Mensa, Multifunktionsnutzung, U-3 Kitanutzung) mit sich verändernden Rettungskonzepten.

 

Herr Bluhm erläutert, dass das Katharineum in Verbindung mit der angrenzenden Stadtbibliothek von den Brandschutzmaßnahmen betroffen sei, und dass es bedingt durch die historischen Bauten keine direkte Abgrenzung von Brandabschnitten gäbe und besondere Kompensationsüberlegungen bedürfe. Die von den Schulbaurichtlinien geforderte Hausalarmierung und Sicherheitsbeleuchtung sei hier auch nicht vorhanden, führt Herr Bluhm weiter aus.

 

Herr Schäfer ergänzt, dass die Feuerwehr alle sechs Jahre Brandverhütungsschauen durchführen müsse und dahingehend klare Vorgaben habe. Teilweise sind die Gebäude selber in einem passablen Zustand, allerdings seien die technischen Einrichtungen sehr mangelhaft.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die angesprochenen Änderungen der LBO sich nur auf Neubauten beziehen.

Herr Schäfer erläutert, dass man bei den vorhandenen Schulen erst einmal vom Bestand ausgehe. Sollten bei den bereits erwähnten Brandschauen konkreten Gefahren auftreten, müssten hier selbstverständlich Nachbesserungen erfolgen.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob durch die hohe Anzahl an historischen Gebäuden in der Hansestadt Lübeck mit der darin enthaltenen veralteten Technik, sich auch das Gefahrenpotential erhöhe.

Herr Bluhm bestätigt dies.

 

Frau Friedrichsen möchte weiter wissen, ob es sich bei dem auf der Folie dargestellten Areal tatsächlich nur um einen Brandabschnitt handeln würde.

Auch dies bestätigt Herr Bluhm. (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 15.06.2015).

 

Frau Kaske möchte wissen, wo die in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnahmen kostenmäßig einzuordnen seien.

Herr Schäfer erläutert, dass man das Erreichen der notwendigen Ziele mit hohem Bedacht angehe und versuche diese mit mäßigen Kosten zu erreichen. Allerdings werde man durch bereits erläuterte brandschutztechnische Kriterien mehr oder weniger gezwungen bestimmte Vorrichtungen zu installieren (Brandmelde- und Beleuchtungsanlagen).

 

Herr Stüttgen möchte wissen, ob das Katharineum und die Stadtbibliothek eine gemeinsame Maßnahme seien.

Herr Bluhm führt aus, dass man nur das Katharineum betrachtet habe und für die Stadtbibliothek ein separates Konzept benötige.

 

Frau Friedrichsen spricht noch einmal ihre eingangs gestellte Frage bezüglich der zweiten Rettungswege an.

 

Herr Schäfer erläutert, dass grundsätzlich kein zweiter baulicher Rettungsweg in Form einer weiteren Außentreppe erforderlich sei. Um dies festzustellen, müssten die Schulen unter Bewertung ihrer aktuellen Nutzung begangen werden.

Aus diesem Grund haben insbesondere die "kleineren" damals genehmigten Schulen nur einen baulichen Rettungsweg. Da sich allerdings zwischenzeitlich Nutzungen und Schulkonzepte verändert haben, oder zum Teil auch erhebliche bauliche Maßnahmen in Schulen erfolgten, war eine Neubewertung nach heutigen Kriterien erforderlich.

Da es inzwischen eine Schulbaurichtlinie gibt, kann es dazu führen, dass eine weitere notwendige Treppe, z.B. in Form einer Außentreppe, an einem Bestandsgebäude erforderlich wird.

Eine Pauschalaussage zu der Frage "Brauchen jetzt alle Schulen eine Außentreppe?" kann somit nicht mit ja beantwortet werden, sondern muss wie vorstehend beschrieben, für jeden Einzelfall gesondert betrachtet und bewertet werden (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 07.09.2015).

 

Herr Schäfer erläutert, dass man hierfür alle Schulen begehen müsse, aber ein zweiter Rettungsweg teilweise nicht notwendig sei und dies auch von der gegenwärtigen Nutzung abhänge.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Für die Investitionen in Brandschutzmaßnahmen bei den nachfolgenden, im Haushaltsjahr 2015 gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 27.11.2014 über den Haushalt 2015 geplanten Produktsachkonten, werden für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein überplanmäßig Mittel im Produkt 111029 – Gebäudemanagement - wie nachfolgend aufgeführt - in Ergänzung zu den bereits geordneten Mitteln bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen.

 

 

Bezeichnung

Produktsachkonto

Mittelaufstockung
T €

 

OzD/Maßn. a. Brandschutzkonzept

111029.290.7851000

253,0

Deckung:

Holstentor-GMS/Sporthalle

111029.301.7851000 R

166,0

Deckung:

Schule Lauerholz/EEM 2. BA

111029.202.7851000 R

30,0

Deckung:

Schule Lauerholz/EEM 2. BA

111029.211.7851000 R

37,0

Deckung:

Schule Tremserteich/Sporthalle

111029.204.7851000 R

20,0

 

Ernest. sch./Maßn. a. Brandsch.

111029.291.7851000

98,0

Deckung:

TH.-Mann-Schule/Sporthalle

111029.302.7851000 R

98,0

 

Burgschule/Maßn. a. Brandsch.

111029.293.7851000

64,0

Deckung:

Schule Lauerholz/EEM 2. BA

111029.202.7851000 R

64,0

 

Katharineum/Maßn. aus Brandsch.

111029.294.7851000

335,0

Deckung:

BSZ Kerschensteiner Str.

233001.031.7851000 R

300,0

Deckung:

Anna-Siemsen-Sch./Sporthalle

111029.300.7851000 R

35,0

 

Stadtbibliothek./Maßn. a. Brands.

111029.297.7851000

270,0

Deckung:

Schule Koggenweg/San. Sporthalle

111029.203.7851000 R

270,0

 

Siehe Beiblatt Anlage 1.