Auszug - Bebauungsplan 01.07.00 ? Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) - Satzungsbeschluss (5.610)   

30. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02648 Bebauungsplan 01.07.00 ? Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemali-ges Stadthausgrundstück) -
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lüttke teilt mit, er lehne die Vorlage ab, weil das Gebäude zu hoch sei

Herr Lüttke teilt mit, er lehne die Vorlage ab, weil das Gebäude zu hoch sei.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den, in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof/ Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück)– in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-4) als Satzung beschlossen.

3.       Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

4.       Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.