Auszug - Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015  

Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 11.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02651 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator F. - P. Boden
2. Senatorin Kathrin Weiher
Bezüglich:
VO/2014/01912
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stabe erfragt Wortmeldungen zur Vorlage

Herr Stabe verweist auf die zur Vorlage bei Sitzungsbeginn umverteilte Stellungnahme des Bereiches 1.201 – Haushalt und Steuerung und erfragt Wortmeldungen zur Vorlage.

Frau Kusch erfragt den Grund für die Eilbedürftigkeit bei der Behandlung der Vorlage. Frau Koretzky vom federführenden Fachbereich Bauordnung und Stadtplanung weist dazu auf die Antragsfristen für die Fördermittel hin.
Herr Petereit fragt, warum zwei Projekte in dem Beschlussvorschlag stehen. Frau Weiher erläutert, dass nach Einschätzung der Verwaltung bei 2 Projekten größere Chancen bestehen, zumindest eine Projektförderung zu erhalten. Die Projekte werden den Gremien daher in einer Vorlage vorgestellt, die Anträge auf Fördermittel selbst laufen aber jeweils eigenständig.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

  1. Die in der Anlage aufgeführten Projekte

 

1.              Umbau Buddenbrookhaus. Heinrich-und-Thomas-Mann-Zentrum                                                         Buddenbrookhaus 2018 – Erweiterung, Umbau, Neukonzeption

 

2.              Umgestaltung westlicher Altstadtrand

                An der Untertrave – Abschnitt Holstentor bis Fischergrube

 

werden von der Hansestadt Lübeck für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2015) angemeldet.

 

  1. Der kommunale Pflichtanteil von 10% wird bei Förderzusage im Förderzeitraum bis 2018 in den Haushalt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme 1.201 zu Städtebauvorlage (89 KB)