Auszug - Informationen zum Deutschen Compliance Preis 2015  

20. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:19 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Verwey informiert die Werkausschussmitglieder über die Preisverleihung am

23. März 2015 in Berlin. Er erklärt den Begriff Compliance, das Einhalten von Gesetzen und Regelungen. Die tägliche Arbeit der EBL beruhe in allen Sparten und Abteilungen auf enorm vielen Verpflichtungen und Regelwerken, die zu beachten seien. Dies geschehe eher nicht sichtbar und werde erst relevant, wenn ein ernstzunehmender Unfall passiere und die persönliche Haftung der Verantwortlichen geprüft werde. Die EBL habe das komplexe Thema aufgegriffen, welches von Frau Dr. Schur von der Stabstelle der Direktion federführend bearbeitet wird.

 

Frau Dr. Schur stellt anhand einer Präsentation das Compliance-Management vor und erklärt die detaillierten Arbeiten innerhalb des Unternehmens. Für die EBL würden ca. 900 Gesetze, Regelungen und Normen gelten, woraus sich einzelne Pflichten ableiten, welche entsprechend dem Organigramm den Verantwortlichen zugewiesen werden.

 

Diese kümmern sich um die Umsetzung und Einhaltung der Pflichten, jeder in seinem Tätigkeitsfeld. Dokumentiert wird dies mittels einer Software, die wiederum alle 2 Monate inhaltlich durch eine Rechtsanwaltskanzlei überprüft, upgedatet und somit der aktuelle Stand aller Rechtsgebiete sichergestellt werde.

 

Herr Rohlf fragt,  wer hat den Preis erhalten habe. Frau Dr. Schur antwortet, dass die EBL ein Preisträger von 4 ausgezeichneten Unternehmen seien. Nach einer umfangreichen Bewerbung mit diversen Fragebögen und Vorstellung der EBL gab es eine Jury-Entscheidung zur bundesweiten Auswahl der Preisträger.

 

Gleichfalls betont Frau Dr. Schur, dass die EBL in Norddeutschland Vorreiter mit diesem System seien, gerade im öffentlichen Bereich.

 

Herr Dr. Verwey ergänzt, dass die EBL für ein pragmatisches, zielführendes System im

Mittelstand die Auszeichnung erhielt.

 

Herr Zahn fragt, aus welchem Grund sich das Unternehmen berufen gefühlt habe, so ein System einzuführen. Herr Dr. Verwey erklärt, dass die Gefährdung bei den EBL klar erkannt worden und nicht zu verachten sei. Beispielsweise könne eine eventuelle Gewässerverschmutzung eine Straftat darstellen. Es sei enorm wichtig für die rechtliche Absicherung der Verantwortlichen, Maßnahmen zu entwickeln sowie rechtzeitig und

gewissenhaft Vorkehrungen zu treffen. Herr Dr. Verwey belegt die Notwendigkeit und Wichtigkeit mit Beispielen aus Urteilsverkündungen aus der Wirtschaft (fehlender ordnungsgemäßer Arbeitsschutzes, Feuerlöscher nicht gewartet). Wenn etwas passiert, dann sei es dramatisch für die Menschen, für das Unternehmen, für die Verantwortungsträger, ggf. auch für die Umwelt. Dies, so betont Herr Dr. Verwey ausdrücklich, möchte er für die EBL vermeiden. Mit diesem System schaffe die EBL Hintergrundwissen und sensibilisiere sich für das Thema. Die Arbeitszeit der Verantwortlichen hierfür sei absolut gut investiert.

 

Herrn Zahn interessiert, wer den Preis verliehen habe. Federführer sei die dfv Mediengruppe, ein Fachverlag für Wirtschaft und Recht, gemeinsam mit der DQS, einer großen Zertifizierungsgesellschaft sowie einer Rechtsanwaltskanzlei, führt Herr Dr. Verwey aus. Die Jury bestehe aus Professoren und Fachleuten.

 

Herr Büttner möchte wissen, ob es keine Überschneidungen zu den ISO-Vorschriften gebe. Herr Dr. Verwey verweist auf den überwiegend rechtlichen Bereich, DIN-Normen seien nicht Bestandteil des Systems, welches jedoch um eigene Vorschriften erweiterbar sei.

Herr Senator Möller verweist auf die ISO 19600, die ihrerseits die Aufstellung der Compliance-Regelung regelt, hier könne u. a. ISO und DIN wiedergefunden werden.

 

Fragen der Herren Kucharzik, Martens und Ulrich werden von Frau Dr. Schur und Herrn Dr. Verwey beantwortet.

 

Der eigens für die Preisverleihung gedrehte Imagefilm über die EBL wird abschließend den Ausschussmitgliedern präsentiert.