Auszug - Neue Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

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5.2.1              Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule (Herr Pluschkell) (5.651)

Herr Pluschkell hat folgende Fragen bezüglich der Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule vorab per Mail an die Verwaltung gestellt:

a)      Wie weit ist die Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule vorangeschritten?

b)      Wurde der Kostenrahmen eingehalten?

c)      Welche Erfahrungen gibt es mit dem teilweise neu gestalteten Gebäudeteilen, sowohl baulich als auch funktional?

d)      Welches sind die weiteren Planungen bezüglich des geplanten, aber noch ausstehenden Abrisses der nicht sanierten Gebäudeteile?

 

Abschließende Antworten:

Die Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule, d.h. die Energetische Sanierung, die Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzanforderungen und die Schaffung einer behindertengerechten Nutzung, erfolgt/e in mehreren Bauabschnitten:

             

  1. Der 1. Bauabschnitt, bestehend aus der Sanierung des Gebäudeteils A und der Erweiterung wurde im Juli 2012 fertig gestellt und der Schule zur Nutzung übergeben. Bereits ca. ein Jahr vorher ging im Gebäudeteil H die Aufzugsanlage und das neu erstellte Treppenhaus in Nutzung.

 

  1. Im Anschluss daran wurde der die Gebäudeteile B, C und H umfassende 2. Bauabschnitt begonnen und im Sommer 2014 bis auf die im Abbruchbereich befindlichen Fassadenteile im Gebäudeteil B abschnittsweise fertig gestellt.

 

  1. Die Umbaumaßnahme der ab Herbst 2014 freie gewordenen Hausmeisterwohnung, benannt als 3. Bauabschnitt, wird im Juni 2015 abgeschlossen sein.

 

  1. Geplant war, nach Fertigstellung des Umbaus der Hausmeisterwohnung, die im energetischen Sanierungskonzept zum Abbruch vorgesehenen Gebäudeteile D und E in 2015 abzubrechen, Restarbeiten auszuführen und anschließend den Schulhof umzugestalten.

 

Die für die Bauabschnitte 1 und 2 bereit gestellten Haushaltsmittel sind bis auf die für den Abbruch, die Restarbeiten und die Schulhofumgestaltung erforderlichen Haushaltsmittel aufgebraucht. Eine Überschreitung des noch vorhandenen Budgets wird aus momentaner Sicht nicht erfolgen.

             

 

 

Weitere Nachfragen am 04.05.2015:

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage zur Sanierung der Holstentor-Gemeinschaftsschule u. a. dahingehend beantwortet, dass es dabei um eine energetische Sanierung, neue Brandschutzauflagen, einen behindertengerechten Umbau und den Abriss von Gebäudeteilen gegangen sei.

Fragen:

Warum wurde bei einem solch umfassenden Um-/Neubau die Sanierung der WC-Anlagen ausgeklammert?

Welche Mehrkosten entstehen dadurch, dass die WC-Sanierung nun nachträglich erfolgen soll?

 

 

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass es einen 3. Bauabschnitt als Sonderprojekt gebe, der die Umgestaltung der Hausmeisterwohnung mit einem Kostenvolumen von 300.000 Euro zum Inhalt habe.

Fragen:

Was ist der genaue Inhalt dieses Sonderprojekts?

Wodurch wurde dieses Projekt veranlasst?

 

 

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass auf den ursprünglich geplanten Abbruch der Gebäudeteile D und E für die nächsten 2 Jahre verzichtet werden soll, weil dort nunmehr zusätzliche DAZ-Klassen eingerichtet werden sollen.

Fragen:

Was verleitet die Verwaltung zu der Annahme, dass es in 2 Jahren für DAZ-Klassen keinen Bedarf mehr geben wird?

Stimmt es, dass es in den Gebäudeteilen D und E infolge unterlassener Instandhaltung (im Hinblick auf den geplanten Abriss) z. T. erhebliche Nässeschäden durch Regenwasser gibt, die Fenster sich in einem gefährlichen Zustand befinden und die dortigen Toiletten in besonders schlechtem Zustand sind?

Welche baulichen Maßnahmen mit welchen Kosten sind erforderlich, um für die DAZ-Klassen einen ordnungsgemäßen Unterricht gewährleisten zu können?

 

 

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass der Abbruch der Gebäudeteile D und E unbedingt erfolgen müsse, weil sonst die Gesamtenergiebilanz der energetischen Sanierung unter dem Strich nicht mehr stimmen würde (zurzeit nur 60% Energieeinsparung), unter formalen Gesichtspunkten die Grundstücksausnutzung überschritten würde und rein rechnerisch die Regenwassereinleitung aller auf dem Schulgrundstück befindlichen Gebäude und versiegelten Flächen unverhältnismäßig hoch wäre.

Fragen:

Stimmt es, dass im Rahmen der geplanten Neugestaltung des Schulhofs Parkplätze errichtet werden sollen, was für die Grundstücksausnutzung und die Regenwasserbilanz nachteilig ist?

Welche Überlegungen gibt es, das Grundstück in einer Weise zu nutzen, dass zumindest der Gebäudeteil D erhalten bleiben kann?

 

 

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass die bislang vorliegenden Erfahrungen mit den umgebauten Gebäudeteilen aus baulicher Sicht überwiegend positiv beurteilt werden, zu funktionalen Aspekten jedoch keine Stellung genommen.

Frage:

Welche Erfahrungen gibt es aus funktionaler Sicht (Raumzuschnitte, Raumanordnung, Lärm, Licht, Nutzbarkeit)?

 

 

Die Bauverwaltung hat meine Anfrage u. a. dahingehend beantwortet, dass die Energieeinsparung durch die energetische Sanierung bei 50 - 60 % liegen würde, wenn Einsparung durch die neue Turnhalle hinzugerechnet würde.

Frage:

Wurde die neue Turnhalle bereits bei Beginn der Planungen für die Gebäudesanierung mit in die Energiebilanz mit eingerechnet? Wenn nein, warum geschieht dies jetzt?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.2              Anfrage zum Haushaltsplan 2015 (VO/2015/02642 – 22.04.2015) (Herr Stolzenberg) (5.060)

Im Produkt 511003 „Stadtplanung- und entwicklung“ ist im Haushaltsplan 2015 ein einmaliger Aufwand von ca. 3,7 Mio. Euro al „GK sonstige Geschäftsaufwendungen“ ausgewiesen.

Welche Positionen verbergen sich hinter diesem Aufwand?

 

Abschließende Antwort:

Im Zusammenhang mit der Entwicklung vom Gründungsviertel ist es erforderlich, die später für den Verkauf vorgesehenen Grundstücke zunächst baureif herzustellen. Hierfür sind Aufwendungen in Höhe von 3,7 Mio. Euro geplant und im Produkt der Stadtplanung - 511003 "Stadtplanung und -entwicklung" als federführende Stelle im Konto sonstige Geschäftstaufwendungen im Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 geordnet worden.

Auf diesen außerordentlichen Aufwand ist auch unter der lfd. Nr. 1 in der Maßnahmenliste zum Ergebnishaushalt (Anlage 4.5 der Vorlage VO/2014/01995) hingewiesen worden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.3              Aktion: „Abgeschnullert“ (Herr Lötsch) (5.660)

Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten für die Aktion „abgeschnullert“ und in welchen Haushaltsstellen befinden sich die Ansätze?

 

Abschließende Antwort:

Es finden insgesamt acht Termine (einmal pro Monat von Mai bis Oktober) pro Jahr statt.

Eine Aktion dauert durchschnittlich etwa eine Stunde. Der Ersttermin im Mai wird häufig von der Presse besucht und dauert daher voraussichtlich etwas länger. Dies nivelliert sich aber über das Jahr. Der Aufwand pro Termin beträgt maximal vier Stunden (zwei Beschäftigte inkl. Fahrt- und Rüstzeiten). Damit fallen Personalkosten und Maschinenkosten in Höhe von insgesamt 1.920,- € pro Jahr an.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.4              Kosten für „FRIEDOMAT“ (Herr Lötsch) (5.660)

Wie hoch waren die Personal- und Sachkosten für die Entwicklung des „FRIEDOMAT“ und welche Kosten entstanden und entstehen zukünftig für die Sicherung der Namensrechte?

 

Abschließende Antwort:

Die Eintragung des Markennamens (gültig für zehn Jahre, Verlängerung gegen eine Gebühr möglich) hat 300,- € gekostet.

Die Entwicklung und Implementierung auf den Lübeck-Seiten (durch die Fa. LYNET) kostete 5.950 €.

Zwei Stunden bei Herrn Johannsen und acht Stunden für Herrn Olbrich haben zusammen 301,- € an Kosten verursacht. Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten zusammen auf 6.557,- €. Es entstehen keine weiteren, laufenden Kosten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.5              Verkehrliche Auswirkungen und Lenkungsmaßnahmen bei anstehenden Baumaßnahmen in Lübeck (Herr Pluschkell) (5.660)

Die Bauverwaltung wird gebeten zu berichten über die voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen und Lenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Bahnhofsbrücke unter Beachtung anderer Baumaßnahmen im Lübecker Straßennetz.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.6              Bauanfrage Osterweide (Herr Prieur) (5.610)

Herr Prieur spricht das Gebäude in der Osterweide an, bei dem ein Bauantrag für einen Saunaclub abgelehnt wurde. Mittlerweile wurde eine Bauvoranfrage für eine freie Dorfschule gestellt, welcher auch abgelehnt wurde. Herr Prieur spricht die Ausnahmen für soziale bzw. kulturelle Baumaßnahmen in Gewerbegebieten an und möchte wissen, warum hier eine pauschale Ablehnung erfolgt sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.2.7              Sanierung des Drägerweges (Herr Dr. Brock) (5.660)

Herr Dr. Brock möchte zu der durchgeführten Wegebaumaßnahme des Drägerweges wissen, ob diese Maßnahme schon abgeschlossen sei, da seiner Meinung nach die Randbereiche des Weges sehr „gruselig“ aussehen.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.