5.1.1 Austausch von Straßenablaufaufsätzen (Herr Dr. Koß) (5.660)
(TOP 5.2.1 am 16.03.2015)
Bei Straßensanierungen und Umbaumaßnahmen erfolgt der Austausch der vorhandenen Straßenablaufaufsätze vom derzeitigen Bestand 500x500 zu 300x500.
Dazu zwei Bedenken: generelle Reduzierung des Ablaufvermögens und schnellere Verstopfung durch schmalere / kleiner Aufsatzschlitze.
Die EBL sind für die Beantwortung der Frage nicht zuständig.
Herr Dr. Koß möchte hierzu wissen, welche Einsparungen es gibt.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die Frage wurde in Zusammenarbeit der beiden Sachgebiete Straßenentwurf und Straßenunterhaltung innerhalb des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr geprüft. Von dort ergeht die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme:
„Folgende (Hinter-) Gründe sprechen für den inzwischen regelmäßig vorgenommenen und damit verstärkten Einsatz der schmaleren Ablaufkonstruktionen:
Die schmalen Aufsätze (300x500 mm) haben sich vor allem dadurch bewährt, dass sie nicht so häufig vom Schwerverkehr überfahren werden, dadurch die gesamte Ablaufkonstruktion einschließlich der zugehörigen Verbindung zum angrenzenden Straßenoberbau deutlich langlebiger ist und damit insgesamt weniger Schadensmerkmale aufweist.
Zudem wird durch die Verringerung der Überfahrung durch den Schwerverkehr die Lärmbelastung für Anwohner verringert.
Außerdem entspricht die Einbaubreite von 300mm der in Neuplanungen häufig verwendeten Rinnenbreite (meist zweizeiliges Großsteinpflaster).
Durch die Wahl der kleineren Aufsätze verringert sich das Entwässerungsvermögen pro Ablauf (das sogenannte „Schluckvermögen“) deutlich. Dies wird bei Straßenplanungen (sowohl bei der Sanierung als auch beim Um-/ Neubau) aber beachtet. Bei Sanierungsmaßnahmen wird daher geprüft, ob beim Austausch der Aufsätze zusätzliche Abläufe einzubauen sind.
Demgegenüber ist die Verstopfung der schmalen Ablaufschlitze geringer als bei herkömmlichen, quadratischen Straßenablaufaufsätzen. Durch größere Schlitzweiten bei den größeren Straßenabläufen kommen dort in der Regel mehr Fremdköper in den Ablaufsumpf und führen damit zu einer schnelleren Verstopfung.“
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Erneuerung der Wesloer Brücke (Frau Friedrichsen) (5.660)
(TOP 5.2.3 am 20.04.2015)
Im Zuge der Baumaßnahme "Erneuerung der Wesloer Brücke" war es unumgänglich eine Interimsquerung für alle Verkehre zu erstellen. Um diese temporäre Ersatzmaßnahme zu realisieren, mussten auf dem Grundstück zwischen der Edelsteinsiedlung und der Bushaltestelle Wesloer Brücke (Richtung Schlutup) mehrere Sträucher und u. a. Bäume von erheblichem Stammumfang entfernt werden. Sie boten den anliegenden Bewohner_innen und den wartenden Fahrgästen Abschirmung und Schutz.
Meine Frage dazu: Wann und in welcher Anzahl werden die Baumersatzpflanzungen (und mit welchem Stammumfang) vorgenommen?
Wenn die Ersatzpflanzungen anderenorts vorgenommen werden / wurden, wo befindet sich diese Fläche?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Die für den Brückenneubau notwendigen Fällarbeiten wurden mit der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Da es sich um eine Waldfläche handelt, war die Untere Forstbehörde für die Genehmigung zuständig. Hierzu wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Kahlschlagverbot gem. §5 Abs. 3 LWaldG gestellt und am 10.01.2012 von der Unteren Forstbehörde (LLUR) genehmigt.
Auflage für die Genehmigung war die zeitnahe Wiederaufforstung der Waldfläche mit entsprechenden standortgerechten Laubwaldbäumen „nach der guten fachlichen Praxis“. Hinsichtlich des Pflanz- und Reihenabstandes sind die forstfachlichen Grundlagen zu beachten. Entlang der Wesloer Landstraße (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 01.06.2015) am Nordrand der Kahlschlagsfläche ist der Waldrand mit standorttypischen heimischen Sträuchern zu bepflanzen. Die Wiederaufforstung ist mit geeigneten Mitteln gegen Wildverbiss zu schützen.
Daher wurden im März / April 2014 vom Bereich Stadtwald 670 Stück Stiel- und Traubeneichen mit einer Höhe von 50-80cm sowie 600 Stück Sträucher mit einer Höhe von 50-80 cm (z.B. Vogelrose, Eberesche, Hainbuche, Spitzahorn, Wildbirne, Wildapfel) als Waldrand gepflanzt. Die Fläche ist mit einem Wildschutzzaun versehen, um Wildbiss zu vermeiden. Durch den Bereich Stadtwald erfolgt die Fertigstellungspflege, die das Nachpflanzen von nicht angewachsenen Pflanzen, Wässern und Mähen beinhaltet.
Weitere Ersatzpflanzungen außerhalb der Waldfläche wurden seitens der UFB nicht gefordert.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Baustelle in der Schulstraße (Herr Howe) (5.660)
(TOP 5.2.7 am 20.04.2015)
Herr Howe möchte wissen, wie lange die Baugrube in der Schulstraße noch offen sei.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort:
Bei den genannten Baugruben handelt es sich um Suchgräben für den zweiten Bauabschnitt einer Leitungsverlegung im Quartier. Der Auftraggeber sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck. Nach deren Auskunft ist die Fertigstellung für den 08.05.2015 geplant.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.