Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Trampelpfad Behaimring (Frau Kaske) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 03.02.2014)

Frau Kaske spricht den Trampelpfad hinter dem Garagenhof im Behaimring an, der zum Bolzplatz beim Sky-Markt führt. Es gibt eine Initiative zur Erhaltung dieses Pfades. Es möge festgestellt werden, wer der Eigentümer des Trampelpfades sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der hier zur Rede stehende Trampelpfad befindet sich auf einer Teilfläche des Flurstücks 62 der Flur 12 in der Gemarkung Schlutup und liegt in der Zuständigkeit des Bereiches Stadtgrün und Verkehr. Der Eigentümer hiefür ist demnach die Hansestadt Lübeck.

Es ist seitens der Hansestadt Lübeck momentan nicht geplant diesen Trampelpfad zu überbauen, so dass er in der jetzigen Form erhalten bleibt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Verkehrsbeschilderung in Lübeck (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 02.06.2014)

Herr Pluschkell verweist auf den Artikel der Lübecker Nachrichten vom 10.05.2014, in dem eine Gegenüberstellung der Beschilderung der Städte Lübeck, Kiel und Flensburg gemacht wurde.

Herr Pluschkell möchte folgendes wissen:

Wie die Beurteilung der Verwaltung zu diesem Bericht sei?

Wie die Einstellung der Lübecker Fachverwaltung zur Haltung des Landesrechnungshofes sei?

Ob es Vorschläge der Verwaltung zur Reduzierung der Verkehrsschilder in Lübeck gäbe?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Zur Beantwortung der Fragen von Herrn Pluschkell wird auf die Stellungnahme des zuständigen Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr an den Landesrechnungshof vom 20.02.2014 verwiesen und diese im Wortlaut wie folgt zitiert:

 

„Der Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr kann sich dem Tenor der LRH-Prüfungsmitteilung nur anschließen. Insbesondere positiv bewertet wird die Herausstellung folgender Punkte:

  • Die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers mehr einzufordern.
  • Vorrangig durch bautechnische oder bauliche Maßnahmen anstatt durch Verkehrszeichen im Rahmen der Straßenplanung eine klare straßenverkehrsrechtliche Regelung zu schaffen.
  • Die Stärkung der unteren Verkehrsbehörden durch das Verkehrsministerium und damit die klare Herausstellung für die Politik, dass straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen Weisungsaufgaben sind, die nicht von der Politik beeinflusst werden sollten.

Diese Prüfungsmitteilung stärkt daher die bisherige Haltung der Lübecker Straßenverkehrsbehörde.

 

Hinsichtlich der kritischen Punkte steht die Hansestadt Lübeck im landesweiten Vergleich sehr gut da. Trotzdem sollte auf folgende einzelne Punkte eingegangen werden:

 

Dreifache Beschilderungsquote im Vergleich zu Kiel und erheblicher Zuwachs

an neuen Verkehrszeichen

Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Aussage, dass in der Datenbank auch sämtliche *Straßennamensschilder (ca. 5000 Stück) und *Radwegweiser (*die beide keine Verkehrszeichen sind!) sowie auch die Bedarfsumleitungsbeschilderung für die Autobahnen, die für den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr aufgestellt werden, enthalten sind. Auch sind temporäre Beschilderungen für Veranstaltungen oder Straßenschäden enthalten, ebenso die unterschiedlichen Beschilderungen für z. B. Sommer- und Winterbeschilderung in den Straßen Vorderreihe und An der Obertrave. Hier werden von der Anzahl beide Varianten erfasst, aber vor Ort ist jeweils nur eine aktiv.

 

Des Weiteren wurde nicht die Besonderheit der historischen Altstadtinsel berücksichtigt, die verkehrsberuhigt ist, auf der vorrangig nur Bewohner parken dürfen und auch Lieferverkehrsbedürfnisse untergebracht werden müssen. Des Weiteren hat auch die nach der Novellierung der StVO vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr zu mehr Verkehrszeichen geführt.

 

Erheblich erhöhter Betreuungsaufwand

Dieser kommt zustande, da ¾ der Kosten Personalaufwand sind. Allerdings geht der LRH bei seiner Berechung dieses Personalaufwandes von der falschen Zuständigkeit für die Verkehrsbeschilderung aus. In der Abbildung 5 auf der Seite 24 geht es um den Personalaufwand der Verkehrsbehörde für die Beschilderung. Die Verkehrsbehörde prüft aber lediglich, ob ein Verkehrszeichen dauerhaft oder temporär (z. B. bei Veranstaltungen) aufgestellt bzw. abgebaut werden kann. Der Zeitanteil dafür beträgt im Übrigen bei den 5 Verwaltungsmitarbeitern im Durchschnitt ca. 40 %. Der Hauptaufwand liegt aber beim Straßenbaulastträger, der die Verkehrszeichen beschafft, einbaut / aufstellt und unterhält. Daher ist für die Hansestadt Lübeck folgender, korrekter Personalaufwand anzusetzen:

1 x 0,1                            EG 12

1 x 0,75              EG 8

2 x 0,75               EG 4

3 x 0,75               EG 3

= 4,6 Stellen in niedrigeren Entgeltgruppen

 

 

Umstellung des Parkplatzkonzeptes von einem Verbots- auf ein Angebotskonzept

Die Prüfung dieser Möglichkeit ist für dieses Jahr (2014!) vorgesehen, da im letzten Jahr durch den anstehenden Ruhestand des Fahrradbeauftragten vorrangig die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr und auch die Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen geprüft wurden. Insbesondere soll hier die durch die StVO-Novellierung eingeführte Beschilderung für eine Parkraumbewirtschaftungszone genutzt werden.

 

Lübeck: Reich an Schildern - Fegefeuer

Die dortigen vermutlich überwiegend in den 1960ziger Jahren angeordneten Haltverbote sind heute nicht mehr StVO konform, da die Fahrbahn nur eine Breite von 3,63 m hat und damit bereits § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO gilt. Die Straßenverkehrsbehörde wird daher den Abbau der absoluten Haltverbote veranlassen und prüfen, ob das eingeschränkte Haltverbot vor dem Eingang des Ärztehauses zum Ein- und Aussteigen von Patienten trotzdem aufrechterhalten werden kann.

 

Insgesamt positiv anzumerken ist, dass die Hansestadt Lübeck in der Darstellung der Negativ-Beispiele (Fotoserie Seiten 72 bis 100) nicht vertreten ist.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Anordnung eines Spiegels am Radweg am Herrentunnel (Frau Metzner) (5.660)

(TOP 5.2.8 am 19.05.2014)

Wenn man den Shuttle-Bus am Herrentunnel in Richtung Siems verlässt, muss man eine 90° Kurve nehmen, die aufgrund der Lärmschutzwand nicht einsehbar ist. Aus Richtung Siems kommen hier Fahrräder auf einem abschüssigen Weg entgegen. Wie berichtet wird, kommt es häufig zu sehr gefährlichen Situationen. Abhilfe könnte ein Spiegel schaffen, der den Radweg von beiden Seiteneinsehbar macht.

Die Herrentunnel AG ist gemäß Ausschilderung nur bis zur Lärmschutzwand zuständig.

  1. Befindet sich der Radweg in der Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck?
  2. Wer wäre zuständig, solch einen Spiegel zu installieren?
  3. Kann so ein Spiegel noch vor der Hauptsaison installiert werden?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Nach Prüfung des Sachverhaltes kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr durch das zuständige Sachgebiet 5.660.3-4 „Verkehrseinrichtungen“ folgende Antworten zu den von Frau Metzner gestellten Frage geben:

 

Zu 1.)

Der Weg befindet sich in der Zuständigkeit des Bereiches 5.660 Stadtgrün und Verkehr.

 

Zu 2.)

Das Sachgebiet 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen des Bereichs Stadtgrün und Verkehr entscheidet in eigener Zuständigkeit (als Straßenbaulastträger) über die Aufstellung von Verkehrsspiegeln.

 

Zu 3.)

Die Sicht im Bereich des Durchlasses durch die Lärmschutzwand ist in der Tat eingeschränkt. Meldungen von regelmäßigen Gefahrensituationen oder gar Unfällen liegen dem Bereich Stadtgrün und Verkehr jedoch nicht vor.

Aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse wird es jedoch, im Sinne des §1 der StVO („Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht“), als eine Selbstverständlichkeit angesehen, seine Fahrweise entsprechend anzupassen. Bei entsprechender Fahrweise ist keine besondere Gefahrenstelle vor Ort erkennbar.

Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel zu bestimmten Jahreszeiten beschlagen oder überfrieren  und damit keinen Nutzen mit sich bringen.

Aus diesen genannten Gründen sieht das Sachgebiet 5.660.3-4 Verkehrseinrichtungen keinen Handlungsbedarf an dieser Stelle einen Verkehrsspiegel einzurichten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Weg zwischen Elswigstraße und Ratzeburger Allee (Herr Howe) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 02.06.2014)

Herr Howe spricht den seit Jahren bestehenden Weg zwischen der Elswigstraße und der Ratzeburger Allee - auf Höhe der Gustav-Falke-Straße - beim Bauhaus-Gelände an. Hier ist ein Unfall zwischen einem Gabelstapler und einem Fußgänger / Radfahrer passiert.

Herr Howe möchte wissen, wie weit die Verwaltung in der Planung, in der seit August 2010 zugesagte Herstellung eines Weges ist?

Wie weit die Verhandlungen mit dem Bauhaus sind?

Wann dieser Weg voraussichtlich fertig ist?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Planung, den Stichweg (öffentliche Verkehrsfläche) in Richtung Elswigstraße als Geh-/ Radweg zu verlängern, ist noch nicht abgeschlossen.

Von der Fa. Bauhaus liegt zwischenzeitlich die Zustimmung für die Nutzung der für die Wegeverbindung benötigten Fläche vor. Der Bereich Liegenschaften stimmt die Einzelheiten mit der Fa. Bauhaus ab.

             

Neben den Fragen der Bauausführung und Kostenstelle für die Maßnahme ist der rechtliche Aspekt abzustimmen, da die Baumaßnahme auf privater Fläche erfolgen würde.

             

Es wird angestrebt, noch im 3. Quartal 2014 über die noch offenen Punkte Klarheit zu haben, so dass der Bau (unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel) anschließend erfolgen kann.

 

 

Weitere Nachfrage von Herrn Dr. Koß am 16.06.2014 (5.610):

Herr Dr. Koß erläutert noch einmal die Probleme, die seit 2010 dort bestehen. Herr Dr. Klotz erklärt, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr nach Abschluss der Grundstücksangelegenheiten für die Baulast des Weges wohl letztendlich zuständig sein werde, seines Wissens aber hierfür für 2015 noch keine Haushaltsmittel eingestellt wurden. Hier wäre es aus seiner Sicht Aufgabe der Politik, einen Beschluss zu fassen, für den Wegebau und eine Beleuchtung tatsächlich Haushaltsmittel einzuplanen.

Frau Friedrichsen schlägt vor, den Weg zu öffnen, mit dem beschilderten Hinweis.“ Privat – Betreten auf eigene Gefahr“.

Herr Lötsch fasst die Diskussion dahin gehend zusammen, dass im Zuge der erweiterten Anfrage geklärt werden soll, wann der Weg in die städtische Verfügbarkeit übergehen könne und damit frühestens baulich fertig gestellt sein könnte und von welchen Baukosten auszugehen ist, auch unter der Maßgabe, dass der Weg beleuchtet wird.

 

Zwischenantwort:

Es findet eine Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen statt.

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Flohmarkt IKEA-Parkplatz (Frau Friedrichsen) (5.660)

(TOP 5.2.1 am 02.06.2014)

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob es rechtens sei, wenn die öffentliche Straße „Schäferkamp“ durch ein Hüttchen und einen Ordner während des Flohmarkts auf dem IKEA-Gelände abgesperrt sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zu, da geprüft werden muss, ob dies so beantragt und dem auch so zugestimmt wurde.

 

Abschließende Antwort:

Die Straßenverkehrsbehörde hat erst durch diese Anfrage von der Sperrung der Straße „Schäferkamp“ erfahren. Diese ist aus verkehrlicher Sicht für die Durchführung des Flohmarkts auf dem IKEA-Gelände nicht erforderlich und war auch nicht genehmigt. Die Straßenverkehrsbehörde hat daher die Polizei gebeten, den nächsten Flohmarkt am 29.06.2014 diesbezüglich zu überwachen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.