Auszug - Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein  

3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: SeniorenInnenEinrichtung Am Behnckenhof
Ort: Am Behnckenhof 60, 23554 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Wille führt im Wesentlichen folgendes aus:

Der Tätigkeitsbericht 2012 der Bürgerbeauftragten wurde den Mitgliedern des Ausschusses bereits in der Septembersitzung zur Verfügung gestellt.

 

Frau Wille berichtet im Wesentlichen folgendes:

 

a)  Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags: Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene; diese Aufgabe habe ihr Büro zusätzlich übernommen.

Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle:

-            Beratung von BürgerInnen, wenn diese sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, des               Geschlechts, der Religion, des Alters o.ä. diskriminiert fühlen

-            „Reinwirken“ in die Gesellschaft.

 

September 2013: Eröffnung des Themenjahres gegen „Altersdiskriminierung“

Januar 2013: Start einer Arbeitsgruppe (auch mit Lübecker BürgerInnen)

 

 

 

b)  Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten

 

-          Rückgang der Eingaben im SGB II/XII-Bereich (auch bezüglich der Kosten der Unterkunft-KdU)

-          Rückgang der KdU-Eingaben außergewöhnlich, da in anderen Kreisen/kreisfreien Städten nicht zu verzeichnen; das vom Bundessozialgericht vorgeschriebene „Schlüssige Konzept“ der Hansestadt Lübeck sei zur Zeit wohl tragfähig, aufgrund ständiger Rechtsprechung aber nicht automatisch auch für die Zukunft.

-          Für Februar 2014 sei ein Fachdialog geplant: Auseinandersetzung mit Inhalten und Schwerpunkten eines „Schlüssigen Konzepts“; Lübecker Verwaltung werde hierzu eingeladen

-          Schwierige Situation im Bereich Energieschulden (Strom, Heizung); Anregung zur Diskussion, eine „Clearing-Stelle“ auf den Weg zu bringen (unabhängige Beratung und Klärung der Schuldensituation)

-          Bildungs- und Teilhabeleistungen: Mittel wurden in den Kreisen teilweise nicht abgerufen; offensichtlich vorhandene Hürden bei der Beantragung der Leistungen

-          Lübecker Bildungsfond ist hervorzuheben (keine Eingaben in diesem Bereich); unbürokratisch; alle Stiftungen „in einem Boot“.

 

Frau Menorca stellt Fragen zum Tätigkeitsbericht 2012, die von Frau Wille beantwortet werden.

 

Im Folgenden diskutieren Frau Menorca, Frau Wille, Herr Stabe und Frau Borso über das Thema „Bildungs- und Teilhabeleistungen“.

 

Herr Schaffenberg dankt Frau Wille für den Bericht und ihr Engagement.

Seine Fraktion werde eine „Clearing-Stelle“ nach Kieler Vorbild fordern, in die auch die Stadtwerke Lübeck und die Schuldnerberatung einzubinden wären.

 

Auf Nachfrage von Frau Akyurt erklärt Frau Wille, die Beschwerdesituation bei den KdU-Fällen lasse den Schluss zu, dass die Hansestadt Lübeck ein „tragfähiges Schlüssiges Konzept“ habe; letztendlich werde dies einer ständigen gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.

Frau Schwartz erklärt in diesem Zusammenhang, das Schlüssige Konzept sei seinerzeit zusammen mit den Fraktionen erarbeitet worden; die Ergebnisse der Gerichtsverfahren würden laufend ausgewertet und bei Bedarf in das Konzept eingearbeitet.

Frau Schwartz halte den von Frau Wille erwähnten Fachdialog zu diesem Thema für sinnvoll.

 

Frau Jansen dankt für den Bericht; der Rückgang der Beschwerden sei erfreulich; die Einrichtung einer „Clearing-Stelle“ (Stromschulden) werde von ihrer Fraktion unterstützt.

Der Bildungsfond greife sehr gut.

 

Frau Regier erklärt, der Rückgang der Eingaben sei der Verdienst der städtischen MitarbeiterInnen und der MitarbeiterInnen des Jobcenters Lübeck; diesen wolle sie ihren Dank aussprechen.

 

Außerdem spricht Herr Sanders.

Eine Frage von Herrn Klinkel beantwortet Frau Wille.

 

             

 

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.