Auszug - Überweisung aus der Bürgerschaft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle" (Sitzung der Bürgerschaft 21. März 2013 - VO/2013/00411)  

2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) & Polizeibeirat
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsfeuerwehr Lübeck, Feuerwache 1
Ort: Bornhövedstr. 10, 23554 Lübeck
VO/2013/00708 Überweisung aus der Bürgerschaft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle" (Sitzung der Bürgerschaft 21. März 2013 - VO/2013/00411)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat zu Nr

Die Bürgerschaft hat zu Nr. VO/ 2013/00411 den nachstehend aufgeführten Antrag der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

überwiesen. Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen.
 

Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle


Der Bürgermeister wird beauftragt, zu berichten, wie durch verstärkte

Geschwindigkeitskontrollen des Kfz-Verkehrs die Sicherheit der RadfahrerInnen

verbessert werden kann. Insbesondere ist darzulegen,

 

  • ob bzw. an welchen der in „Einrichtung ortsfester Geschwindigkeitsüberwachungs-anlagen zur Reduzierung der Lärmbelastung“ (Bericht Drucksache Nr. 401 aus 2011) vorgeschlagenen Standorten durch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage (SGMA) die Sicherheit der RadfahrerInnen erhöht werden kann.

 

  • ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis von SGMA das Aufstellen solcher Anlagen

              in Tempo-30-Zonen rechtfertigt, oder wie sonst – durch Fahrbahnschwellen? –

              die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erreicht werden kann.


Herr Wolff informiert die Ausschussmitglieder, dass generell die Aussage getroffen werden könne, dass "Geschwindigkeit" als Unfallursache im Zusammenhang mit Unfällen, bei denen Radfahrer beteiligt sind, vernachlässigt werden könne. Wenn überhaupt "Geschwindigkeit" bei einem solchen Unfall eine Rolle spiele, dann sei es in der Regel die "nicht angepasste Geschwindigkeit", also eine zu hohe Geschwindigkeit in einer bestimmten Situation, in der es zu einem Unfall komme. Diese "nicht angepasste Geschwindigkeit" könne aber unterhalb der rechtlich geregelten Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Örtlichkeit liegen (z. B. im Bereich, in dem 30 km/h gefahren werden darf, fährt ein 20 km/h fahrender Pkw-Fahrer einen auf dem begleitenden Radweg fahrenden Radfahrer an, weil er ihn beim Abbiegen übersieht - wäre er langsamer gefahren, hätte er den Radweg besser einsehen können und den Unfall vermeiden können).

 

In Konsequenz zu der o a. Aussage sei zu den Fragen folgendes auszuführen:

 

  • Ortsfeste Anlagen (stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen) dürften keine bzw. nur marginale Auswirkungen auf die Sicherheit der Radfahrer/Innen haben

 

  • SGMA in Tempo-30 Zonen dürften ebenfalls lediglich marginale Auswirkungen haben; vielfach überschreiten Fahrzeugführer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h, die eher regelmäßig in der entsprechenden Temo-30-Zone fahren - eine ortsfeste Anlage würde vermutlich beachtet, allerdings die Geschwindigkeit nur im direkten Messbereich beeinflussen können. Typische Begleitmaßnahmen bzw. Begleitregelungen zu Tempo-30-Zonen wären z. B. Fahrbahnverengungen, erlaubtes Parken am Fahrbahnrand, Rechts- vor Links-Vorfahrtsregelungen etc. 

 

Zu den Fragen von Herrn Mauritz aus der letzten Sitzung habe man Statistiken.[1] Überhöhte Geschwindigkeit falle demnach als Ursache bei Radfahrerunfällen raus. Wie oben schon erwähnt, komme - mit wenigen Ausnahmen - nur der jeweiligen Situation unangepasste

Geschwindigkeit in Frage. Eine Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer sei sinnvoll, aber nur dort, wo es auch angebracht sei.[2]; [3]

 

Herr Ohlow merkt an, dass die Standorte für die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen anhand der Lärmaktionsplanung ausgewählt worden seien. An kleinen Straßen bzw. Tempo 30-Zonen mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen sei der richtige Weg. Es seien in solchen Zonen im Statistikzeitraum 01.01.-31.07.2013 ca. 430 Messungen durchgeführt worden und man habe dabei eine Beanstandungsquote von 12% festgestellt. Im Ergebnis könne festgehalten werden, dass der Großteil der Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig fahre.

 

Laut Herrn Fechtel sei die Geschwindigkeit nur ein Problem an Einmündungen, dies ginge auch aus der Polizeistatistik hervor. Unfälle seien eher an den Kreisverkehren zu verzeichnen. Sinnvolle Maßnahme könne hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Ampelanlage, wie am Lindenteller, sein. Dort seien schon positive Effekte erzielt worden. Zu den für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen merkt er an, dass bis jetzt keine negativen Rückmeldungen eingetroffen seien.

 

Nachrichtlich gibt Herr Fechtel den Ausschussmitgliedern noch den Kurzbericht „Radverkehrssicherheit und unangepasste Geschwindigkeitswahl“ mit der Niederschrift zur Kenntnis.[4]

 

Im Ergebnis könne nach den Ausführungen der Herren Vorredner Wolff (Polizei), Ohlow (Verkehrsangelegenheiten) und Fechtel (Verkehrsplanung) festgehalten werden, dass eine Umsetzung des Antrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der vorliegenden Form, für nicht sinnvoll erachtet werde, fasst Herr Schubert die Wortbeiträge zusammen. Herr Möller schlägt vor, die Ausschussberatung der Bürgerschaft als Bericht zum Antrag zur Kenntnis zu geben.

 

Herr Schubert beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auszusprechen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge beschließen:

 

„Die Beratung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat wird als Bericht zur Kenntnis genommen.“


[1] Anlage 3 zur Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und
  Ordnung & Polizeibeirat am 17.09.2013.

[2] Anlage 4 zur Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und
  Ordnung & Polizeibeirat am 17.09.2013.

[3] Anlage 5 (nachrichtlich Herr Fechtel) zur Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses
  für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat am 17.09.2013. Die Anlagen sind im
  Ratsinformationssystem  
  http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/si018_a.asp?GRA=1000013 abrufbar.

[4] Anlage 6 zur Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und
  Ordnung & Polizeibeirat am 17.09.2013. Die Anlage ist im Ratsinformationssystem 
  http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/si018_a.asp?GRA=1000013 abrufbar.

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu

Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_3 (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_4 (55 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_5 (18 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_6 (27 KB)