Auszug - Importierte Niederschrift  

Bauausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


BA vom 19.11.07, ÖT  1 

 

N I E D E R S C H R I F T 

über die 

87.Sitzung des Bauausschusses   

der Hansestadt Lübeck 

in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag, 

19.11.2007 

um  16.00  Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12  

 

- Öffentlicher Teil - 

Anwesend : 

als Vorsitzender    Herr C. Freitag

als Ausschussmitglieder    Herr Dr. Brock

    Herr Fick

    Frau Förster

    Herr D. Freitag 

Herr Dr. Gulski

Herr Howe 

          Frau Kobbe - Vertreterin

          Herr Lötsch

          Herr Oldenburg

          Frau Panther-Pätow - Vertreterin 

Herr Pluschkell

Herr Quirder 

          Herr Schultz 

Herr Traut 

          Herr Zander 

Herr Boden - Senator

 

 

 

Nicht anwesend  :  

          Herren Schindler und Tartemann

 

 

Ferner nehmen an der Sitzung teil : 

Fachbereichscontrolling    Frau Krabbenhöft

Stadtplanung        Herr Weber – Protokollführer

Stadtplanung        Herren Schnabel, Schünemann, Fr. Lorenzen, Fr. Drochner 

Verkehr        Herren Dr. Klotz und Drever, Frau Rolcke 

Stadtgrün und Friedhöfe    Herr Wirz

Wasser und Hafen      Herr Wiese

Personalrat        Herr Klemm

Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften  Frau Grau

Seniorenbeirat      Herren Driessen, Magdanz

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  2 

 

 

 

A. Tagesordnung 

 

I.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil 

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

1.3  Niederschriften, öffentlich 

1.3.1  Niederschrift vom 24.10.07, öffentlicher Teil  

1.3.2  Niederschrift vom 05.11.07, öffentlicher Teil  

2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren 

2.1  B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord – B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren 

– Aufstellungsbeschluss  (610) 

2.2  75. Änderung des F-Planes „Rönnauer Weg“- Auslegungsbeschluss; B-Plan 32.76.02 Rönnauer 

Weg - Auslegungsbeschluss – (610) 

2.3  56. Änderung des F-Planes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“- Abschließender 

Beschluss;

B-Plan 08.54.00 Brandenbaumer Landstraße - Satzungsbeschluss – (610) 

2.4  B-Plan 06.07.01 – Am Burgfeld/Kleiner Vogelsang - Satzungsbeschluss – (610) 

2.5   B-Plan  04.36.13  –  Fackenburger  Allee/Schönböckener  Straße/Herrendamm;  

B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss  (610) 

2.6   Vorhabenbezogener  Bebauungsplan  33.04.00  –  Gewerbliche 

Ferienhausanlage  Priwall,  Teilbereich  III  –  Dörfer  4  –  6  - 

- Satzungsbeschluss  – (610) 

2.7  B-Plan 01.12.04 – Beckergrube / Ellerbrook (Neuaufstellung) - Aufstellungsbeschluss für einen 

B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB  (610) 

2.8  B-Plan 21.07.00 „Andersenring/ Moisling Ost“ – Satzungsbeschluss für einen B-Plan der Innen-

entwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB  – (610) 

 

3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln 

keine

 

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen 

4.1  Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerks (Fahrzeugbeschaffung)  (670) 

4.2  Aufgaben, Organisation und Ressourcen der "Lübeck Port Authority" (LPA) (691) 

4.3  Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Bereich Verkehr  (661) 

4.4  Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren für Wohnbau-

landflächen  (610) – vertagt am 05.11.07, TOP 4.1 

5.0 Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden 

5.2  Sonstige Mitteilungen und Berichte 

5.2. 1  Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der St.-

Lorenz-Brücke , mdl. (610) 

5.2.2  Verkehrssicherung von Straßen- und Anlagenbäumen  (670) 

5.2.3  Konzept zur Umgestaltung der Mitte in Lübeck Buntekuh im Rahmen des Pilotprojekts Stadt-

umbau West. Fortsetzung des Projekts im Rahmen des Programms Soziale Stadt Buntekuh  (610) – 

vertagt am 05.11.07, TOP 5.2.2

5.2.4  Fortschreibung Hafenentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck – Hafenflächenerweite-

rung Vorwerker Hafen Teerhofsinsel  (691) 

5.2.5  Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße im Stadtteilzentrum Marli/ Brandenbaum;  hier:  

Verlagerung und Neubau Einzelhandelseinrichtung (ALDI - Markt), Kantstraße/ Maybachstraße  (610) 

– vertagt am 01.10.07, TOP 15.1

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  3 

 

5.2.6  Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße, im Stadtteilzentrum Marli/ Brandenbaum;  hier:  

Neuansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung (PLUS-Markt), Kantstraße 16 -18a  (610) – vertagt am 

01.10.07, TOP 15.2

5.2.7  Zwischenbericht 2/2007 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2007  

(060)

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen 

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters  

5.4.1  Unterhaltung städtischer Grünanlagen – Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen  (670) 

6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

6.2  Neue Anfragen 

6.3  Verschiedenes 

 

II.  Nicht öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte 

7.1  Niederschriften, nicht öffentlich 

7.1.1  Niederschrift vom 24.10.07, nicht öffentlicher Teil 

7.1.2  Niederschrift vom 05.11.07, nicht öffentlicher Teil  

7.2  Mitteilungen 

7.3  Berichte 

7.3.1  Café Rathaus-Arkaden  (GMHL), mdl. 

7.3.2  Nordtangente; Sachstandsbericht  (661) 

7.4  Nordtangente; Einsiedelstraße, 2. Bauabschnitt  (Information über eine Eilentscheidung) (661) 

 

8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL) 

8.1  Siehe Anlage 

 

9.0  Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL) 

9.1  Ersatzbeschaffung Mobilbagger  (691) 

9.2  Energetische Sanierung Paul-Gerhardt-Schule, Sporthalle, Profilglasfassadenarbeiten  (651) 

 

10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (HOAI...) 

10.1 Siehe Anlage

 

 

11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (HOAI...) 

keine Vorlagen 

12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge 

Keine Vorlagen 

13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren 

Keine Vorlagen 

14.0 Zurückstellung von Baugesuchen 

Keine Vorlagen 

15.0 Sonstige Beschlussvorlagen 

Keine Vorlagen 

16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes 

16.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

16.2  Neue Anfragen 

16.3  Anregungen und Verschiedenes

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  4 

 

 

III.  Öffentlicher  Teil  der  Sitzung  

17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

 

 

B. Protokoll: 

 

I.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

1.0  Allgemeiner Teil  

1.1  Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 

1.2  Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung 

Folgende Änderungen der Tagesordnung werden von der Verwaltung beantragt: 

Vertagt werden sollen die TOP

1.3.2 Niederschrift vom 05.11.07

7.1.2 Niederschrift 05.11.07

Neu in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen TOP 

4.5      Maßnahmen im Bereich des Umfeldes des Lübecker Hauptbahnhofes  (610) 

5.2.8   Mitteilung zur Beschleunigung während Sperrung St. Lorenz-Brücke  (610) 

5.2.9   Mitteilung zu „Lübeck staufrei 2015“  (610)  

5.2.10 Mitteilung zu Lärmschutz an BAB A 1  (661)  

7.2.1    Mitteilung  zum  Nachversand  Unterlagen  B-Plan  ehem.  Metallhüttengelände 

(610)  

7.2.2   Mitteilung zum Einzelhandelsprojekt Kücknitzer Hauptstraße  (610) 

Herr Lötsch beantragt für die CDU, 

TOP 4.4 Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanver-

fahren für Wohnbaulandflächen  (610) – vertagt am 05.11.07, TOP 4.1  

so lange zu vertagen, bis die Fragen der CDU-Fraktion beantwortet seien. 

 

  Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom 08.11.2007 mit 

den  aufgeführten  Änderungen  und  Ergänzungen  wegen  der  gegebenen  Dringlich-

keit der Vorlage und der Berichte einstimmig. 

1.3  Niederschriften, öffentlich

1.3.1  Niederschrift vom 24.10.07, öffentlicher Teil 

Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig. 

 

1.3.2  Niederschrift vom 05.11.07, öffentlicher Teil 

vertagt

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  5 

 

2.0  Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren  

2.1  B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord – B-Plan der Innenentwicklung im beschleunig-

ten Verfahren – Aufstellungsbeschluss  (610)  

  Herr  Lötsch  fragt,  ob  es  sich  bei  den  überplanten  Flächen  um  städtischen  Grundbesitz 

handele  und  wer  die  Ausgleichsmaßnahmen  bezahle.  Herr  Schnabel  bestätigt,  dass  es 

sich um städtische Grundstücke handelt und Herr Senator Boden ergänzt, dass der Ein-

kaufszentrumsbetreiber  die  Stellplätze  baue  und  die  Ausgleichsmaßnahmen  anschlie-

ßend kostenfrei an die Hansestadt Lübeck übergebe. 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

I.  Für den in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich 

wird der Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – (1. Änderung) aufge-

stellt.  

 

II.  Für  den  Geltungsbereich  werden  die  in der Begründung näher dargelegten 

Ziele angestrebt.  

 

III.  Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Es wird von 

der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 

BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit ist bekannt zu geben, wo sie sich über 

die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 

Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung 

äußern kann. .  

 

IV.  Der  Aufstellungsbeschluss  ist  gem.  §  2  Abs.  1  und  §  13  a  Abs.  3  BauGB 

ortsüblich bekannt zu machen.  

 

DER  BESCHLUSS  ERGEHT  UNTER  BEACHTUNG  DES  §  22  GO  (AUSSCHLIES-

SUNGSGRÜNDE).

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.2  75.  Änderung  des  F-Planes  „Rönnauer  Weg“-  Auslegungsbeschluss;  B-Plan 

32.76.02 Rönnauer Weg - Auslegungsbeschluss – (610)  

  Herr Pluschkell erklärt, dass es auf der Grundlage der beabsichtigten Festsetzungen im 

B-Plan einen Konflikt gäbe, weil bisher eine Sondergebietsausweisung mit der Zweckbe-

stimmung „Internat, Schule“ festgesetzt, für die es keinen Bedarf mehr gäbe. Stattdessen 

solle ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde. Dieses sieht er neben dem Sport-

platz als problematisch an, zumal sich Hafennutzungen als weitere Lärmquelle in der Nä-

he befinden und diese künftig auch noch intensiviert werden. Er sieht im Prinzip drei „Ver-

lierer“ in dem Planverfahren:

Die neuen Anwohner, weil sie mit Lärm von Sport und Hafen belastet werden, die Sport-

vereine, weil ihnen juristische Probleme wegen der nah gerückten Wohnnutzung drohen 

und  schließlich  den  Hafen,  dem  durch  Klagen  aufgrund  von  Lärmbelastung  der  neuen 

Bewohner  Einschränkungen  in  seinem  Betrieb  drohen.  Er  plädiert  stattdessen  für  eine 

Ausweisung als Mischgebiet.

Herr Howe unterstützt die Einschätzung, dass Lärm in vielerlei Hinsicht Probleme bereitet. 

Er beantragt, dass -falls die bisherige Sondergebietsausweisung entfallen sollte-, die Flä-

chen  als  Ausgleichsflächen  für  kommende  Skandinavienkai-Erweiterungen  verwendet 

werden sollen.

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  6 

 

Herr  Schultz  erklärt,  dass  in  unmittelbarer  Umgebung  bereits  Wohnnutzung  vorhanden 

sei, der Lärm bisher keine Probleme bereite.

Herr Lötsch konstatiert, dass Lärm durchaus ein Problem darstelle, spricht sich jedoch für 

die Fortsetzung des Verfahrens aus.

Herr Quirder erklärt, dass Lärm unbestreitbar vorhanden sei und der Gutachter sich mit 

der Einschätzung von dessen Auswirkungen jedoch schwer tue und erklärt, dass die SPD 

die B-Planänderung ablehne.

Herr  Dr.  Brock  erklärt,  dass  derartige  Konflikte  vermeidbar  sind,  wenn  von  vornherein 

beim Grundstücksverkauf Dienstbarkeiten mit vereinbart werden, die zur Duldung der Im-

missionen verpflichten. Damit könnte eine rechtliche Absicherung betr. Sport- und Hafen-

lärm in auch diesem Fall gewährleistet werden, der Verkauf dürfe ohne solche Regelung 

nicht erfolgen.

Herr Schnabel erklärt, dass der Verkauf durch die KWL bereits erfolgt sei und dass die 

Planung den geäußerten Bedenken jedoch bei der Weiterbearbeitung Rechnung tragen 

solle.  Lt.  Gutachteraussage  ist  der  Schutz  der  Anwohner  sicher  gestellt.  Dieser  werde 

auch durch die Skandinavienkaierweiterung nicht beeinträchtigt. Er verweist darauf, dass 

bauliche Vorkehrungen an den Gebäuden notwendig seien. 

Herr Quirder verweist darauf, dass der Lärmschutz lt. Gutachten nur gesichert sei, wenn 

die Gebäude nachts nur innen genutzt würden, was er als unrealistisch einstuft. 

Herr Senator Boden erklärt, dass er Herrn Dr. Brocks Einschätzung, dass eine Absiche-

rung im Vertrag erforderlich sei, teile. Wenn das in diesem Fall nicht erfolgt sei, müssen 

die  bewohnerschützenden  Festsetzungen  im  B-Plan  getroffen  werden  und  könnten  bis 

zum Einbau von Zwangslüftungseinrichtungen gehen, weil die Fenster aus Lärmgründen 

nicht geöffnet werden dürften.

Herr  Dr.  Brock  verweist  abschließend  darauf,  dass  kein  Anspruch  auf  Planung  der  Ge-

meinde bestehe, so dass hier eine Nachbesserung der Vertragsgestaltung möglich wäre. 

  Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen: 

 

I.  Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für 

den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde in der Fassung 

vom 24.09.2007 wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen. 

Die Begründung in der Fassung vom 24.09.2007 wird gebilligt.  

II.  Der  Bebauungsplan  32.76.02  -  Rönnauer  Weg  -  in  der  Fassung  vom 

24.09.2007 einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öffent-

lich auszulegen. Die Begründung in der Fassung vom 24.09.2007 wird gebil-

ligt.  

 

Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem. 

§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grund-

züge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Bürgerbeteiligung 

nach § 4a (3) Satz 4 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB durchzuführen.  

 

 

  Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.3  56. Änderung des F-Planes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“- Ab-

schließender Beschluss;

B-Plan 08.54.00 Brandenbaumer Landstraße - Satzungsbeschluss – (610)  

  Frau Förster dankt zunächst der Verwaltung für die zügige Aufstellung des B-Planes. Herr 

Howe fragt, ob im Zuge der Errichtung des Sky-Marktes das ganze Grundstück altlasten-

saniert werde oder lediglich der Bereich, in den durch die Bebauung eingegriffen werde. 

Frau Lorenzen erklärt hierzu, dass die Altlastensanierung entsprechend dem vorliegenden

 

 

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Gutachten nur auf dem Grundstück der COOP erfolge.  Weitergehende Sanierungen im 

Bereich der angrenzenden Kleingärten seien nicht erforderlich. 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich bei einer Gegenstimme, 

zu beschließen: 

 

I.  Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08.54.00 

– Brandenbaumer Landstraße – gem. § 12 (1) S.1 BauGB wird gebilligt 

 

II.  Die  während  der  Beteiligung  der  Behörden  nach  §  4  (2)  BauGB  gegen  den 

Entwurf  der  56.  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  für  den  Teilbereich 

Brandenbaumer Landstraße und gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen 

Bebauungsplanes 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße - vorgebrachten An-

regungen  vom  NABU  Schleswig  Holstein,  Färberweg  1,  24534  Neumünster, 

vorgebracht mit Schreiben vom 04.06.2007, werden nicht berücksichtigt. 

 

Die als Anlage beigefügte Abwägungsempfehlung wird gebilligt. 

III.  Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Branden-

baumer Landstraße in der Fassung vom 01.10.2007 wird beschlossen. Die 

Begründung in der Fassung vom 01.10.2007 wird gebilligt. 

 

IV.  Der  vorhabenbezogene  Bebauungsplan  08.54.00  –  Brandenbaumer  Land-

straße  –  in  der  Fassung  vom  01.10.2007  einschließlich  Text  wird  als  Sat-

zung  beschlossen.  Die  Begründung  in  der  Fassung  vom  01.10.2007  wird 

gebilligt. 

 

Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe) . 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.4  B-Plan 06.07.01 – Am Burgfeld/Kleiner Vogelsang - Satzungsbeschluss – (610)  

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen: 

  Der Bebauungsplan 06.07.01 – Am Burgfeld / Kleiner Vogelsang – in der vorliegen-

den Fassung einschließlich Text wird als Satzung beschlossen. Die Begründung in 

der vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

  Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.5  B-Plan  04.36.13  –  Fackenburger  Allee/Schönböckener  Straße/Herrendamm;  

B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss  

(610) 

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

I.  Für den in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich 

wird der Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Stra-

ße/Herrendamm – aufgestellt.

 

 

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II.  Für  den  Geltungsbereich  werden  die  in  der  Begründung  näher  dargelegten 

Ziele angestrebt.  

 

III.  Es ist ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB anzuwenden. Von der 

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 und 

§ 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 

Der Öffentlichkeit ist gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 bekannt zu geben, wo sie sich 

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen 

der Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung 

äußern kann.  

IV.  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB orts-

üblich bekannt zu machen.  

  Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.6  Vorhabenbezogener  Bebauungsplan  33.04.00  –  Gewerbliche 

Ferienhausanlage  Priwall,  Teilbereich  III  –  Dörfer  4  –  6  -  

- Satzungsbeschluss  – (610) 

  Herr Lötsch fragt, ob bei den Dörfern 4 bis 6 gegenüber den bereits gebauten Änderun-

gen vorgenommen worden seien. Frau Lorenzen erklärt hierzu, dass das bei der äußeren 

Gestaltung nicht der Fall sei, lediglich bei der inneren Gestaltung seien Änderungen mög-

lich. Sie weist ergänzend darauf hin, dass der Umweltausschuss einer Abwägungsemp-

fehlung der Vorlage nicht gefolgt sei: Die UNB habe in Nr. 8, Punkt 2. der Abwägungs-

empfehlung den Erhalt von 2 Bäumen mehr gefordert. Das bedeutet, dass im Beschluss-

vorschlag zu II. Nr. 8 die Empfehlung lautet: … die Anregungen zu 1., 2. und 4. werden 

berücksichtigt und  zu 5. nicht berücksichtigt. 

  Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft bei einer Gegenstimme mehrheitlich, 

zu beschließen: 

 

I.  Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum vorhabenbe-

zogenen Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall – 

Teilbereich III, Dörfer 4 bis 6 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen. 

 

II.   Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) und § 4 (2) bzw. der Öf-

fentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf des o. a. vorha-

benbezogenen  Bebauungsplanes  33.04.00  „Gewerbliche  Ferienhausanlage 

Priwall“, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6, in der Fassung vom Juni 2007 vorge-

brachten Anregungen von/ vom: 

 

1.  Amt  für  ländliche  Räume  Kiel  (ARL),  vorgebracht  mit  Schreiben  vom 

18.07.2007 werden zu 1. berücksichtigt und zu 2., 3., 4. und 5. zur Kenntnis 

genommen. 

2.  Forstamt  Trittau,  Untere  Forstbehörde,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom 

20.06.2007 werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen. 

3.  Polizeistation  Travemünde,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  31.07.2007 

werden zur Kenntnis genommen. 

4.  Stadtwerke Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 22.06.2007 werden zu 

1. und 2. nicht berücksichtigt. 

5.  Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-

Holstein,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  19.07.2007  werden  zu  1.  nicht

 

 

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berücksichtigt,  zu  2.  und  4.  zur  Kenntnis  genommen  und  zu  3.  teilweise 

berücksichtigt. 

6.  NABU  Schleswig-Holstein,  vorgebracht  mit  Schreiben  vom  10.07.2007 

werden zu 1., 2., 3., 5., 6. und 7. zur Kenntnis genommen und zu 4. nicht 

berücksichtigt. 

7.  Landschaftspflegeverein  Dummersdorfer  Ufer  e.V.,  vorgebracht  mit 

Schreiben vom 01.08.2007 werden zu 1. nicht berücksichtigt; zu 2. und 4. 

zur Kenntnis genommen und zu 3. teilweise berücksichtigt. 

8.  Hansestadt Lübeck, Untere Naturschutzbehörde, vorgebracht mit Schrei-

ben vom 18.07.2007 werden zu 1., 2. und 4. berücksichtigt; zu 5. nicht be-

rücksichtigt, zu 3., 6. und 7. zur Kenntnis genommen. 

9.  Hansestadt  Lübeck,  Untere  Wasserbehörde,  vorgebracht  mit  Schreiben 

vom 11.07.2007 werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen. 

 

Die  als  Anlagen  beigefügten  Abwägungsempfehlungen  werden  mit  der  ge-

nannten Änderung zu Nr. 8. gebilligt. 

 

III.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 33.04.00 „Gewerbliche Ferienhausan-

lage Priwall“, Teilbereich III - Dörfer 4 bis 6 in der vorliegenden Fassung ein-

schließlich Text wird beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fas-

sung wird gebilligt. 

  Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

2.7  B-Plan  01.12.04  –  Beckergrube  /  Ellerbrook  (Neuaufstellung)  -  Aufstellungsbe-

schluss für einen B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB  (610) 

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss beschließt einstimmig: 

 

I.  Für  den  in  den  Anlagen  in  Text  und  Zeichnung  dargestellten  Geltungsbe-

reich  wird  der  Bebauungsplan  01.12.04  –  Beckergrube  /  Ellerbrook  aufge-

stellt. 

II.  Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten 

Ziele angestrebt. 

III.  Es  wird  ein  beschleunigtes  Verfahren  gemäß  §  13  a  angewandt.  Von  der 

frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgese-

hen. 

IV.  Die Öffentlichkeit ist über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung 

frühzeitig zu unterrichten. Ihr ist gem. § 3 (1) BauGB Gelegenheit zu Äuße-

rungen  und  Erörterungen  zu  geben  (uneingeschränkte  Beteiligung  der  Öf-

fentlichkeit). 

V.  Der  Aufstellungsbeschluss  ist  gem.  §  2  Abs.  1  und  §  13  a  Abs.  3  BauGB 

ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe). 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  10  

 

2.8  B-Plan  21.07.00  „Andersenring/  Moisling  Ost“  –  Satzungsbeschluss  für  einen  B-

Plan  der  Innenentwicklung  im  beschleunigten  Verfahren  gemäß  §  13  a  BauGB  – 

(610) 

  Keine Wortmeldungen. 

  Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung der Bürgerschaft, zu 

beschließen: 

 

I.  Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bzw. der Beteili-

gung der Behörden nach § 4 (2) BauGB gegen den Entwurf des Bebauungs-

plans 21-07-00 „Andersenring/ Moisling Ost“ vorgebrachten Anregungen von/ 

vom: 

1.  einer Anwohnerin der Straße „Am Dorfteich“, 23560 Lübeck, vorgebracht 

mit  zwei  Schreiben  vom  18.06.2007  und  01.08.2007  werden  zu  1.  und  2. 

nicht berücksichtigt; 

2.  vier  Anwohnern  der  Straße  „Am  Dorfteich“,  23560  Lübeck,  vorgebracht 

mit drei inhaltsgleichen Schreiben vom 11.10.2007 und 12.10.2007 werden 

zu 1. und zu 4. zur Kenntnis genommen, zu 2., 3. und 5. nicht berücksich-

tigt und zu 6. tlw. berücksichtigt und tlw. nicht berücksichtigt; 

3.  drei  Anwohnern  der  Straße  „Am  Dorfteich“,  23560  Lübeck,  vorgebracht 

mit zwei inhaltsgleichen Schreiben vom 09.10.2007 und 15.10.2007 werden 

zu 1., 3. und 5. bis 7. nicht berücksichtigt, zu 2. und 8. tlw. berücksichtigt 

und tlw. nicht berücksichtigt und zu 4. zur Kenntnis genommen; 

4.  Bereich 5.661 – Straßenverkehrsbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 

07.08.2007 werden zu 1. bis 3. zur Kenntnis genommen und zu 4. berück-

sichtigt; 

5.  Bereich  3.391  –  untere  Naturschutzbehörde,  vorgebracht  mit  Schreiben 

vom 05.09.2007 werden zu 1. und 2. berücksichtigt; 

6.  Naturschutzbund  Schleswig  Holstein,  Fäberstr.51,  24534  Neumünster, 

vorgebracht mit Schreiben vom 21.08.2007 werden zu 1. tlw. berücksich-

tigt und tlw. nicht berücksichtigt, zu 2. nicht berücksichtigt und zu 3. zur 

Kenntnis genommen; 

7.  Bürgern,  vorgebracht  während  einer  öffentlichen  Versammlung  am 

07.05.2007 und im Rahmen des öffentlichen Aushangs des Entwurfs vom 

06.06.2007  bis  13.06.2007  werden  zu  1. tlw. berücksichtigt und tlw. nicht 

berücksichtigt,  zu  2.  nicht  berücksichtigt,  zu  3.  berücksichtigt  und  zu  4. 

zur Kenntnis genommen. 

 

Die als Anlagen beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt. 

 

II.  Der  Bebauungsplan  21-07-00  „Andersenring/  Moisling  Ost“  in  der  vorliegen-

den  Fassung  einschließlich  Text  wird  beschlossen.  Die  Begründung  in  der 

vorliegenden Fassung wird gebilligt. 

 

Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).

 

 

 

(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.) 

 

 

3.0  Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln  

  Keine Vorlagen

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  11  

 

4.0  Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen  

4.1  Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerks (Fahrzeugbeschaffung)  (670)  

  Keine Wortmeldungen. 

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig:

Der  Sperrvermerk  zur  Haushaltsstelle  5800  000.9357  –  Unterhaltung  städtischer 

Grünanlagen  /  Fahrzeugbeschaffung  gemäß  Bürgerschaftsbeschluss  vom 

22.02.2007 (TOP 12.3, Drucksache Nr. 520) wird aufgehoben. 

4.2  Aufgaben, Organisation und Ressourcen der "Lübeck Port Authority" (LPA)  (691) 

  Herr Pluschkell erklärt, dass der in der Vorlage erkennbare Ansatz, alle Hafenangelegen-

heiten  in  einem  Fachbereich  zusammen  zu  fassen,  durchaus  richtig  sei.  Auch  die  Zu-

sammensetzung der einzelnen Bereiche, die in der LPA zusammengefasst werden sollen, 

sei  richtig,  fraglich  sei lediglich die Zuordnung der Fischereirechte. Da ein Blick auf die 

Auflistung der betroffenen Produkte und Leistungen zeige, dass diese Aufgaben fast alle 

mit Planen und Bauen zu tun haben, sieht er es als notwendig an, die LPA dem Fachbe-

reich 5 zuzuordnen. 

Er beantragt deshalb, Pkt. 1.2 entsprechend zu ändern: 

  Die  zur  LPA  zusammengefassten  _Bereiche  werden  dem  Fachbereich  5  –Planen  und 

Bauen-  zugeordnet. 

  Herr Zander erklärt, dass der Bürgermeister sich offensichtlich nicht entscheiden konnte, 

welchem Fachbereich die LPA zugeordnet werden sollte und er sich deshalb entschlos-

sen habe, diese in seinen eigenen Fachbereich1 aufzunehmen. 

  Herr Pluschkell konstatiert, dass diese zumindest übergangsweise Zuordnung direkt beim 

Bürgermeister als mutig anzusehen sei. Nachdem der Wirtschaftsausschuss sich für eine 

Zuordnung der LPA zum Fachbereich 2 ausgesprochen habe, sei nach Herrn Pluschkells 

Auffassung nun der Bauausschuss entsprechend aufgefordert, hier Stellung zu beziehen, 

die SPD spreche sich eindeutig für eine Zuordnung zum Fachbereich 5 aus. Herr Plusch-

kell erklärt weiter, dass die Bildung von „Paketen“ von Bereichen, die fachlich sinnvoll zu-

sammen gehören, grundsätzlich richtig sei und spricht sich deshalb auch z.B. für eine Zu-

ordnung der Liegenschaften zum Fachbereich 5 aus, da Grundstücksverkehr und Planung 

untrennbar  zusammen  gehörten.  Die  Verwaltungsentscheidung  des  Bürgermeisters  für 

die Zuordnung könne von der Politik in der Bürgerschaft mit 2/3-Mehrheit abgelehnt wer-

den, er fordert die CDU auf, eine entsprechende Entscheidung mitzutragen 

   Herr  Dr.  Brock  teilt  mit,  dass  die  CDU  sich  der  Entscheidung  des  Bürgermeisters  an-

schließe.  

  Herr Howe erklärt, dass Stadt- und Hafenplanung zusammen gehörten und beantragt des-

halb ebenfalls für eine Zuordnung der LPA zum Fachbereich 5. 

  Der  Bauausschuss  lehnt  den  Antrag  der  Herrn  Pluschkell  und  Howe  mehrheitlich 

bei 6 Gegenstimmen ab. 

  Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen, zu beschließen: 

 

 

  1.   Der Bürgermeister wird folgende Maßnahmen zur Errichtung 

einer LPA durchführen: 

  1.1. Die  folgenden  Leistungen  bzw.  Produkte  werden  mit  Wir-

kung  vom  01.01.2008  in  einem  neuen  Bereich  zusammenge-

fasst. 

      2.280.1 BgA Hafen

      2.280.4 Fischereirechte

      2.803.1 Ordnungsverwaltung Hafen

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  12  

 

      5.691.1 Hafenplanung

      5.691.2 Hafenbau

      5.691.3 Wasserbau

      5.691.4 Wasserwirtschaft

  1.2. Der  neue  Bereich  wird  dem  Fachbereich  1  Bürgermeister 

zugeordnet. 

  1.3. Die sich aus den vorstehenden Veränderungen ergebenden 

  organisatorischen, budget-, haushalts- und stellenplanmäßi-

gen  Folgen  sowie  die  Anpassung  der  Produktkontrakte  sind 

  zu  ordnen.  Die  Ordnung  der  haushaltsmäßigen  Folgen  und 

die  Anpassung  der  Produktkontrakte  erfolgt  im  Nachtrags-

haushalt 2008. 

  2.  Die sich aus Ziff. 1.1 und 1.2 ergebende Veränderung der Zu-

ordnung  von  Bereichen  wird  zustimmend  zur  Kenntnis  ge-

nommen.

 

4.3  Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Bereich Verkehr  (661) 

Herr Drever weist darauf hin, dass versehentlich eine falsche Haushaltsstelle eingetragen 

worden sei: Statt 8551 müsse es heißen: 5800.

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage in der geänderten Form einstimmig: 

 

Die Beschaffung von 2 Anhängern, eines T5 sowie eines Trägerfahrzeuges für einen 

Asphalt-Thermobehälter wird genehmigt und der haushaltsrechtliche Sperrvermerk 

für die Haushaltsstellen 6300.000.9357, 6700.000.9357 und 5800.000.9357 im Haus-

haltsjahr 2007 aufgehoben. 

4.4  Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren für 

Wohnbaulandflächen  (610)  

  vertagt. 

 

 

4.5  Maßnahmen im Bereich des Umfeldes des Lübecker Hauptbahnhofs  (610) 

  Herr Quirder teilt mit, dass die DB AG bereit sei, dass, für den Fall, dass ein Investor ge-

funden  werde,  die  alte  Gepäckabfertigung,  d.h.  den  nördlichen  Flügel  des  Bahnhofs,  in 

dem der provisorische Eingang war, zum Fahrradparkhaus umzubauen. Herr Senator Bo-

den sagt zu, diesen Einbauort zu überprüfen. Herr Schünemann erklärt, dass vor der Ent-

scheidung für ein neues Fahrradparkhaus nördlich des Hauptbahnhofs diverse Standorte 

geprüft worden seien, z.B. das Untergeschoss des Handelshofes und u.a. die Gepäckauf-

bewahrung. Diese sei bisher nicht verfügbar gewesen. Frau Drochner ergänzt, dass bis-

her eine Ablehnung durch die Verwaltung wegen der hohen Kosten, die für Brandschutz-

maßnahmen entstünden, abgelehnt wurde.  

  Herr Quirder bittet um einen Vergleich der entstehenden Kosten für Umbau der Gepäck-

aufbewahrung und Neubau und verweist auf den Nachteil des neuen Parkhauses, dass 

dieses weit entfernt läge. Herr Schünemann ergänzt, dass seines Erachtens die Brand-

schutzauflagen Kosten von 6 Mio EUR bedeutet hätten, gleichgültig, welche Nutzung im 

Gebäude  vorgesehen  sei.  Er  sagt  eine  Prüfung  bis  zur  nächsten  Bauausschusssitzung 

zu. 

  Herr Lötsch beantragt für die CDU, der Bauausschuss möge beschließen: 

  Für den Pkt. 2.1 der Anlage 2 (Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes) wird dem Bau-

ausschuss  kurzfristig  eine  überarbeitete  Planung  vorgelegt.  Es  ist  zu  prüfen,  in-

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  13  

 

wieweit auf dem Platz Fahrradabstellflächen vorgesehen werden können. Des wei-

teren sind Einsparpotenziale bis zur Sitzung am 17.12.07 zu untersuchen und dem 

Bauausschuss vorzulegen. 

  Der  Pkt.  2.2  der  Anlage  2  (Überdachung  des  Bahnhofsvorplatz)  wird  nicht  weiter 

verfolgt. 

  Der  Pkt.  4.1  der  Anlage  2  (Fahrradparkdeck  an  der  Konrad-Adenauer-Straße)  wird 

nur  weiter  verfolgt,  wenn  bei  der  Stadt  eine  maximale  Kostenbeteiligung  in  Höhe 

von 200.000,-- EUR verbleibt. 

  Er erklärt außerhalb des Antrages, dass die Baukosten der Vorlage 800.000,-- EUR oder 

gar. 880.000,-- EUR betragen sollten, so dass bei der Stadt ein Finanzierungsbeitrag von 

320.000,-- EUR verbleibe. 

  Für den Pkt. 4.2 der Anlage 2 (Fahrradabstellanlage am Steinrader Weg) wird dem 

Bauausschuss  kurzfristig  eine  überarbeitete  Planung  für  die  Fahrradabstellanlage 

vorgelegt.  Die  angedachte  Überdachung  wird  nicht  hergestellt.  Die  angedachten 

Baukosten  sind  auf  das  Notwendigste  zu  beschränken  und  sind  dem  Bauaus-

schuss bis zur Sitzung am 17.12.2007 vorzulegen. 

  Der Pkt. 5.5 der Anlage 2 (verbesserte Nutzung der Tiefgarage unter den „Lindenar-

caden“)  wird  nur  weiter  verfolgt,  wenn  alle  Investitionen  (Baukosten,  Unterhal-

tungskosten) von privater Seite getragen werden. 

  Der Pkt. 9 der Anlage 2 (Brücke über den Stadtgraben) wird nicht weiter verfolgt. 

  Herr  Howe  verweist  darauf,  dass  Fahrradstellplätze  auf  dem  Bahnhofsvorplatz  im  Zuge 

der  Umgestaltung  gar  nicht  mehr  vorgesehen  werden  sollten,  dies  sei  bisher  einhellige 

Meinung des Bauausschusses gewesen. Herr Lötsch erklärt, dass seines Erachtens kein 

Unterschied für die Fahrradparknutzung bestünde, ob diese offen oder überdacht seien. 

Wichtig sei vor allem die Entfernung zum Bahnhof selbst. Eine Parknutzung im Fahrrad-

parkdeck an der Konrad-Adenauer-Straße ist seines Erachtens zu weit entfernt, deshalb 

sollte  geprüft  werden,  ob  doch  Stellplätze  auf  dem  Vorplatz  angeordnet  werden,  wenn 

auch nur in untergeordneter Anzahl neben einer Hauptstellplatzanlage anderen Orts. Er 

bittet um Prüfung der genannten Punkte und betont, dass der Prüfauftrag noch keine ge-

änderte Willenserklärung zum bisherigen Fahrradparkdeck darstelle. 

  Herr Schünemann verweist darauf, dass eine Förderung nur in Frage komme, wenn die 

Stellplätze überdacht seien, eine Förderpraxis, die Herr Pluschkell als problematisch ein-

stuft: Die LVS fördere zwar Dächer über Fahrrädern, ein überdachter Weg über den Bahn-

hofsvorplatz  und  weiter  bis  zum  ZOB  für  Fußgänger  sei  dagegen  nicht  förderfähig.  Er 

verweist  darauf,  dass  für  die  SPD  eine  gläserne  Überdachung  des  Bahnhofsvorplatzes 

und  der  Wegeführung  auf  der  ZOB-Seite  weiterhin  nicht  ausgeschlossen  sei.  Auch  er 

spricht sich dafür aus, Fahrräder möglichst dicht am Bahnhof zu platzieren. Bezüglich der 

Brücke am Stadtgraben betont er die gegenteilige Auffassung zu der der CDU, weil in ei-

ner Stadt der kurzen Wege eine Verbindung u.a. von der Altstadt zum Bahnhof für Fuß-

gänger und Fahrradfahrer ein vorrangiges Projekt zur Verkehrsentwicklung darstelle. Er 

bittet weiter zu Pkt. 10.1 um Aufklärung über das, was mit „alter ZOB“ gemeint sei. 

  Herr  Lötsch  erklärt,  dass  einiges  an  den  Ausführungen  von  Herrn  Pluschkell  durchaus 

richtig  sei,  allerdings  hält  er  Kosten  von  200.00,--  EUR  für  die  Unterbringung  von  100 

Fahrrädern für viel zu teuer, wenn für nur 320.000,-- EUR 500 bis 600 Fahrräder unterge-

bracht werden könnten. 

  Zum  Dach  auf  dem  Bahnhofsvorplatz  und  zum  Durchgang  treffe  er  keine  Aussage,  die 

CDU unterstütze diese aber weiter. Eine Überdachung sei aber in der Konrad-Adenauer-

Allee möglich, wenn diese für maximal 200.000,-- EUR erstellbar sei. Überdachungen von 

Stellplatzanlagen auf dem Bahnhofsvorplatz am Steinrader Damm schließt er für die CDU 

aus. 

  Frau Drochner erklärt zum „Alten ZOB“, dass damit die Fläche zwischen ZOB und Bahn-

hofsvorplatz gemeint sei, für die die Hansestadt Lübeck seit Jahren auf Nutzungs- oder

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  14  

 

Bebauungsvorschläge  des  Eigentümers  warte.  Dann  erst  solle  eine  Übertragung  der 

Grundstücke auf die HL erfolgen. Herr Schnabel kündigt einen Bericht zur Situation an. 

  Herr Howe erklärt, dass das Gesamtkonzept die Stadtgrabenbrücke beinhalten sollte. 

  Der Bauausschuss nimmt den Antrag von Herrn Lötsch bei 6 Gegenstimmen an. Er 

vertagt die Vorlage auf Herrn Lötschs Antrag einstimmig bis zur Prüfung der von 

Herrn Lötsch aufgeführten Punkte bis zum 17.12.2007

 

 

5.0  Mitteilungen und Berichte  

5.1  Mitteilungen des Vorsitzenden  

  Keine

5.2  Sonstige Mitteilungen und Berichte

5.2.0  Gestaltungsbeirat November 2007 

Herr Senator Boden teilt mit, dass die nächste Sitzung des Gestaltungsbeirates am 29. 

und 30.11.2007 stattfinde. Themen seien am Donnerstag und die Nördliche Wallhalbinsel 

am  Freitag  u.a.  erneut  das  Parkhaus  der  Sana-Kliniken  am  Freitag.  Die  Tagesordnung 

würde nach endgültiger Fertigstellung den Fraktionen kurzfristig zur Verfügung gestellt. 

5.2.1  Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der 

St.-Lorenz-Brücke , mdl. (610) 

  Herr  Schünemann  erklärt,  dass,  anders  als  in  „HL-LIVE“  dargestellt,  kein  sog.  „Plan  B“ 

existiere; in der letzten Bauausschusssitzung war in Zusammenhang mit der Beratung der 

Nordtangente um Prüfung weiterer als bisher von der Bürgerschaft beschlossener Mass-

nahmen gebeten worden. Dieses Prüfergebnis liegt nach der Beratung im AKV nunmehr 

vor.

1.  Die  Fußgängerüberquerung  auf  der  Nordseite  des  Lindenplatzes  bleibt  aus  Sicher-

heitsgründen bestehen. 

2.  Der  Linksabbieger  von  der  Fackenburger  Allee  in  die  Werner-Kock-Straße  wird  ab 

02.01.08 nur auf Bedarf  geschaltet. 

3.  Die Grünphase beim Abbiegen von der Schwartauer Allee in die Fackenburger Allee 

wird  zugunsten  des  Verkehrsflusses  in  der  Fackenburger  Allee  geringfügig  verkürzt 

(dosierte Zufahrt zur staugefährdeten Bahnhofsbrücke) 

4.  Das Abbiegen bzw. Einbiegen Ziegelstraße/ Fackenburger Allee wird mit Aufhebung 

des einen, die abbiegenden Fahrzeuge anhaltenden Überweges optimiert. 

Ansonsten bleibt es bei den Maßnahmen gem. Bürgerschaftsbeschluss von Juni 2007. 

 

Beim Stadtverkehr wird gewährleistet, dass der Kurzstreckentarif auch bei Überschreitung 

der zu diesem Preis möglichen Fahrtstrecken durch die Umleitungen erhalten bleibt. Eine 

Beschleunigung in der Ziegelstraße sei nicht möglich. Im übrigen appelliert er an alle mo-

torisierten Verkehrsteilnehmer, die Problembereiche während der Bauzeit in den Spitzen-

zeiten sofern möglich zu meiden und sich auf diese Übergangszeit einzustellen. 

Der FB5 wird eine umfassende Presseinformation erarbeiten und diese der lokalen Pres-

se zur Verfügung stellen. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

5.2.2  Verkehrssicherung von Straßen- und Anlagenbäumen  (670) 

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 670 zur Kenntnis.

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  15  

 

5.2.3  Konzept zur Umgestaltung der Mitte in Lübeck Buntekuh im Rahmen des Pilotpro-

jekts Stadtumbau West. Fortsetzung des Projekts im Rahmen des Programms Sozi-

ale Stadt Buntekuh  (610)  

Keine Wortmeldungen.  

  Der  Bauausschuss  nimmt  den  Bericht  des  Bereiches  610  –  Stadtplanung  vom 

25.09.2007 zur Kenntnis. 

5.2.4  Fortschreibung Hafenentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck – Hafenflächen-

erweiterung Vorwerker Hafen Teerhofsinsel  (691)  

Keine Wortmeldungen.

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 691 – Wasser und Hafen vom 

07.11.07 zur Kenntnis.

Der Bauausschuss beschließt einstimmig auf Antrag des Vorsitzenden die gemein-

same Beratung von  TOP 

 

5.2.5  Einzelhandelserweiterung  in  der  Kantstraße  im  Stadtteilzentrum  Marli/  Branden-

baum;  hier:

 

  Verlagerung  und  Neubau  Einzelhandelseinrichtung  (ALDI  -  Markt), 

Kantstraße/ Maybachstraße  (610)  

und 

5.2.6  Einzelhandelserweiterung  in  der  Kantstraße,  im  Stadtteilzentrum  Marli/  Branden-

baum;  hier:  Neuansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung (PLUS-Markt), Kantstra-

ße 16 -18a  (610)  

Herr Quirder erklärt, dass die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrs-

verbesserung von ihm bezweifelt würden. Ein verstärkter Verkehrsfluss aus der Kantstra-

ße würde den jetzt schon vorhandenen Stau in der Schlutuper Straße nur verstärken. 

Herr  Schnabel  erklärt,  dass  laut  Gutachten  dank  einer  Vielzahl  von  Kleinmaßnahmen 

auch bei durch die Neuansiedlung entstehenden Mehrverkehren keine größere Problem-

lage als jetzt vorhanden entstehe. Eine Verbesserung der Gesamtsituation sei allerdings 

nicht  zu  erwarten,  die  Abwicklung  der  Verkehrsmengen  bleibe  insgesamt  aber  möglich. 

Wenn man dem Gutachter nicht vertraue, brauche man keine Gutachten zu vergeben. 

Herr Pluschkell fragt, wie es mit Haftungsregelungen für Gutachter bestellt sei, wozu Herr 

Traut erklärt, dass diese bei Handeln nach bestem Wissen und Gewissen weitgehend ge-

schützt seien. Herr Dr. Brock ergänzt, dass inzwischen eigene gesetzliche Regelungen für 

das Gutachterwesen existierten. 

   

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 610 – Stadtplanung zur Kennt-

nis.

Der  Bauausschuss  beschließt  auf  Antrag  der Verwaltung einstimmig eine erneute 

Behandlung der Berichte im nicht öffentlichen Teil. 

 

5.2.7  Zwischenbericht 2/2007 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 

2007  (060)  

Keine Wortmeldungen.

Der  Bauausschuss  nimmt  den  Bericht  des  060  –  Fachbereichscontrollings  vom 

06.11.07 zur Kenntnis.

 

5.2.8  Mitteilung zur Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der 

Sperrung St. Lorenz-Brücke  (610) 

In 5.2.1 enthalten

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  16  

 

 

5.2.9  Mitteilung zu „Lübeck staufrei 2015“  (610) 

Herr  Senator  Boden  erklärt,  dass  der  Gutachter  erste  Einblicke  in  seine  Berechnungen 

ermöglicht habe und für den Bestand inzwischen ermittelt habe, dass die Verkehrssituati-

on  in  Lübeck  insgesamt  die  einer  normalen  Großstadt  mit  erheblichen  Belastungen  in 

Spitzenzeiten  entspreche.  Er  kündigt  eine  Vorstellung  der  Untersuchungsergebnisse  in 

der Januar-Sitzung 2008 an, dort werden auch Lösungsvorschläge für vorhandene Prob-

leme  vorgestellt.  Er  verweist  darauf,  dass  eine  vollständige  Beseitigung  aller  Verkehrs-

probleme auch nach Gutachtenabschluss nicht zu erwarten sei. 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 610 – Stadtplanung zur Kennt-

nis.

 

5.2.10  Mitteilung zur Lärmschutz an BAB A1  (661) 

Herr Senator Boden teilt mit, dass die Hansestadt Lübeck im Rahmen der Beteiligung am 

Planfeststellungsverfahren  zum  Lärmschutz  entlang  der  A1  keine  Bedenken  oder  Anre-

gungen geäußert habe. Die Maßnahme sei insgesamt sinnvoll. 

Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung des Bereiches 661 – Verkehr zur Kenntnis. 

5.2.11  Versuchsphase Fußgängerbereich Kolk  (610) 

Herr Schünemann erklärt, dass der Versuch bisher nur positive Rückmeldungen ergeben 

habe.  Die  Verkehrsmengen  seien  weiter  klein.  Er  beantragt  deshalb,  den  am  23.11.07 

auslaufenden  Versuch  zu  verlängern,  bis  ein  vom  Bereich  Verkehr  durchzuführendes 

Teileinziehungsverfahren  abgeschlossen  und  das  Einvernehmen  der  Gemeinde  erteilt 

worden sei.

Der  Bauausschuss  nimmt  die  Mitteilung  des  Bereiches  5.610  -  Stadtplanung  zur 

Kenntnis  und  beschließt  einstimmig  auf  Antrag  der  Verwaltung  die  Verlängerung 

der Versuchsphase bis auf weiteres. Der Bauausschuss bittet die Verwaltung diese 

Mitteilung zur kommenden Sitzung als TOP anzumelden und einen Verfahrensvor-

schlag zu präsentieren.

  

5.3  Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen 

Keine Berichte  

5.4  Eilentscheidungen des Bürgermeisters

5.4.1  Unterhaltung  städtischer  Grünanlagen  –  Verkehrssicherungsmaßnahmen  an  Bäu-

men  (670)  

  Herr Lötsch bittet um Erläuterungen zur haushaltsmäßigen Ordnung. 

  Herr Wirz erklärt darauf, dass Ende 2006 eine Untersuchung ergeben hatte, dass 8000 

Bäume in die Schadenskategorie 1 eingestuft werden mussten, was 1,5 Mio EUR Sanie-

rungskosten ergab. Es wurden jedoch lediglich 245.000,-- EUR bewilligt, das nur für 800 

Bäume ausgereicht hätte. Diese geringen Mittel hätten auch nicht ausgereicht, um bei den 

1.200 ermittelten Bäumen, für die Sofortmaßnahmen zu einer Gefahrenabwehr zu ergrei-

fen waren,  sofortiges Handeln zu ermöglichen. 

  Herr  Lötsch  fragt,  ob  entsprechend  den  Anmerkungen  der  Finanzwirtschaft  nicht  doch 

eine haushaltsmäßige Ordnung vor der Ausschreibung noch möglich gewesen wäre. Herr 

Wirz erklärt hierzu, dass dadurch mindestens 8 bis 10 Tage mit den sofort erforderlichen 

Maßnahmen hätte gewartet werden müssen, was angesichts der Gefahrenlage und dro-

hender  persönlicher  Haftung  nicht  möglich  war.  Er  verweist  in  diesem  Zusammenhang 

auch auf bestehende Haftung der gemeindlichen Selbstverwaltung.

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  17  

 

  Herr  Lötsch  kritisiert  für  den  Bauausschuss,  dass  dessen  ungeachtet  vor  Vergabe  der 

Gutachten die haushaltsmäßige Ordnung hätte hergestellt werden müssen. 

  Herr Wirz erklärt hierzu, dass erst bei Untersuchung der 8.000 Bäume klar war, dass für 

1.200 Bäume Maßnahmen erforderlich sind. Nur die parallele Erarbeitung der Haushalts-

unterlage und die beginnende Begutachtung boten die zur Gefahrenabwehr erforderliche 

Sicherheit. 

  Herr  Senator  Boden  verweist  darauf,  dass  in  Lübeck  zahlreiche  Bäume  überaltert 

seien, was zur Folge hätte, dass, wenn Schäden aufträten, diese in der Regel immer 

Hunderte  von  Bäumen  beträfen.  Die  Zahl  der  zu  sanierenden  Bäume  sei  zunächst 

immer gegriffen, da die tatsächlich erforderliche Zahl immer erst durch die Untersu-

chung festgestellt werden könne und erst, wenn die Zahl feststünde, könne parallel 

zur erforderlichen Begutachtung die haushaltsmäßige Ordnung  erfolgen. Er verweist 

im übrigen darauf, dass kein Schaden entstanden sei, sondern lediglich ein formaler 

Fehler begangen worden sei. 

  Herr Pluschkell erklärt, dass er das Handeln des Bereiches Stadtgrün und Friedhöfe zur 

Gefahrenabwehr richtig finde. 

  

  Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 670 - Stadtgrün zur Kenntnis. 

 

 

 

6.0  Anfragen, Anregungen und Verschiedenes  

 

6.1  Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 

 

Keine

 

 

6.2  Neue Anfragen 

 

6.2.1  Baumaßnahme Torstraße u.a., 661, Herr Lötsch

  Auf Herrn Lötschs Bitte um Erläuterungen erklärt Herr Dr. Klotz, dass es sich bei der sinn-

voller weise nach der Leitungsbaumaßnahme der EBL anschließenden Sanierungsmaß-

nahme  der  Straße  um  eine  Vollsanierung  bzw.  Sanierung  von  Kantstein  zu  Kantstein 

handele. Die Maßnahme erfolge von Herbst 2007 bis Frühjahr 2008 nach und vor Saison. 

Es erfolge, anders als unterstellt, keine Umgestaltung wie an der Obertrave oder Vorder-

reihe. Die Maßnahme erfolge mit den gleichen Materialien und Querschnitten wie vorhan-

den, sie diene der Beseitigung vorhandener Mängel, u.a. auch an den Beleuchtungsmas-

ten. Vollausbau heiße hier, dass bis zu einer Tiefe von 80 cm eine grundhafte Sanierung 

zwischen den Borden vorgenommen werde, die den Sanierungsbedarf langfristig minimie-

re. All dies sei gemeinsam mit der EBL in einer zweistündigen Veranstaltung vor Ort am 

14.03.2007 vorgestellt worden. In der Versammlung hätte es eine Polarisierung der Be-

fürworter  und  Gegner  der  Maßnahme  gegeben,  da  diese  zwar  deutliche  Verbesserung 

bringe, nach KAG aber teilweise beitragspflichtig sei. Herr Dr. Klotz verdeutlicht erneut, 

dass es sich nicht um eine Umgestaltungsmaßnahme mit aufwändiger Planung, sondern 

lediglich um eine Sanierung handele. Die Verwaltung habe an einer weiteren Versamm-

lung  des  Vereins  Historische  Altstadt  Travemünde  e.V.  zum  Thema  zwar  nicht  teilge-

nommen, im Vorfeld dieser Versammlung aber die Baumaßnahme nochmals per Telefo-

naten und per E-Mails eindeutig erläutert. Heute sei darüber hinaus allen Anwohnern das 

vor Eintritt in die Tagesordnung dem Bauausschuss vorgelegte Schreiben der Verwaltung 

zugesendet  worden,  um  die  Informationen  nun  nochmals  vollumfänglich  und  endgültig 

weiterzugeben.  Darüber  hinaus  sei  es  sowohl  den  EBL  als  auch  dem  Bereich  Verkehr 

sehr daran gelegen, etwaige Missverständnisse aufzuklären und mit den dortigen Anwoh-

nern ein weiterhin gutes Klima für die Baumaßnahme zu erreichen.  

  Herr Lötsch verweist darauf, dass der in einem Schreiben verwendete Begriff „Neugestal-

tung“ dann unangebracht sei und fragt, ob auch die Berechnungsansätze einer Neuges-

taltung entsprächen und deshalb falsch seien. Dazu erklärt Herr Dr. Klotz, dass das nicht

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  18  

 

der Fall sei. Die Endabrechnung erfolge nach der Baumaßnahme. Bei künftigen Vorhaben 

sei  zur  Beitragsabschätzung  für  die  Anlieger  vorgesehen,  einige  Modellrechnungen  zu 

präsentieren und nicht bereits im Vorfeld spezielle Rechnungen für den jeweiligen Anlie-

ger. Damit könne dann zwar nur eine Größenordnung genannt werden, zugleich aber eine 

für  die  Verwaltung  sicherere  Handlungsform  gegenüber  den  Beitragspflichtigen  erreicht 

werden. 

  Auf Herrn Howes Frage, ob sich nach Abschluss der Sanierung ein einheitliches Bild der 

Straßen biete, erklärt Herr Dr. Klotz, dass das der Fall sein werde. 

  Herr  Pluschkell  bittet  zur  Vermeidung  solcher  Missverständnisse  künftig  um  intensivere 

Kommunikation zwischen Verwaltung und Betroffenen. 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

6.2.2  Traveufer, Wanderweg Wallstraße, 610 / 670, Herr Howe 

  Herr Howe fragt, wann der Weg gebaut werde – wenn er denn gebaut werde und, falls er 

nicht gebaut werde, warum er nicht gebaut werde. 

  Antwort: 

  Herr Senator Boden erklärt, dass es bisher lediglich möglich wäre, den Weg im Bereich 

der Bauvereinsbebauung zu bauen. Die Verhandlungen mit den Eigentümern der Nach-

bargrundstücke  liefen.  Gegenstand  sei  derzeit  eine  sog.  Werftüberquerung  des  verblei-

benden  Schiffbaubetriebes.  Der  Weg  sei  aber  weiterhin  wie  im  beschlossenen  Konzept 

geplant. Probleme gäbe es lediglich noch bei einer weiterhin erforderlichen kurzfristigen 

Sperrung beim Zuwasserlassen von Booten. 

  Auf Herrn Howes Nachfrage, bis wann der Weg gebaut werde, erklärt Herr Senator Bo-

den, dass dazu in der nächsten Sitzung genauere Angaben möglich sein werden. 

  Herr Pluschkell bittet weiter um Erläuterungen zur Historie des Weges.?????? 

  Der Bauausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 17.55 Uhr 

 

Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.55 Uhr

 

 

Siehe eigenes Protokoll.

 

 

Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.15 Uhr 

Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.15 Uhr

 

  

 

 

III.  Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

 

17.0  Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse  

 

Der Bauausschussvorsitzende gibt der Öffentlichkeit die im nichtöffentlichen Teil gefass-

ten Beschlüsse und Ergebnisse bekannt. 

  Er beendet die Sitzung um 19.20 Uhr.

 

 

Die nächste Sitzung des Bauausschusses

 

 

BA vom 19.11.07, ÖT  19  

 

findet am 

03.12.2007 um 16:00 Uhr  

im Foyer der Bauverwaltung 

statt. 

 

gez.                gez.

Christian Freitag              Wolfgang Weber 

  Vorsitzender des Bauausschusses    Protokollführer