BA vom 19.11.07, ÖT 1
N I E D E R S C H R I F T
über die
87.Sitzung des Bauausschusses
der Hansestadt Lübeck
in der Wahlperiode 2003 / 2008 am Montag,
19.11.2007
um 16.00 Uhr im Foyer des FB 5 – Planen und Bauen - , Mühlendamm 12
- Öffentlicher Teil -
Anwesend :
als Vorsitzender Herr C. Freitag
als Ausschussmitglieder Herr Dr. Brock
Herr Fick
Frau Förster
Herr D. Freitag
Herr Dr. Gulski
Herr Howe
Frau Kobbe - Vertreterin
Herr Lötsch
Herr Oldenburg
Frau Panther-Pätow - Vertreterin
Herr Pluschkell
Herr Quirder
Herr Schultz
Herr Traut
Herr Zander
Herr Boden - Senator
Nicht anwesend :
Herren Schindler und Tartemann
Ferner nehmen an der Sitzung teil :
Fachbereichscontrolling Frau Krabbenhöft
Stadtplanung Herr Weber – Protokollführer
Stadtplanung Herren Schnabel, Schünemann, Fr. Lorenzen, Fr. Drochner
Verkehr Herren Dr. Klotz und Drever, Frau Rolcke
Stadtgrün und Friedhöfe Herr Wirz
Wasser und Hafen Herr Wiese
Personalrat Herr Klemm
Wirtschaft, Hafen, Liegenschaften Frau Grau
Seniorenbeirat Herren Driessen, Magdanz
BA vom 19.11.07, ÖT 2
A. Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 24.10.07, öffentlicher Teil
1.3.2 Niederschrift vom 05.11.07, öffentlicher Teil
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord – B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
– Aufstellungsbeschluss (610)
2.2 75. Änderung des F-Planes „Rönnauer Weg“- Auslegungsbeschluss; B-Plan 32.76.02 Rönnauer
Weg - Auslegungsbeschluss – (610)
2.3 56. Änderung des F-Planes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“- Abschließender
Beschluss;
B-Plan 08.54.00 Brandenbaumer Landstraße - Satzungsbeschluss – (610)
2.4 B-Plan 06.07.01 – Am Burgfeld/Kleiner Vogelsang - Satzungsbeschluss – (610)
2.5 B-Plan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Straße/Herrendamm;
B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss (610)
2.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche
Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 – 6 -
- Satzungsbeschluss – (610)
2.7 B-Plan 01.12.04 – Beckergrube / Ellerbrook (Neuaufstellung) - Aufstellungsbeschluss für einen
B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB (610)
2.8 B-Plan 21.07.00 „Andersenring/ Moisling Ost“ – Satzungsbeschluss für einen B-Plan der Innen-
entwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – (610)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
keine
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerks (Fahrzeugbeschaffung) (670)
4.2 Aufgaben, Organisation und Ressourcen der "Lübeck Port Authority" (LPA) (691)
4.3 Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Bereich Verkehr (661)
4.4 Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren für Wohnbau-
landflächen (610) – vertagt am 05.11.07, TOP 4.1
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
5.2 Sonstige Mitteilungen und Berichte
5.2. 1 Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der St.-
Lorenz-Brücke , mdl. (610)
5.2.2 Verkehrssicherung von Straßen- und Anlagenbäumen (670)
5.2.3 Konzept zur Umgestaltung der Mitte in Lübeck Buntekuh im Rahmen des Pilotprojekts Stadt-
umbau West. Fortsetzung des Projekts im Rahmen des Programms Soziale Stadt Buntekuh (610) –
vertagt am 05.11.07, TOP 5.2.2
5.2.4 Fortschreibung Hafenentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck – Hafenflächenerweite-
rung Vorwerker Hafen Teerhofsinsel (691)
5.2.5 Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße im Stadtteilzentrum Marli/ Brandenbaum; hier:
Verlagerung und Neubau Einzelhandelseinrichtung (ALDI - Markt), Kantstraße/ Maybachstraße (610)
– vertagt am 01.10.07, TOP 15.1
BA vom 19.11.07, ÖT 3
5.2.6 Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße, im Stadtteilzentrum Marli/ Brandenbaum; hier:
Neuansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung (PLUS-Markt), Kantstraße 16 -18a (610) – vertagt am
01.10.07, TOP 15.2
5.2.7 Zwischenbericht 2/2007 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2007
(060)
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Unterhaltung städtischer Grünanlagen – Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen (670)
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
6.2 Neue Anfragen
6.3 Verschiedenes
II. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
7.0 Niederschriften, Mitteilungen und Berichte
7.1 Niederschriften, nicht öffentlich
7.1.1 Niederschrift vom 24.10.07, nicht öffentlicher Teil
7.1.2 Niederschrift vom 05.11.07, nicht öffentlicher Teil
7.2 Mitteilungen
7.3 Berichte
7.3.1 Café Rathaus-Arkaden (GMHL), mdl.
7.3.2 Nordtangente; Sachstandsbericht (661)
7.4 Nordtangente; Einsiedelstraße, 2. Bauabschnitt (Information über eine Eilentscheidung) (661)
8.0 Vergaben von 10.000,- EUR bis 175.000,- EUR (VOB/VOL)
8.1 Siehe Anlage
9.0 Vergaben über 175.000.- EUR (VOB/VOL)
9.1 Ersatzbeschaffung Mobilbagger (691)
9.2 Energetische Sanierung Paul-Gerhardt-Schule, Sporthalle, Profilglasfassadenarbeiten (651)
10.0 Aufträge von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR (HOAI...)
10.1 Siehe Anlage
11.0 Aufträge über 25.000,- EUR (HOAI...)
keine Vorlagen
12.0 Öffentlich-rechtliche Verträge
Keine Vorlagen
13.0 Herausnahmen aus Veränderungssperren
Keine Vorlagen
14.0 Zurückstellung von Baugesuchen
Keine Vorlagen
15.0 Sonstige Beschlussvorlagen
Keine Vorlagen
16.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
16.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
16.2 Neue Anfragen
16.3 Anregungen und Verschiedenes
BA vom 19.11.07, ÖT 4
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
B. Protokoll:
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
1.0 Allgemeiner Teil
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Anträge und Beschlussfassungen zur Tagesordnung
Folgende Änderungen der Tagesordnung werden von der Verwaltung beantragt:
Vertagt werden sollen die TOP
1.3.2 Niederschrift vom 05.11.07
7.1.2 Niederschrift 05.11.07
Neu in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen TOP
4.5 Maßnahmen im Bereich des Umfeldes des Lübecker Hauptbahnhofes (610)
5.2.8 Mitteilung zur Beschleunigung während Sperrung St. Lorenz-Brücke (610)
5.2.9 Mitteilung zu „Lübeck staufrei 2015“ (610)
5.2.10 Mitteilung zu Lärmschutz an BAB A 1 (661)
7.2.1 Mitteilung zum Nachversand Unterlagen B-Plan ehem. Metallhüttengelände
(610)
7.2.2 Mitteilung zum Einzelhandelsprojekt Kücknitzer Hauptstraße (610)
Herr Lötsch beantragt für die CDU,
TOP 4.4 Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanver-
fahren für Wohnbaulandflächen (610) – vertagt am 05.11.07, TOP 4.1
so lange zu vertagen, bis die Fragen der CDU-Fraktion beantwortet seien.
Der Bauausschuss beschließt die Tagesordnung in der Fassung vom 08.11.2007 mit
den aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wegen der gegebenen Dringlich-
keit der Vorlage und der Berichte einstimmig.
1.3 Niederschriften, öffentlich
1.3.1 Niederschrift vom 24.10.07, öffentlicher Teil
Der Bauausschuss beschließt die Niederschrift einstimmig.
1.3.2 Niederschrift vom 05.11.07, öffentlicher Teil
vertagt
BA vom 19.11.07, ÖT 5
2.0 Satzungen/Widmungen/Veränderungssperren
2.1 B-Plan 22.56.01 – Herrenholz Nord – B-Plan der Innenentwicklung im beschleunig-
ten Verfahren – Aufstellungsbeschluss (610)
Herr Lötsch fragt, ob es sich bei den überplanten Flächen um städtischen Grundbesitz
handele und wer die Ausgleichsmaßnahmen bezahle. Herr Schnabel bestätigt, dass es
sich um städtische Grundstücke handelt und Herr Senator Boden ergänzt, dass der Ein-
kaufszentrumsbetreiber die Stellplätze baue und die Ausgleichsmaßnahmen anschlie-
ßend kostenfrei an die Hansestadt Lübeck übergebe.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
I. Für den in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich
wird der Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – (1. Änderung) aufge-
stellt.
II. Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten
Ziele angestrebt.
III. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Es wird von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit ist bekannt zu geben, wo sie sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung
äußern kann. .
IV. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
DER BESCHLUSS ERGEHT UNTER BEACHTUNG DES § 22 GO (AUSSCHLIES-
SUNGSGRÜNDE).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.2 75. Änderung des F-Planes „Rönnauer Weg“- Auslegungsbeschluss; B-Plan
32.76.02 Rönnauer Weg - Auslegungsbeschluss – (610)
Herr Pluschkell erklärt, dass es auf der Grundlage der beabsichtigten Festsetzungen im
B-Plan einen Konflikt gäbe, weil bisher eine Sondergebietsausweisung mit der Zweckbe-
stimmung „Internat, Schule“ festgesetzt, für die es keinen Bedarf mehr gäbe. Stattdessen
solle ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde. Dieses sieht er neben dem Sport-
platz als problematisch an, zumal sich Hafennutzungen als weitere Lärmquelle in der Nä-
he befinden und diese künftig auch noch intensiviert werden. Er sieht im Prinzip drei „Ver-
lierer“ in dem Planverfahren:
Die neuen Anwohner, weil sie mit Lärm von Sport und Hafen belastet werden, die Sport-
vereine, weil ihnen juristische Probleme wegen der nah gerückten Wohnnutzung drohen
und schließlich den Hafen, dem durch Klagen aufgrund von Lärmbelastung der neuen
Bewohner Einschränkungen in seinem Betrieb drohen. Er plädiert stattdessen für eine
Ausweisung als Mischgebiet.
Herr Howe unterstützt die Einschätzung, dass Lärm in vielerlei Hinsicht Probleme bereitet.
Er beantragt, dass -falls die bisherige Sondergebietsausweisung entfallen sollte-, die Flä-
chen als Ausgleichsflächen für kommende Skandinavienkai-Erweiterungen verwendet
werden sollen.
BA vom 19.11.07, ÖT 6
Herr Schultz erklärt, dass in unmittelbarer Umgebung bereits Wohnnutzung vorhanden
sei, der Lärm bisher keine Probleme bereite.
Herr Lötsch konstatiert, dass Lärm durchaus ein Problem darstelle, spricht sich jedoch für
die Fortsetzung des Verfahrens aus.
Herr Quirder erklärt, dass Lärm unbestreitbar vorhanden sei und der Gutachter sich mit
der Einschätzung von dessen Auswirkungen jedoch schwer tue und erklärt, dass die SPD
die B-Planänderung ablehne.
Herr Dr. Brock erklärt, dass derartige Konflikte vermeidbar sind, wenn von vornherein
beim Grundstücksverkauf Dienstbarkeiten mit vereinbart werden, die zur Duldung der Im-
missionen verpflichten. Damit könnte eine rechtliche Absicherung betr. Sport- und Hafen-
lärm in auch diesem Fall gewährleistet werden, der Verkauf dürfe ohne solche Regelung
nicht erfolgen.
Herr Schnabel erklärt, dass der Verkauf durch die KWL bereits erfolgt sei und dass die
Planung den geäußerten Bedenken jedoch bei der Weiterbearbeitung Rechnung tragen
solle. Lt. Gutachteraussage ist der Schutz der Anwohner sicher gestellt. Dieser werde
auch durch die Skandinavienkaierweiterung nicht beeinträchtigt. Er verweist darauf, dass
bauliche Vorkehrungen an den Gebäuden notwendig seien.
Herr Quirder verweist darauf, dass der Lärmschutz lt. Gutachten nur gesichert sei, wenn
die Gebäude nachts nur innen genutzt würden, was er als unrealistisch einstuft.
Herr Senator Boden erklärt, dass er Herrn Dr. Brocks Einschätzung, dass eine Absiche-
rung im Vertrag erforderlich sei, teile. Wenn das in diesem Fall nicht erfolgt sei, müssen
die bewohnerschützenden Festsetzungen im B-Plan getroffen werden und könnten bis
zum Einbau von Zwangslüftungseinrichtungen gehen, weil die Fenster aus Lärmgründen
nicht geöffnet werden dürften.
Herr Dr. Brock verweist abschließend darauf, dass kein Anspruch auf Planung der Ge-
meinde bestehe, so dass hier eine Nachbesserung der Vertragsgestaltung möglich wäre.
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen:
I. Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für
den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde in der Fassung
vom 24.09.2007 wird als Entwurf beschlossen und ist öffentlich auszulegen.
Die Begründung in der Fassung vom 24.09.2007 wird gebilligt.
II. Der Bebauungsplan 32.76.02 - Rönnauer Weg - in der Fassung vom
24.09.2007 einschließlich Text wird als Entwurf beschlossen und ist öffent-
lich auszulegen. Die Begründung in der Fassung vom 24.09.2007 wird gebil-
ligt.
Sollten die Entwürfe der Bauleitpläne nach der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden müssen, ohne dass die Grund-
züge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Bürgerbeteiligung
nach § 4a (3) Satz 4 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.3 56. Änderung des F-Planes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“- Ab-
schließender Beschluss;
B-Plan 08.54.00 Brandenbaumer Landstraße - Satzungsbeschluss – (610)
Frau Förster dankt zunächst der Verwaltung für die zügige Aufstellung des B-Planes. Herr
Howe fragt, ob im Zuge der Errichtung des Sky-Marktes das ganze Grundstück altlasten-
saniert werde oder lediglich der Bereich, in den durch die Bebauung eingegriffen werde.
Frau Lorenzen erklärt hierzu, dass die Altlastensanierung entsprechend dem vorliegenden
BA vom 19.11.07, ÖT 7
Gutachten nur auf dem Grundstück der COOP erfolge. Weitergehende Sanierungen im
Bereich der angrenzenden Kleingärten seien nicht erforderlich.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich bei einer Gegenstimme,
zu beschließen:
I. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08.54.00
– Brandenbaumer Landstraße – gem. § 12 (1) S.1 BauGB wird gebilligt
II. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB gegen den
Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
Brandenbaumer Landstraße und gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße - vorgebrachten An-
regungen vom NABU Schleswig Holstein, Färberweg 1, 24534 Neumünster,
vorgebracht mit Schreiben vom 04.06.2007, werden nicht berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte Abwägungsempfehlung wird gebilligt.
III. Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Branden-
baumer Landstraße in der Fassung vom 01.10.2007 wird beschlossen. Die
Begründung in der Fassung vom 01.10.2007 wird gebilligt.
IV. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 08.54.00 – Brandenbaumer Land-
straße – in der Fassung vom 01.10.2007 einschließlich Text wird als Sat-
zung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 01.10.2007 wird
gebilligt.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe) .
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.4 B-Plan 06.07.01 – Am Burgfeld/Kleiner Vogelsang - Satzungsbeschluss – (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, zu beschließen:
Der Bebauungsplan 06.07.01 – Am Burgfeld / Kleiner Vogelsang – in der vorliegen-
den Fassung einschließlich Text wird als Satzung beschlossen. Die Begründung in
der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.5 B-Plan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Straße/Herrendamm;
B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - Aufstellungsbeschluss
(610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
I. Für den in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich
wird der Bebauungsplan 04.36.13 – Fackenburger Allee/Schönböckener Stra-
ße/Herrendamm – aufgestellt.
BA vom 19.11.07, ÖT 8
II. Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten
Ziele angestrebt.
III. Es ist ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB anzuwenden. Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Öffentlichkeit ist gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 bekannt zu geben, wo sie sich
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
der Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung
äußern kann.
IV. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB orts-
üblich bekannt zu machen.
Die Beschlüsse ergehen unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche
Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 – 6 -
- Satzungsbeschluss – (610)
Herr Lötsch fragt, ob bei den Dörfern 4 bis 6 gegenüber den bereits gebauten Änderun-
gen vorgenommen worden seien. Frau Lorenzen erklärt hierzu, dass das bei der äußeren
Gestaltung nicht der Fall sei, lediglich bei der inneren Gestaltung seien Änderungen mög-
lich. Sie weist ergänzend darauf hin, dass der Umweltausschuss einer Abwägungsemp-
fehlung der Vorlage nicht gefolgt sei: Die UNB habe in Nr. 8, Punkt 2. der Abwägungs-
empfehlung den Erhalt von 2 Bäumen mehr gefordert. Das bedeutet, dass im Beschluss-
vorschlag zu II. Nr. 8 die Empfehlung lautet: … die Anregungen zu 1., 2. und 4. werden
berücksichtigt und zu 5. nicht berücksichtigt.
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft bei einer Gegenstimme mehrheitlich,
zu beschließen:
I. Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall –
Teilbereich III, Dörfer 4 bis 6 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.
II. Die während der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) und § 4 (2) bzw. der Öf-
fentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB gegen den Entwurf des o. a. vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes 33.04.00 „Gewerbliche Ferienhausanlage
Priwall“, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6, in der Fassung vom Juni 2007 vorge-
brachten Anregungen von/ vom:
1. Amt für ländliche Räume Kiel (ARL), vorgebracht mit Schreiben vom
18.07.2007 werden zu 1. berücksichtigt und zu 2., 3., 4. und 5. zur Kenntnis
genommen.
2. Forstamt Trittau, Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom
20.06.2007 werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen.
3. Polizeistation Travemünde, vorgebracht mit Schreiben vom 31.07.2007
werden zur Kenntnis genommen.
4. Stadtwerke Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 22.06.2007 werden zu
1. und 2. nicht berücksichtigt.
5. Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-
Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.07.2007 werden zu 1. nicht
BA vom 19.11.07, ÖT 9
berücksichtigt, zu 2. und 4. zur Kenntnis genommen und zu 3. teilweise
berücksichtigt.
6. NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 10.07.2007
werden zu 1., 2., 3., 5., 6. und 7. zur Kenntnis genommen und zu 4. nicht
berücksichtigt.
7. Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V., vorgebracht mit
Schreiben vom 01.08.2007 werden zu 1. nicht berücksichtigt; zu 2. und 4.
zur Kenntnis genommen und zu 3. teilweise berücksichtigt.
8. Hansestadt Lübeck, Untere Naturschutzbehörde, vorgebracht mit Schrei-
ben vom 18.07.2007 werden zu 1., 2. und 4. berücksichtigt; zu 5. nicht be-
rücksichtigt, zu 3., 6. und 7. zur Kenntnis genommen.
9. Hansestadt Lübeck, Untere Wasserbehörde, vorgebracht mit Schreiben
vom 11.07.2007 werden zu 1. und 2. zur Kenntnis genommen.
Die als Anlagen beigefügten Abwägungsempfehlungen werden mit der ge-
nannten Änderung zu Nr. 8. gebilligt.
III. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 33.04.00 „Gewerbliche Ferienhausan-
lage Priwall“, Teilbereich III - Dörfer 4 bis 6 in der vorliegenden Fassung ein-
schließlich Text wird beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fas-
sung wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
2.7 B-Plan 01.12.04 – Beckergrube / Ellerbrook (Neuaufstellung) - Aufstellungsbe-
schluss für einen B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
I. Für den in den Anlagen in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbe-
reich wird der Bebauungsplan 01.12.04 – Beckergrube / Ellerbrook aufge-
stellt.
II. Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten
Ziele angestrebt.
III. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Von der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgese-
hen.
IV. Die Öffentlichkeit ist über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
frühzeitig zu unterrichten. Ihr ist gem. § 3 (1) BauGB Gelegenheit zu Äuße-
rungen und Erörterungen zu geben (uneingeschränkte Beteiligung der Öf-
fentlichkeit).
V. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
BA vom 19.11.07, ÖT 10
2.8 B-Plan 21.07.00 „Andersenring/ Moisling Ost“ – Satzungsbeschluss für einen B-
Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB –
(610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung der Bürgerschaft, zu
beschließen:
I. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bzw. der Beteili-
gung der Behörden nach § 4 (2) BauGB gegen den Entwurf des Bebauungs-
plans 21-07-00 „Andersenring/ Moisling Ost“ vorgebrachten Anregungen von/
vom:
1. einer Anwohnerin der Straße „Am Dorfteich“, 23560 Lübeck, vorgebracht
mit zwei Schreiben vom 18.06.2007 und 01.08.2007 werden zu 1. und 2.
nicht berücksichtigt;
2. vier Anwohnern der Straße „Am Dorfteich“, 23560 Lübeck, vorgebracht
mit drei inhaltsgleichen Schreiben vom 11.10.2007 und 12.10.2007 werden
zu 1. und zu 4. zur Kenntnis genommen, zu 2., 3. und 5. nicht berücksich-
tigt und zu 6. tlw. berücksichtigt und tlw. nicht berücksichtigt;
3. drei Anwohnern der Straße „Am Dorfteich“, 23560 Lübeck, vorgebracht
mit zwei inhaltsgleichen Schreiben vom 09.10.2007 und 15.10.2007 werden
zu 1., 3. und 5. bis 7. nicht berücksichtigt, zu 2. und 8. tlw. berücksichtigt
und tlw. nicht berücksichtigt und zu 4. zur Kenntnis genommen;
4. Bereich 5.661 – Straßenverkehrsbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom
07.08.2007 werden zu 1. bis 3. zur Kenntnis genommen und zu 4. berück-
sichtigt;
5. Bereich 3.391 – untere Naturschutzbehörde, vorgebracht mit Schreiben
vom 05.09.2007 werden zu 1. und 2. berücksichtigt;
6. Naturschutzbund Schleswig Holstein, Fäberstr.51, 24534 Neumünster,
vorgebracht mit Schreiben vom 21.08.2007 werden zu 1. tlw. berücksich-
tigt und tlw. nicht berücksichtigt, zu 2. nicht berücksichtigt und zu 3. zur
Kenntnis genommen;
7. Bürgern, vorgebracht während einer öffentlichen Versammlung am
07.05.2007 und im Rahmen des öffentlichen Aushangs des Entwurfs vom
06.06.2007 bis 13.06.2007 werden zu 1. tlw. berücksichtigt und tlw. nicht
berücksichtigt, zu 2. nicht berücksichtigt, zu 3. berücksichtigt und zu 4.
zur Kenntnis genommen.
Die als Anlagen beigefügten Abwägungsempfehlungen werden gebilligt.
II. Der Bebauungsplan 21-07-00 „Andersenring/ Moisling Ost“ in der vorliegen-
den Fassung einschließlich Text wird beschlossen. Die Begründung in der
vorliegenden Fassung wird gebilligt.
Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 22 GO (Ausschließungsgründe).
(Die Anlagen liegen der Urschrift der Niederschrift bei.)
3.0 Über- und außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
Keine Vorlagen
BA vom 19.11.07, ÖT 11
4.0 Planungen, Wettbewerbe und sonstige Beschlussvorlagen
4.1 Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerks (Fahrzeugbeschaffung) (670)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
Der Sperrvermerk zur Haushaltsstelle 5800 000.9357 – Unterhaltung städtischer
Grünanlagen / Fahrzeugbeschaffung gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom
22.02.2007 (TOP 12.3, Drucksache Nr. 520) wird aufgehoben.
4.2 Aufgaben, Organisation und Ressourcen der "Lübeck Port Authority" (LPA) (691)
Herr Pluschkell erklärt, dass der in der Vorlage erkennbare Ansatz, alle Hafenangelegen-
heiten in einem Fachbereich zusammen zu fassen, durchaus richtig sei. Auch die Zu-
sammensetzung der einzelnen Bereiche, die in der LPA zusammengefasst werden sollen,
sei richtig, fraglich sei lediglich die Zuordnung der Fischereirechte. Da ein Blick auf die
Auflistung der betroffenen Produkte und Leistungen zeige, dass diese Aufgaben fast alle
mit Planen und Bauen zu tun haben, sieht er es als notwendig an, die LPA dem Fachbe-
reich 5 zuzuordnen.
Er beantragt deshalb, Pkt. 1.2 entsprechend zu ändern:
Die zur LPA zusammengefassten _Bereiche werden dem Fachbereich 5 –Planen und
Bauen- zugeordnet.
Herr Zander erklärt, dass der Bürgermeister sich offensichtlich nicht entscheiden konnte,
welchem Fachbereich die LPA zugeordnet werden sollte und er sich deshalb entschlos-
sen habe, diese in seinen eigenen Fachbereich1 aufzunehmen.
Herr Pluschkell konstatiert, dass diese zumindest übergangsweise Zuordnung direkt beim
Bürgermeister als mutig anzusehen sei. Nachdem der Wirtschaftsausschuss sich für eine
Zuordnung der LPA zum Fachbereich 2 ausgesprochen habe, sei nach Herrn Pluschkells
Auffassung nun der Bauausschuss entsprechend aufgefordert, hier Stellung zu beziehen,
die SPD spreche sich eindeutig für eine Zuordnung zum Fachbereich 5 aus. Herr Plusch-
kell erklärt weiter, dass die Bildung von „Paketen“ von Bereichen, die fachlich sinnvoll zu-
sammen gehören, grundsätzlich richtig sei und spricht sich deshalb auch z.B. für eine Zu-
ordnung der Liegenschaften zum Fachbereich 5 aus, da Grundstücksverkehr und Planung
untrennbar zusammen gehörten. Die Verwaltungsentscheidung des Bürgermeisters für
die Zuordnung könne von der Politik in der Bürgerschaft mit 2/3-Mehrheit abgelehnt wer-
den, er fordert die CDU auf, eine entsprechende Entscheidung mitzutragen
Herr Dr. Brock teilt mit, dass die CDU sich der Entscheidung des Bürgermeisters an-
schließe.
Herr Howe erklärt, dass Stadt- und Hafenplanung zusammen gehörten und beantragt des-
halb ebenfalls für eine Zuordnung der LPA zum Fachbereich 5.
Der Bauausschuss lehnt den Antrag der Herrn Pluschkell und Howe mehrheitlich
bei 6 Gegenstimmen ab.
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen, zu beschließen:
1. Der Bürgermeister wird folgende Maßnahmen zur Errichtung
einer LPA durchführen:
1.1. Die folgenden Leistungen bzw. Produkte werden mit Wir-
kung vom 01.01.2008 in einem neuen Bereich zusammenge-
fasst.
2.280.1 BgA Hafen
2.280.4 Fischereirechte
2.803.1 Ordnungsverwaltung Hafen
BA vom 19.11.07, ÖT 12
5.691.1 Hafenplanung
5.691.2 Hafenbau
5.691.3 Wasserbau
5.691.4 Wasserwirtschaft
1.2. Der neue Bereich wird dem Fachbereich 1 Bürgermeister
zugeordnet.
1.3. Die sich aus den vorstehenden Veränderungen ergebenden
organisatorischen, budget-, haushalts- und stellenplanmäßi-
gen Folgen sowie die Anpassung der Produktkontrakte sind
zu ordnen. Die Ordnung der haushaltsmäßigen Folgen und
die Anpassung der Produktkontrakte erfolgt im Nachtrags-
haushalt 2008.
2. Die sich aus Ziff. 1.1 und 1.2 ergebende Veränderung der Zu-
ordnung von Bereichen wird zustimmend zur Kenntnis ge-
nommen.
4.3 Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Bereich Verkehr (661)
Herr Drever weist darauf hin, dass versehentlich eine falsche Haushaltsstelle eingetragen
worden sei: Statt 8551 müsse es heißen: 5800.
Der Bauausschuss beschließt die Vorlage in der geänderten Form einstimmig:
Die Beschaffung von 2 Anhängern, eines T5 sowie eines Trägerfahrzeuges für einen
Asphalt-Thermobehälter wird genehmigt und der haushaltsrechtliche Sperrvermerk
für die Haushaltsstellen 6300.000.9357, 6700.000.9357 und 5800.000.9357 im Haus-
haltsjahr 2007 aufgehoben.
4.4 Behandlung von Liegenschaften bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren für
Wohnbaulandflächen (610)
vertagt.
4.5 Maßnahmen im Bereich des Umfeldes des Lübecker Hauptbahnhofs (610)
Herr Quirder teilt mit, dass die DB AG bereit sei, dass, für den Fall, dass ein Investor ge-
funden werde, die alte Gepäckabfertigung, d.h. den nördlichen Flügel des Bahnhofs, in
dem der provisorische Eingang war, zum Fahrradparkhaus umzubauen. Herr Senator Bo-
den sagt zu, diesen Einbauort zu überprüfen. Herr Schünemann erklärt, dass vor der Ent-
scheidung für ein neues Fahrradparkhaus nördlich des Hauptbahnhofs diverse Standorte
geprüft worden seien, z.B. das Untergeschoss des Handelshofes und u.a. die Gepäckauf-
bewahrung. Diese sei bisher nicht verfügbar gewesen. Frau Drochner ergänzt, dass bis-
her eine Ablehnung durch die Verwaltung wegen der hohen Kosten, die für Brandschutz-
maßnahmen entstünden, abgelehnt wurde.
Herr Quirder bittet um einen Vergleich der entstehenden Kosten für Umbau der Gepäck-
aufbewahrung und Neubau und verweist auf den Nachteil des neuen Parkhauses, dass
dieses weit entfernt läge. Herr Schünemann ergänzt, dass seines Erachtens die Brand-
schutzauflagen Kosten von 6 Mio EUR bedeutet hätten, gleichgültig, welche Nutzung im
Gebäude vorgesehen sei. Er sagt eine Prüfung bis zur nächsten Bauausschusssitzung
zu.
Herr Lötsch beantragt für die CDU, der Bauausschuss möge beschließen:
Für den Pkt. 2.1 der Anlage 2 (Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes) wird dem Bau-
ausschuss kurzfristig eine überarbeitete Planung vorgelegt. Es ist zu prüfen, in-
BA vom 19.11.07, ÖT 13
wieweit auf dem Platz Fahrradabstellflächen vorgesehen werden können. Des wei-
teren sind Einsparpotenziale bis zur Sitzung am 17.12.07 zu untersuchen und dem
Bauausschuss vorzulegen.
Der Pkt. 2.2 der Anlage 2 (Überdachung des Bahnhofsvorplatz) wird nicht weiter
verfolgt.
Der Pkt. 4.1 der Anlage 2 (Fahrradparkdeck an der Konrad-Adenauer-Straße) wird
nur weiter verfolgt, wenn bei der Stadt eine maximale Kostenbeteiligung in Höhe
von 200.000,-- EUR verbleibt.
Er erklärt außerhalb des Antrages, dass die Baukosten der Vorlage 800.000,-- EUR oder
gar. 880.000,-- EUR betragen sollten, so dass bei der Stadt ein Finanzierungsbeitrag von
320.000,-- EUR verbleibe.
Für den Pkt. 4.2 der Anlage 2 (Fahrradabstellanlage am Steinrader Weg) wird dem
Bauausschuss kurzfristig eine überarbeitete Planung für die Fahrradabstellanlage
vorgelegt. Die angedachte Überdachung wird nicht hergestellt. Die angedachten
Baukosten sind auf das Notwendigste zu beschränken und sind dem Bauaus-
schuss bis zur Sitzung am 17.12.2007 vorzulegen.
Der Pkt. 5.5 der Anlage 2 (verbesserte Nutzung der Tiefgarage unter den „Lindenar-
caden“) wird nur weiter verfolgt, wenn alle Investitionen (Baukosten, Unterhal-
tungskosten) von privater Seite getragen werden.
Der Pkt. 9 der Anlage 2 (Brücke über den Stadtgraben) wird nicht weiter verfolgt.
Herr Howe verweist darauf, dass Fahrradstellplätze auf dem Bahnhofsvorplatz im Zuge
der Umgestaltung gar nicht mehr vorgesehen werden sollten, dies sei bisher einhellige
Meinung des Bauausschusses gewesen. Herr Lötsch erklärt, dass seines Erachtens kein
Unterschied für die Fahrradparknutzung bestünde, ob diese offen oder überdacht seien.
Wichtig sei vor allem die Entfernung zum Bahnhof selbst. Eine Parknutzung im Fahrrad-
parkdeck an der Konrad-Adenauer-Straße ist seines Erachtens zu weit entfernt, deshalb
sollte geprüft werden, ob doch Stellplätze auf dem Vorplatz angeordnet werden, wenn
auch nur in untergeordneter Anzahl neben einer Hauptstellplatzanlage anderen Orts. Er
bittet um Prüfung der genannten Punkte und betont, dass der Prüfauftrag noch keine ge-
änderte Willenserklärung zum bisherigen Fahrradparkdeck darstelle.
Herr Schünemann verweist darauf, dass eine Förderung nur in Frage komme, wenn die
Stellplätze überdacht seien, eine Förderpraxis, die Herr Pluschkell als problematisch ein-
stuft: Die LVS fördere zwar Dächer über Fahrrädern, ein überdachter Weg über den Bahn-
hofsvorplatz und weiter bis zum ZOB für Fußgänger sei dagegen nicht förderfähig. Er
verweist darauf, dass für die SPD eine gläserne Überdachung des Bahnhofsvorplatzes
und der Wegeführung auf der ZOB-Seite weiterhin nicht ausgeschlossen sei. Auch er
spricht sich dafür aus, Fahrräder möglichst dicht am Bahnhof zu platzieren. Bezüglich der
Brücke am Stadtgraben betont er die gegenteilige Auffassung zu der der CDU, weil in ei-
ner Stadt der kurzen Wege eine Verbindung u.a. von der Altstadt zum Bahnhof für Fuß-
gänger und Fahrradfahrer ein vorrangiges Projekt zur Verkehrsentwicklung darstelle. Er
bittet weiter zu Pkt. 10.1 um Aufklärung über das, was mit „alter ZOB“ gemeint sei.
Herr Lötsch erklärt, dass einiges an den Ausführungen von Herrn Pluschkell durchaus
richtig sei, allerdings hält er Kosten von 200.00,-- EUR für die Unterbringung von 100
Fahrrädern für viel zu teuer, wenn für nur 320.000,-- EUR 500 bis 600 Fahrräder unterge-
bracht werden könnten.
Zum Dach auf dem Bahnhofsvorplatz und zum Durchgang treffe er keine Aussage, die
CDU unterstütze diese aber weiter. Eine Überdachung sei aber in der Konrad-Adenauer-
Allee möglich, wenn diese für maximal 200.000,-- EUR erstellbar sei. Überdachungen von
Stellplatzanlagen auf dem Bahnhofsvorplatz am Steinrader Damm schließt er für die CDU
aus.
Frau Drochner erklärt zum „Alten ZOB“, dass damit die Fläche zwischen ZOB und Bahn-
hofsvorplatz gemeint sei, für die die Hansestadt Lübeck seit Jahren auf Nutzungs- oder
BA vom 19.11.07, ÖT 14
Bebauungsvorschläge des Eigentümers warte. Dann erst solle eine Übertragung der
Grundstücke auf die HL erfolgen. Herr Schnabel kündigt einen Bericht zur Situation an.
Herr Howe erklärt, dass das Gesamtkonzept die Stadtgrabenbrücke beinhalten sollte.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag von Herrn Lötsch bei 6 Gegenstimmen an. Er
vertagt die Vorlage auf Herrn Lötschs Antrag einstimmig bis zur Prüfung der von
Herrn Lötsch aufgeführten Punkte bis zum 17.12.2007.
5.0 Mitteilungen und Berichte
5.1 Mitteilungen des Vorsitzenden
Keine
5.2 Sonstige Mitteilungen und Berichte
5.2.0 Gestaltungsbeirat November 2007
Herr Senator Boden teilt mit, dass die nächste Sitzung des Gestaltungsbeirates am 29.
und 30.11.2007 stattfinde. Themen seien am Donnerstag und die Nördliche Wallhalbinsel
am Freitag u.a. erneut das Parkhaus der Sana-Kliniken am Freitag. Die Tagesordnung
würde nach endgültiger Fertigstellung den Fraktionen kurzfristig zur Verfügung gestellt.
5.2.1 Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der
St.-Lorenz-Brücke , mdl. (610)
Herr Schünemann erklärt, dass, anders als in „HL-LIVE“ dargestellt, kein sog. „Plan B“
existiere; in der letzten Bauausschusssitzung war in Zusammenhang mit der Beratung der
Nordtangente um Prüfung weiterer als bisher von der Bürgerschaft beschlossener Mass-
nahmen gebeten worden. Dieses Prüfergebnis liegt nach der Beratung im AKV nunmehr
vor.
1. Die Fußgängerüberquerung auf der Nordseite des Lindenplatzes bleibt aus Sicher-
heitsgründen bestehen.
2. Der Linksabbieger von der Fackenburger Allee in die Werner-Kock-Straße wird ab
02.01.08 nur auf Bedarf geschaltet.
3. Die Grünphase beim Abbiegen von der Schwartauer Allee in die Fackenburger Allee
wird zugunsten des Verkehrsflusses in der Fackenburger Allee geringfügig verkürzt
(dosierte Zufahrt zur staugefährdeten Bahnhofsbrücke)
4. Das Abbiegen bzw. Einbiegen Ziegelstraße/ Fackenburger Allee wird mit Aufhebung
des einen, die abbiegenden Fahrzeuge anhaltenden Überweges optimiert.
Ansonsten bleibt es bei den Maßnahmen gem. Bürgerschaftsbeschluss von Juni 2007.
Beim Stadtverkehr wird gewährleistet, dass der Kurzstreckentarif auch bei Überschreitung
der zu diesem Preis möglichen Fahrtstrecken durch die Umleitungen erhalten bleibt. Eine
Beschleunigung in der Ziegelstraße sei nicht möglich. Im übrigen appelliert er an alle mo-
torisierten Verkehrsteilnehmer, die Problembereiche während der Bauzeit in den Spitzen-
zeiten sofern möglich zu meiden und sich auf diese Übergangszeit einzustellen.
Der FB5 wird eine umfassende Presseinformation erarbeiten und diese der lokalen Pres-
se zur Verfügung stellen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.2.2 Verkehrssicherung von Straßen- und Anlagenbäumen (670)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 670 zur Kenntnis.
BA vom 19.11.07, ÖT 15
5.2.3 Konzept zur Umgestaltung der Mitte in Lübeck Buntekuh im Rahmen des Pilotpro-
jekts Stadtumbau West. Fortsetzung des Projekts im Rahmen des Programms Sozi-
ale Stadt Buntekuh (610)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 610 – Stadtplanung vom
25.09.2007 zur Kenntnis.
5.2.4 Fortschreibung Hafenentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck – Hafenflächen-
erweiterung Vorwerker Hafen Teerhofsinsel (691)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 691 – Wasser und Hafen vom
07.11.07 zur Kenntnis.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig auf Antrag des Vorsitzenden die gemein-
same Beratung von TOP
5.2.5 Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße im Stadtteilzentrum Marli/ Branden-
baum; hier:
Verlagerung und Neubau Einzelhandelseinrichtung (ALDI - Markt),
Kantstraße/ Maybachstraße (610)
und
5.2.6 Einzelhandelserweiterung in der Kantstraße, im Stadtteilzentrum Marli/ Branden-
baum; hier: Neuansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung (PLUS-Markt), Kantstra-
ße 16 -18a (610)
Herr Quirder erklärt, dass die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrs-
verbesserung von ihm bezweifelt würden. Ein verstärkter Verkehrsfluss aus der Kantstra-
ße würde den jetzt schon vorhandenen Stau in der Schlutuper Straße nur verstärken.
Herr Schnabel erklärt, dass laut Gutachten dank einer Vielzahl von Kleinmaßnahmen
auch bei durch die Neuansiedlung entstehenden Mehrverkehren keine größere Problem-
lage als jetzt vorhanden entstehe. Eine Verbesserung der Gesamtsituation sei allerdings
nicht zu erwarten, die Abwicklung der Verkehrsmengen bleibe insgesamt aber möglich.
Wenn man dem Gutachter nicht vertraue, brauche man keine Gutachten zu vergeben.
Herr Pluschkell fragt, wie es mit Haftungsregelungen für Gutachter bestellt sei, wozu Herr
Traut erklärt, dass diese bei Handeln nach bestem Wissen und Gewissen weitgehend ge-
schützt seien. Herr Dr. Brock ergänzt, dass inzwischen eigene gesetzliche Regelungen für
das Gutachterwesen existierten.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 610 – Stadtplanung zur Kennt-
nis.
Der Bauausschuss beschließt auf Antrag der Verwaltung einstimmig eine erneute
Behandlung der Berichte im nicht öffentlichen Teil.
5.2.7 Zwischenbericht 2/2007 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan
2007 (060)
Keine Wortmeldungen.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des 060 – Fachbereichscontrollings vom
06.11.07 zur Kenntnis.
5.2.8 Mitteilung zur Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der
Sperrung St. Lorenz-Brücke (610)
In 5.2.1 enthalten
BA vom 19.11.07, ÖT 16
5.2.9 Mitteilung zu „Lübeck staufrei 2015“ (610)
Herr Senator Boden erklärt, dass der Gutachter erste Einblicke in seine Berechnungen
ermöglicht habe und für den Bestand inzwischen ermittelt habe, dass die Verkehrssituati-
on in Lübeck insgesamt die einer normalen Großstadt mit erheblichen Belastungen in
Spitzenzeiten entspreche. Er kündigt eine Vorstellung der Untersuchungsergebnisse in
der Januar-Sitzung 2008 an, dort werden auch Lösungsvorschläge für vorhandene Prob-
leme vorgestellt. Er verweist darauf, dass eine vollständige Beseitigung aller Verkehrs-
probleme auch nach Gutachtenabschluss nicht zu erwarten sei.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 610 – Stadtplanung zur Kennt-
nis.
5.2.10 Mitteilung zur Lärmschutz an BAB A1 (661)
Herr Senator Boden teilt mit, dass die Hansestadt Lübeck im Rahmen der Beteiligung am
Planfeststellungsverfahren zum Lärmschutz entlang der A1 keine Bedenken oder Anre-
gungen geäußert habe. Die Maßnahme sei insgesamt sinnvoll.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung des Bereiches 661 – Verkehr zur Kenntnis.
5.2.11 Versuchsphase Fußgängerbereich Kolk (610)
Herr Schünemann erklärt, dass der Versuch bisher nur positive Rückmeldungen ergeben
habe. Die Verkehrsmengen seien weiter klein. Er beantragt deshalb, den am 23.11.07
auslaufenden Versuch zu verlängern, bis ein vom Bereich Verkehr durchzuführendes
Teileinziehungsverfahren abgeschlossen und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt
worden sei.
Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung des Bereiches 5.610 - Stadtplanung zur
Kenntnis und beschließt einstimmig auf Antrag der Verwaltung die Verlängerung
der Versuchsphase bis auf weiteres. Der Bauausschuss bittet die Verwaltung diese
Mitteilung zur kommenden Sitzung als TOP anzumelden und einen Verfahrensvor-
schlag zu präsentieren.
5.3 Berichte über Verlauf und Ergebnis von Bürgerbeteiligungen
Keine Berichte
5.4 Eilentscheidungen des Bürgermeisters
5.4.1 Unterhaltung städtischer Grünanlagen – Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäu-
men (670)
Herr Lötsch bittet um Erläuterungen zur haushaltsmäßigen Ordnung.
Herr Wirz erklärt darauf, dass Ende 2006 eine Untersuchung ergeben hatte, dass 8000
Bäume in die Schadenskategorie 1 eingestuft werden mussten, was 1,5 Mio EUR Sanie-
rungskosten ergab. Es wurden jedoch lediglich 245.000,-- EUR bewilligt, das nur für 800
Bäume ausgereicht hätte. Diese geringen Mittel hätten auch nicht ausgereicht, um bei den
1.200 ermittelten Bäumen, für die Sofortmaßnahmen zu einer Gefahrenabwehr zu ergrei-
fen waren, sofortiges Handeln zu ermöglichen.
Herr Lötsch fragt, ob entsprechend den Anmerkungen der Finanzwirtschaft nicht doch
eine haushaltsmäßige Ordnung vor der Ausschreibung noch möglich gewesen wäre. Herr
Wirz erklärt hierzu, dass dadurch mindestens 8 bis 10 Tage mit den sofort erforderlichen
Maßnahmen hätte gewartet werden müssen, was angesichts der Gefahrenlage und dro-
hender persönlicher Haftung nicht möglich war. Er verweist in diesem Zusammenhang
auch auf bestehende Haftung der gemeindlichen Selbstverwaltung.
BA vom 19.11.07, ÖT 17
Herr Lötsch kritisiert für den Bauausschuss, dass dessen ungeachtet vor Vergabe der
Gutachten die haushaltsmäßige Ordnung hätte hergestellt werden müssen.
Herr Wirz erklärt hierzu, dass erst bei Untersuchung der 8.000 Bäume klar war, dass für
1.200 Bäume Maßnahmen erforderlich sind. Nur die parallele Erarbeitung der Haushalts-
unterlage und die beginnende Begutachtung boten die zur Gefahrenabwehr erforderliche
Sicherheit.
Herr Senator Boden verweist darauf, dass in Lübeck zahlreiche Bäume überaltert
seien, was zur Folge hätte, dass, wenn Schäden aufträten, diese in der Regel immer
Hunderte von Bäumen beträfen. Die Zahl der zu sanierenden Bäume sei zunächst
immer gegriffen, da die tatsächlich erforderliche Zahl immer erst durch die Untersu-
chung festgestellt werden könne und erst, wenn die Zahl feststünde, könne parallel
zur erforderlichen Begutachtung die haushaltsmäßige Ordnung erfolgen. Er verweist
im übrigen darauf, dass kein Schaden entstanden sei, sondern lediglich ein formaler
Fehler begangen worden sei.
Herr Pluschkell erklärt, dass er das Handeln des Bereiches Stadtgrün und Friedhöfe zur
Gefahrenabwehr richtig finde.
Der Bauausschuss nimmt den Bericht des Bereiches 670 - Stadtgrün zur Kenntnis.
6.0 Anfragen, Anregungen und Verschiedenes
6.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
Keine
6.2 Neue Anfragen
6.2.1 Baumaßnahme Torstraße u.a., 661, Herr Lötsch
Auf Herrn Lötschs Bitte um Erläuterungen erklärt Herr Dr. Klotz, dass es sich bei der sinn-
voller weise nach der Leitungsbaumaßnahme der EBL anschließenden Sanierungsmaß-
nahme der Straße um eine Vollsanierung bzw. Sanierung von Kantstein zu Kantstein
handele. Die Maßnahme erfolge von Herbst 2007 bis Frühjahr 2008 nach und vor Saison.
Es erfolge, anders als unterstellt, keine Umgestaltung wie an der Obertrave oder Vorder-
reihe. Die Maßnahme erfolge mit den gleichen Materialien und Querschnitten wie vorhan-
den, sie diene der Beseitigung vorhandener Mängel, u.a. auch an den Beleuchtungsmas-
ten. Vollausbau heiße hier, dass bis zu einer Tiefe von 80 cm eine grundhafte Sanierung
zwischen den Borden vorgenommen werde, die den Sanierungsbedarf langfristig minimie-
re. All dies sei gemeinsam mit der EBL in einer zweistündigen Veranstaltung vor Ort am
14.03.2007 vorgestellt worden. In der Versammlung hätte es eine Polarisierung der Be-
fürworter und Gegner der Maßnahme gegeben, da diese zwar deutliche Verbesserung
bringe, nach KAG aber teilweise beitragspflichtig sei. Herr Dr. Klotz verdeutlicht erneut,
dass es sich nicht um eine Umgestaltungsmaßnahme mit aufwändiger Planung, sondern
lediglich um eine Sanierung handele. Die Verwaltung habe an einer weiteren Versamm-
lung des Vereins Historische Altstadt Travemünde e.V. zum Thema zwar nicht teilge-
nommen, im Vorfeld dieser Versammlung aber die Baumaßnahme nochmals per Telefo-
naten und per E-Mails eindeutig erläutert. Heute sei darüber hinaus allen Anwohnern das
vor Eintritt in die Tagesordnung dem Bauausschuss vorgelegte Schreiben der Verwaltung
zugesendet worden, um die Informationen nun nochmals vollumfänglich und endgültig
weiterzugeben. Darüber hinaus sei es sowohl den EBL als auch dem Bereich Verkehr
sehr daran gelegen, etwaige Missverständnisse aufzuklären und mit den dortigen Anwoh-
nern ein weiterhin gutes Klima für die Baumaßnahme zu erreichen.
Herr Lötsch verweist darauf, dass der in einem Schreiben verwendete Begriff „Neugestal-
tung“ dann unangebracht sei und fragt, ob auch die Berechnungsansätze einer Neuges-
taltung entsprächen und deshalb falsch seien. Dazu erklärt Herr Dr. Klotz, dass das nicht
BA vom 19.11.07, ÖT 18
der Fall sei. Die Endabrechnung erfolge nach der Baumaßnahme. Bei künftigen Vorhaben
sei zur Beitragsabschätzung für die Anlieger vorgesehen, einige Modellrechnungen zu
präsentieren und nicht bereits im Vorfeld spezielle Rechnungen für den jeweiligen Anlie-
ger. Damit könne dann zwar nur eine Größenordnung genannt werden, zugleich aber eine
für die Verwaltung sicherere Handlungsform gegenüber den Beitragspflichtigen erreicht
werden.
Auf Herrn Howes Frage, ob sich nach Abschluss der Sanierung ein einheitliches Bild der
Straßen biete, erklärt Herr Dr. Klotz, dass das der Fall sein werde.
Herr Pluschkell bittet zur Vermeidung solcher Missverständnisse künftig um intensivere
Kommunikation zwischen Verwaltung und Betroffenen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.2.2 Traveufer, Wanderweg Wallstraße, 610 / 670, Herr Howe
Herr Howe fragt, wann der Weg gebaut werde – wenn er denn gebaut werde und, falls er
nicht gebaut werde, warum er nicht gebaut werde.
Antwort:
Herr Senator Boden erklärt, dass es bisher lediglich möglich wäre, den Weg im Bereich
der Bauvereinsbebauung zu bauen. Die Verhandlungen mit den Eigentümern der Nach-
bargrundstücke liefen. Gegenstand sei derzeit eine sog. Werftüberquerung des verblei-
benden Schiffbaubetriebes. Der Weg sei aber weiterhin wie im beschlossenen Konzept
geplant. Probleme gäbe es lediglich noch bei einer weiterhin erforderlichen kurzfristigen
Sperrung beim Zuwasserlassen von Booten.
Auf Herrn Howes Nachfrage, bis wann der Weg gebaut werde, erklärt Herr Senator Bo-
den, dass dazu in der nächsten Sitzung genauere Angaben möglich sein werden.
Herr Pluschkell bittet weiter um Erläuterungen zur Historie des Weges.??????
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Ende des öffentlichen Teils: 17.55 Uhr
Beginn des nichtöffentlichen Teiles: 17.55 Uhr
Siehe eigenes Protokoll.
Ende des nichtöffentlichen Teiles: 19.15 Uhr
Beginn des 2. öffentlichen Teiles: 19.15 Uhr
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
17.0 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bauausschussvorsitzende gibt der Öffentlichkeit die im nichtöffentlichen Teil gefass-
ten Beschlüsse und Ergebnisse bekannt.
Er beendet die Sitzung um 19.20 Uhr.
Die nächste Sitzung des Bauausschusses
BA vom 19.11.07, ÖT 19
findet am
03.12.2007 um 16:00 Uhr
im Foyer der Bauverwaltung
statt.
gez. gez.
Christian Freitag Wolfgang Weber
Vorsitzender des Bauausschusses Protokollführer