Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 24.02.2010
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, 01.02.2010 um 16:00 Uhr
Nr. 12 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:10 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,
Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck
Anwesende
Ausschussmitglieder:
als Vorsitzender: Herr Stier, FDP
Frau Lötsch, CDU
Herr Gutjahr, CDU
Herr Zahn, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Ollrogge, SPD
Herr Reiß, Die Linke
Herr Zafferi, Die Linke
Herr Dedow, Bürger für Lübeck
Herr Möller, Bü90/ Die Grünen
Senator: Herr Geißler
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Neitzke Fachbereichscontrolling
Herr Hopp Fachbereichsdienste
Frau Wöhlk Melde- und
Gewerbeangelegenheiten
Herr Hentschel Melde- und
Gewerbeangelegenheiten
Herr Dr. Müller-Buder Verbraucherschutz und
Tiergesundheit
Herr Siegrist Verkehrsangelegenheiten
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Herr Jelen Verkehrsangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Radtke Stadtfeuerwehrverband
Frau Hartmann Bereich Recht
Frau Wittholz Personalrat FB3
Herr Fechtel Stadtplanung/Fahrradbeauftragter
Herr Kempin Lübeck Port Authority
Herr Liedtke Wasserschutzpolizei
Als Protokollführer: Herr Timmermann Fachbereichsdienste
Seniorenbeirat: Herr Oldenburg, Frau Thalmann
Abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Schneider, CDU
Herr Hinrichs, CDU
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Herr Mauritz, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Welsch, SPD
Herr Martens, Die Linke
Vertreter der
Schützenvereine: Herr Borstelmann, (Verein ehem. Jäger und Schützen für Lübeck
und Umgebung v. 1896 e.V.)
Herr Bruhn (Fürst Blücher e.V.)
Herr Merbeth (Lübecker Schützenverein von 1893 e.V.)
Herr Müller (Hubertusgilde Kücknitz von 1954 e.V.)
Herr Vorwaller (Lübecker Sportschützen e.V.)
Herr Dr. Schulz (Kreisjägermeister)
Öffentlichkeit : Mehrere Personen der Öffentlichkeit
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kennt-
nis
Empfeh-
lung
vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 02.11.2009
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Mitteilung der Sitzungstermine
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Waffenkontrollen
4.2.2 Neue Servicezeiten für das Stadtteilbüro Travemünde ab dem 01.01.2010
4.2.3 Qualitätsmanagement in der Lebensmittelüberwachung
4.2.4 Heimaufsicht
4.2.5 Gesprächsrunde rechtsextremistische Demonstration, im nichtöffentlichen
Teil
4.2.6 Projekt Smiley
4.3 Beantwortung von Anfragen
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
6.1 Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr
6.2 Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen
7. Anträge
7.1 Antrag von der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen (Behandlung im
Polizeibeirat TOP 13.1)
7.2 Antrag der FDP – Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im Lübecker
Hafen
8. Vorlagen
9. Berichte
9.1 Abschlussbericht des Unterausschusses für Sicherheit und Ordnung
9.2 Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaus-
halt
9.3 Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck
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2010
9.4 Verlängerung der Altfallregelung für MigrantInnen nach §§ 104a,b AufenthG
9.5 Fahrgastbeförderung mit Taxen: Neufassung der Stadtverordnung über den
Verkehr mit Taxen in der Hansestadt
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung
des Ausschusses vom 02.11.2009
12. Mitteilungen
12.1 Tierpark Lübeck
12.2 Gesprächsrunde rechtsextremistische Demonstration
13. Polizeibeirat
13.1 Antrag der FDP – Ausschreitung bei Fußballspielen
14. Beantwortung von Anfragen
15. Anträge
16. Vorlagen
17. Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder.
Herr Stier verpflichtet Fr. Lötsch und Hr. Reiß und führt sie in ihr Amt ein.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Reiß beantragt die Vertagung von TOP 6.2, da Klärungsbedarf bestehe.
Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor:
Verschieben des TOPs 4.2.5 „Gesprächsrunde rechtsextremistische Demonstration“ in
den nichtöffentlichen Teil als TOP 12.2
Verschieben des TOPs 7.1 „Antrag der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen“ in den
nichtöffentlichen Teil als TOP 13.1
Vorziehen des TOPs 13.1 „Antrag der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen“ vor
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TOP 12
Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 02.11.2009
Herr Möller weist drauf hin, dass zu TOP 4.3.4 der Niederschrift vom 02.11.2009, im
letzten Absatz „Herr Freyber“ zu streichen sei, da dieser mit dem Thema nichts zu tun
habe.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Herr Stier stellt die Sitzungstermine für das Sitzungsjahr 2010 vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1 Waffenkontrollen
Herr Geißler berichtet über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Waffenkontrollen. Er be-
richtet, dass es gelungen sei, weitere 40 Std. Wochenarbeitszeit bereitzustellen, wodurch die
Kontrolle aller 2670 Waffenbesitzer beschleunigt werden könne. Die angeschriebenen Waf-
fenbesitzer würden sich zu großen Teilen kooperativ zeigen. Zudem gebe es bereits erste
positive Auswirkungen, da etwa 25% aller angeschriebenen Waffenbesitzer ihre Waffen ab-
gegeben hätten. In der Zeit vom 25. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 habe jeder Waf-
fenbesitzer seine Waffen straffrei bei Polizei oder Ordnungsbehörden abgeben können.
Herr Geißler bedankt sich bei der Polizei für die gute Zusammenarbeit und dafür, dass diese
sich bereit erklärt habe, die Transporte nach Kiel zum Landeskriminalamt durchzuführen.
Herr Hoffmann bedankt sich bei der Polizei für die Waffentransporte. Der Rückgang der An-
zahl der Waffen und Waffenbesitzer sei eine gute Nachricht. Zudem sei erfreulich, dass die
Freisetzung weiterer Arbeitszeit für diese Aufgabe möglich gewesen sei. Dennoch halte er
die personelle Ausstattung weiterhin für nicht ausreichend und fragt nach, ob es möglich sei,
noch weitere Kapazitäten zu verlagern.
Herr Geißler antwortet, dass von Seiten der Verwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft
worden seien und eine weitere Verlagerung von Aufgaben nicht möglich sei, ohne andere
Pflichtaufgaben in nicht mehr vertretbarer Weise einzuschränken. Es sei der Politik jedoch
freigestellt, über Anträge in der Bürgerschaft zusätzliche Stellen zu schaffen.
Herr Zahn fragt nach, wie die Resonanz bei den angeschriebenen Waffenbesitzern sei, bis
Mai seien es ja nur 200 Angeschriebene gewesen.
Herr Hentschel erklärt, dass 2670 Waffenbesitzer anzuschreiben seien, dies aber nur suk-
zessiv geschehen könne, sodass bisher 480 angeschrieben worden seien. Einen sehr hohen
Arbeitsaufwand verursachten aber die Fälle, die z.B. wiederholt angeschrieben oder sogar
vor Ort aufgesucht werden müssten.
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Herr Möller merkt an, dass der Amoklauf von Winnenden der Auslöser der Diskussionen ge-
wesen sei, wobei in diesem Fall die Tat mit einer registrierten Waffe begangen wurde. Die
meisten Straftaten würden aber mit nicht registrieren Waffen begangen. Er fragt, wie in
Schützenvereinen mit dem Waffenbestand umgegangen werde. Er stellt folgende Fragen:
- Wird der Waffenbesitz vom Schützenverein selbst überwacht?
- Steht der Waffenbestand unter städtischer Kontrolle oder gibt es eine freiwillige Doku-
mentation gegenüber der Stadt?
- Wird der Waffenbestand von den Verbänden der Schützenvereine überwacht?
- Ist der Missbrauch von Waffen eines Schützenvereines ausgeschlossen?
Herr Merbeth erläutert, dass die Waffen eines Vereins auf den jeweiligen Vorsitzenden des
Vereins registriert seien. Des Weiteren unterlägen die Waffen denselben Kontrollen wie die
privater Waffenbesitzer, somit auch der Kontrolle durch die Stadt.
In keinem Verein gebe es unregistrierte Waffen. Zudem dürften Waffen nur durch sachkun-
dige Personen ausgegeben werden. Ein Zugriff Unbefugter sei ausgeschlossen, da die Waf-
fen in Waffenschränken aufbewahrt würden, zu denen nur sachkundige Berechtigte Zugang
hätten. Missbrauch sei dadurch weitestgehend, aber nicht vollkommen ausgeschlossen.
Herr Möller fragt nach, ob Jugendliche Zugang zu den Waffen hätten.
Herr Merbeth antwortet, dass es Vorschriften gebe, ab welchem Alter und mit welchen Waf-
fen Jugendliche schießen dürften. Zudem dürften Jugendliche nur unter Aufsicht einer ge-
schulten Aufsichtsperson schießen.
Herr Zahn fragt nach, ob 25% der Angeschriebenen oder 25% aller Waffenbesitzer ihre Waf-
fen abgegeben hätten.
Herr Hentschel antwortet, dass 25% aller Angeschriebenen, insgesamt also 127 Waffenbe-
sitzer, ihre Waffen abgegeben hätten.
Herr Hoffmann möchte wissen, ob alle Waffen, auch die privat beschafften, im Schützenver-
ein gelagert würden und ob dies von einem Dachverband kontrolliert werde.
Herr Merbeth teilt mit, dass alle potenziellen Waffenbesitzer ihre Sach- und Fachkunde nach-
weisen müssten, erst dann könne man beim Verband und der Behörde einen Antrag auf
Waffenerwerb stellen.
Herr Müller führt ergänzend aus, dass im Antrag aufgeführt werden müsse, wo und wie die
Waffen gelagert werden sollen. Art und Umfang der Lagerungssicherung der Waffen werde
von der Behörde vorgeschrieben. Bei einem Verstoß werde eine 10-jährige Sperre für den
Besitz von Waffen ausgesprochen.
Herr Dr. Schulz führt aus, dass er in seiner Aufgabe als Berater der Jagdbehörde die Aufga-
be habe, zwischen der Behörde und der Jägerschaft zu vermitteln.
Er erläutert, dass ein Jäger erst nach bestandener Jagdprüfung eine Waffe beantragen kön-
ne. Als weitere Voraussetzung bedürfe es eines Jahresjagdscheins, zusätzlich würden Merk-
blätter verteilt und Schulungs- bzw. Informationsveranstaltungen, unter anderem zur Aufbe-
wahrung von Waffen angeboten. Bei der Prüfung würden auch Kenntnisse im Waffenrecht
und der Verwahrung von Waffen abgefragt. Verstöße bei der Aufbewahrung seien selten, es
gebe sie eher im Umgang mit den Waffen.
Herr Hoffmann merkt an, dass man unter Umständen erst bei Eintritt des schlimmsten Falles
merke, wenn Fehler gemacht worden seien. Er fragt nach, wer die Aufbewahrung zu Hause
kontrolliere und welche Möglichkeiten es gebe, sich nicht nur auf die Aussage der Besitzer
verlassen zu müssen. Weiterhin sei ihm bewusst, dass es nur bei einem geringen Prozent-
satz Probleme gebe.
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Herr Müller antwortet, dass es keine 100% Lösung geben könne, da nicht alle Waffenbesit-
zer 24 Stunden am Tag kontrolliert werden könnten.
Herr Dr. Schulz führt ergänzend aus, dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleitstet sei.
Eine Restunsicherheit bleibe aber bestehen, da die Verwahrung nicht lückenlos kontrolliert
werden könne. Vielmehr müssten Waffenbesitzer über mögliche Gefahren aufgeklärt und
ihnen diese bewusst gemacht werden.
Herr Möller fragt, ob alle im Schützenverein beschafften Waffen im Vereinsgebäude verwahrt
werden würden. Weiterhin möchte er wissen, ob Mitglieder des Schützenvereins weitere
Waffen besitzen könnten, welche nicht über den Verein beschafft worden seien.
Herr Merbeth erwidert, dass die Vereinswaffen immer im Verein verblieben. Mitglieder müss-
ten den Erwerb von Waffen beim Verein, Verband und der Behörde beantragen und unter
anderem einen entsprechenden Bedarf nachweisen. Der Erwerb weiterer Waffen sei deutlich
erschwert, da ein erhöhter Bedarf nachzuweisen sei.
Herr Bosmann ergänzt, dass der Behörde mitzuteilen sei, wenn der Schießsport aufgegeben
werde.
Herr Möller erfragt, welche Gründe es für die Aufgabe geben könne.
Herr Merbeth antwortet, dass die Gründe das Alter, die Gesundheit oder der Austritt aus dem
Verein sein könnten, zudem sei ein Umzug ebenfalls mitteilungspflichtig.
Herr Dedow fragt, ob auch Straftaten der Vereinsmitglieder dem Verein mitgeteilt würden.
Herr Müller antwortet, dass dies nicht der Fall sei, dies sei auch ein Problem bei der Anmel-
dung neuer Mitglieder, daher führe man zunächst Gespräche und lasse potenzielle neue
Mitglieder als Gäste mehrmals schießen, um deren charakterliche Eignung abschätzen zu
können.
Herr Oldenburg fragt, ob sich der Verein ein polizeiliches Führungszeugnis geben lassen
könne.
Herr Müller antwortet, dass dies aus Datenschutzgründen nicht möglich sei.
Herr Stier verweist auf das geplante gemeinsame Treffen und schlägt vor, dort dieses The-
ma zu vertiefen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.2 Neue Servicezeiten für das Stadtteilbüro Travemünde ab dem
01.01.2010
Herr Geißler teilt mit, dass das Stadtteilbüro Travemünde bei reduzierten Öffnungszeiten
entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft erhalten bleibe. Die Auslastung würde beo-
bachtet, um gegebenenfalls die Öffnungszeiten bei Bedarf weiter anzupassen.
Herr Zahn möchte wissen, ob das Stadtteilbüro schon in die alte Stadtschule umgezogen sei,
da dann mit den Mitarbeitern des Kurbetriebes zusammengearbeitet werden könne.
Herr Geißler antwortet, dass dies aufgrund des Umbaus der Stadtschule nicht vor 2012 rea-
lisierbar sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.2.3 Qualitätsmanagement in der Lebensmittelüberwachung
Herr Geißler teilt mit, dass ab 01.01.2010 Bereiche im Fachbereich 3 umorganisiert worden
seien. Der Bereich 3.324 (ehemals Gewerbeangelegenheiten) werde in Verbraucherschutz
und Tiergesundheit umbenannt und sei für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben zum
Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und zum Tierschutz zuständig.
Herr Dr. Müller-Buder führt aus, dass mit dem im Bereich aufgebauten Qualitätsmanage-
mentsystem die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 29.04.2004 an einheitliches und nachvollziehbares Verwal-
tungshandeln erfüllt werden. Das vorliegende Qualitätshandbuch sei ein sichtbarer Ausdruck
der Bestrebung, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Die amtliche Überwachung von Le-
bensmitteln, Kosmetik, Bedarfsgegenständen sowie die amtliche Tätigkeit für Tiergesundheit
und Tierschutz diene folgenden Zielen:
- Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschungen
- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren.
Herr Möller fragt, ob die Hansestadt Lübeck in der Lage sei, in Risikosituationen mit Hilfe des
Qualitätsmanagements zeitnah zu reagieren.
Herr Dr. Müller-Buder führt an, dass ausführlich im Handbuch für Qualitätsmanagement be-
schrieben sei, wie man in Krisensituationen zu reagieren habe. Zudem greife in Krisensitua-
tionen eine zweite, EU-weite, Ebene. Die Industrie und der Handel würden ein eigenes Kon-
trollsystem vorhalten, die Verwaltung kontrolliere nur dieses System.
Herr Möller möchte wissen, was passieren würde, wenn die Industrie und der Handel ein
solches Warnsystem nicht nutzen würden, bzw. auf Warnungen daraus nicht reagieren soll-
ten.
Herr Dr. Müller-Buder gibt zu verstehen, dass die Betriebe ein höheres Maß an Selbstver-
antwortung als noch vor 10 Jahren hätten, diese müssten im Rahmen ihres Qualitätsmana-
gements nachvollziehen, woher die Lebensmittel stammten, zudem erstreckten sich die Kon-
trollen zunehmend auch auf die Kontrolle der Warnsysteme.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.4 Heimaufsicht
Herr Geißler erläutert, dass eine Mitarbeiterin der Heimaufsicht ihre Wochenarbeitszeit redu-
ziert habe. Daher werde befristet eine Teilzeitkraft zur Unterstützung eingesetzt.
Herr Hentschel trägt vor, dass das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) vom
17. Juli 2009 vorsehe, dass die Aufsichtsbehörden mindestens einmal im Jahr vor Ort
die Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu überprüfen hätten. Von Seiten des Sozi-
alministeriums würden zur Umsetzung der Vorgabe ein Prüfbogen (welcher in einem
ersten Entwurf vorliege und 20 Seiten umfasse) und Richtlinien zur Aufbereitung und
Veröffentlichung erarbeitet. Neben den bereits zu einigen Einrichtungen veröffentlich-
ten Prüfberichten des MDK wären dem Verbraucher dann zusätzlich noch Informatio-
nen der Aufsichtsbehörde zugänglich. Hier komme weitere Arbeit auf die Aufsichtsbe-
hörde nach dem SbStG zu, wobei der Umfang der Aufgaben erst nach Vorliegen der
o.g. Richtlinien abgeschätzt werden könne. Es sei fraglich, ob die Aufsichtsbehörde ab
2010 in der Lage sein werde, die gesetzliche Vorgabe, sämtliche Pflege- und Betreu-
ungseinrichtungen einmal jährlich zu überprüfen, zu erfüllen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.5 Gesprächsrunde Rechtsextremistische Demonstrationen
8
Verschoben in den nichtöffentlichen Teil unter 12.2
TOP 4.2.6 Projekt Smiley
Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass der Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen
genauer über das Projekt Smiley informiert werde. Das Projekt Smiley sei bereits in Berlin
Pankow eingeführt worden, aus diesem Grund habe er sich mit Vertretern aus Berlin Pankow
in Verbindung gesetzt und diese hätten sich bereit erklärt, das Projekt in Lübeck vorzustel-
len. Diese Veranstaltung werde am 04.02.2010 stattfinden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
TOP 6.1 – Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr gegen die Fahrt-
richtung
Herr Reiß trägt den Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ vor.
Die Bürgerschaft hat am 26.11.2009 zu TOP 4.3,Drs. Nr. 5 den folgenden Antrag der
Fraktion „DIE LINKE“ einstimmig in den Bauausschuss (federführend), den Ausschuss
Sicherheit und Ordnung und an den „Runden Tisch Fahrrad“ überwiesen.
(Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung)
Die Einbahnstraßen in der Hansestadt Lübeck sollen weitestgehend für den Fahrrad-
verkehr gegen die Fahrtrichtung geöffnet werden.
Zur Umsetzung des Beschlusses erteilt die Bürgerschaft der Bauverwaltung den Auf-
trag, die noch nicht freigegebenen Einbahnstraßen zu überprüfen. Dabei wird die StVO
in der Fassung vom 01.09.2009 zugrunde gelegt und deren Neuerungen berücksich-
tigt.
Nach Abschluss der Prüfung soll unter anderem ersichtlich sein, welche Bedeutung die
Straße für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr hat bzw. nach Wegfall der Einbahn-
straßenregelung haben könnte.
Herr Fechtel bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss für Sicherheit und Ord-
nung. Er trägt vor, dass die Novellierung der StVO zum 01.09.2009 in Kraft getreten
sei. Man werde sich mit der Polizei und den Vertretern der Stadt zusammensetzen, um
ein Meinungsbild zu erheben. Es werde empfohlen alle Einbahnstraßen freizugeben.
Von den insgesamt 47km Einbahnstraßen seien bisher gut 20% freigegeben. Am Bei-
spiel der Königs-, der Hüx- und der Fleischhauerstraße könne man erkennen, dass die
Regelung angenommen werde, denn der Verkehr pro Fahrtrichtung sei mit 60% mit der
und 40% gegen die Fahrtrichtung nahezu ausgeglichen. Andere Straßen könnten da-
gegen nicht ohne Weiteres freigegeben werden, da bestimmte Vorraussetzungen er-
füllt sein müssten:
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- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
- mindestens 3,5 m Breite
- übersichtliche Verkehrsführung und entsprechende Beschilderung.
Der Bauausschuss habe den Antrag in seiner letzten Sitzung einstimmig angenom-
men. Die Bereiche und die Polizei sollten prüfen, ob es möglich wäre, nur die Straßen
in der Innenstadt zu öffnen. Herr Fechtel weist auf die Erfahrungen der Landeshaupt-
stadt Kiel hin, wo es nach der Freigabe der Einbahnstraßen keine Problem gegeben
habe.
Herr Stier bedankt sich bei Herrn Fechtel und lässt über den Antrag in geänderter
Fassung abstimmen.
Die Einbahnstraßen in der Hansestadt Lübeck sollen weitestgehend für den Fahrrad-
verkehr gegen die Fahrtrichtung geöffnet werden.
Zur Umsetzung des Beschlusses erteilt die Bürgerschaft der Bauverwaltung den Auf-
trag, die Öffnung von Einbahnstraßen in der Innenstadt zu überprüfen . Dabei wird
die StVO in der Fassung vom 01.09.2009 zugrunde gelegt und deren Neuerungen be-
rücksichtigt.
Nach Abschluss der Prüfung soll unter anderem ersichtlich sein, welche Bedeutung die
Straße für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr hat bzw. nach Wegfall der Einbahn-
straßenregelung haben könnte.
Der Antrag wird einstimmig bei 2 Enthaltungen angenommen.
TOP 6.2 – Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen
Sitzung der Bürgerschaft am 26.November 2009
Die Bürgerschaft hat zu TOP 4.4 mit der Drs.-Nr. 6 den folgenden Antrag der Fraktion
„DIE LINKE“ einstimmig an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und an den Auf-
sichtsrat für den Stadtverkehr überwiesen:
(Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen)
1. Einen Bericht zu erstellen, in dem die Maßnahmen in verschiedenen Städten im
Umgang in dem Phänomen Gewalt gegen Fahrpersonal, Fahrgästen und Einrich-
tungen des ÖPNV vorgestellt werden.
2. Der Aufsichtsrat wird gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse aus Punkt 1. auf die
Stadt übertragen werden können.
Herr Reiß schlägt vor, den Antrag zu vertagen, da weitere Informationen zur Beratung
benötigt würden.
Der Ausschuss stimmt einer Vertagung einstimmig zu.
TOP 7 – Anträge
TOP 7.1 – Antrag von der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen
Verschoben in den nichtöffentlichen Teil unter 13.1
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TOP 7.2 – Antrag von der FDP – Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im
Lübecker Hafen
Herr Stier verliest seinen Antrag im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung .
Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im Lübecker Hafen
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bür-
gerschaft unverzüglich eine Vorlage zur Änderung der Lübecker Hafenbenutzungs-
ordnung zu unterbreiten mit dem Ziel, das Führen von Fahrzeugen oder das Hand-
haben von Umschlagsgeräten unter Einfluss von Alkohol oder anderen berau-
schenden Mitteln zu untersagen.
Begründung
:
Der Lübecker Hafen ist mit einer Gesamtfläche von mehr als 1,5 Mio. m² und einem Um-
schlagsvolumen von mehr als 29 Mio. Tonnen der größte Ostseehafen Deutschlands. Allein
der Skandinavienkai (350000 Passagiere) ist mit seinen neun Anlegern die Drehscheibe für
alle möglichen Arten von Ladung (Lkw, Pkw, Trailer und Container u.a.) und einer der größ-
ten RoRo- und Fährhäfen Europas.
Der gesamte Hafenbereich ist gesetzlich als nicht öffentlicher Verkehrsraum deklariert. Das
Verhalten auf dem gesamten Hafengelände regelt die kommunale Hafenbenutzungsordnung
(zuständig: Hafenbehörde). In dieser Lübecker Hafenbenutzungsordnung ist das Fahren von
Fahrzeugen aller Arten oder das Handhaben von Umschlagsgeräten unter Alkoholeinfluss
oder anderer berauschender Mittel nicht verboten und kann somit nicht sanktioniert werden.
Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Wenn Fähren an- oder ablanden, dann findet z.B. auf dem ca. 670.000 m² großen Gelände
des Skandinavienkais ein derart starker Fahrzeug- und Personenverkehr statt, welcher
durchaus mit dem auf öffentlichen Lübecker Straßen zu „Rush Hour Zeiten“ vergleichbar ist.
Des Weiteren fahren und rangieren ständig auf dem Hafengelände Fahrzeuge mit Gefahrgü-
tern und schwere Arbeitsgeräte bzw. Maschinen.
Im Hafenbereich können von der Polizei oder anderen behördlichen Institutionen nur erste,
einfachste Mittel der Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Wie erwähnt ist eine Sanktion
durch z.B. die Verhängung von erheblichen Bußgeldern oder das Aussprechen von Hafen-
verboten bei Alkoholfahrten nicht möglich, weil die Lübecker Hafenbenutzungsordnung die-
ses nicht zulässt.
In anderen Städten, wie zum Beispiel Kiel, weisen die Hafenbenutzungsordnungen entspre-
chende Ahndungsmöglichkeiten auf.
Auszug aus der Kieler Hafenbenutzungsordnung vom 01.04.2004:
§ 18, Abs. 2 Landfahrzeuge
Im Hafengebiet ist es verboten, unter Einfluss berauschender Mittel (u.a. Alkohol, Drogen)
Fahrzeuge zu führen und/oder Umschlaggeräte zu handhaben.
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§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 31 (1) Nr. 2 der Landesverordnung für die Häfen in Schles-
wig-Holstein handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der §§ 5 (2),
6, 9 (1,3), 10, 12, 13,14 (2), 15 bis 20, 23, 24 der Hafenbenutzungsordnung verstößt.
Das Wasserschutzpolizeirevier Travemünde hat in der Vergangenheit bereits eindringlich auf
diese Problematik hingewiesen
In letzter Zeit kam es vermehrt auf öffentlichen Straßen im Lübecker Stadtgebiet zu schwer-
wiegenden Unfall- und Trunkenheitsfahrten durch sehr stark angetrunkene osteuropäische
Lkw-Fahrer. Diese waren vorher ausnahmslos über den Lübecker Hafen eingereist.
Natürlich verhindert die entsprechende Änderung der Hafenbenutzungsordnung nicht das
generelle Fahren unter Alkoholeinfluss. Allerdings schreckt sie erfahrungsgemäß schon im
Hafengebiet potentielle Sünder ab und gibt behördlichen Institutionen (Polizei, Zoll u.a.) bei
Kontrollen erstmals überhaupt die gesetzliche Möglichkeit Verstöße innerhalb des Hafenge-
bietes Trunkenheitsdelikte zu sanktionieren.
Nach entsprechender Änderung der Hafenbenutzungsordnung wird die Verwaltung aufgefor-
dert, die Möglichkeit zu eröffnen, bei festgestellten Verstößen rigoros mit der Androhung
empfindlicher Bußgelder und zeitlich begrenzten Hafenbenutzungsverbote diesen Tatbe-
stand zu sanktionieren.
Die Polizei wird nachdrücklich aufgefordert/gebeten, verstärkte Kontrollen in und um das
Hafengebiet durchzuführen.
Herr Stier erteilt das Wort Herrn Liedtke.
Herr Liedtke weist darauf hin, dass das die §315c (Gefährdung des Straßenverkehrs)
und §316 (Trunkenheit im Verkehr) des Strafgesetzbuches im Lübecker Hafen nicht
anwendbar seien, da es sich dort um privates Gelände handele und sich das StGB in
diesen Punkten nur auf den öffentlichen Straßenverkehr beziehe. Dies habe zur Folge,
dass Fahrzeugführer, die unter Einfluss berauschender Mittel stünden, nicht nach dem
StGB (§ 315c und § 316) belangt werden könnten. Bisher könne die Wasserschutzpoli-
zei lediglich ein Weiterfahrverbot aussprechen, was dazu führe, dass die Anzahl der
Verstöße zunehme. Ferner berichtet er, dass andere Häfen wie Trelleborg / Schweden
und Kiel auf diese Problematik bereits reagiert hätten. So habe man in Kiel die Hafen-
benutzungsordnung entsprechend geändert, sodass eine Anwendung der Paragraphen
§ 315c und § 316 StGB auch auf Privatflächen möglich sei. In Trelleborg / Schweden
führe man sogar Alkoholtests durch. Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Alko-
hol oder anderen berauschenden Mitteln stünden, würden am Verlassen der Fähre
gehindert.
Herr Möller fragt nach, ob die StVO nicht auch durch das Aufstellen eines entspre-
chenden Schildes für das Hafengebiet unmittelbar Anwendung finden könne. Zudem
könnten die Fahrzeugführer außerhalb des Hafengebiets durch die Polizei kontrolliert
und entsprechend Verstöße geahndet werden.
Herr Liedtke erläutert, dass man schon auf dem Hafengelände tätig werden wolle, da
auch dort Unfälle passieren könnten, zumal es dort ein hohes Verkehrsaufkommen
gebe. Ein Hinweis auf die StVO genüge nicht, da die Sanktionsmöglichkeiten nur im
StGB geregelt seien.
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Herr Hüttmann ergänzt, dass man Kontrollen außerhalb des Hafengebietes durchführe,
die Möglichkeiten aber begrenzt seien und nicht alle Fahrzeuge kontrolliert werden
könnten.
Herr Gutjahr fragt nach, ob man nach entsprechender Änderung der Hafenbenut-
zungsordnung Verstöße ahnden könne.
Herr Liedtke führt aus, dass ein eigener Strafenkatalog aufgestellt werden müsse.
Verstöße würden dann in einem geregelten Bußgeldverfahren geahndet werden.
Herr Möller schlägt vor, an die Reeder und Fährbetriebe zu appellieren, auf den über-
mäßigen Alkoholkonsum von Fahrzeugführern zu achten und entsprechende Hinweise
an die Hafenmitarbeiter zu geben.
Herr Liedtke antwortet, dass dies bereits Thema in verschiedenen Arbeitsgruppen ge-
wesen sei und bereits praktiziert werde.
Herr Kempin erläutert nochmals die Rechtslage. Geeignete Sanktionsmöglichkeiten
müssten in die Hafenordnung aufgenommen werden, man könne Fahrzeugführer zwar
auf dem Hafengebiet kontrollieren, Verstöße aber nicht sanktionieren. Der Entwurf ei-
ner geänderten Fassung sei bereits mit dem Bereich Recht vorabgestimmt worden.
Herr Stier lässt über den Antrag abstimmen
.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP 8 – Vorlagen
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
17:30 Herr Dedow verlässt die Sitzung
TOP 9 – Berichte
TOP 9.1 – Abschlussbericht des Unterausschusses Sicherheit und Ordnung
Herr Möller fragt, aus welchem Grund die Planung zur Regionalen Leitstelle im Ab-
schlussbericht des Unterausschusses Sicherheit und Ordnung keine Erwähnung finde.
Herr Hopp erläutert, dass die Regionale Leitstelle (RLS) nicht im Unterausschuss dis-
kutiert worden sei.
Herr Geißler führt aus, dass es weiterhin Gespräche mit den Kreisen und den kreisfrei-
en Städten gebe, er gehe davon aus, dass der Kreis Ostholstein bis Ende Mai eine
Entscheidung treffen werde. Zusätzlich führe man Gespräche mit der Stadt Neumüns-
ter, die sehr an einer Zusammenarbeit interessiert sei. Weiterhin werde derzeit geprüft,
an welchem Standort die Regionale Leitstelle entstehen könne. Man favoritisiere einen
Standort im Gebäude der Feuerwache 2, was viele Vorteile bringen würde. Denkbar
sei aber auch eine Lösung am jetzigen Standort. Herr Geißler sichert zu, den Aus-
schuss auch weiterhin zu unterrichten.
Herr Bäth führt aus, dass die Errichtung eines neuen Gebäudes für die die RLS große
Vorteile habe, so könne man auch die Desinfektion dort unterbringen, was Synergieef-
fekte nach sich ziehen würde.
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Herr Möller fragt nach, ob es in der Zwischenzeit bereits Gespräche mit den sicher-
heitspolitischen Sprechern des Kreises Ostholstein gegeben habe.
Herr Geißler antwortet, dass dies kein Auftrag an die Verwaltung gewesen sei.
Herr Möller erwidert, dass er dies anders verstanden und auch dem Protokoll entnom-
men habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 9.2 – Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem Produkt-
haushaltsplan 2009 (Ordnungsbereiche)
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
TOP 9.3 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
TOP 9.4 – Verlängerung der Altfallregelung für MigrantInnen nach §104a,b Auf-
enthG
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
TOP 9.5 – Fahrgastbeförderung mit Taxen
Neufassung der Stadtverordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt
Lübeck
Herr Möller fragt nach, warum in der neuen Taxenverordnung der § 8 Abs. 3 ersatzlos
gestrichen worden sei.
Herr Geißler entgegnet, dass nach neuer Rechtsprechung die Fahrer nicht durch eine
Stadtverordnung verpflichtet werden könnten, ihre Personalien öffentlich zu machen.
Herr Hoffmann merkt an, dass ihn die Diskussion an die Kennzeichnungspflicht für
Polizeibeamte erinnere, seiner Meinung nach sei eine solche Ausweispflicht nicht er-
forderlich, da sich ein Fahrgast auch an das Taxenunternehmen wenden könne, wel-
ches den Fahrer bestimmen könne.
Herr Geißler ergänzt, dass der Fahrgast sich das Kennzeichen notieren könne, weiter-
hin sei das Taxi durch eine Nummer klar identifizierbar.
Herr Jelen erklärt, dass die Hansestadt Lübeck nicht die Befugnis habe, über eine
Stadtverordnung eine Ausweispflicht für Fahrer durchzusetzen.
Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass es zu dem Thema „Mietwagen“ eine eige-
ne Vorlage geben werde.
Herr Möller fragt nach, ob die Problematik mit den Wartelisten aufgenommen werde.
Herr Geißler antwortet, dass er im nichtöffentlichen Teil dazu mehr sagen könne.
Herr Friedrichsen möchte wissen, ob eine Schicht eines Taxifahrers tatsächlich 20
Stunden entspreche.
Herr Jelen erläutert, dass es sich um 20 Schichten im Monat pro Auto und nicht pro
Fahrer handele.
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Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 10 – Neue Anträge und Verschiedenes
Herr Friedrichsen stellt zum Thema sprachgesteuerte Defibrillatoren folgende Fragen:
- Gibt es im Lübecker Stadtgebiet Standorte, an denen die sprachgesteuerten De-
fibrillatoren stationiert sind, wenn ja, wo befinden sich diese Standorte?
- Wie sind die Standorte kenntlich gemacht?
- Wie werden diese Standorte in den Fokus der Bevölkerung gerückt?
Herr Geißler beantwortet die Frage mit dem Hinweis, dass es in der folgenden Woche
bereits Gespräche mit der Kardiologie der Uni Klinik Lübeck geben werde, um ein ge-
meinsames Projekt „Lübeck gegen den Herzinfarkt“ zu gründen. Die Erfahrung zeige,
dass die Gefahr eines Herzinfarkts oft unterschätzt werde. Im Rahmen des Projekts sei
geplant, zunächst Informationsveranstaltungen abzuhalten und Informationsmaterial
auszugeben, in einem zweiten Schritt sei beabsichtigt, halbautomatische Defibrillatoren
im Innenstadtbereich an öffentlich zugänglichen Orten anzubringen, die entstehenden
Kosten würden aus Stiftungsmitteln beglichen werden.
Herr Oldenburg merkt an, dass sich die Symptome eines Herzinfarktes bei Männern
und Frauen unterschieden und das jede Altersgruppe von einem Herzinfarkt betroffen
sein könne.
Herr Geißler erwidert, dass man in dem Projekt mit Medizinern zusammenarbeiten
werde, denen diese Risiken bekannt seien.
Herr Hoffmann möchte unter Bezugnahme auf den Brand am Arosa Hotel in Trave-
münde wissen, ob die Hydranten im Stadtgebiet zugänglich und einsatzfähig seien.
Herr Bäth erklärt, dass Grundstückseigentümer die Zugänglichkeit von Hydranten auf
ihren Grundstücken sicherstellen müssten und die Hydranten an der Straße von der
Stadt von Schnee befreit werden müssten.
Herr Hoffmann fragt, ob die Hydranten vor Ort geräumt waren.
Herr Bäth antwortet, dass solche Hydranten selten geräumt worden seien.
Herr Hoffmann möchte wissen, was man dagegen tun könne.
Herr Geißler antwortet, dass ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden
könnten. Es sei aber erkennbar, dass vielen Bürgern ihren Pflichten nach und nach
bewusst würden, dennoch laufe es noch nicht perfekt.
Herr Möller merkt an, dass es zumindest in der Innenstadt auch Hydranten im öffentli-
chen Straßenraum gebe, welche seiner Meinung nach nicht hinreichend geräumt sei-
en.
Herr Bäth antwortet, dass die Hydranten im öffentlichen Raum durch die Stadt von
Schnee und Eis zu befreien seien, man habe aber Möglichkeiten, eingeschneite und
vereiste Hydranten funktionsfähig zu machen. Wichtig sei, dass Hinweisschilder vor-
handen und sichtbar seien. Für den Notfall habe man aber auch einen Lageplan der
Hydranten in Lübeck.
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Herr Möller kritisiert die Berichterstattung in den LN, bei sich der Rettungsdienst kri-
tisch über die Räumung der Zufahrtsstraßen geäußert habe . Er fragt nach, ob es hier-
zu keine Absprachen gebe.
Herr Geißler erläutert, dass es frühzeitig Gespräche zwischen der Feuerwehr und der
SRL gegeben habe.
Herr Bäth führt aus, dass der zitierte Mitarbeiter der Feuerwehr die fragliche Aussage
so nicht getätigt habe. Zudem bestätigt er, dass die Feuerwehr und die SRL in engem
Kontakt stünden.
Herr Möller fragt, ob trotz der schwierigen Straßenverhältnisse die Rettungszeiten ein-
gehalten werden können.
Herr Geißler erläutert, dass die Rettungsfahrzeuge ein bis zwei Minuten länger zum
Einsatzort benötigen würden, was aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liege.
Herr Ollrogge merkt an, dass die Straßen nach seiner Wahrnehmung nicht oder nur
ungenügend geräumt seien.
Herr Möller stellt fest, dass ältere Menschen aufgrund des Zustands der Gehwege bei-
nahe zu Hausarrest verurteilt seien.
Herr Stier schlägt vor, dieses Thema in einer späteren Sitzung mit den zuständigen
Mitarbeitern aus dem Winterdienst zu besprechen.
Herr Möller hält dies für ein wichtiges Thema, auch für den Ausschuss Sicherheit und
Ordnung und hält es für relevant, darüber zu diskutieren.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 18:02 her. Darüber gibt es eine gesonderte Nieder-
schrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 18 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
Herr Stier stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil kein Beschluss gefasst worden sei.
Herr Stier schließt um 19:10 Uhr die Sitzung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis .
Carsten Stier
Vorsitzender
Timmermann
Protokollführer