Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 24.02.2010 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

und Polizeibeirat 

am Montag, 01.02.2010 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 12 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:00 Uhr

Ende der Sitzung:    19:10 Uhr

 

 

Tagungsort:     Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,  

Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck 

         

Anwesende

Ausschussmitglieder:

als Vorsitzender:    Herr Stier, FDP

        Frau Lötsch, CDU

        Herr Gutjahr, CDU

        Herr Zahn, SPD   

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD

Herr Ollrogge, SPD

Herr Reiß, Die Linke

Herr Zafferi, Die Linke

Herr Dedow, Bürger für Lübeck

Herr Möller, Bü90/ Die Grünen

 

Senator:       Herr Geißler 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:    Frau Neitzke      Fachbereichscontrolling 

   Herr Hopp      Fachbereichsdienste

   Frau Wöhlk      Melde- und

           Gewerbeangelegenheiten

  Herr Hentschel     Melde- und

           Gewerbeangelegenheiten

   Herr Dr. Müller-Buder    Verbraucherschutz und

           Tiergesundheit 

   Herr Siegrist       Verkehrsangelegenheiten 

    Herr Ohlow                       Verkehrsangelegenheiten 

    Herr Jelen     Verkehrsangelegenheiten

   Herr Bäth      Feuerwehr

 

  Herr Radtke     Stadtfeuerwehrverband  

    Frau Hartmann                       Bereich Recht 

    Frau Wittholz     Personalrat FB3

    Herr Fechtel     Stadtplanung/Fahrradbeauftragter

    Herr Kempin     Lübeck Port Authority

    Herr Liedtke     Wasserschutzpolizei    

      

Als Protokollführer:   Herr Timmermann   Fachbereichsdienste 

       

Seniorenbeirat:   Herr Oldenburg, Frau Thalmann 

Abwesende 

Ausschussmitglieder:  Frau Schneider, CDU 

        Herr Hinrichs, CDU

 

 

 

        Herr Mauritz, CDU 

Frau Stockfisch, CDU

Herr Welsch, SPD

Herr Martens, Die Linke

 

Vertreter der 

Schützenvereine:    Herr Borstelmann, (Verein ehem. Jäger und Schützen für Lübeck 

        und Umgebung v. 1896 e.V.)

        Herr Bruhn (Fürst Blücher e.V.)

        Herr Merbeth (Lübecker Schützenverein von 1893 e.V.) 

        Herr Müller (Hubertusgilde Kücknitz von 1954 e.V.) 

        Herr Vorwaller (Lübecker Sportschützen e.V.)

        Herr Dr. Schulz (Kreisjägermeister) 

 

Öffentlichkeit :     Mehrere Personen der Öffentlichkeit     

Tagesordnung                   

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

  Kennt-

nis 

Empfeh-

lung 

vertagt 

 

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

   Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 02.11.2009

 

                                                                 

                                                                                                       

4. Mitteilungen 

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

4.1.1 Mitteilung der Sitzungstermine

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1 Waffenkontrollen

4.2.2 Neue Servicezeiten für das Stadtteilbüro Travemünde ab dem 01.01.2010 

4.2.3 Qualitätsmanagement in der Lebensmittelüberwachung 

4.2.4 Heimaufsicht

4.2.5 Gesprächsrunde rechtsextremistische Demonstration, im nichtöffentlichen 

Teil 

4.2.6 Projekt Smiley

4.3 Beantwortung von Anfragen

5. Aktuelles aus der Bürgerschaft 

6. Überweisungen aus der Bürgerschaft 

6.1 Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr 

6.2 Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen

7. Anträge 

7.1 Antrag von der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen  (Behandlung im 

      Polizeibeirat TOP 13.1)

7.2 Antrag der FDP – Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im Lübecker 

     Hafen

8. Vorlagen

                                                                                                    

9. Berichte 

9.1 Abschlussbericht des Unterausschusses für Sicherheit und Ordnung 

9.2 Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaus-

halt 

9.3 Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 

 

 

 

 

 

  

X

X

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

2010 

9.4 Verlängerung der Altfallregelung für MigrantInnen nach §§ 104a,b AufenthG 

9.5 Fahrgastbeförderung mit Taxen: Neufassung der Stadtverordnung über den   

Verkehr mit Taxen in der Hansestadt 

10. Neue Anfragen und Verschiedenes 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

 

  

11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung 

     des Ausschusses vom 02.11.2009                                                        

                       

 

12. Mitteilungen

12.1 Tierpark Lübeck

12.2 Gesprächsrunde rechtsextremistische Demonstration 

13. Polizeibeirat

13.1 Antrag der FDP – Ausschreitung bei Fußballspielen 

14. Beantwortung von Anfragen

15. Anträge

16. Vorlagen

17. Neue Anfragen und Verschiedenes

III. Öffentlicher Teil der Sitzung

 

  

18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten 

      Beschlüsse 

 

 

X

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder.  

Herr Stier verpflichtet Fr. Lötsch und Hr. Reiß und führt sie in ihr Amt ein. 

 

                Der Ausschuss nimmt Kenntnis .   

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis .  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

Herr Reiß beantragt die Vertagung von TOP 6.2, da Klärungsbedarf bestehe. 

Herr Stier schlägt folgende Änderung der Tagesordnung vor: 

  Verschieben  des  TOPs  4.2.5  „Gesprächsrunde  rechtsextremistische  Demonstration“  in 

den nichtöffentlichen Teil als TOP 12.2 

Verschieben des TOPs 7.1 „Antrag der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen“ in den 

nichtöffentlichen Teil als TOP 13.1 

Vorziehen des TOPs 13.1 „Antrag der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen“ vor

 

 

 

     TOP 12

 

 

Der Ausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung einstimmig.  

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

 

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 02.11.2009                                                                                

Herr Möller weist drauf hin, dass zu TOP 4.3.4 der Niederschrift vom 02.11.2009, im 

letzten Absatz „Herr Freyber“ zu streichen sei, da dieser mit dem Thema nichts zu tun 

habe. 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift durch einstimmigen Beschluss fest.   

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Herr Stier stellt die Sitzungstermine für das Sitzungsjahr 2010 vor. 

 

                                                                              Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

TOP 4.2.1 Waffenkontrollen 

 

Herr Geißler berichtet über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Waffenkontrollen. Er be-

richtet, dass es gelungen sei, weitere 40 Std. Wochenarbeitszeit bereitzustellen, wodurch die 

Kontrolle aller 2670 Waffenbesitzer beschleunigt werden könne. Die angeschriebenen Waf-

fenbesitzer würden sich zu großen Teilen kooperativ zeigen. Zudem gebe es bereits erste 

positive Auswirkungen, da etwa 25% aller angeschriebenen Waffenbesitzer ihre Waffen ab-

gegeben hätten. In der Zeit vom 25. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 habe jeder Waf-

fenbesitzer seine Waffen straffrei bei Polizei oder Ordnungsbehörden abgeben können. 

Herr Geißler bedankt sich bei der Polizei für die gute Zusammenarbeit und dafür, dass diese 

sich bereit erklärt habe, die Transporte nach Kiel zum Landeskriminalamt durchzuführen. 

 

Herr Hoffmann bedankt sich bei der Polizei für die Waffentransporte. Der Rückgang der An-

zahl der Waffen und Waffenbesitzer sei eine gute Nachricht. Zudem sei erfreulich, dass die 

Freisetzung weiterer Arbeitszeit für diese Aufgabe möglich gewesen sei. Dennoch halte er 

die personelle Ausstattung weiterhin für nicht ausreichend und fragt nach, ob es möglich sei, 

noch weitere Kapazitäten zu verlagern.  

 

Herr Geißler antwortet, dass von Seiten der Verwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft 

worden seien und eine weitere Verlagerung von Aufgaben nicht möglich sei, ohne andere 

Pflichtaufgaben in nicht mehr vertretbarer Weise einzuschränken. Es sei der Politik jedoch 

freigestellt, über Anträge in der Bürgerschaft zusätzliche Stellen zu schaffen. 

 

Herr Zahn fragt nach, wie die Resonanz bei den angeschriebenen Waffenbesitzern sei, bis 

Mai seien es ja nur 200 Angeschriebene gewesen.

Herr Hentschel erklärt, dass 2670 Waffenbesitzer anzuschreiben seien, dies aber nur suk-

zessiv geschehen könne, sodass bisher 480 angeschrieben worden seien. Einen sehr hohen 

Arbeitsaufwand verursachten aber die Fälle, die z.B. wiederholt angeschrieben oder sogar 

vor Ort aufgesucht werden müssten.

 

 

 

Herr Möller merkt an, dass der Amoklauf von Winnenden der Auslöser der Diskussionen ge-

wesen sei, wobei in diesem Fall die Tat mit einer registrierten Waffe begangen wurde. Die 

meisten Straftaten würden aber mit nicht registrieren Waffen begangen. Er fragt, wie in 

Schützenvereinen mit dem Waffenbestand umgegangen werde. Er stellt folgende Fragen: 

-  Wird der Waffenbesitz vom Schützenverein selbst überwacht? 

-  Steht der Waffenbestand unter städtischer Kontrolle oder gibt es eine freiwillige Doku-

mentation gegenüber der Stadt? 

-  Wird der Waffenbestand von den Verbänden der Schützenvereine überwacht? 

-  Ist der Missbrauch von Waffen eines Schützenvereines ausgeschlossen? 

Herr Merbeth erläutert, dass die Waffen eines Vereins auf den jeweiligen Vorsitzenden des 

Vereins registriert seien. Des Weiteren unterlägen die Waffen denselben Kontrollen wie die 

privater Waffenbesitzer, somit auch der Kontrolle durch die Stadt. 

In keinem Verein gebe es unregistrierte Waffen. Zudem dürften Waffen nur durch sachkun-

dige Personen ausgegeben werden. Ein Zugriff Unbefugter sei ausgeschlossen, da die Waf-

fen in Waffenschränken aufbewahrt würden, zu denen nur sachkundige Berechtigte Zugang 

hätten. Missbrauch sei dadurch weitestgehend, aber nicht vollkommen ausgeschlossen. 

 

Herr Möller fragt nach, ob Jugendliche Zugang zu den Waffen hätten. 

Herr Merbeth antwortet, dass es Vorschriften gebe, ab welchem Alter und mit welchen Waf-

fen Jugendliche schießen dürften. Zudem dürften Jugendliche nur unter Aufsicht einer ge-

schulten Aufsichtsperson schießen.

Herr Zahn fragt nach, ob 25% der Angeschriebenen oder 25% aller Waffenbesitzer ihre Waf-

fen abgegeben hätten. 

 

 

Herr Hentschel antwortet, dass 25% aller Angeschriebenen, insgesamt also 127 Waffenbe-

sitzer, ihre Waffen abgegeben hätten. 

 

Herr Hoffmann möchte wissen, ob alle Waffen, auch die privat beschafften, im Schützenver-

ein gelagert würden und ob dies von einem Dachverband kontrolliert werde. 

Herr Merbeth teilt mit, dass alle potenziellen Waffenbesitzer ihre Sach- und Fachkunde nach-

weisen müssten, erst dann könne man beim Verband und der Behörde einen Antrag auf 

Waffenerwerb stellen. 

Herr Müller führt ergänzend aus, dass im Antrag aufgeführt werden müsse, wo und wie die 

Waffen gelagert werden sollen. Art und Umfang der Lagerungssicherung der Waffen werde 

von der Behörde vorgeschrieben. Bei einem Verstoß werde eine 10-jährige Sperre für den 

Besitz von Waffen ausgesprochen. 

 

 

Herr Dr. Schulz führt aus, dass er in seiner Aufgabe als Berater der Jagdbehörde die Aufga-

be habe, zwischen der Behörde und der Jägerschaft zu vermitteln. 

Er erläutert, dass ein Jäger erst nach bestandener Jagdprüfung eine Waffe beantragen kön-

ne. Als weitere Voraussetzung bedürfe es eines Jahresjagdscheins, zusätzlich würden Merk-

blätter verteilt und Schulungs- bzw. Informationsveranstaltungen, unter anderem zur Aufbe-

wahrung von Waffen angeboten. Bei der Prüfung würden auch Kenntnisse im Waffenrecht 

und der Verwahrung von Waffen abgefragt. Verstöße bei der Aufbewahrung seien selten, es 

gebe sie eher im Umgang mit den Waffen. 

 

Herr Hoffmann merkt an, dass man unter Umständen erst bei Eintritt des schlimmsten Falles 

merke, wenn Fehler gemacht worden seien. Er fragt nach, wer die Aufbewahrung zu Hause 

kontrolliere und welche Möglichkeiten es gebe, sich nicht nur auf die Aussage der Besitzer 

verlassen zu müssen. Weiterhin sei ihm bewusst, dass es nur bei einem geringen Prozent-

satz Probleme gebe.

 

 

 

Herr Müller antwortet, dass es keine 100% Lösung geben könne, da nicht alle Waffenbesit-

zer 24 Stunden am Tag kontrolliert werden könnten.

Herr Dr. Schulz führt ergänzend aus, dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleitstet sei. 

Eine Restunsicherheit bleibe aber bestehen, da die Verwahrung nicht lückenlos kontrolliert 

werden könne. Vielmehr müssten Waffenbesitzer über mögliche Gefahren aufgeklärt und 

ihnen diese bewusst gemacht werden. 

Herr Möller fragt, ob alle im Schützenverein beschafften Waffen im Vereinsgebäude verwahrt 

werden würden. Weiterhin möchte er wissen, ob Mitglieder des Schützenvereins weitere 

Waffen besitzen könnten, welche nicht über den Verein beschafft worden seien. 

Herr Merbeth erwidert, dass die Vereinswaffen immer im Verein verblieben. Mitglieder müss-

ten den Erwerb von Waffen beim Verein, Verband und der Behörde beantragen und unter 

anderem einen entsprechenden Bedarf nachweisen. Der Erwerb weiterer Waffen sei deutlich 

erschwert, da ein erhöhter Bedarf nachzuweisen sei. 

Herr Bosmann ergänzt, dass der Behörde mitzuteilen sei, wenn der Schießsport aufgegeben 

werde.

Herr Möller erfragt, welche Gründe es für die Aufgabe geben könne. 

Herr Merbeth antwortet, dass die Gründe das Alter, die Gesundheit oder der Austritt aus dem 

Verein sein könnten, zudem sei ein Umzug ebenfalls mitteilungspflichtig. 

Herr Dedow fragt, ob auch Straftaten der Vereinsmitglieder dem Verein mitgeteilt würden. 

Herr Müller antwortet, dass dies nicht der Fall sei, dies sei auch ein Problem bei der Anmel-

dung neuer Mitglieder, daher führe man zunächst Gespräche und lasse potenzielle neue 

Mitglieder als Gäste mehrmals schießen, um deren charakterliche Eignung abschätzen zu 

können. 

 

 

Herr Oldenburg fragt, ob sich der Verein ein polizeiliches Führungszeugnis geben lassen 

könne.

Herr Müller antwortet, dass dies aus Datenschutzgründen nicht möglich sei. 

Herr Stier verweist auf das geplante gemeinsame Treffen und schlägt vor, dort dieses The-

ma zu vertiefen. 

             

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.2 Neue Servicezeiten für das Stadtteilbüro Travemünde ab dem 

01.01.2010 

Herr Geißler teilt mit, dass das Stadtteilbüro Travemünde bei reduzierten Öffnungszeiten 

entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft erhalten bleibe. Die Auslastung würde beo-

bachtet, um gegebenenfalls die Öffnungszeiten bei Bedarf weiter anzupassen. 

Herr Zahn möchte wissen, ob das Stadtteilbüro schon in die alte Stadtschule umgezogen sei, 

da dann mit den Mitarbeitern des Kurbetriebes zusammengearbeitet werden könne. 

Herr Geißler antwortet, dass dies aufgrund des Umbaus der Stadtschule nicht vor 2012 rea-

lisierbar sei.   

 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 4.2.3 Qualitätsmanagement in der Lebensmittelüberwachung 

Herr Geißler teilt mit, dass ab 01.01.2010 Bereiche im Fachbereich 3 umorganisiert worden 

seien. Der Bereich 3.324 (ehemals Gewerbeangelegenheiten) werde in Verbraucherschutz 

und Tiergesundheit umbenannt und sei für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben zum 

Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und zum Tierschutz zuständig. 

Herr Dr. Müller-Buder führt aus, dass mit dem im Bereich aufgebauten Qualitätsmanage-

mentsystem die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Par-

laments und des Rates vom 29.04.2004 an einheitliches und nachvollziehbares Verwal-

tungshandeln erfüllt werden. Das vorliegende Qualitätshandbuch sei ein sichtbarer Ausdruck 

der Bestrebung, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Die amtliche Überwachung von Le-

bensmitteln, Kosmetik, Bedarfsgegenständen sowie die amtliche Tätigkeit für Tiergesundheit 

und Tierschutz diene folgenden Zielen: 

- Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschungen 

- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren. 

Herr Möller fragt, ob die Hansestadt Lübeck in der Lage sei, in Risikosituationen mit Hilfe des 

Qualitätsmanagements zeitnah zu reagieren.   

 

Herr Dr. Müller-Buder führt an, dass ausführlich im Handbuch für Qualitätsmanagement be-

schrieben sei, wie man in Krisensituationen zu reagieren habe. Zudem greife in Krisensitua-

tionen eine zweite, EU-weite, Ebene. Die Industrie und der Handel würden ein eigenes Kon-

trollsystem vorhalten, die Verwaltung kontrolliere nur dieses System. 

Herr Möller möchte wissen, was passieren würde, wenn die Industrie und der Handel ein 

solches Warnsystem nicht nutzen würden, bzw. auf Warnungen daraus nicht reagieren soll-

ten.

Herr Dr. Müller-Buder gibt zu verstehen, dass die Betriebe ein höheres Maß an Selbstver-

antwortung als noch vor 10 Jahren hätten, diese müssten im Rahmen ihres Qualitätsmana-

gements nachvollziehen, woher die Lebensmittel stammten, zudem erstreckten sich die Kon-

trollen zunehmend auch auf die Kontrolle der Warnsysteme.  

 

 

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

TOP 4.2.4 Heimaufsicht 

Herr Geißler erläutert, dass eine Mitarbeiterin der Heimaufsicht ihre Wochenarbeitszeit redu-

ziert habe. Daher werde befristet eine Teilzeitkraft zur Unterstützung eingesetzt.  

 

Herr Hentschel trägt vor, dass das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) vom 

17. Juli 2009 vorsehe, dass die Aufsichtsbehörden mindestens einmal im Jahr vor Ort 

die Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu überprüfen hätten. Von Seiten des Sozi-

alministeriums würden zur Umsetzung der Vorgabe ein Prüfbogen (welcher in einem 

ersten Entwurf vorliege und 20 Seiten umfasse) und Richtlinien zur Aufbereitung und 

Veröffentlichung erarbeitet. Neben den bereits zu einigen Einrichtungen veröffentlich-

ten Prüfberichten des MDK wären dem Verbraucher dann zusätzlich noch Informatio-

nen der Aufsichtsbehörde zugänglich. Hier komme weitere Arbeit auf die Aufsichtsbe-

hörde nach dem SbStG zu, wobei der Umfang der Aufgaben erst nach Vorliegen der 

o.g. Richtlinien abgeschätzt werden könne. Es sei fraglich, ob die Aufsichtsbehörde ab 

2010 in der Lage sein werde, die gesetzliche Vorgabe, sämtliche Pflege- und Betreu-

ungseinrichtungen einmal jährlich zu überprüfen, zu erfüllen. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.5 Gesprächsrunde Rechtsextremistische Demonstrationen

 

 

 

Verschoben in den nichtöffentlichen Teil unter 12.2 

TOP 4.2.6 Projekt Smiley 

Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass der Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen 

genauer über das Projekt Smiley informiert werde. Das Projekt Smiley sei bereits in Berlin 

Pankow eingeführt worden, aus diesem Grund habe er sich mit Vertretern aus Berlin Pankow 

in Verbindung gesetzt und diese hätten sich bereit erklärt, das Projekt in Lübeck vorzustel-

len. Diese Veranstaltung werde am 04.02.2010 stattfinden. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

Es liegt nichts vor.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

Es liegt nichts vor.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

 

TOP 6.1 – Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr gegen die Fahrt-

richtung 

Herr Reiß trägt den Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ vor. 

Die Bürgerschaft hat am 26.11.2009 zu TOP 4.3,Drs. Nr. 5 den folgenden Antrag der 

Fraktion „DIE LINKE“ einstimmig in den Bauausschuss (federführend), den Ausschuss 

Sicherheit und Ordnung und an den „Runden Tisch Fahrrad“ überwiesen.  

 

(Öffnung aller Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung) 

Die Einbahnstraßen in der Hansestadt Lübeck sollen weitestgehend für den Fahrrad-

verkehr gegen die Fahrtrichtung geöffnet werden.

Zur Umsetzung des Beschlusses erteilt die Bürgerschaft der Bauverwaltung den Auf-

trag, die noch nicht freigegebenen Einbahnstraßen zu überprüfen. Dabei wird die StVO 

in der Fassung vom 01.09.2009 zugrunde gelegt und deren Neuerungen berücksich-

tigt.

Nach Abschluss der Prüfung soll unter anderem ersichtlich sein, welche Bedeutung die 

Straße für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr hat bzw. nach Wegfall der Einbahn-

straßenregelung haben könnte.

Herr Fechtel bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss für Sicherheit und Ord-

nung. Er trägt vor, dass die Novellierung der StVO zum 01.09.2009 in Kraft getreten 

sei. Man werde sich mit der Polizei und den Vertretern der Stadt zusammensetzen, um 

ein Meinungsbild zu erheben. Es werde empfohlen alle Einbahnstraßen freizugeben. 

Von den insgesamt 47km Einbahnstraßen seien bisher gut 20% freigegeben. Am Bei-

spiel der Königs-, der Hüx- und der Fleischhauerstraße könne man erkennen, dass die 

Regelung angenommen werde, denn der Verkehr pro Fahrtrichtung sei mit 60% mit der 

und 40% gegen die Fahrtrichtung nahezu ausgeglichen. Andere Straßen könnten da-

gegen nicht ohne Weiteres freigegeben werden, da bestimmte Vorraussetzungen er-

füllt sein müssten:

 

 

 

-  Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

-  mindestens 3,5 m Breite

-  übersichtliche Verkehrsführung und entsprechende Beschilderung. 

Der Bauausschuss habe den Antrag in seiner letzten Sitzung einstimmig angenom-

men. Die Bereiche und die Polizei sollten prüfen, ob es möglich wäre, nur die Straßen 

in der Innenstadt zu öffnen. Herr Fechtel weist auf die Erfahrungen der Landeshaupt-

stadt Kiel hin, wo es nach der Freigabe der Einbahnstraßen keine Problem gegeben 

habe.  

 

Herr Stier bedankt sich bei Herrn Fechtel und lässt über den Antrag in  geänderter 

Fassung  abstimmen. 

 

Die Einbahnstraßen in der Hansestadt Lübeck sollen weitestgehend für den Fahrrad-

verkehr gegen die Fahrtrichtung geöffnet werden.

Zur Umsetzung des Beschlusses erteilt die Bürgerschaft der Bauverwaltung den Auf-

trag,  die Öffnung von Einbahnstraßen in der Innenstadt zu überprüfen . Dabei wird 

die StVO in der Fassung vom 01.09.2009 zugrunde gelegt und deren Neuerungen be-

rücksichtigt.

Nach Abschluss der Prüfung soll unter anderem ersichtlich sein, welche Bedeutung die 

Straße für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr hat bzw. nach Wegfall der Einbahn-

straßenregelung haben könnte. 

 

 

Der Antrag wird einstimmig bei 2 Enthaltungen angenommen. 

 

 

TOP 6.2 – Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen 

Sitzung der Bürgerschaft am 26.November 2009

Die Bürgerschaft hat zu TOP 4.4 mit der Drs.-Nr. 6 den folgenden Antrag der Fraktion 

„DIE LINKE“ einstimmig an den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und an den Auf-

sichtsrat für den Stadtverkehr überwiesen:

(Gewalt im ÖPNV stoppen, Ursachen bekämpfen)

 

1.  Einen Bericht zu erstellen, in dem die Maßnahmen in verschiedenen Städten im 

Umgang in dem Phänomen  Gewalt gegen Fahrpersonal, Fahrgästen und Einrich-

tungen des ÖPNV vorgestellt werden. 

 

2.  Der Aufsichtsrat wird gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse aus Punkt 1. auf die 

Stadt übertragen werden können. 

Herr Reiß schlägt vor, den Antrag zu vertagen, da weitere Informationen zur Beratung 

benötigt würden. 

 

Der Ausschuss stimmt einer Vertagung einstimmig zu. 

TOP 7 – Anträge   

 

TOP 7.1 – Antrag von der FDP – Ausschreitungen bei Fußballspielen   

 

Verschoben in den nichtöffentlichen Teil unter 13.1

 

 

10  

 

TOP 7.2 – Antrag von der FDP – Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im 

Lübecker Hafen   

Herr Stier verliest seinen Antrag im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung . 

Alkoholmissbrauch durch Fahrzeugführer im Lübecker Hafen 

Der Ausschuss möge beschließen: 

Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bür-

gerschaft unverzüglich eine Vorlage zur Änderung der Lübecker Hafenbenutzungs-

ordnung zu unterbreiten mit dem Ziel, das Führen von Fahrzeugen oder das Hand-

haben von Umschlagsgeräten unter Einfluss von Alkohol oder anderen berau-

schenden Mitteln zu untersagen.

Begründung

 

Der Lübecker Hafen ist mit einer Gesamtfläche von mehr als 1,5 Mio. m²  und einem Um-

schlagsvolumen von mehr als 29 Mio. Tonnen der größte Ostseehafen Deutschlands. Allein 

der Skandinavienkai (350000 Passagiere) ist mit seinen neun Anlegern die Drehscheibe für 

alle möglichen Arten von Ladung (Lkw, Pkw, Trailer und Container u.a.) und einer der größ-

ten RoRo- und Fährhäfen Europas. 

Der gesamte Hafenbereich ist gesetzlich als nicht öffentlicher Verkehrsraum deklariert. Das 

Verhalten auf dem gesamten Hafengelände regelt die kommunale Hafenbenutzungsordnung 

(zuständig: Hafenbehörde). In dieser Lübecker Hafenbenutzungsordnung ist das Fahren von 

Fahrzeugen aller Arten oder das Handhaben von Umschlagsgeräten unter Alkoholeinfluss 

oder anderer berauschender Mittel nicht verboten und kann somit nicht sanktioniert werden. 

Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Wenn Fähren an- oder ablanden, dann findet z.B. auf dem ca. 670.000 m² großen Gelände 

des Skandinavienkais ein derart starker Fahrzeug- und Personenverkehr statt, welcher 

durchaus mit dem auf öffentlichen Lübecker Straßen zu „Rush Hour Zeiten“ vergleichbar ist.   

Des Weiteren fahren und rangieren ständig auf dem Hafengelände Fahrzeuge mit Gefahrgü-

tern und schwere Arbeitsgeräte bzw. Maschinen.

Im Hafenbereich können von der Polizei oder anderen behördlichen Institutionen nur erste, 

einfachste Mittel der Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Wie erwähnt ist eine Sanktion 

durch z.B. die Verhängung von erheblichen Bußgeldern oder das Aussprechen von Hafen-

verboten bei Alkoholfahrten nicht möglich, weil die Lübecker Hafenbenutzungsordnung die-

ses nicht zulässt.  

In anderen Städten, wie zum Beispiel Kiel, weisen die Hafenbenutzungsordnungen entspre-

chende Ahndungsmöglichkeiten auf.

Auszug aus der Kieler Hafenbenutzungsordnung vom 01.04.2004

§ 18, Abs. 2  Landfahrzeuge  

Im Hafengebiet ist es verboten, unter Einfluss berauschender Mittel (u.a. Alkohol, Drogen) 

Fahrzeuge zu führen und/oder Umschlaggeräte zu handhaben.

 

 

11  

 

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 31 (1) Nr. 2 der Landesverordnung für die Häfen in Schles-

wig-Holstein handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der §§ 5 (2), 

6, 9 (1,3), 10, 12, 13,14 (2), 15 bis 20, 23, 24 der Hafenbenutzungsordnung verstößt. 

Das Wasserschutzpolizeirevier Travemünde hat in der Vergangenheit bereits eindringlich auf 

diese Problematik hingewiesen 

In letzter Zeit kam es vermehrt auf öffentlichen Straßen im Lübecker Stadtgebiet zu schwer-

wiegenden Unfall- und Trunkenheitsfahrten durch sehr stark angetrunkene osteuropäische 

Lkw-Fahrer. Diese waren vorher ausnahmslos über den Lübecker Hafen eingereist.  

  

Natürlich verhindert die entsprechende Änderung der Hafenbenutzungsordnung nicht das 

generelle Fahren unter Alkoholeinfluss. Allerdings schreckt sie erfahrungsgemäß schon im 

Hafengebiet potentielle Sünder ab und gibt behördlichen Institutionen (Polizei, Zoll u.a.) bei 

Kontrollen erstmals  überhaupt  die gesetzliche Möglichkeit Verstöße innerhalb des Hafenge-

bietes Trunkenheitsdelikte zu sanktionieren. 

Nach entsprechender Änderung der Hafenbenutzungsordnung wird die Verwaltung aufgefor-

dert, die Möglichkeit zu eröffnen, bei festgestellten Verstößen rigoros mit der Androhung 

empfindlicher Bußgelder und zeitlich begrenzten Hafenbenutzungsverbote diesen Tatbe-

stand zu sanktionieren. 

Die Polizei wird nachdrücklich aufgefordert/gebeten, verstärkte Kontrollen in und um das 

Hafengebiet durchzuführen.

Herr Stier erteilt das Wort Herrn Liedtke.

Herr Liedtke weist darauf hin, dass das die §315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) 

und §316 (Trunkenheit im Verkehr) des Strafgesetzbuches im Lübecker Hafen nicht 

anwendbar seien, da es sich dort um privates Gelände handele und sich das StGB in 

diesen Punkten nur auf den öffentlichen Straßenverkehr beziehe. Dies habe zur Folge, 

dass Fahrzeugführer, die unter Einfluss berauschender Mittel stünden, nicht nach dem 

StGB (§ 315c und § 316) belangt werden könnten. Bisher könne die Wasserschutzpoli-

zei lediglich ein Weiterfahrverbot aussprechen, was dazu führe, dass die Anzahl der 

Verstöße zunehme. Ferner berichtet er, dass andere Häfen wie Trelleborg / Schweden 

und Kiel auf diese Problematik bereits reagiert hätten. So habe man in Kiel die Hafen-

benutzungsordnung entsprechend geändert, sodass eine Anwendung der Paragraphen 

§ 315c und § 316 StGB auch auf Privatflächen möglich sei. In Trelleborg / Schweden 

führe man sogar Alkoholtests durch. Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Alko-

hol oder anderen berauschenden Mitteln stünden, würden am Verlassen der Fähre 

gehindert.

Herr Möller fragt nach, ob die StVO nicht auch durch das Aufstellen eines entspre-

chenden Schildes für das Hafengebiet unmittelbar Anwendung finden könne. Zudem 

könnten die Fahrzeugführer außerhalb des Hafengebiets durch die Polizei kontrolliert 

und entsprechend Verstöße geahndet werden.

Herr Liedtke erläutert, dass man schon auf dem Hafengelände tätig werden wolle, da 

auch dort Unfälle passieren könnten, zumal es dort ein hohes Verkehrsaufkommen 

gebe. Ein Hinweis auf die StVO genüge nicht, da die Sanktionsmöglichkeiten nur im 

StGB geregelt seien.

 

 

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Herr Hüttmann ergänzt, dass man Kontrollen außerhalb des Hafengebietes durchführe, 

die Möglichkeiten aber begrenzt seien und nicht alle Fahrzeuge kontrolliert werden 

könnten. 

Herr Gutjahr fragt nach, ob man nach entsprechender Änderung der Hafenbenut-

zungsordnung Verstöße ahnden könne.

Herr Liedtke führt aus, dass ein eigener Strafenkatalog aufgestellt werden müsse. 

Verstöße würden dann in einem geregelten Bußgeldverfahren geahndet werden. 

Herr Möller schlägt vor, an die Reeder und Fährbetriebe zu appellieren, auf den über-

mäßigen Alkoholkonsum von Fahrzeugführern zu achten und entsprechende Hinweise 

an die Hafenmitarbeiter zu geben.

Herr Liedtke antwortet, dass dies bereits Thema in verschiedenen Arbeitsgruppen ge-

wesen sei und bereits praktiziert werde.

Herr Kempin erläutert nochmals die Rechtslage. Geeignete Sanktionsmöglichkeiten 

müssten in die Hafenordnung aufgenommen werden, man könne Fahrzeugführer zwar 

auf dem Hafengebiet kontrollieren, Verstöße aber nicht sanktionieren. Der Entwurf ei-

ner geänderten Fassung sei bereits mit dem Bereich Recht vorabgestimmt worden. 

Herr Stier lässt über den Antrag abstimmen

 

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

            

TOP 8 – Vorlagen 

 

Es liegt nichts vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

17:30 Herr Dedow verlässt die Sitzung 

 

TOP 9 – Berichte 

 

TOP 9.1 – Abschlussbericht des Unterausschusses Sicherheit und Ordnung 

 

Herr Möller fragt, aus welchem Grund die Planung zur Regionalen Leitstelle im Ab-

schlussbericht des Unterausschusses Sicherheit und Ordnung keine Erwähnung finde. 

Herr Hopp erläutert, dass die Regionale Leitstelle (RLS) nicht im Unterausschuss dis-

kutiert worden sei.

Herr Geißler führt aus, dass es weiterhin Gespräche mit den Kreisen und den kreisfrei-

en Städten gebe, er gehe davon aus, dass der Kreis Ostholstein bis Ende Mai eine 

Entscheidung treffen werde. Zusätzlich führe man Gespräche mit der Stadt Neumüns-

ter, die sehr an einer Zusammenarbeit interessiert sei. Weiterhin werde derzeit geprüft, 

an welchem Standort die Regionale Leitstelle entstehen könne. Man favoritisiere einen 

Standort im Gebäude der Feuerwache 2, was viele Vorteile bringen würde. Denkbar 

sei aber auch eine Lösung am jetzigen Standort. Herr Geißler sichert zu, den Aus-

schuss auch weiterhin zu unterrichten.

Herr Bäth führt aus, dass die Errichtung eines neuen Gebäudes für die die RLS große 

Vorteile habe, so könne man auch die Desinfektion dort unterbringen, was Synergieef-

fekte nach sich ziehen würde.

 

 

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Herr Möller fragt nach, ob es in der Zwischenzeit bereits Gespräche mit den sicher-

heitspolitischen Sprechern des Kreises Ostholstein gegeben habe. 

Herr Geißler antwortet, dass dies kein Auftrag an die Verwaltung gewesen sei. 

Herr Möller erwidert, dass er dies anders verstanden und auch dem Protokoll entnom-

men habe.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

 

TOP 9.2 – Zwischenbericht 2/2009 über Veränderungen gegenüber dem Produkt-

haushaltsplan 2009 (Ordnungsbereiche) 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis  

 

TOP 9.3 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis  

 

TOP 9.4 – Verlängerung der Altfallregelung für MigrantInnen nach §104a,b Auf-

enthG 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis  

 

TOP 9.5 – Fahrgastbeförderung mit Taxen 

Neufassung der Stadtverordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt 

Lübeck 

 

Herr Möller fragt nach, warum in der neuen Taxenverordnung der § 8 Abs. 3 ersatzlos 

gestrichen worden sei.

Herr Geißler entgegnet, dass nach neuer Rechtsprechung die Fahrer nicht durch eine 

Stadtverordnung verpflichtet werden könnten, ihre Personalien öffentlich zu machen. 

Herr Hoffmann merkt an, dass ihn die Diskussion an die Kennzeichnungspflicht für 

Polizeibeamte erinnere, seiner Meinung nach sei eine solche Ausweispflicht nicht er-

forderlich, da sich ein Fahrgast auch an das Taxenunternehmen wenden könne, wel-

ches den Fahrer bestimmen könne. 

 

 

Herr Geißler ergänzt, dass der Fahrgast sich das Kennzeichen notieren könne, weiter-

hin sei das Taxi durch eine Nummer klar identifizierbar.  

Herr Jelen erklärt, dass die Hansestadt Lübeck nicht die Befugnis habe, über eine 

Stadtverordnung eine Ausweispflicht für Fahrer durchzusetzen. 

Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass es zu dem Thema „Mietwagen“ eine eige-

ne Vorlage geben werde.

Herr Möller fragt nach, ob die Problematik mit den Wartelisten aufgenommen werde. 

Herr Geißler antwortet, dass er im nichtöffentlichen Teil dazu mehr sagen könne. 

Herr Friedrichsen möchte wissen, ob eine Schicht eines Taxifahrers tatsächlich 20 

Stunden entspreche.

Herr Jelen erläutert, dass es sich um 20 Schichten im Monat pro Auto und nicht pro 

Fahrer handele.

 

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis  

 

TOP 10 – Neue Anträge und Verschiedenes 

 

Herr Friedrichsen stellt zum Thema sprachgesteuerte Defibrillatoren folgende Fragen:  

-  Gibt es im Lübecker Stadtgebiet Standorte, an denen die sprachgesteuerten De-

fibrillatoren stationiert sind, wenn ja, wo befinden sich diese Standorte? 

-  Wie sind die Standorte kenntlich gemacht?

-  Wie werden diese Standorte in den Fokus der Bevölkerung gerückt? 

Herr Geißler beantwortet die Frage mit dem Hinweis, dass es in der folgenden Woche 

bereits Gespräche mit der Kardiologie der Uni Klinik Lübeck geben werde, um ein ge-

meinsames Projekt „Lübeck gegen den Herzinfarkt“ zu gründen. Die Erfahrung zeige, 

dass die Gefahr eines Herzinfarkts oft unterschätzt werde. Im Rahmen des Projekts sei 

geplant, zunächst Informationsveranstaltungen abzuhalten und Informationsmaterial 

auszugeben, in einem zweiten Schritt sei beabsichtigt, halbautomatische Defibrillatoren 

im Innenstadtbereich an öffentlich zugänglichen Orten anzubringen, die entstehenden 

Kosten würden aus Stiftungsmitteln beglichen werden. 

Herr Oldenburg merkt an, dass sich die Symptome eines Herzinfarktes bei Männern 

und Frauen unterschieden und das jede Altersgruppe von einem Herzinfarkt betroffen 

sein könne.

Herr Geißler erwidert, dass man in dem Projekt mit Medizinern zusammenarbeiten 

werde, denen diese Risiken bekannt seien. 

 

 

 

Herr Hoffmann möchte unter Bezugnahme auf den Brand am Arosa Hotel in Trave-

münde wissen, ob die Hydranten im Stadtgebiet zugänglich und einsatzfähig seien. 

 

Herr Bäth erklärt, dass Grundstückseigentümer die Zugänglichkeit von Hydranten auf 

ihren Grundstücken sicherstellen müssten und die Hydranten an der Straße von der 

Stadt von Schnee befreit werden müssten.  

 

Herr Hoffmann fragt, ob die Hydranten vor Ort geräumt waren. 

 

Herr Bäth antwortet, dass solche Hydranten selten geräumt worden seien. 

 

Herr Hoffmann möchte wissen, was man dagegen tun könne. 

 

Herr Geißler antwortet, dass ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden 

könnten. Es sei aber erkennbar, dass vielen Bürgern ihren Pflichten nach und nach 

bewusst würden, dennoch laufe es noch nicht perfekt. 

 

Herr Möller merkt an, dass es zumindest in der Innenstadt auch Hydranten im öffentli-

chen Straßenraum gebe, welche seiner Meinung nach nicht hinreichend geräumt sei-

en.

Herr  Bäth  antwortet,  dass  die  Hydranten  im  öffentlichen  Raum  durch  die  Stadt  von 

Schnee und Eis zu befreien seien, man habe aber Möglichkeiten, eingeschneite und 

vereiste  Hydranten  funktionsfähig  zu  machen. Wichtig  sei,  dass  Hinweisschilder  vor-

handen und sichtbar seien. Für den Notfall habe man aber auch einen Lageplan der 

Hydranten in Lübeck.

 

 

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Herr Möller kritisiert die  Berichterstattung in den LN, bei sich der Rettungsdienst kri-

tisch über die Räumung der Zufahrtsstraßen geäußert habe . Er fragt nach, ob es hier-

zu keine Absprachen gebe.

Herr Geißler erläutert, dass es frühzeitig Gespräche zwischen der Feuerwehr und der 

SRL gegeben habe. 

 

 

Herr Bäth führt aus, dass der zitierte Mitarbeiter der Feuerwehr die fragliche Aussage 

so nicht getätigt habe. Zudem bestätigt er, dass die Feuerwehr und die SRL in engem 

Kontakt stünden.

Herr Möller fragt, ob trotz der schwierigen Straßenverhältnisse die Rettungszeiten ein-

gehalten werden können.

 

Herr  Geißler  erläutert,  dass  die  Rettungsfahrzeuge  ein  bis  zwei  Minuten  länger  zum 

Einsatzort benötigen würden, was aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liege. 

Herr Ollrogge merkt an, dass die Straßen nach seiner Wahrnehmung nicht oder nur 

ungenügend geräumt seien.

Herr Möller stellt fest, dass ältere Menschen aufgrund des Zustands der Gehwege bei-

nahe zu Hausarrest verurteilt seien.

Herr  Stier  schlägt  vor,  dieses  Thema  in  einer  späteren  Sitzung  mit  den  zuständigen 

Mitarbeitern aus dem Winterdienst zu besprechen.

Herr Möller hält dies für ein wichtiges Thema, auch für den Ausschuss Sicherheit und 

Ordnung und hält es für relevant, darüber zu diskutieren. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 18:02 her. Darüber gibt es eine gesonderte Nieder-

schrift.

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

 

TOP 18 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Stier stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil kein Beschluss gefasst worden sei.

Herr Stier schließt um 19:10 Uhr die Sitzung.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis . 

 

 

Carsten Stier 

Vorsitzender 

 

 

 

Timmermann 

Protokollführer