Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 10.03.2009
NIEDERSCHRIFT
öffentlicher Teil
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
und Polizeibeirat
am Montag, 02.03.2009 um 16:00 Uhr
Nr. 06 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr
Ende der Sitzung: 19:00 Uhr
Tagungsort: Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6
Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal
Anwesende
Ausschussmitglieder:
als Vorsitzender: Herr Koch, FDP
Herr Hinrichs, CDU
Herr Mauritz, CDU
Herr Gutjahr, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Frau Knöckel, SPD
Herr Welsch, SPD
Herr Zahn, SPD
Herr Martens, Die Linke
Herr Dedow, Bürger für Lübeck
Herr Möller, Bü90/ Die Grünen (bis 18.00 Uhr)
Frau Lenz, Bü90/ Die Grünen (ab 18.00 Uhr)
Senator: Herr Geißler
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Dr. Müller-Buder Gewerbeangelegenheiten
Herr Ohlow Verkehrsangelegenheiten
Herr Bäth Feuerwehr
Herr Gaul Stadtfeuerwehrverband
Herr Muhs Personalrat Feuerwehr
Als Protokollführer: Frau Vagt Fachbereichsdienst
Seniorenbeirat: Frau Thalmann
Herr Oldenburg
Abwesende
Ausschussmitglieder: Herr Melchers, FDP
Herr Freiheit, Die Linke
Gäste: Frau Asja Huberty, Die Linke
Herr Heidenheim, Bürger für Lübeck
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TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil der Sitzung Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 16.02.2009
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Kooperation bei der RLS mit dem Kreis Ost-Holstein
4.2.2 Fuhrpark der Feuerwehr
4.2.3 Stärkung der Partizipation des Seniorenbeirates
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Gebühren für brandschutztechnischen Stellungnahmen
4.3.2 Anerkennung deutscher Sprachdiplome
4.3.3 Silvesterveranstaltung im Schuppen 9
4.3.4 Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße
4.3.5 Einhaltung von Hygienevorschriften in
lebensmittelverarbeitenden Betrieben
4.3.6 Alkoholkonsum bei Jugendlichen beim Late-Night-Shopping
4.3.7 Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeverordnung
4.3.8 Hintergründe zum Einsatz der Feuerwehr am Rosenhof
4.3.9 Aktuelle Vorschriften, Regelungen und etwaige Pläne für
Veranstaltungsorte in Lübeck
4.3.10 Gewerbliches Parken in der Altstadt
4.3.11 Freiwillige Feuerwehr Steinrade
5. Aktuelles aus der Bürgerschaft
6. Überweisungen aus der Bürgerschaft
7. Anträge
7.1 Kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung von Sportangeboten durch
Mitglieder der Freiwilligen- und der Jugendfeuerwehren
7.2 Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V.
8. Vorlagen
9. Berichte
10. Neue Anfragen und Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung
des Ausschusses vom 16.02.2009
12. Beantwortung von Anfragen
12.1 Vorfälle mit den Hooligans der Fußballvereine VfB Lübeck und
Holstein Kiel
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
13.1 Aktueller Sachstand zum Thema Tierpark Lübeck
13.2 Aktueller Sachstand zum Thema Demonstrationen
/Gegendemonstrationen im März
14. Anträge
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
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I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder.
Herr Koch verpflichtet Herrn Gutjahr und führt ihn in sein Amt ein.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Koch stellt die Tagesordnung fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 16.02.2009
Die Niederschrift der Sitzung vom 16.02.2009 liegt dem Ausschuss noch nicht vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Sitzungstermin 02.04.09
Herr Koch teilt dem Ausschuss mit, dass die Verwaltung ihn darauf hingewiesen habe,
dass für den Sitzungstermin am 02.04.09 keine Vorlagen und Berichte zu erwarten sei-
en.
Er stellt zur Diskussion, ob der Termin ausfallen könne. Die Mehrheit des Ausschusses
ist für eine Sitzung am 02.04.09, da sie zeitnah eine Berichterstattung zur Demonstration
am 28.03.09 wünschten. Herr Koch fragt in diesem Zusammenhang, ob Herr Hüttmann
am 02.04.09 dem Ausschuss hierzu berichten könne. Herr Hüttmann bejaht dieses.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Anträge/ Anfragen schriftlich
Herr Koch trägt die Bitte der Verwaltung vor, Anträge und Anfragen jeweils schriftlich der
Protokollführerin zukommen zu lassen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Anträge/ Anfragen nur für den zuständigen Ausschuss stellen
Herr Koch bittet darauf zu achten, Anträge und Anfragen nur für den zuständigen Aus-
schuss zu stellen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.1 – Kooperation bei der RLS mit dem Kreis Ost-Holstein
Anfrage:
Aufgrund der hohen Kosten für die Modernisierung bei einem weiteren Alleinbetrieb der
regionalen Leitstelle erkundigt sich Herr Möller, ob Herrn Geißler schon Kontakt mit den
Sicherheitspolitischen Sprechern im Kreis Ostholstein bezüglich einer Kooperativen
Leitstelle aufgenommen habe.
Herr Geißler verweist auf die Aussage in der Ausschusssitzung am 15.01.09, wonach
die Sicherheitspolitischen Sprecher der Hansestadt Lübeck und des Kreises Ostholstein
zu diesem Thema untereinander in Verbindung treten wollten.
Er trägt weiterhin vor, dass die Bereichsleitung der Feuerwehr anlässlich mehrerer Ter-
mine diesbezüglich an die Verwaltung des Kreises Ostholstein herangetreten sei und mit
den zuständigen Personen über die geplante Kooperation der RLS gesprochen habe. Im
Ergebnis habe man die Hansestadt Lübeck darum gebeten, eine Entscheidung über die
Kooperation im Rettungsdienst zwischen Ostholstein, Plön und Kiel im kommenden
März abzuwarten. Erst nach Vorliegen dieser Entscheidung könne eine Aussage über
eine mögliche Zusammenlegung der Einsatzleitstellen Lübeck und Ostholstein getroffen
werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.2 – Fuhrpark der Feuerwehr
Anfrage:
Die Feuerwehr Lübeck wird aufgefordert, den Fahrzeugbestand kritisch zu überprüfen,
mit dem Ziel den Fahrzeugbestand zu senken.
Herr Geißler erinnert an die Vorstellung des Fahrzeugkonzeptes in der Sitzung des Aus-
schuss für Sicherheit und Ordnung am 07.05.2007 und ergänzt, dass durch das Innen-
ministerium damit keine Fortschreibung der Gefahrenanalyse für den Mindestbedarf an
Fahrzeugen im Katastrophenschutz geplant sei.
Jedoch führe Herr Bäth nun eine selbständige Überarbeitung der Gefahrenanalyse für
den Mindestbedarf an Fahrzeugen im Katastrophenschutz für die HL durch. Ergebnisse
hierzu seien frühestens in 3 Monaten zu erwarten. Diese würden dann im Ausschuss
vorgestellt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.3 – Stärkung der Partizipation des Seniorenbeirates
Herr Geißler teilt dem Ausschuss mit, dass die Bürgerschaft am 29.01.09 den Bericht
„Stärkung der Partizipation des Seniorenbeirats“ behandelt habe. Darin sei folgende
Verfahrensweise vorgeschlagen worden:
Vor Ausschusssitzungen geht ein/e VertreterIn des Seniorenbeirates zusammen mit
dem/ der ProtokollführerIn die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Ausschuss-
sitzung durch, um den Seniorenbeirat Gelegenheit zu geben, seine Teilnahmewünsche
geltend zu machen und zu begründen.
Dieses Vorbereitungsgespräch soll rechtzeitig terminiert werden, um den Seniorenbeirat
die rechtzeitige Einsichtnahme in seniorenrelevante nichtöffentliche Teile der Tagesord-
nung zu ermöglichen. Es sind dabei auch Tagesordnungspunkte, um die der nichtöffent-
liche Teil in der Ausschusssitzung erweitert wird, in die Prüfung mit einzubeziehen.
In der Ausschusssitzung wird festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten des nicht-
öffentlichen Teils der/die VertreterIn des Seniorenbeirats teilnehmen kann. Die Ent-
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scheidung trifft der Ausschuss nach § 46 Abs. 7 GO, und zwar, wenn eine Aussprache
nicht erforderlich ist, zu Beginn der Sitzung, andernfalls zu Beginn des nichtöffentlichen
Teils gem. § 46 Abs. 7 Satz 3 GO. Im nichtöffentlichen Teil sind möglichst die Tagesord-
nungspunkte vorzuziehen, an denen der/die VertreterIn des Seniorenbeirats teilnimmt,
um unnötige Wartezeit zu verhindern.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1– Gebühren für brandschutztechnische Stellungnahmen
Anfrage:
Welcher Anteil an sachlichem und personellem Aufwand ist in den brandschutz-
technischen Stellungnahmen enthalten.
Herr Geißler trägt folgendes vor:
Die Abt. Vorbeugende Gefahrenabwehr habe im Jahr 2008 1.014 brandschutztechni-
sche Stellungnahmen abgegeben.
Davon
614 Stellungnahmen an den Bereich Bauordnung (Bauanträge, Bauvoranfragen)
240 Stellungnahmen an den Bereich Gewerbeangelegenheiten (Stellungnahmen zu
Veranstaltungen, Konzessionen, Pyrotechnik u.ä.)
160 Stellungnahmen zu Anträgen bzw. Anfragen aus den Bereichen Stadtplanungs-
amt, Jugendamt, Schule und Sport, Verkehr, LTZ, Märkte u.a.
Auf die Bearbeitung dieser Stellungnahmen entfielen folgende Stellenanteile:
1 Beamter A 13 zu 30 %
1 Beamter A 12 zu 15 %
2 Beamte A 11 zu 50 %
2 Beamte A 10 zu 15 %
1 Beamter A 9 zu 50 %
Die Sachkosten würden den zur jeweiligen Stelle gehörenden Büroarbeitsplatz und
Fahrtkosten für Dienstfahrzeuge bzw. dienstlich anerkannte Privatfahrzeuge beinhalten.
Die Sachkosten für Stellungnahmen beträgen ca. 30.000,-- €, die Personalkosten lägen
bei etwa 110.000,-- € jährlich.
Außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens seien 2008 insgesamt 173 Beratungen
durch den vorbeugenden Brandschutz erfolgt. Häufig handele es sich dabei um Bespre-
chungen vor Antragstellung zur Klärung von Verfahrensfragen.
Die Anfrage der Feuerwehr, ob für diese Leistungen Gebühren verlangt werden könnten,
verneinte der Bereich Recht. Die Erhebung von Gebühren wäre nur in den Fällen mög-
lich, in denen die Feuerwehr als Brandschutzplaner tätig wäre (Haftungsfrage).
Darüber hinaus würden 237 Brandverhütungsschauen durchgeführt. Für diese Tätigkei-
ten würden Gebühren erhoben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.3.2– Anerkennung deutscher Sprachdiplome
Anfrage:
Werden Sprachdiplome von Goetheinstituten in den Ausländerbehörden grundsätzlich
anerkannt?
Ist der/die Sachbearbeiter/in der Ausländerbehörden bei der Antragstellung befugt fest-
zustellen, dass die antragstellende Person mit Migrationhintergrund nicht ausreichend
deutsch spricht und somit die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden kann, obwohl ein
Sprachdiplom des Goetheinstituts vorliegt?
Ist es in Lübeck vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis trotz vorhandenem
Sprachdiploms verweigert wurde?
Herr Geißler teilt mit, dass nach den z. Zt. geltenden Vorschriften des Ausländerrechts
sowohl beim Ehegattennachzug zu Ausländern (§ 30 Aufenthaltsgesetz) als auch beim
Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 28 Aufenthaltsgesetz) einfache Kenntnisse der
deutschen Sprache grundsätzlich durch die/den Zuzugswillige/n nachzuweisen seien.
Dabei werden u.a. Sprachdiplome von Goetheinstituten in den Ausländerbehörden
grundsätzlich anerkannt.
Des Weiteren trägt Herr Geißler vor, dass Sachbearbeitern/innen der Ausländerbehör-
den bei der Antragstellung nicht entscheiden dürften, dass eine antragstellende Person
mit Migrationshintergrund nicht ausreichend deutsch spreche und somit die Aufenthalts-
erlaubnis nicht erteilt werden könne, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstituts vor-
liege. Ferner sei es in Lübeck erst einmal vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis
trotz vorhandenen Sprachdiploms verweigert worden sei. In diesem Fall sei die Betroffe-
ne ohne ein für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliches Visum eingereist.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht habe die Entscheidung der Auslän-
derbehörde mit Beschluss vom 12.01.09 bestätigt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.3– Silvesterveranstaltung im Schuppen 9
Anfrage:
Ist bei der Silvesterparty 2008 im Schuppen 9 die zugelassene Personenzahl von 400
überschritten worden, da der Veranstalter von 500 verkauften Karten und die Mitarbeiter
sogar von 580 Karten sprachen?
Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass sich die maximal zulässige Besucherzahl
für den Schuppen 9 nach den Vorgaben der Feuerwehr bestimme. Hiernach seien im
laufenden Betrieb max. 200 Personen zulässig, bei 10 extra zu benennenden Veranstal-
tungen seien es max. 400 Personen.
Die Einschränkungen hinsichtlich der Besucherzahl würden der Betreiberin des Schup-
pens 9, Frau Ullrich, per Bescheid aufgegeben. In der Silvesternacht habe der Zeltwirt
Herr König den Schuppen für eine Silvesterparty angemietet. In den Unterlagen zur Ver-
gabe der Räumlichkeiten habe die Betreiberin einen Bestuhlungsplan mit 500 Plätzen
vorgelegt, so dass Herr König von einer zulässigen Nutzung in dieser Größenordnung
habe ausgehen können. Frau Ullrich sei in der Sache kontaktiert worden und habe die
Unterlagen inzwischen berichtigt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.3.4– Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße
Anfrage:
Insbesondere während der Schulzeiten (Hauptschule, Gymnasium, BBZ) wird der mor-
gendliche durch auf beiden Seiten der Beethovenstr. parkende Autos sehr stark behin-
dert. Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass es re-
gelmäßig zu starken Verkehrsbehinderungen kommt. Da auch viele Schüler für Ihren
Schulweg mit dem Fahrrad die Beethovenstraße nutzen, kommt es regelmäßig zu
schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.
Die bereits eingerichtete 30- Zone von Höhe Lorzingstr. Bis zur Einmündung der Beet-
hovenstr. in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.
Hintergrund
Die Schüler des BBZ haben eine andere Altersstruktur und kommen mehrheitlich mit
PKW zum Unterricht und finden auf dem Schulgelände keine ausreichenden Parkmög-
lichkeiten und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.
Lösungsvorschlag
Ist die Einrichtung eines Parkverbotes auf der linken Seite der Beethovenstraße in Vor-
mittagsstunden oder besser noch die Verlängerung des bereits im Mündungsbereich der
Ziegelstraße eingerichteten Fahrradstreifens bis zu Lorzingstraße möglich?
Der zuständige Bereich der Hansestadt Lübeck möge bitte die verschiedenen Möglich-
keiten prüfen und eine Abhilfe schaffen.
Herr Geißler erläutert dem Ausschuss, dass die Straßenverkehrsbehörde zur Beurtei-
lung der beschriebenen Verkehrsverhältnisse sowohl die Polizei als auch den Straßen-
baulastträger eingeschaltet habe. Vor Ende März sei aber mit einer Stellungnahme nicht
zu rechnen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.5– Einhaltung von Hygienevorschriften in lebensmittelverarbeitenden
Betrieben
Anfrage:
Laut Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene- Verordnungen müssen regelmä-
ßig jedes Jahr alle Mitarbeiter/innen aus diesen Bereichen eine Pflichtunterweisung zu
diesem Thema erhalten.
Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen zum IFSG durch. Die weiteren
Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.
Fragen
:
Wie oft werden im Bereich der Hansestadt Lübeck Gaststätten, Imbissbetriebe, Bäcke-
reien und ähnliche Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygiene Vorschriften und die
Einhaltung der Regelunterweisungen überprüft? (Anzahl Prüfungen/ Betriebe/ Bean-
standungen)
Wie hoch ist die tatsächliche Schulungsquote der Betriebe und wie werden diese Schu-
lungen in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)?
Wie können bei den internen Schulungen die Mindest- Standards sichergestellt werden?
Wie sehen die Kontrollen insbesondere auf größeren Veranstaltungen (Travemünde,
Weihnachtsmarkt) aus, wo unter anderem auch sehr viel Aushilfspersonal in den Hotels,
Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird?
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Herr Geißler trägt die Antwort zu der Anfrage von Herrn Zahn vor:
So gebe es im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck ca. 2.600 überprüfungs-
pflichtige Lebensmittelbetriebe. Im Jahr 2008 seien von der Lebensmittelaufsicht insge-
samt 3.194 Kontrollen durchgeführt worden. Überprüfungsschwerpunkte seien hierbei
Lebensmittel-, Betriebs- und Personalhygiene. Es werde im Rahmen dieser Kontroll-
maßnahmen von den Personen die untersuchungspflichtige Tätigkeiten ausüben, die
Vorlage des Gesundheitszeugnisses bzw. den Belehrungsnachweises gem. Infektions-
schutzgesetz verlangt.
In Großbetrieben (Campbell´s, Hawesta, Brüggen, Mc Donald´s, Burger King, Einrich-
tungen zur Gemeinschaftsverpflegung etc) müssen regelmäßig /jährlich Schulungen
durchgeführt werden. Diese können sowohl durch externe Auditoren, als auch durch
Mitarbeiter des hausinternen Qualitätsmanagements erfolgen.
In kleineren Betrieben (Obst—Gemüseeinzelhandel, Imbisse, Schank- und Speisewirt-
schaften etc), die keinem Franchiseunternehmen angeschlossen seien, seien wiederholt
Mängel in den Personalschulungen festgestellt worden. Dies läge auch darin begründet,
dass es sich um Betriebe handele, die von einem starken Betreiber- und Personalwech-
sel geprägt seien. In den Fällen, in denen eine tatsächliche Fristüberschreitung festge-
stellt worden sei, seien Nachschulungen angeordnet worden. Im Jahr 2008 seien insge-
samt 38 Verstöße registriert worden.
Seitens des Gesetzgebers seien keine Mindeststandards gefordert. Die Qualitätsstan-
dards seien in ISO-Normen festgelegt, denen sich die Großbetriebe aufgrund von Lie-
ferbedingungen seitens der Kunden freiwillig unterwerfen würden. Es läge jedoch aus-
schließlich im Ermessen der Firmen wie intensiv und qualitativ umfangreich derartige
Schulungen durchgeführt würden. Die Ordnungsbehörde überprüfe lediglich die Doku-
mentation der durchgeführten Schulungsmaßnahmen.
Alle Großveranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der HL würden in lebensmittel- und
betriebshygienischer Hinsicht überprüft werden. Auch im Rahmen dieser Kontrollen
werde von dem Personal die Vorlage des Gesundheitszeugnisses oder des Belehrungs-
nachweises verlangt. Können diese Dokumente zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht
vorgezeigt werden, würde bis auf weiteres ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.
Fragen von Frau Knöckel, Herrn Welsch und Herr Möller beantwortet Herr Dr. Müller-
Buder.
An der folgenden Diskussion bezüglich der einmaligen Ausstellung des Gesundheits-
zeugnisses beteiligen sich Herr Dedow, Herr Martens, Herr Hoffmann, Herr Oldenburg
und Herr Möller.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.6– Alkoholkonsum bei Jugendlichen beim Late Night Shopping
Anfrage:
Herr Zahn fragt nach, wie die Kontrollen hinsichtlich des Alkoholkonsums bei Jugendli-
chen beim Late-Night-Shopping waren, da ihm mitgeteilt worden ist, dass der Alkohol-
konsum ähnlich wie beim Altstadtfest gewesen sein soll.
Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass der städtische Ordnungsdienst beim Late-
Night-Shopping keine Kontrollen durchgeführt habe. Dies hinge auch damit zusammen,
dass die Einsätze des Ordnungsdienstes im Winterhalbjahr aufgrund der bestehenden
Bürgerschaftsbeschlüsse zugunsten der Verkehrsüberwachung reduziert werden müss-
ten.
Es lägen bisher aber auch keine Erkenntnisse vor, dass Jugendliche die verlängerten
Öffnungszeiten zu exzessivem Alkoholkonsum genutzt hätten.
Allerdings sei das 1. Polizeirevier unabhängig vom Late-Night-Shopping seit Eröffnung
des Haerder-Centers regelmäßig am Freitag und Samstag zwischen 20 und 22 Uhr in
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Einsätze eingebunden, bei denen es um alkoholisierte Heranwachsende bzw. junge
Erwachsene gehe.
Der Alkohol werde anscheinend von Erwachsenen gekauft und teilweise auch an Ju-
gendliche weitergeleitet. Das 1. Revier sei auch beim nächsten Late-Night-Shopping im
Einsatz.
Herr Zahn führt aus, dass ihm Fälle bekannt seien, bei denen es zu hohem Alkoholkon-
sum unter Jugendlichen während des Late-Night-Shoppings zur Weihnachtszeit ge-
kommen sei.
Herr Geißler führt aus, dass die Kontrollen des Ordnungsdienstes während der Winter-
monate stark reduziert seien, da viele Kräfte des Ordnungsdienstes aufgrund der beste-
henden Bürgerschaftsbeschlüsse in der Verkehrsüberwachung eingesetzt würden.
Herr Zahn merkt an, dass es doch möglich sein sollte, an diesem speziellen Termin Kon-
trollen durchzuführen.
Herr Geißler sichert zu, dies zu prüfen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.7– Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeordnung
Anfrage:
Herr Mauritz bittet darum, über die Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeverord-
nung zu berichten.
Herr Bäth erläutert, dass die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) die Grundlage für die
Abarbeitung aller Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Lübeck bilde. Die
AAO sei dabei das wichtigste Instrument für die Einsatzplanung und -vorbereitung. Sie
sei durch die Abteilung Einsatz der Berufsfeuerwehr (BF) in Abstimmung mit dem Stadt-
feuerwehrverband für die Freiwilligen Feuerwehren (FF) erstmalig im Jahr 1991 erarbei-
tet. Seitdem fänden regelmäßige Überarbeitungen und Anpassungen an die Einsatzsitu-
ationen statt. Hierfür treffe sich ein Gremium, bestehend aus Vertretern der BF und der
FF, regelmäßig zweimal im Jahr, um aus den Einsätzen des jeweils vergangenen Zeit-
raums ggf. notwendige Änderungen der AAO abzuleiten.
In der AAO sei dabei zu jedem Alarmierungsstichwort ein definiertes Kräfteaufgebot von
Fahrzeugen der BF und der FF hinterlegt. Gehe in der Einsatzleitstelle der Feuerwehr
ein Notruf ein, so obliege es dem Disponenten, aufgrund der Angaben des Hilfeersu-
chenden das richtige Einsatzstichwort zu wählen. Aus der Kombination aus Einsatzort,
Einsatzstichwort und verfügbaren Fahrzeugen erzeuge der Einsatzleitrechner gem. o.g.
AAO einen Einsatzmittelvorschlag. Die Disponenten würden in der Regel diesen Vor-
schlag für die Alarmierung übernehmen, seien aber befugt, hiervon abzuweichen, wenn
besondere Umstände des einzelnen Einsatzes oder der Gesamtlage dies erforderten.
Die zuständigen Freiwilligen Feuerwehren würden bei nahezu allen Brandeinsätzen, die
mehr als ein Löschfahrzeug erforderten und bei vielen Hilfeleistungseinsätzen gem.
AAO zusammen mit der BF alarmiert. Es gehöre zu einer professionellen Arbeitsweise
einer Feuerwehr, an einer Einsatzstelle „den Raum zu ordnen“ und ein „Zustellen“ der
Einsatzstelle zu verhindern. Aus diesem Grunde würden die voraussichtlich sofort benö-
tigten Fahrzeuge direkt an die Einsatzstelle, weitere Fahrzeuge zur Reservebildung in
einen Bereitstellungsraum in der Nähe entsandt. Voraussichtlich nicht benötigte Fahr-
zeuge der alarmierten Freiwilligen Feuerwehren würden im Feuerwehrhaus für Parallel-
einsätze zurückgehalten.
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Eine genauere Darstellung der Verfahrensweisen würde den Rahmen dieser Anfrage
sprengen. Die Freiwilligen Feuerwehren hätten aber selbstverständlich die Möglichkeit,
sich über ihre Bereitschaftsführer bzw. den Stadtfeuerwehrverband über Einzelheiten zu
informieren. Mit der Bearbeitung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Hand-
habung der AAO sei bei der Feuerwehr Lübeck eine regelmäßig tagende Koordinie-
rungsgruppe BF/FF betraut.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.8– Hintergründe zum Einsatz der Feuerwehr am Rosenhof
Anfrage:
Herr Mauritz bittet darum, über den Einsatz am Rosenhof zu berichten.
Herr Bäth berichtet dem Ausschuss, dass am 25. 12. 2008 gegen 08.40 Uhr die Feuer-
wehr Lübeck durch einen Notruf alarmiert worden sei. Der Anrufer hätte von einem Feu-
erschein in der Seniorenwohnanlage „Rosenhof“ berichtet.
Daraufhin habe der Disponent der Leitstelle einen Alarm „B2“ (Großfeuer) ausgelöst und
alarmierte die zuständigen Kräfte. Dies seien gem. Alarm- und Ausrückeordnung der
Einsatzleitdienst, zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, ein Rettungswagen und drei
Freiwillige Feuerwehren, hier FF Priwall, FF Travemünde und FF Ivendorf. Die erstein-
treffende Einheit, die FF Priwall, habe die Rückmeldung gegeben, dass kein offenes
Feuer zu sehen sei und weiter erkundet würde. Weitere Notrufe habe es nicht gegeben.
Der Schiffsführer der Fähre erhalte bei Einsätzen auf dem Priwall regelmäßig von der
Einsatzleitstelle per Digitalem Meldeempfänger die Benachrichtigung, dass sich die
Feuerwehr auf der Anfahrt befände um sicherzustellen, dass die Fähre bereit stehe. In
diesem Falle habe sich der Schiffsführer aber geweigert abzulegen, bis die Einheiten der
Wache 3 einträfen. Das erste Fahrzeug der FF Travemünde habe so 4 min auf die Über-
fahrt warten müssen. Im dieses für die Zukunft zu verhindern, solle künftig im Einzelfall
durch Absprachen zwischen den Einheiten eine Optimierung erreicht werden.
Mit dem Eintreffen der Kräfte der Wache 3 und dem ersten Fahrzeug der FF Travemün-
de auf dem Priwall sei aufgrund des Meldebildes bereits deutlich geworden, dass es sich
nicht um das angenommene Großfeuer handeln könne, so dass der in der Leitstelle täti-
ge Leitungsdienst den Einsatz sukzessive zurückgefahren habe. Das zweite Fahrzeug
der FF Travemünde, das sich mit 9 Einsatzkräften, aber nur einem Atemschutzgeräte-
träger einsatzbereit gemeldet habe, sei entsprechend der in Lübeck im Jahr 2004 mit
dem Stadtfeuerwehrverband getroffenen Absprache angewiesen worden, zunächst auf
weitere Atemschutzgeräteträger zu warten.
Die Erkundung habe schließlich ergeben, dass ein brennender Adventskranz vor Eintref-
fen der Feuerwehr von der Bewohnerin selbst gelöscht worden sei. Dies habe ein An-
wohner auf der Travemünder Seite beobachtet.
Herr Mauritz stellt den Einsatz noch einmal aus Sicht der FF dar und merkt an, dass sich
die FF aus seiner Sicht oftmals für Einsätze bereithalte, bei denen sie dann nicht zum
Einsatz kommen würden.
Herr Bäth merkt an, dass bei diesem Einsatz alle Vorschriften und Absprachen eingehal-
ten worden seien und dass es zweckmäßiger wäre, solche Detailfragen in den zuständi-
gen Gremien der Feuerwehren zu diskutieren.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.3.9– aktuelle Vorschriften, Regelungen und etwaige Pläne für Veranstal-
tungsorte in Lübeck
Anfrage:
Herr Möller bittet, über die aktuellen Vorschriften, Regelungen und etwaige Pläne für
Veranstaltungsorte in Lübeck zu berichten.
Herr Geißler trägt dem Ausschuss die Antwort zu der Anfrage des Herrn Möller vor:
So gäbe es in der Hansestadt Lübeck ca. 100 Objekte, die unter die Versammlungs-
stättenverordnung des Landes fallen. Diese Verordnung beträfe dabei:
1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherin-
nen oder Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Ver-
sammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen,
wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000
Besucherinnen oder Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen be-
steht;
3. Sportstadien, die mehr als 5000 Besucherinnen oder Besucher fassen.
Hierzu würden Versammlungsstätten zählen, in denen regelmäßig Veranstaltungen
stattfänden, wie:
Theater
Musik- und Kongresshalle
Schuppen 6
Hansehalle
Musikhochschule
Waldorfschule
Kinos
Media Docks
Freilichtbühnen
Stadion Lohmühle
Kollosseum
aber auch eine Vielzahl im Stadtgebiet verteilter kleinerer Versammlungsräume z.B. in
Vereinsheimen.
Die Genehmigung erfolge über das Baugenehmigungsverfahren mit Einbindung der Ab-
teilung Vorbeugende Gefahrenabwehr der Feuerwehr. Damit verbunden seien besonde-
re Auflagen z.B. Sicherheitsbeleuchtungen, Fluchtwegpläne, z.T. Brandmeldeanlagen.
Die zulässigen Personenzahlen seien durch die Verordnung vorgegeben.
Darüber hinaus gäbe es in Lübeck eine Reihe von Räumlichkeiten, in denen gelegent-
lich Veranstaltungen stattfänden. Bei denen könne die Versammlungsstättenverordnung
aber nicht zu 100% umgesetzt werden:
Schuppen 9
Werkhof in der Kanalstraße
Weihnachtsmarkt im Heiligen Geist Hospital.
Große Börse im Rathaus
Gemeinnützige
St Annen- Kunsthalle
Drägerforum
Industriehallen
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Als Kompensation für Abweichungen von der Versammlungsstättenverordnung würden
Betriebsbeschreibungen existieren (siehe Muster in der Anlage 1). Hier würden z.B. ma-
ximale Personenzahlen, Notausgangssituationen, Bestuhlung, Materialien u.ä. vorgege-
ben werden. Veranstaltungen in diesen Räumlichkeiten würden über den Bereich Ge-
werbeangelegenheiten (kurzfristige Nutzungsänderung) an die Feuerwehr zur Begutach-
tung weitergereicht werden. Das Umsetzen der Betriebsbeschreibung liege in der Ver-
antwortung des Betreibers (Betreiberhaftung).
Nahezu alle Gebäude mit Versammlungsräumen unterlägen der Brandverhütungsschau
und der Prüfverordnung, so dass eine Kontrolle alle sechs Jahre durchgeführt werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.10– Gewerbliches Parken in der Altstadt
Anfrage:
Gewerblichen Parkens in der Innenstadt - Auflistung von Regelungen, Vorschriften und
notwendige Parkberechtigungen, Ausnahmeregelungen für Betroffene wie z.B. die
"Deutsche Aids Hilfe
Herr Geißler trägt die Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde zu der Anfrage Gewerbli-
ches Parken in der Altstadt vor:
Laut Ziff. I Satz 2 und 3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO (BGBl. I
S. 1565) in der zurzeit gültigen Fassung seien Ausnahmen von den Regelungen der
StVO nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. Die besondere Dringlichkeit sei
nachzuweisen und an den Nachweis seien wiederum strenge Anforderungen zu stellen.
Hintergrund dieser sehr restriktiven Regelung sei die Gleichbehandlung aller Ver-
kehrsteilnehmer, wodurch eine Privilegierung bestimmter Personen(-gruppen) ausge-
schlossen werden solle.
Ausnahmegenehmigungen bestünden z.B. für ambulante Krankenpflegeinstitutionen, für
das "Gesundheitsmobil" der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Aids-Pflege des DRK sowie
für die Positivengruppe Lübeck plus e.V. Diese Ausnahmegenehmigungen würden für
Fahrten im Rahmen der ambulanten Krankenpflege erteilt und seien mit Ausnahme der
Genehmigung für das DRK kostenpflichtig.
Besondere Regelungen bestünden seit 2001 zugunsten von Handwerksbetrieben, die
ihre Fahrzeuge vor Ort benötigten.
Hierzu sind dem Protokoll ein Informationsschreiben der Kreishandwerkerschaft (Anlage
2) und eine Auflistung der Gebühren der Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmege-
nehmigungen (Anlage 3) beigefügt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.3.11– Freiwillige Feuerwehr Steinrade
Anfrage:
1. Ist angesichts des baulichen Zustands des Gerätehauses der Freiwilligen Feu-
erwehr Steinrade sichergestellt, dass durch die winterliche Witterung keine Schä-
den an den Fahrzeugen / dem Material entstehen?
2. Sind im Winter 2008/2009 Schäden an den Fahrzeugen/dem Material entstan-
den, die auf die nicht vorhandene Beheizung und/oder den baulichen Zustand
des Gerätehauses zurück zu führen sind.
3. Wenn 2 zutrifft, auf welche Summe sind die Schäden zu schätzen?
4. Wenn 2 zutrifft, war durch diese Schäden die Einsatzbereitschaft der FF Steinra-
de beeinträchtigt?
5. Sind bisher Maßnahmen erfolgt um Schäden zu vermeiden?
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6. Wäre es angesichts des baulichen Zustandes des Gerätehauses aus fachlicher
Sicht angebracht ein neues Gerätehaus zu errichten, oder besteht die Möglich-
keit das vorhandene Gerätehaus weiter zu nutzen? Gibt es konkrete Planungen
für die FF Steinrade?
7. Gibt es schon eine Kalkulationsgrundlage mit Gegenüberstellungen der jetzigen
Miete und einer eventuellen oder fiktiven Finanzierung zuzüglich der dauernden
Reparaturkosten
Herr Geißler trägt die Antworten zu den Anfragen des Herrn Dedow vor:
Zu 1.
Durch verschiedene Maßnahmen werde sichergestellt, dass Schäden an Fahrzeugen
und Gerät nach menschlichem Ermessen nicht auftreten könnten. Die Fahrzeuge seien
mit einer elektrischen Tankheizung ausgestattet, die bei drohender Frostgefahr aktiviert
würde. Außerdem seien in den Pumpenräumen der Fahrzeuge elektrische Heizlüfter
installiert, die ebenfalls bei sehr starkem Frost aktiviert würden. Die Kontrolle der Hei-
zungseinrichtungen erfolge in den Wintermonaten täglich. Die Einsatzschutzbekleidung
und sonstiges Gerät, das gegen Feuchtigkeit und Frost geschützt werden müsste, sei in
einem separaten, beheizten Raum im gleichen Gebäude untergebracht.
Zu 2.
Im Winter 2008/2009 sei es zu einem Schaden gekommen. So sei ein Schauglas der
Tankfüllanzeige des TLF 8/12 gebrochen. Ursache sei ein Defekt an einem der unter
Punkt 1 beschrieben Heizlüfter gewesen, der daraufhin ausgetauscht wurde. Dieses sei
der erste Schaden seit Nutzung der Halle als Gerätehaus gewesen.
Zu 3.
Die Kosten hätten sich auf 402 EUR belaufen.
Zu 4
Die Einsatzbereitschaft sei aber weder bei der FF Gr. Steinrade noch bei dem betroffe-
nen Fahrzeug beeinträchtigt gewesen, da das defekte Schauglas die Funktion der Fahr-
zeugpumpe und des Tanks nicht behindert habe.
Zu 5.
Es sei ein neuer Heizlüfter beschafft worden.
Zu 6. und 7.
Im Rahmen der Überplanung der Gerätehäuser der FF vor mehr als 10 Jahren sei mit
der FF Schönböcken und der FF Steinrade erstmals in Lübeck über eine Zusammenle-
gung zweier Freiwilliger Feuerwehren diskutiert worden. Das Ergebnis sei ein neuer ge-
meinsamer Standort der FF Gr. Steinrade und Schönböcken im Bernsteindreherweg.
Das dort errichtete Gerätehaus sei extra so gestaltet worden, dass es ausreichend Platz
für Mannschaft und Gerät beider Wehren bieten würde. Leider habe es die FF Gr. Stein-
rade abgelehnt, dieses Gerätehaus zu beziehen. Seitdem sei die Steinrader Wehr kos-
tengünstig in dem angemieteten Objekt untergebracht.
Der Mietvertrag für die als Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Gr. Steinrade genutz-
te Halle sei 2005 verlängert worden (auf mindestens 10 Jahre mit einem bis dahin festen
Mietzins). Er sei somit frühestens nach dem 30.06.2015 durch beide Parteien kündbar
mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, also frühestens
zum 31.12.2015.
Das Gerätehaus sei durch Eigenleistungen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
und durch Mittel der Hansestadt Lübeck in einen ordentlichen, den Bedürfnissen der
Feuerwehr entsprechenden Zustand versetzt worden. Dabei sei unter anderem der be-
heizbare, isolierte Nebenraum errichtet, ein Sektionaltor eingebaut und der Fußboden
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gepflastert worden. Wünschenswert wäre noch eine Toilette. Dieses gestalte sich aber
schwierig, da keine Wasserversorgung bestehe und eine Entwässerung zur Strasse (ca.
60 m) gebaut werden müsste. Diese Investition sei nicht sinnvoll, da die Toilette des
nahe liegenden Dorfgemeinschaftshauses genutzt werden könnte.
Eine Planung für ein neues Gerätehaus in Gr. Steinrade gäbe es derzeit nicht. Der FF
Steinrade stehe es aber frei, die damals avisierte Zusammenlegung zu vollziehen und in
das moderne Gerätehaus in Schönböcken umzuziehen. Ein Standort für die FF Gr.
Steinrade in Steinrade sei aus rein einsatztaktischen Gründen nicht notwendig.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
Es liegen keine Überweisungen aus der Bürgerschaft vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 7 – Anträge
TOP 7. 1 – Kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung von Sportangeboten durch Mit-
glieder der Freiwilligen- und der Jugendfeuerwehren
Herr Koch lässt über folgenden Antrag abstimmen:
Die 23 Freiwilligen Feuerwehren und die 15 Jugendfeuerwehren der Hansestadt Lübeck
leisten vorbildliche, ehrenamtliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Ge-
sundheit und Fitness ist insbesondere für diesen Personenkreis besonders wichtig und
sollten seitens der Hansestadt gefördert werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in wieweit den Feiwilligen Feuerwehren und
den Jugendfeuerwehren monatlich kostenfrei Sporthallen zur Verfügung gestellt werden
können und ob für diesen Personenkreis ein ermäßigter Schwimmhallen bzw. Freibad-
besuch zu realisieren ist.
Der Antrag wird einstimmig angenommen
.
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TOP 7.2 – Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V.
Herr Koch lässt über folgenden Antrag abstimmen:
Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V.
Die Hansestadt Lübeck wird Mitglied im Verein „Weißer Ring gemeinnütziger Verein zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.“
Begründung:
Der Weiße Ring wurde 1976 in Deutschland gegründet. Er ist eine in mehreren Ländern
Europas tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien.
Die überparteiliche und unabhängige private Bürgerinitiative hat in Deutschland etwa
2.800 ehrenamtliche Helfer und rund 60.000 Mitglieder, darunter Kommunen wie zum
Beispiel Fulda, Heilbronn, Mainz und Bayreuth.
Sie versteht sich als Netzwerk und ist durch die aktive Netzwerkarbeit, ein wichtiger
Baustein in der Opferfürsorge.
Bei den Kriminalitätszahlen für unsere Hansestadt und bei den geringen Zuwendungen
für die Kriminalitätsprävention stünde zumindest eine Mitgliedschaft in diesem Verein
der Hansestadt Lübeck gut zu Gesicht.
Ziele sieht der Verein in der Hilfe für Kriminalitätsopfer in Notlagen, in der Prävention,
sowie der Unterstützung von Projekten der Schadenswiedergutmachung und des Täter-
Opfer- Ausgleichs.
In den mehr als 30 Jahren seines Bestehens ist es dem Verein gelungen, Lobby für
Opfer zu werden und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Dabei ist die materielle Unter-
stützung nur ein Aspekt der Arbeit.
Konkretes politisches Handeln für den Opferschutz kann die Hansestadt durch eine Mit-
gliedschaft im Weißen Ring ausdrücken.
Der Antrag wird bei 11 Ja-Stimmen, 1 Nein- Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
an-
genommen
TOP 8 – Vorlagen
Es liegen keine Vorlagen vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
TOP 9 – Berichte
Es liegen keine Berichte vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Herr Möller fragt nach, wieweit das Verfahren zur Erstellung des Berichtes zum Daten-
schutz bei der Hansestadt Lübeck vorangeschritten sei.
Frau Dr. Koop antwortet, dass der Bericht vom Fachbereich 1 erstellt werde und sie zur
nächsten Sitzung den Stand des Verfahrens erfragen werde.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-
schlüsse
Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen
Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Koch schließt um 19.00 Uhr die Sitzung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Gerrit Koch Bettina Vagt
Vorsitzender Protokollführerin