Auszug - Importierte Niederschrift  

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung       Lübeck, 10.03.2009 

 

NIEDERSCHRIFT 

 

öffentlicher Teil 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung 

und Polizeibeirat 

am Montag, 02.03.2009 um 16:00 Uhr 

 

Nr. 06 (Wahlperiode 2008/2013) 

Beginn der Sitzung:    16:00 Uhr

Ende der Sitzung:    19:00 Uhr

Tagungsort:      Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6 

        Haus Trave, 7. OG. Sitzungssaal

Anwesende

Ausschussmitglieder:

als Vorsitzender:    Herr Koch, FDP 

 

        Herr Hinrichs, CDU  

        Herr Mauritz, CDU 

Herr Gutjahr, CDU 

Frau Stockfisch, CDU 

Herr Friedrichsen, SPD 

Herr Hoffmann, SPD 

Frau Knöckel, SPD

Herr Welsch, SPD

Herr Zahn, SPD

Herr Martens, Die Linke 

Herr Dedow, Bürger für Lübeck

Herr Möller, Bü90/ Die Grünen (bis 18.00 Uhr)

Frau Lenz, Bü90/ Die Grünen (ab 18.00 Uhr)

 

Senator:       Herr Geißler 

 

 

Vertreterinnen und

Vertreter der Bereiche:   Frau Dr. Koop      Fachbereichscontrolling 

  Herr Dr. Müller-Buder    Gewerbeangelegenheiten 

   Herr Ohlow       Verkehrsangelegenheiten 

 

  Herr Bäth      Feuerwehr  

    Herr Gaul     Stadtfeuerwehrverband  

    Herr Muhs      Personalrat Feuerwehr 

     

Als Protokollführer:   Frau Vagt      Fachbereichsdienst  

Seniorenbeirat:   Frau Thalmann 

  Herr Oldenburg

Abwesende 

Ausschussmitglieder:  Herr Melchers, FDP

  

Herr Freiheit, Die Linke  

 

 

Gäste:    Frau Asja Huberty, Die Linke 

Herr Heidenheim, Bürger für Lübeck

 

 

 

TAGESORDNUNG 

I. Öffentlicher Teil der Sitzung    Beratungsergebnis 

  Kenntnis   Empfehlung  vertagt 

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit  

 

2. Feststellung der Tagesordnung 

 

3. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 16.02.2009                                                                                                                                   

 

4. Mitteilungen 

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden  

 

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

4.2.1  Kooperation bei der RLS mit dem Kreis Ost-Holstein 

4.2.2  Fuhrpark der Feuerwehr 

4.2.3  Stärkung der Partizipation des Seniorenbeirates  

 

4.3 Beantwortung von Anfragen

4.3.1  Gebühren für brandschutztechnischen Stellungnahmen 

4.3.2  Anerkennung deutscher Sprachdiplome

4.3.3  Silvesterveranstaltung im Schuppen 9

4.3.4  Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße

4.3.5  Einhaltung von Hygienevorschriften in 

          lebensmittelverarbeitenden Betrieben

4.3.6  Alkoholkonsum bei Jugendlichen beim Late-Night-Shopping 

4.3.7  Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeverordnung  

4.3.8  Hintergründe zum Einsatz der Feuerwehr am Rosenhof 

4.3.9  Aktuelle Vorschriften, Regelungen und etwaige Pläne für 

          Veranstaltungsorte in Lübeck

4.3.10 Gewerbliches Parken in der Altstadt 

4.3.11 Freiwillige Feuerwehr Steinrade 

 

5. Aktuelles aus der Bürgerschaft  

 

6. Überweisungen aus der Bürgerschaft  

 

7. Anträge 

7.1 Kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung von Sportangeboten durch  

      Mitglieder der Freiwilligen- und der Jugendfeuerwehren                                                     

7.2 Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V.  

 

8. Vorlagen

                                                                                                      

9. Berichte  

10. Neue Anfragen und Verschiedenes  

 

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung   

 

11. Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung 

des Ausschusses vom 16.02.2009                                                                                    

 

12. Beantwortung von Anfragen

12.1 Vorfälle mit den Hooligans der Fußballvereine VfB Lübeck und 

        Holstein Kiel 

 

13. Neue Anfragen und Verschiedenes 

13.1 Aktueller Sachstand zum Thema Tierpark Lübeck

13.2 Aktueller Sachstand zum Thema Demonstrationen  

        /Gegendemonstrationen im März   

 

14. Anträge  

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung  

 

15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse   

 

 

 

 

 

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I. Öffentlicher Teil der Sitzung 

Herr Koch begrüßt die Ausschussmitglieder. 

Herr Koch verpflichtet Herrn Gutjahr und führt ihn in sein Amt ein.  

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 

Herr Koch stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung 

 

Herr Koch stellt die Tagesordnung fest.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für 

 

Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 16.02.2009 

Die Niederschrift der Sitzung vom 16.02.2009 liegt dem Ausschuss noch nicht vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 4 – Mitteilungen 

TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 

Sitzungstermin 02.04.09 

Herr Koch teilt dem Ausschuss mit, dass die Verwaltung ihn darauf hingewiesen habe,  

dass für den Sitzungstermin am 02.04.09 keine Vorlagen und Berichte zu erwarten sei-

en. 

Er stellt zur Diskussion, ob der Termin ausfallen könne. Die Mehrheit des Ausschusses 

ist für eine Sitzung am 02.04.09, da sie zeitnah eine Berichterstattung zur Demonstration 

am 28.03.09 wünschten. Herr Koch fragt in diesem Zusammenhang, ob Herr Hüttmann 

am 02.04.09 dem Ausschuss hierzu berichten könne. Herr Hüttmann bejaht dieses.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

Anträge/ Anfragen schriftlich 

Herr Koch trägt die Bitte der Verwaltung vor, Anträge und Anfragen jeweils schriftlich der 

Protokollführerin zukommen zu lassen.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

Anträge/ Anfragen nur für den zuständigen Ausschuss stellen 

 

Herr Koch bittet darauf zu achten, Anträge und Anfragen nur für den zuständigen Aus-

schuss zu stellen.   

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung 

TOP 4.2.1 – Kooperation bei der RLS mit dem Kreis Ost-Holstein 

Anfrage:

Aufgrund der hohen Kosten für die Modernisierung bei einem weiteren Alleinbetrieb der 

regionalen Leitstelle erkundigt sich Herr Möller, ob Herrn Geißler schon Kontakt mit den 

Sicherheitspolitischen  Sprechern  im  Kreis  Ostholstein  bezüglich  einer  Kooperativen 

Leitstelle aufgenommen habe.

Herr Geißler verweist auf die Aussage in der Ausschusssitzung am 15.01.09, wonach 

die Sicherheitspolitischen Sprecher der Hansestadt Lübeck und des Kreises Ostholstein 

zu diesem Thema untereinander in Verbindung treten wollten. 

Er trägt weiterhin vor, dass die Bereichsleitung der Feuerwehr anlässlich mehrerer Ter-

mine diesbezüglich an die Verwaltung des Kreises Ostholstein herangetreten sei und mit 

den zuständigen Personen über die geplante Kooperation der RLS gesprochen habe. Im 

Ergebnis habe man die Hansestadt Lübeck darum gebeten, eine Entscheidung über die 

Kooperation  im  Rettungsdienst  zwischen  Ostholstein,  Plön  und  Kiel  im  kommenden 

März abzuwarten. Erst nach Vorliegen dieser Entscheidung könne eine Aussage über 

eine mögliche Zusammenlegung der Einsatzleitstellen Lübeck und Ostholstein getroffen 

werden.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.2 – Fuhrpark der Feuerwehr 

 

 

Anfrage:

Die Feuerwehr Lübeck wird aufgefordert, den Fahrzeugbestand kritisch zu überprüfen, 

mit dem Ziel den Fahrzeugbestand zu senken.

Herr Geißler erinnert an die Vorstellung des Fahrzeugkonzeptes in der Sitzung des Aus-

schuss für Sicherheit und Ordnung am 07.05.2007 und ergänzt, dass durch das Innen-

ministerium damit keine Fortschreibung der Gefahrenanalyse für den Mindestbedarf an 

Fahrzeugen im Katastrophenschutz geplant sei.

Jedoch führe Herr Bäth nun eine selbständige Überarbeitung der Gefahrenanalyse für 

den Mindestbedarf an Fahrzeugen im Katastrophenschutz für die HL durch. Ergebnisse 

hierzu  seien  frühestens in  3  Monaten  zu  erwarten.  Diese  würden  dann  im  Ausschuss 

vorgestellt werden.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

TOP 4.2.3 – Stärkung der Partizipation des Seniorenbeirates 

 

Herr Geißler teilt dem Ausschuss mit, dass die Bürgerschaft am 29.01.09 den Bericht 

„Stärkung  der  Partizipation  des  Seniorenbeirats“  behandelt  habe.  Darin  sei  folgende 

Verfahrensweise vorgeschlagen worden:

Vor  Ausschusssitzungen  geht  ein/e  VertreterIn  des  Seniorenbeirates  zusammen  mit 

dem/ der ProtokollführerIn die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Ausschuss-

sitzung durch, um den Seniorenbeirat Gelegenheit zu geben, seine Teilnahmewünsche 

geltend zu machen und zu begründen. 

Dieses Vorbereitungsgespräch soll rechtzeitig terminiert werden, um den Seniorenbeirat 

die rechtzeitige Einsichtnahme in seniorenrelevante nichtöffentliche Teile der Tagesord-

nung zu ermöglichen. Es sind dabei auch Tagesordnungspunkte, um die der nichtöffent-

liche Teil in der Ausschusssitzung erweitert wird, in die Prüfung mit einzubeziehen.  

In der Ausschusssitzung wird festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten des nicht-

öffentlichen  Teils  der/die  VertreterIn  des  Seniorenbeirats  teilnehmen  kann.  Die  Ent-

 

 

 

scheidung trifft der Ausschuss nach § 46 Abs. 7 GO, und zwar, wenn eine Aussprache 

nicht erforderlich ist, zu Beginn der Sitzung, andernfalls zu Beginn des nichtöffentlichen 

Teils gem. § 46 Abs. 7 Satz 3 GO. Im nichtöffentlichen Teil sind möglichst die Tagesord-

nungspunkte vorzuziehen, an denen der/die VertreterIn des Seniorenbeirats teilnimmt, 

um unnötige Wartezeit zu verhindern.   

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.  

 

 

TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen 

TOP 4.3.1–  Gebühren für brandschutztechnische Stellungnahmen 

 

Anfrage:   

Welcher  Anteil  an  sachlichem  und  personellem  Aufwand  ist  in  den  brandschutz-

technischen Stellungnahmen enthalten.

Herr Geißler trägt folgendes vor: 

Die  Abt.  Vorbeugende Gefahrenabwehr  habe  im  Jahr  2008   1.014  brandschutztechni-

sche Stellungnahmen abgegeben. 

 

 

Davon  

 

614   Stellungnahmen an den Bereich Bauordnung (Bauanträge, Bauvoranfragen) 

 

240   Stellungnahmen an den Bereich Gewerbeangelegenheiten (Stellungnahmen zu 

Veranstaltungen, Konzessionen, Pyrotechnik u.ä.) 

 

160   Stellungnahmen zu Anträgen bzw. Anfragen aus den Bereichen Stadtplanungs-

amt, Jugendamt, Schule und Sport, Verkehr, LTZ, Märkte u.a. 

 

Auf die Bearbeitung dieser Stellungnahmen entfielen folgende Stellenanteile: 

1 Beamter       A 13 zu 30 %

1 Beamter       A 12 zu 15 %

2 Beamte        A 11 zu 50 %

2 Beamte        A 10 zu 15 %

1 Beamter       A   9 zu 50 % 

 

Die  Sachkosten  würden  den  zur  jeweiligen  Stelle  gehörenden  Büroarbeitsplatz  und 

Fahrtkosten für Dienstfahrzeuge bzw. dienstlich anerkannte Privatfahrzeuge beinhalten. 

Die Sachkosten für Stellungnahmen beträgen ca. 30.000,-- €, die Personalkosten lägen 

bei etwa 110.000,-- € jährlich. 

 

Außerhalb  des  Baugenehmigungsverfahrens  seien  2008  insgesamt  173  Beratungen 

durch den vorbeugenden Brandschutz erfolgt. Häufig handele es sich dabei um Bespre-

chungen vor Antragstellung zur Klärung von Verfahrensfragen. 

Die Anfrage der Feuerwehr, ob für diese Leistungen Gebühren verlangt werden könnten, 

verneinte der Bereich Recht. Die Erhebung von Gebühren wäre nur in den Fällen mög-

lich, in denen die Feuerwehr als Brandschutzplaner tätig wäre (Haftungsfrage). 

 

Darüber hinaus würden 237 Brandverhütungsschauen durchgeführt. Für diese Tätigkei-

ten würden Gebühren erhoben.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 4.3.2–  Anerkennung deutscher Sprachdiplome 

 

Anfrage:

Werden  Sprachdiplome  von  Goetheinstituten  in  den  Ausländerbehörden  grundsätzlich 

anerkannt? 

Ist der/die Sachbearbeiter/in der Ausländerbehörden bei der Antragstellung befugt fest-

zustellen,  dass  die  antragstellende  Person  mit  Migrationhintergrund  nicht  ausreichend 

deutsch spricht und somit die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden kann, obwohl ein 

Sprachdiplom des Goetheinstituts vorliegt?

Ist  es  in  Lübeck  vorgekommen,  dass  eine  Aufenthaltserlaubnis  trotz  vorhandenem 

Sprachdiploms verweigert wurde?

Herr Geißler teilt mit, dass nach den z. Zt. geltenden Vorschriften des Ausländerrechts 

sowohl beim Ehegattennachzug zu Ausländern (§ 30 Aufenthaltsgesetz) als auch beim 

Ehegattennachzug  zu  Deutschen  (§  28  Aufenthaltsgesetz)  einfache  Kenntnisse  der 

deutschen Sprache grundsätzlich durch die/den Zuzugswillige/n nachzuweisen seien. 

Dabei  werden  u.a.  Sprachdiplome  von  Goetheinstituten  in  den  Ausländerbehörden 

grundsätzlich anerkannt. 

Des Weiteren trägt Herr Geißler vor, dass Sachbearbeitern/innen der Ausländerbehör-

den bei der Antragstellung nicht entscheiden dürften, dass eine antragstellende Person  

mit Migrationshintergrund nicht ausreichend deutsch spreche und somit die Aufenthalts-

erlaubnis nicht erteilt werden könne, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstituts vor-

liege. Ferner sei es in Lübeck erst einmal vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis 

trotz vorhandenen Sprachdiploms verweigert worden sei. In diesem Fall sei die Betroffe-

ne ohne ein für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliches Visum eingereist. 

Das  Schleswig-Holsteinische    Verwaltungsgericht  habe  die  Entscheidung  der  Auslän-

derbehörde mit Beschluss vom 12.01.09 bestätigt. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

TOP 4.3.3–  Silvesterveranstaltung im Schuppen 9 

 

Anfrage:

Ist bei der Silvesterparty 2008 im Schuppen 9 die zugelassene Personenzahl von 400 

überschritten worden, da der Veranstalter von 500 verkauften Karten und die Mitarbeiter 

sogar von 580 Karten sprachen? 

Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass sich die maximal zulässige Besucherzahl 

für den Schuppen 9 nach den Vorgaben der Feuerwehr bestimme. Hiernach seien im 

laufenden Betrieb max. 200 Personen zulässig, bei 10 extra zu benennenden Veranstal-

tungen seien es max. 400 Personen.

Die Einschränkungen hinsichtlich der Besucherzahl würden der Betreiberin des Schup-

pens 9, Frau Ullrich, per Bescheid aufgegeben. In der Silvesternacht habe der Zeltwirt 

Herr König den Schuppen für eine Silvesterparty angemietet. In den Unterlagen zur Ver-

gabe der Räumlichkeiten habe die Betreiberin einen Bestuhlungsplan mit 500 Plätzen 

vorgelegt, so dass Herr König von einer zulässigen Nutzung in dieser Größenordnung 

habe ausgehen können. Frau Ullrich sei in der Sache kontaktiert worden und habe die 

Unterlagen inzwischen berichtigt. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

TOP 4.3.4–  Verkehrsbelastung in der Beethovenstraße 

 

Anfrage:

Insbesondere während der Schulzeiten (Hauptschule, Gymnasium, BBZ) wird der mor-

gendliche durch auf beiden Seiten der Beethovenstr. parkende Autos sehr stark behin-

dert. Zum Teil ist vormittags nur noch ein schmaler Fahrweg vorhanden, so dass es re-

gelmäßig  zu  starken  Verkehrsbehinderungen  kommt.  Da  auch  viele  Schüler  für  Ihren 

Schulweg  mit  dem  Fahrrad  die  Beethovenstraße  nutzen,  kommt  es  regelmäßig  zu 

schwierigen Situationen für Schüler und Autofahrer.  

Die bereits eingerichtete 30- Zone von Höhe Lorzingstr. Bis zur Einmündung der Beet-

hovenstr. in die Ziegelstraße hat hier leider keine Abhilfe geschaffen.  

Hintergrund  

Die  Schüler  des  BBZ  haben  eine  andere  Altersstruktur  und  kommen  mehrheitlich  mit 

PKW zum Unterricht und finden auf dem Schulgelände keine ausreichenden Parkmög-

lichkeiten und weichen daher auf die Beethovenstraße aus.  

Lösungsvorschlag  

Ist die Einrichtung eines Parkverbotes auf der linken Seite der Beethovenstraße in Vor-

mittagsstunden oder besser noch die Verlängerung des bereits im Mündungsbereich der 

Ziegelstraße eingerichteten Fahrradstreifens bis zu Lorzingstraße möglich? 

Der zuständige Bereich der Hansestadt Lübeck möge bitte die verschiedenen Möglich-

keiten prüfen und eine Abhilfe schaffen.

Herr  Geißler  erläutert  dem  Ausschuss,  dass  die  Straßenverkehrsbehörde  zur  Beurtei-

lung der beschriebenen Verkehrsverhältnisse sowohl die Polizei als auch den Straßen-

baulastträger eingeschaltet habe. Vor Ende März sei aber mit einer Stellungnahme nicht 

zu rechnen.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

TOP 4.3.5–  Einhaltung von Hygienevorschriften in lebensmittelverarbeitenden 

 

Betrieben 

 

Anfrage:

Laut Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygiene- Verordnungen müssen regelmä-

ßig jedes Jahr alle Mitarbeiter/innen aus diesen Bereichen eine Pflichtunterweisung zu 

diesem Thema erhalten.

Das Gesundheitsamt führt die Erstunterunterweisungen zum IFSG durch. Die weiteren 

Schulungen obliegen in der Verantwortung des Betriebes.  

Fragen

Wie oft werden im Bereich der Hansestadt Lübeck Gaststätten, Imbissbetriebe, Bäcke-

reien  und  ähnliche  Einrichtungen  auf  die  Einhaltung  der  Hygiene  Vorschriften  und  die 

Einhaltung  der  Regelunterweisungen  überprüft?  (Anzahl  Prüfungen/  Betriebe/  Bean-

standungen)

Wie hoch ist die tatsächliche Schulungsquote der Betriebe und wie werden diese Schu-

lungen in der Regel durchgeführt (Präsenz/ online, Extern/ intern)? 

Wie können bei den internen Schulungen die Mindest- Standards sichergestellt werden? 

Wie  sehen  die  Kontrollen  insbesondere  auf  größeren  Veranstaltungen  (Travemünde, 

Weihnachtsmarkt) aus, wo unter anderem auch sehr viel Aushilfspersonal in den Hotels, 

Gaststätten und mobilen Verkaufsständen eingesetzt wird?

 

 

 

Herr Geißler trägt die Antwort zu der Anfrage von Herrn Zahn vor: 

 

So gebe es im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck ca. 2.600 überprüfungs-

pflichtige Lebensmittelbetriebe. Im Jahr 2008 seien von der Lebensmittelaufsicht insge-

samt  3.194  Kontrollen durchgeführt worden. Überprüfungsschwerpunkte seien hierbei 

Lebensmittel-,  Betriebs-  und  Personalhygiene.  Es  werde  im  Rahmen  dieser  Kontroll-

maßnahmen  von  den  Personen  die  untersuchungspflichtige  Tätigkeiten  ausüben,  die 

Vorlage des Gesundheitszeugnisses bzw. den Belehrungsnachweises gem. Infektions-

schutzgesetz verlangt. 

In  Großbetrieben  (Campbell´s,  Hawesta,  Brüggen,  Mc  Donald´s,  Burger King,  Einrich-

tungen  zur  Gemeinschaftsverpflegung  etc)    müssen  regelmäßig  /jährlich  Schulungen 

durchgeführt  werden.  Diese  können  sowohl  durch  externe  Auditoren,  als  auch  durch 

Mitarbeiter des hausinternen Qualitätsmanagements erfolgen.  

In kleineren  Betrieben (Obst—Gemüseeinzelhandel,  Imbisse,  Schank- und  Speisewirt-

schaften etc), die keinem Franchiseunternehmen angeschlossen seien, seien wiederholt 

Mängel in den Personalschulungen festgestellt worden. Dies läge auch darin begründet, 

dass es sich um Betriebe handele, die von einem starken Betreiber- und Personalwech-

sel geprägt seien. In den  Fällen, in denen eine tatsächliche Fristüberschreitung festge-

stellt worden sei, seien Nachschulungen angeordnet worden. Im Jahr 2008 seien insge-

samt 38 Verstöße registriert worden.

Seitens  des  Gesetzgebers  seien  keine  Mindeststandards  gefordert.  Die  Qualitätsstan-

dards seien in ISO-Normen festgelegt, denen sich die Großbetriebe aufgrund von Lie-

ferbedingungen seitens der Kunden freiwillig unterwerfen würden. Es läge jedoch aus-

schließlich  im  Ermessen  der  Firmen  wie  intensiv  und  qualitativ  umfangreich  derartige 

Schulungen  durchgeführt  würden.  Die Ordnungsbehörde  überprüfe  lediglich  die  Doku-

mentation der durchgeführten Schulungsmaßnahmen.

Alle Großveranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der HL würden in lebensmittel- und 

betriebshygienischer  Hinsicht  überprüft  werden.  Auch  im  Rahmen  dieser  Kontrollen 

werde von dem Personal die Vorlage des Gesundheitszeugnisses oder des Belehrungs-

nachweises  verlangt.  Können  diese  Dokumente  zum  Zeitpunkt  der  Überprüfung  nicht 

vorgezeigt werden, würde bis auf weiteres ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. 

Fragen von Frau Knöckel, Herrn Welsch und Herr Möller beantwortet Herr Dr. Müller-

Buder.

An  der  folgenden  Diskussion  bezüglich  der  einmaligen  Ausstellung  des  Gesundheits-

zeugnisses beteiligen sich Herr Dedow, Herr Martens, Herr Hoffmann, Herr Oldenburg 

und Herr Möller.  

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

TOP 4.3.6–  Alkoholkonsum bei Jugendlichen beim Late Night Shopping 

 

Anfrage:

Herr Zahn fragt nach, wie die Kontrollen hinsichtlich des Alkoholkonsums bei Jugendli-

chen beim Late-Night-Shopping waren, da ihm mitgeteilt worden ist, dass der Alkohol-

konsum ähnlich wie beim Altstadtfest gewesen sein soll.  

Herr Geißler informiert den Ausschuss, dass der städtische Ordnungsdienst beim Late-

Night-Shopping keine Kontrollen durchgeführt habe. Dies hinge auch damit zusammen, 

dass die Einsätze des Ordnungsdienstes im Winterhalbjahr aufgrund der bestehenden 

Bürgerschaftsbeschlüsse zugunsten der Verkehrsüberwachung reduziert werden müss-

ten.

Es lägen bisher aber auch keine Erkenntnisse vor, dass Jugendliche die verlängerten 

Öffnungszeiten zu exzessivem Alkoholkonsum genutzt hätten. 

Allerdings sei das 1. Polizeirevier unabhängig vom Late-Night-Shopping seit Eröffnung 

des Haerder-Centers regelmäßig am Freitag und Samstag zwischen 20 und 22 Uhr in

 

 

 

Einsätze  eingebunden,  bei  denen  es  um  alkoholisierte  Heranwachsende  bzw.  junge 

Erwachsene gehe.

Der  Alkohol  werde  anscheinend  von  Erwachsenen  gekauft  und  teilweise  auch  an  Ju-

gendliche weitergeleitet. Das 1. Revier sei auch beim nächsten Late-Night-Shopping im 

Einsatz.

Herr Zahn führt aus, dass ihm Fälle bekannt seien, bei denen es zu hohem Alkoholkon-

sum  unter  Jugendlichen  während  des  Late-Night-Shoppings  zur  Weihnachtszeit  ge-

kommen sei.

Herr Geißler führt aus, dass die Kontrollen des Ordnungsdienstes während der Winter-

monate stark reduziert seien, da viele Kräfte des Ordnungsdienstes aufgrund der beste-

henden Bürgerschaftsbeschlüsse in der Verkehrsüberwachung eingesetzt würden. 

Herr Zahn merkt an, dass es doch möglich sein sollte, an diesem speziellen Termin Kon-

trollen durchzuführen.

Herr Geißler sichert zu, dies zu prüfen. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

TOP 4.3.7–  Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeordnung 

 

Anfrage:

Herr Mauritz bittet darum, über die Entstehung und Funktionsweise der Ausrückeverord-

nung zu berichten.  

 

Herr Bäth erläutert, dass die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) die Grundlage für die 

Abarbeitung  aller  Einsätze  im  Zuständigkeitsbereich  der  Feuerwehr  Lübeck  bilde.  Die 

AAO sei dabei das wichtigste Instrument für die Einsatzplanung und -vorbereitung. Sie 

sei durch die Abteilung Einsatz der Berufsfeuerwehr (BF) in Abstimmung mit dem Stadt-

feuerwehrverband für die Freiwilligen Feuerwehren (FF) erstmalig im Jahr 1991 erarbei-

tet. Seitdem fänden regelmäßige Überarbeitungen und Anpassungen an die Einsatzsitu-

ationen statt. Hierfür treffe sich ein Gremium, bestehend aus Vertretern der BF und der 

FF, regelmäßig zweimal im Jahr, um aus den Einsätzen des jeweils vergangenen Zeit-

raums ggf. notwendige Änderungen der AAO abzuleiten. 

In der AAO sei dabei zu jedem Alarmierungsstichwort ein definiertes Kräfteaufgebot von 

Fahrzeugen der BF und der FF hinterlegt. Gehe in der Einsatzleitstelle der Feuerwehr 

ein  Notruf  ein,  so  obliege  es  dem  Disponenten, aufgrund  der  Angaben des  Hilfeersu-

chenden das richtige Einsatzstichwort zu wählen. Aus der Kombination aus Einsatzort, 

Einsatzstichwort und verfügbaren Fahrzeugen erzeuge der Einsatzleitrechner gem. o.g. 

AAO  einen  Einsatzmittelvorschlag.  Die  Disponenten  würden  in  der  Regel  diesen  Vor-

schlag für die Alarmierung übernehmen, seien aber befugt, hiervon abzuweichen, wenn 

besondere Umstände des einzelnen Einsatzes oder der Gesamtlage dies erforderten. 

Die zuständigen Freiwilligen Feuerwehren würden bei nahezu allen Brandeinsätzen, die 

mehr  als  ein  Löschfahrzeug  erforderten  und  bei  vielen  Hilfeleistungseinsätzen  gem. 

AAO zusammen mit der BF alarmiert. Es gehöre zu einer professionellen Arbeitsweise 

einer Feuerwehr, an einer Einsatzstelle „den Raum zu ordnen“ und ein „Zustellen“ der 

Einsatzstelle zu verhindern. Aus diesem Grunde würden die voraussichtlich sofort benö-

tigten Fahrzeuge direkt an die Einsatzstelle,  weitere Fahrzeuge zur Reservebildung in 

einen  Bereitstellungsraum  in  der  Nähe  entsandt.  Voraussichtlich  nicht  benötigte  Fahr-

zeuge der alarmierten Freiwilligen Feuerwehren würden im Feuerwehrhaus für Parallel-

einsätze zurückgehalten.

 

 

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Eine  genauere  Darstellung  der  Verfahrensweisen  würde  den  Rahmen  dieser  Anfrage 

sprengen. Die Freiwilligen Feuerwehren hätten aber selbstverständlich die Möglichkeit, 

sich über ihre Bereitschaftsführer bzw. den Stadtfeuerwehrverband über Einzelheiten zu 

informieren. Mit der Bearbeitung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Hand-

habung  der  AAO  sei  bei  der  Feuerwehr  Lübeck  eine  regelmäßig  tagende  Koordinie-

rungsgruppe BF/FF betraut. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

TOP 4.3.8–  Hintergründe zum Einsatz der Feuerwehr am Rosenhof 

 

Anfrage:

Herr Mauritz bittet darum, über den Einsatz am Rosenhof zu berichten.  

 

Herr Bäth berichtet dem Ausschuss, dass am 25. 12. 2008 gegen 08.40 Uhr die Feuer-

wehr Lübeck durch einen Notruf alarmiert worden sei. Der Anrufer hätte von einem Feu-

erschein in der Seniorenwohnanlage „Rosenhof“ berichtet.  

Daraufhin habe der Disponent der Leitstelle einen Alarm „B2“ (Großfeuer) ausgelöst und 

alarmierte  die  zuständigen  Kräfte.  Dies  seien  gem.  Alarm-  und  Ausrückeordnung  der 

Einsatzleitdienst,  zwei  Löschzüge  der  Berufsfeuerwehr,  ein  Rettungswagen  und  drei 

Freiwillige Feuerwehren, hier FF Priwall, FF Travemünde und FF Ivendorf. Die erstein-

treffende  Einheit,  die  FF  Priwall,  habe  die  Rückmeldung  gegeben,  dass  kein  offenes 

Feuer zu sehen sei und weiter erkundet würde. Weitere Notrufe habe es nicht gegeben.  

Der Schiffsführer der Fähre erhalte bei Einsätzen auf dem Priwall regelmäßig von der 

Einsatzleitstelle  per  Digitalem  Meldeempfänger  die  Benachrichtigung,  dass  sich  die 

Feuerwehr auf der Anfahrt befände um sicherzustellen, dass die Fähre bereit stehe. In 

diesem Falle habe sich der Schiffsführer aber geweigert abzulegen, bis die Einheiten der 

Wache 3 einträfen. Das erste Fahrzeug der FF Travemünde habe so 4 min auf die Über-

fahrt warten müssen. Im dieses für die Zukunft zu verhindern, solle künftig im Einzelfall 

durch Absprachen zwischen den Einheiten eine Optimierung erreicht werden. 

Mit dem Eintreffen der Kräfte der Wache 3 und dem ersten Fahrzeug der FF Travemün-

de auf dem Priwall sei aufgrund des Meldebildes bereits deutlich geworden, dass es sich 

nicht um das angenommene Großfeuer handeln könne, so dass der in der Leitstelle täti-

ge Leitungsdienst den Einsatz sukzessive zurückgefahren habe. Das zweite Fahrzeug 

der FF Travemünde, das sich mit 9 Einsatzkräften, aber nur einem Atemschutzgeräte-

träger einsatzbereit gemeldet habe, sei entsprechend der in Lübeck im Jahr 2004 mit 

dem Stadtfeuerwehrverband getroffenen Absprache angewiesen worden, zunächst auf 

weitere Atemschutzgeräteträger zu warten.

Die Erkundung habe schließlich ergeben, dass ein brennender Adventskranz vor Eintref-

fen der Feuerwehr von der Bewohnerin selbst gelöscht worden sei. Dies habe ein An-

wohner auf der Travemünder Seite beobachtet. 

Herr Mauritz stellt den Einsatz noch einmal aus Sicht der FF dar und merkt an, dass sich 

die FF aus seiner Sicht oftmals für Einsätze bereithalte, bei denen sie dann nicht zum 

Einsatz kommen würden.  

Herr Bäth merkt an, dass bei diesem Einsatz alle Vorschriften und Absprachen eingehal-

ten worden seien und dass es zweckmäßiger wäre, solche Detailfragen in den zuständi-

gen Gremien der Feuerwehren zu diskutieren. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

11  

 

TOP 4.3.9–  aktuelle Vorschriften, Regelungen und etwaige Pläne für Veranstal-

tungsorte in Lübeck 

Anfrage:

Herr  Möller  bittet,  über  die  aktuellen  Vorschriften,  Regelungen  und  etwaige  Pläne  für 

Veranstaltungsorte in Lübeck zu berichten.    

 

Herr Geißler trägt dem Ausschuss die Antwort zu der Anfrage des Herrn Möller vor:  

 

So  gäbe  es  in  der  Hansestadt  Lübeck  ca.  100  Objekte,  die  unter  die  Versammlungs-

stättenverordnung des Landes fallen. Diese Verordnung beträfe dabei: 

1.   Versammlungsstätten  mit  Versammlungsräumen,  die  einzeln  mehr  als  200  Besucherin-

nen oder Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Ver-

sammlungsräumen,  die  insgesamt  mehr  als  200  Besucherinnen  oder  Besucher  fassen, 

wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben; 

2.   Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 

Besucherinnen oder Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen be-

steht; 

3.   Sportstadien, die mehr als 5000 Besucherinnen oder Besucher fassen. 

Hierzu würden Versammlungsstätten zählen, in denen regelmäßig Veranstaltungen 

stattfänden, wie:

 

  Theater 

  Musik- und Kongresshalle 

  Schuppen 6 

  Hansehalle 

  Musikhochschule 

  Waldorfschule 

  Kinos 

  Media Docks 

  Freilichtbühnen 

  Stadion Lohmühle 

  Kollosseum  

 

aber auch eine Vielzahl im Stadtgebiet verteilter kleinerer Versammlungsräume z.B. in 

Vereinsheimen.

Die Genehmigung erfolge über das Baugenehmigungsverfahren mit Einbindung der Ab-

teilung Vorbeugende Gefahrenabwehr der Feuerwehr. Damit verbunden seien besonde-

re  Auflagen  z.B.  Sicherheitsbeleuchtungen,  Fluchtwegpläne,  z.T.  Brandmeldeanlagen. 

Die zulässigen Personenzahlen seien durch die Verordnung vorgegeben. 

Darüber hinaus gäbe es in Lübeck eine Reihe von Räumlichkeiten, in denen gelegent-

lich Veranstaltungen stattfänden. Bei denen könne die Versammlungsstättenverordnung 

aber nicht zu 100% umgesetzt werden: 

 

  Schuppen 9 

  Werkhof in der Kanalstraße 

  Weihnachtsmarkt im Heiligen Geist Hospital. 

  Große Börse im Rathaus 

  Gemeinnützige 

  St Annen- Kunsthalle 

  Drägerforum 

  Industriehallen

 

 

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Als Kompensation für Abweichungen von der Versammlungsstättenverordnung würden 

Betriebsbeschreibungen existieren (siehe Muster in der Anlage 1). Hier würden z.B. ma-

ximale Personenzahlen, Notausgangssituationen, Bestuhlung, Materialien u.ä. vorgege-

ben  werden. Veranstaltungen in diesen Räumlichkeiten würden über den Bereich Ge-

werbeangelegenheiten (kurzfristige Nutzungsänderung) an die Feuerwehr zur Begutach-

tung weitergereicht werden. Das Umsetzen der Betriebsbeschreibung liege in der Ver-

antwortung des Betreibers (Betreiberhaftung).

Nahezu alle Gebäude mit Versammlungsräumen unterlägen der Brandverhütungsschau 

und der Prüfverordnung, so dass eine Kontrolle alle sechs Jahre durchgeführt werde. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 4.3.10–  Gewerbliches Parken in der Altstadt 

 

Anfrage:

Gewerblichen Parkens in der Innenstadt - Auflistung von Regelungen, Vorschriften und 

notwendige  Parkberechtigungen,  Ausnahmeregelungen  für  Betroffene  wie  z.B.  die 

"Deutsche Aids Hilfe 

 

Herr Geißler trägt die Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde zu der Anfrage Gewerbli-

ches Parken in der Altstadt vor: 

 

Laut Ziff. I Satz 2 und 3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO (BGBl. I 

S.  1565)  in  der  zurzeit  gültigen  Fassung  seien  Ausnahmen  von  den  Regelungen  der 

StVO nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. Die besondere Dringlichkeit sei 

nachzuweisen und an den Nachweis seien wiederum strenge Anforderungen zu stellen. 

Hintergrund  dieser  sehr  restriktiven  Regelung  sei  die  Gleichbehandlung  aller  Ver-

kehrsteilnehmer,  wodurch  eine  Privilegierung  bestimmter  Personen(-gruppen)  ausge-

schlossen werden solle. 

Ausnahmegenehmigungen bestünden z.B. für ambulante Krankenpflegeinstitutionen, für 

das "Gesundheitsmobil" der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Aids-Pflege des DRK sowie 

für  die  Positivengruppe Lübeck  plus  e.V.  Diese Ausnahmegenehmigungen  würden  für 

Fahrten im Rahmen der ambulanten Krankenpflege erteilt und seien mit Ausnahme der 

Genehmigung für das DRK kostenpflichtig. 

Besondere  Regelungen  bestünden  seit  2001  zugunsten  von  Handwerksbetrieben,  die 

ihre Fahrzeuge vor Ort benötigten.

Hierzu sind dem Protokoll ein Informationsschreiben der Kreishandwerkerschaft (Anlage 

2)  und  eine  Auflistung  der  Gebühren  der  Straßenverkehrsbehörde  für  Ausnahmege-

nehmigungen (Anlage 3) beigefügt.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

TOP 4.3.11–  Freiwillige Feuerwehr Steinrade 

 

Anfrage: 

1.  Ist angesichts des baulichen Zustands des Gerätehauses der Freiwilligen Feu-

erwehr Steinrade sichergestellt, dass durch die winterliche Witterung keine Schä-

den an den Fahrzeugen / dem Material entstehen? 

2.  Sind  im  Winter  2008/2009  Schäden  an  den  Fahrzeugen/dem  Material  entstan-

den,  die  auf  die  nicht  vorhandene  Beheizung  und/oder  den  baulichen  Zustand 

des Gerätehauses zurück zu führen sind.  

3.  Wenn 2 zutrifft, auf welche Summe sind die Schäden zu schätzen?  

4.  Wenn 2 zutrifft, war durch diese Schäden die Einsatzbereitschaft der FF Steinra-

de beeinträchtigt?    

5.  Sind bisher Maßnahmen erfolgt um Schäden zu vermeiden?

 

 

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6.  Wäre es angesichts des baulichen Zustandes des Gerätehauses aus fachlicher 

Sicht angebracht ein neues Gerätehaus zu errichten, oder besteht die Möglich-

keit das vorhandene Gerätehaus weiter zu nutzen? Gibt es konkrete Planungen 

für die FF Steinrade? 

7.  Gibt es schon eine Kalkulationsgrundlage mit Gegenüberstellungen der jetzigen 

Miete und einer eventuellen oder fiktiven Finanzierung zuzüglich der dauernden 

Reparaturkosten 

 

Herr Geißler trägt die Antworten zu den Anfragen des Herrn Dedow vor: 

Zu 1.

Durch  verschiedene  Maßnahmen  werde  sichergestellt,  dass  Schäden  an  Fahrzeugen 

und Gerät nach menschlichem Ermessen nicht auftreten könnten. Die Fahrzeuge seien 

mit einer elektrischen Tankheizung ausgestattet, die bei drohender Frostgefahr aktiviert 

würde.  Außerdem  seien  in  den  Pumpenräumen  der  Fahrzeuge  elektrische  Heizlüfter 

installiert, die ebenfalls bei sehr starkem Frost aktiviert würden. Die Kontrolle der Hei-

zungseinrichtungen erfolge in den Wintermonaten täglich. Die Einsatzschutzbekleidung 

und sonstiges Gerät, das gegen Feuchtigkeit und Frost geschützt werden müsste, sei in 

einem separaten, beheizten Raum im gleichen Gebäude untergebracht. 

Zu 2.

Im Winter 2008/2009 sei es zu einem Schaden gekommen. So sei ein Schauglas der 

Tankfüllanzeige  des  TLF  8/12  gebrochen.  Ursache  sei  ein  Defekt  an  einem  der  unter 

Punkt 1 beschrieben Heizlüfter gewesen, der daraufhin ausgetauscht wurde. Dieses sei 

der erste Schaden seit Nutzung der Halle als Gerätehaus gewesen. 

Zu 3.

Die Kosten hätten sich auf 402 EUR belaufen.

Zu 4

Die Einsatzbereitschaft sei aber weder bei der FF Gr. Steinrade noch bei dem betroffe-

nen Fahrzeug beeinträchtigt gewesen, da das defekte Schauglas die Funktion der Fahr-

zeugpumpe und des Tanks nicht behindert habe.

Zu 5.

Es sei ein neuer Heizlüfter beschafft worden.

Zu 6. und 7.

Im Rahmen der Überplanung der Gerätehäuser der FF vor mehr als 10 Jahren sei mit 

der FF Schönböcken und der FF Steinrade erstmals in Lübeck über eine Zusammenle-

gung zweier Freiwilliger Feuerwehren diskutiert worden. Das Ergebnis sei ein neuer ge-

meinsamer  Standort  der  FF  Gr.  Steinrade  und  Schönböcken  im  Bernsteindreherweg. 

Das dort errichtete Gerätehaus sei extra so gestaltet worden, dass es ausreichend Platz 

für Mannschaft und Gerät beider Wehren bieten würde. Leider habe es die FF Gr. Stein-

rade abgelehnt, dieses Gerätehaus zu beziehen. Seitdem sei die Steinrader Wehr kos-

tengünstig in dem angemieteten Objekt untergebracht. 

Der Mietvertrag für die als Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Gr. Steinrade genutz-

te Halle sei 2005 verlängert worden (auf mindestens 10 Jahre mit einem bis dahin festen 

Mietzins). Er sei somit frühestens nach dem 30.06.2015 durch beide Parteien kündbar 

mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, also frühestens 

zum 31.12.2015.

Das  Gerätehaus  sei  durch  Eigenleistungen  der  Mitglieder  der  Freiwilligen  Feuerwehr 

und  durch  Mittel  der  Hansestadt  Lübeck  in  einen  ordentlichen,  den  Bedürfnissen  der 

Feuerwehr entsprechenden Zustand versetzt worden. Dabei sei unter anderem der be-

heizbare,  isolierte  Nebenraum  errichtet,  ein  Sektionaltor  eingebaut  und  der  Fußboden

 

 

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gepflastert worden. Wünschenswert wäre noch eine Toilette. Dieses gestalte sich aber 

schwierig, da keine Wasserversorgung bestehe und eine Entwässerung zur Strasse (ca. 

60  m)  gebaut  werden  müsste.  Diese  Investition  sei  nicht  sinnvoll,  da  die  Toilette  des 

nahe liegenden Dorfgemeinschaftshauses genutzt werden könnte. 

Eine Planung für ein neues Gerätehaus in Gr. Steinrade gäbe es derzeit nicht. Der FF 

Steinrade stehe es aber frei, die damals avisierte Zusammenlegung zu vollziehen und in 

das  moderne  Gerätehaus  in  Schönböcken  umzuziehen.  Ein  Standort  für  die  FF  Gr. 

Steinrade in Steinrade sei aus rein einsatztaktischen Gründen nicht notwendig.  

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft 

 

Es liegt nichts Aktuelles aus der Bürgerschaft vor. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft 

 

Es liegen keine Überweisungen aus der Bürgerschaft vor. 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

TOP 7 – Anträge 

 

TOP 7. 1 – Kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung von Sportangeboten durch Mit-

glieder der Freiwilligen- und der Jugendfeuerwehren 

Herr Koch lässt über folgenden Antrag abstimmen:

Die 23 Freiwilligen Feuerwehren und die 15 Jugendfeuerwehren der Hansestadt Lübeck 

leisten vorbildliche, ehrenamtliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Ge-

sundheit und Fitness ist insbesondere für diesen Personenkreis besonders wichtig und 

sollten seitens der Hansestadt gefördert werden. 

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in wieweit den Feiwilligen Feuerwehren und 

den Jugendfeuerwehren monatlich kostenfrei Sporthallen zur Verfügung gestellt werden 

können und ob für diesen Personenkreis ein ermäßigter Schwimmhallen bzw. Freibad-

besuch zu realisieren ist. 

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

.

 

 

15  

 

TOP 7.2  – Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V. 

 

Herr Koch lässt über folgenden Antrag abstimmen: 

 

Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck im Weißen Ring e.V. 

Die Hansestadt Lübeck wird Mitglied im Verein „Weißer Ring gemeinnütziger Verein zur 

Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.“ 

Begründung:

Der Weiße Ring wurde 1976 in Deutschland gegründet. Er ist eine in mehreren Ländern 

Europas tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien. 

Die  überparteiliche  und  unabhängige  private  Bürgerinitiative  hat  in  Deutschland  etwa 

2.800  ehrenamtliche  Helfer  und rund  60.000  Mitglieder,  darunter  Kommunen  wie  zum 

Beispiel Fulda, Heilbronn, Mainz und Bayreuth.

Sie  versteht  sich  als  Netzwerk  und  ist  durch  die  aktive  Netzwerkarbeit,  ein  wichtiger 

Baustein in der Opferfürsorge.

Bei den Kriminalitätszahlen für unsere Hansestadt und bei den geringen Zuwendungen 

für  die  Kriminalitätsprävention  stünde  zumindest  eine  Mitgliedschaft  in  diesem  Verein 

der Hansestadt Lübeck gut zu Gesicht.

Ziele sieht der Verein in der Hilfe für Kriminalitätsopfer in Notlagen, in der Prävention, 

sowie der Unterstützung von Projekten der Schadenswiedergutmachung und des Täter- 

Opfer- Ausgleichs.

In den mehr als 30 Jahren seines Bestehens ist es dem Verein gelungen,   Lobby für 

Opfer zu werden und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Dabei ist die materielle Unter-

stützung nur ein Aspekt der Arbeit.

Konkretes politisches Handeln für den Opferschutz kann die Hansestadt durch eine Mit-

gliedschaft im Weißen Ring ausdrücken. 

 

Der Antrag wird bei 11 Ja-Stimmen, 1 Nein- Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich

 

an-

genommen   

TOP 8 – Vorlagen 

 

Es liegen keine Vorlagen vor.   

Der Ausschuss nimmt Kenntnis 

TOP 9 – Berichte 

 

 

Es liegen keine Berichte vor. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

 

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TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes 

Herr Möller fragt nach, wieweit das Verfahren zur Erstellung des Berichtes zum Daten-

schutz bei der Hansestadt Lübeck vorangeschritten sei.  

Frau Dr. Koop antwortet, dass der Bericht vom Fachbereich 1 erstellt werde und sie zur 

nächsten Sitzung den Stand des Verfahrens erfragen werde.  

II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 

 

Herr Koch stellt die Nichtöffentlichkeit her. 

 

III. Öffentlicher Teil der Sitzung 

TOP 15 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Be-

schlüsse 

Herr Koch stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen 

Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.

Herr Koch schließt um 19.00 Uhr die Sitzung. 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 

 

 

Gerrit Koch              Bettina Vagt 

Vorsitzender              Protokollführerin