Veröffentlicht am 02.02.2017

Kooperation: Konsequenteres Handeln bei Rückführungen

Aufenthaltsbeendigung straffälliger Ausländer – Polizei und Stadt intensivieren Zusammenarbeit

Um ein effizienteres Vorgehen bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer zu ermöglichen, wurde am heutigen Donnerstag, 2. Februar 2017,eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck unterzeichnet.

„Gute Vernetzung kann dafür sorgen, dass die Aufenthaltsbeendigung lückenloser und zügiger von statten geht“, so Ludger Hinsen, Senator für Umwelt, Sicherheit und Ordnung.

Die Kooperation über die Einrichtung der regionalen Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer/innen“ (kurz: AG ASA) verfolgt das primäre Ziel, den Aufenthalt von besonders auffälligen ausländischen Straftätern beschleunigt zu beenden. Unumgänglich ist dabei eine noch engere Zusammenarbeit beider Behörden, um alle zur Verfügung stehenden Informationen zu bündeln und so diese besonders zu betrachtenden Fälle einer beschleunigten, vorgezogenen aber sorgfältigen Einzelfallbetrachtung zu unterziehen. Dies erfolgt künftig noch effizienter unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und der Rechte der Betroffenen.

Bürgermeister Bernd Saxe hebt im Rahmen der heutigen Unterzeichnung die besondere Bedeutung der künftigen Vorgehensweise hervor: „Die Rückführung straffällig gewordener Ausländer hat eine hohe Priorität. Für Lübeck eröffnet diese Kooperation die Chance, Problemen im Bereich der Ausländerkriminalität Herr zu werden“

Norbert Trabs, Leiter der Polizeidirektion Lübeck ergänzt: „ Das polizeiliche Wissen über Häufung und Intensität von Straftaten einzelner Ausländer übermitteln wir künftig noch gezielter an die Ausländerbehörde. Dieser kurze Draht über feste Ansprechpartner in der Praxis wird uns helfen, das gemeinsame Ziel zu erreichen.“

Bisher informiert in Lübeck die Polizei die Ausländerbehörden kontinuierlich über von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit begangene Straftaten. Die Ausländerbehörde prüft, ob der Täter einen Asylantrag gestellt hat. Wenn ja, werden die Fälle dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet, um die Asylentscheidung zu beschleunigen und dann abschieben zu können.

Da auf diese Personengruppe ein besonderes Augenmerk im Rahmen des Rückkehrmanagements gelegt werden muss, soll die Ausländerbehörde durch die intensivierte Zusammenarbeit mit der Polizei künftig besser in der Lage sein, die besonders im Blick stehenden Einzelfälle schnellstmöglich und effektiv auszuweisen und damit den Aufenthalt zu beenden. Polizei und Ausländerbehörde haben dafür feste Ansprechpartner vereinbart, die die einzelnen Fälle mit kurzem Draht und straffen Abläufen in der Praxis bearbeiten.

Handlungsgrundlage für die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Ausländerbehörde, die zunächst für zwei Jahre angesetzt ist, ist eine seit März 2016 bestehende Projektgruppe des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten. Das vom Land gegründete Projekt „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer/innen“ verfolgt das Ziel, die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte einerseits und die Landespolizei andererseits fachlich und strukturell in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Die Arbeitsgruppe in Lübeck passt dieses Konzept auf regionale Bedürfnisse an. So werden besondere Einzelfälle operativ begleitet, eine Prozesssteuerung für die Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen entwickelt und mit der Ausländerbehörde und der Polizei umgesetzt. Auch werden für die Mitarbeiter der Ausländer- und Polizeibehörden entsprechende Handlungshilfen entwickelt und so ein fließender Übergang in die Bearbeitung im Regelbetrieb ermöglicht.+++