Veröffentlicht am 18.03.2014

Beide Lübecker Kliniken sollten Schlaganfallpatienten versorgen

Verfahrensvorschlag soll bis Ende März 2014 erarbeitet und gegengezeichnet werden

Im Verwaltungszentrum der Hansestadt Lübeck sind heute auf Einladung des Innensenators Bernd Möller Verantwortliche des Sozialministeriums für Krankenhausbedarfsplanung und Rettungsdienst sowie der SANA-Klinik und des UKSH Campus Lübeck zur Regelung der Versorgung von Schlaganfallpatienten zusammengekommen. Alle von den Beteiligten vorgetragenen Fragen wurden in der mehr als zweistündigen Sitzung bearbeitet.

Der Rettungsdienstträger wird jetzt zügig die Gesprächsergebnisse zusammenfassen und den beiden Kliniken einen Verfahrensvorschlag unterbreiten, der im Sinne des Rettungsdienstgesetzes gegenüber Patienten und Mitarbeitern verantwortbar ist und die Versorgung auf beide im Sinne dieses Gesetzes geeigneten Schlaganfalleinheiten („Stroke Units“) erweitert. Aus Sicht des Rettungsdienstes könnte dieser Verfahrensvorschlag vor Ende März von den Krankenhäusern gegengezeichnet werden.

Damit würde die bei vielen anderen Diagnosen bewährte Zusammenarbeit der beiden Kliniken und des Rettungsdienstes auch bei der Schlaganfallversorgung praktiziert. Zum 1. April 2014 sollen die entsprechenden Verfahrensanweisungen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes (SOP) in Kraft gesetzt werden. +++