Der Rettungsdienstträger wird jetzt zügig die Gesprächsergebnisse zusammenfassen und den beiden Kliniken einen Verfahrensvorschlag unterbreiten, der im Sinne des Rettungsdienstgesetzes gegenüber Patienten und Mitarbeitern verantwortbar ist und die Versorgung auf beide im Sinne dieses Gesetzes geeigneten Schlaganfalleinheiten („Stroke Units“) erweitert. Aus Sicht des Rettungsdienstes könnte dieser Verfahrensvorschlag vor Ende März von den Krankenhäusern gegengezeichnet werden.
Damit würde die bei vielen anderen Diagnosen bewährte Zusammenarbeit der beiden Kliniken und des Rettungsdienstes auch bei der Schlaganfallversorgung praktiziert. Zum 1. April 2014 sollen die entsprechenden Verfahrensanweisungen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes (SOP) in Kraft gesetzt werden. +++