Neubau der Kronsforder Allee–Brücke: So wird gebaut

Veröffentlicht am 20.07.2006

Neubau der Kronsforder Allee–Brücke: So wird gebaut

Neubau der Kronsforder Allee–Brücke: So wird gebaut

060587R 2006-07-20

In den vergangenen Tagen hat es diverse Nachfragen zum Neubauvorhaben der Kronsforder Allee-Brücke an der Einmündung zur Vorrader Straße seitens der Anwohner, der Gewerbetreibenden und der Medien gegeben. Um alle von der Baumaßnahme Betroffenen gleichzeitig und gleichberechtigt über den aktuellen Stand zu unterrichten, hat die Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck folgende Informationen zusammengestellt:

Es gab eine Besprechung am Mittwoch, 19. Juli 2006, bei der insbesondere die aktuelle Verkehrsführung behandelt wurde. Eine Bauingenieurin der Bauverwaltung hat dabei auf Veranlassung des Bereiches Verkehr erneut - jedoch unter Berücksichtigung der jetzigen tatsächlichen Verkehrssituation - über die Verkehrsführung informiert, nachdem hierzu mehrfach Beschwerden von Mitbürgern (insbesondere von Vertretern einer Interessengemeinschaft) bei der Bauverwaltung eingegangen sind.

Im Einzelnen wurden folgende alternativen Verkehrsführungen erneut diskutiert:

  1. Einrichtung einer Baustellensignalanlage zur Nutzung der Straßenbehelfsbrücke in beide Richtungen
  2. Führung des Verkehrs stadteinwärts am Vormittag und stadtauswärts ab nachmittags

zu A): Brückenbau: Aus Sicht des Brückenbaus spricht grundsätzlich gegen diese Lösung, dass die jetzige Verkehrsführung fester Vertragsbestandteil des Bauauftrages ist. Auch die Terminierung und die Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen zur bereits begonnenen parallelen Straßenumgestaltung im Umfeld der Brücke sind auf den Ein-Richtungsverkehr stadteinwärts ausgelegt und vertraglich verankert.

Eine Änderung der Verkehrsführung hätte eine komplette Umplanung der Baustellenlogistik und des Bauablaufes mit unverhältnismäßigen Auswirkungen hinsichtlich Bauzeit und Baukosten zur Folge. Darüber hinaus wäre dann die zur Entlastung der Verkehrsteilnehmer geplante Bündelung bzw. Koordinierung der Brückenbaumaßnahme mit den Sielbauarbeiten (Verlegung eines Kanals) der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) und dem Straßenausbau zwischen Berliner Straße und der Brücke nicht umsetzbar.

Die Folge wären eine Bauzeitverlängerung und höhere Baukosten aufgrund der Änderungen des Vertrages.

Die EBL tragen vor, dass die voraussichtlich im August beginnenden Sielbauarbeiten sich grundsätzlich nur dann realisieren lassen, wenn der Verkehr nur in eine Richtung fließt, wobei es unerheblich ist, welche Richtung befahrbar ist. Müssten jedoch beide Fahrtrichtungen durch eine Baustellenampel aufrechterhalten bleiben, würden die entsprechende Aufstellbereiche (also die Straßenabschnitte, in denen sich die Autos stauen) der jeweils wartenden Verkehrsteilnehmer bis in die Bereiche der EBL-Baustelle hineinragen.

Der Werksausschuss der EBL hat der Vergabe der Leistungen bereits zugestimmt, so dass bei einer Änderung der Verkehrsführung ähnliche vertragliche Probleme wie beim Brückenbau auftauchen würden und der Fertigstellungstermin (Juli 2007 - also im Schatten des Brückenbaus) nicht zu halten wäre. Auch dort wären die Folgen eine Verlängerung der Bauzeit und Erhöhung der Baukosten.

Vertreter der Straßenverkehrsbehörde / Verkehrssicherung / Verkehrsplanung machen währenddessen deutlich, dass die Standorte der Baustellenampel erfordern, dass auch die Vorrader Straße eine weitere mobile Baustellen-Ampelschaltung erhalten müsste und somit der mittels dieser Ampelschaltung zu überbrückende Bereich eine Länge von mindestens 150 Metern erreicht. Hieraus würden unzumutbare Umlaufzeiten von mehr als 3 Minuten resultieren, die wiederum eine Abwicklung des in der Zeit an der Stelle entstehenden Rückstaus unmöglich machen. Darüber hinaus stellen die Unterbrechungen des Verkehrsflusses durch die sowieso vorhandene (zum Teil bereits umgestellte) Fußgängerampel und die per Transponder gesteuerte Ampel für den Busverkehr (ÖPNV) während der ersten beiden Straßenausbauphasen (Juli bis Ende September 2006) weitere Störfaktoren dar, die zu einer weiteren Verschlechterung der oben genannten Umlauf- und Räumzeiten (der Staus) führen. Somit sind Rückstaus in allen Fahrtrichtungen zu erwarten.

Vertreter der Polizei und der Feuerwehr informieren während der Besprechung darüber, dass eine Baustellenampel zur Aufrechterhaltung des Zwei-Richtungsverkehrs von ihnen als sehr kritisch betrachtet werden. Denn aufgrund des erheblichen Rückstaus, verbunden mit den aus Sicht von Polizei und Feuerwehr nicht akzeptablen Räumzeiten, kann ein Durchkommen der Rettungsfahrzeuge nicht gewährleistet werden.

Zum Straßenneubau: Da der Straßenneubau zwischen der Berliner Straße und der Brücke im unmittelbaren Anschluss zum Bau des EBL-Kanals laufen soll (also ebenfalls im Schatten des Brückenbaus), ist auch dieser auf den Ein-Richtungsverkehr aus Richtung der Brücke angewiesen. Lediglich die Anwohner des Quartiers verursachen dann innerhalb des besagten Streckenabschnittes einen Begegnungsverkehr, der jedoch bei der gewählten Bauabschnittslänge mittels Blickkontakt abgewickelt werden kann. Die Ausführungsplanung, die die jetzige Art der Verkehrsführung berücksichtigt, ist zudem fertig gestellt.

zu B) Brückenbau: Die Argumente gegen diese Verkehrslösung decken sich mit den unter A) genannten.

Die EBL merken zudem an, dass wie bereits unter A) dargestellt, es für die EBL-Maßnahme unerheblich ist, welche Richtung zu befahren ist. Diese Lösung hätte jedoch - wie auch beim Brückenbau - zur Folge, dass die Baustellenbeschilderung, für die die Baufirmen während der Baumaßnahme verantwortlich sind, mehrmals täglich entsprechend anzupassen bzw. umzustellen ist. Diese Leistungen sind nicht vertraglich vereinbart.

Die Vertreter von Straßenverkehrsbehörde / Verkehrssicherung / Verkehrsplanung / Straßenneubau informieren zu diesem Punkt: Die Regelung würde nicht zu einem geordneten Verkehrsfluss beitragen, da Änderungen immer Irritationen bei nicht informierten Kraftfahrern hervorrufen, wie es auch bei Beginn der Einbahnstraßenregelung der Fall war. Falschfahrer würden also mehrfach täglich beispielsweise durch Wendemanöver Behinderungen und Verkehrsgefährdungen verursachen. Der Aufwand zur Einrichtung dieser Art der Verkehrsführung wird von allen Beteiligten erfahrungsgemäß als finanziell und organisatorisch im Vergleich zum Umfang der Baumaßnahme als unverhältnismäßig angesehen. (Anmerkung: Detaillierte Angaben zu den finanziellen und organisatorischen Auswirkungen können bei Bedarf jederzeit aufgestellt werden).

Hinzu kommt die Tatsache, dass der gewünschte Nutzen aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes (Baustellenbeschilderung und Vorwegweisung) nicht kurzfristig zu zielen wäre. Es wird darüber hinaus vermutet, dass diese Lösung erhebliche Probleme beim ÖPNV (den Buslinien der Stadtverkehr Lübeck GmbH) verursachen würde, da eine konsequente, kontinuierliche Anfahrt der Bushaltestellen nicht möglich wäre.

Polizei und Feuerwehr schließen sich den oben genannten Ausführungen an, so dass die Wechselführung auch aus deren Sicht als nicht realisierbar anerkannt wird.

Weiterhin wird die Anregung eines Anwohners angesprochen, wonach eine Verkehrsführung stadtauswärts über die Berliner Allee / Erich-Klann-Straße / Johannes – Stellingstraße / Vorrader Straße möglich sei. Diese Idee kann jedoch nach Aussagen der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrsplanung nicht umgesetzt werden, da der Bahnübergang Rosa-Luxemburg-Straße lediglich für Fußgänger und Radfahrer zugelassen ist.

Als weitere alternative Verkehrsführung zur Entlastung der stadtauswärts führenden Umleitungsstrecke wird von Seiten der Polizei angeregt, die Oslostraße zur Durchfahrt freizugeben. Hiergegen sprechen jedoch baurechtliche Gründe, da dies gemäß amtlichem Bebauungsplan ausgeschlossen ist und auch nicht innerhalb der Bauzeit bis 2007 geändert werden kann.

Mitarbeiter des Bereiches Verkehr bitten die Polizei, wenn möglich, verstärkt Kontrollen im Bereich der Behelfsbrücken vorzunehmen, da vermehrt Hinweise von Anwohnern über unberechtigte Nutzungen (wie Motorradfahrer über Gehwegbehelfsbrücke) eingehen.

Fazit: Alle Beteiligten haben sich für die Beibehaltung der jetzigen bestehenden Regelung der Verkehrsführung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenbaus ausgesprochen. Jede andere Verkehrsführung führt unweigerlich zu erheblichen Rückstaus in alle Richtungen und damit nicht zur Verbesserung des Verkehrsflusses.

Hinterfragt worden ist zudem, wieso die Arbeiten an der Baustelle Kronsforder Allee-Brücke vermeintlich ruhten beziehungsweise keine Bauarbeiter zu sehen waren. Dazu teilt die Bauverwaltung mit, dass der Plan, der letzte Woche noch nicht statisch geprüft vorlag, ein so genannter Bohrpfahlplan (Schnitte / Schalung / Bewehrung) ist. Der Plan ist, nachdem die technische Prüfung abgeschlossen war, beim Bereich Statikprüfung der Hansestadt Lübeck am 27. Juni 2006 eingegangen. Vertraglich vereinbart ist eine Prüfzeit von fünf Wochen, entsprechend 25 Arbeitstagen.

Seit Ende vergangener Woche (28. KW) liegt jedoch bereits das mündliche „Okay“ von der Prüfstatik vor. Der städtische Bereich Prüfstatik war demnach schneller als vereinbart. Die den Bau ausführende Firma konnte somit die Bestellung des Bohrgerätes und der Bewehrung vornehmen. Am 31. Juli 2006 werden somit die Brückenbauarbeiten wieder aufgenommen.

Dennoch ist es nicht so, dass vor Ort nichts geschieht. Sehr wohl laufen termingerecht die parallel laufenden Straßenbauarbeiten im Bereich der Einmündung Vorrader Straße, Kronsforder Allee. Wie bereits berichtet, wird der Endfertigstellungstermin der Brückenbaumaßnahme durch diese Unterbrechung nicht verschoben! Die Firma ist in der Pflicht, den zeitlichen Verzug einzuholen. +++