LHG–Grundsatzbeschluss bleibt gültig

Veröffentlicht am 13.04.2006

LHG–Grundsatzbeschluss bleibt gültig

LHG–Grundsatzbeschluss bleibt gültig

060288L 2006-04-13

Der mehrheitlich getroffene Beschluss der Lübecker Bürgerschaft, das Verfahren für die Suche nach einem strategischen Partner für die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) einzuleiten, bleibt gültig. Zu diesem Ergebnis sind sowohl die Kommunalaufsicht des Landes als auch der städtische Bereich Recht gekommen. Diese mussten prüfen, ob der in der Bürgerschaftssitzung am 30. März 2006 mit Mehrheit angenommene Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen der LHG rechtsfehlerhaft war.

Das Ergebnis der Kommunalaufsicht und des Bereichs Recht kommentiert Bürgermeister Saxe von seinem Urlaubsort aus mit den Worten: „Ich habe mit Erleichterung die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass die Rechtmäßigkeit zur Einleitung der Suche nach einem strategischen Partner für die LHG nunmehr zweifelsfrei feststeht. In Übereinstimmung mit der Kommunalaufsicht im Kieler Innenministerium hat der Bereich Recht festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz bei der Unterrichtung der Bürgerschaftsmitglieder nicht verletzt wurde. Alle notwendigen Informationen lagen rechtzeitig vor. Für die Entscheidung relevante Informationsdefizite, unzulässige Bevorzugungen oder Benachteiligungen hat es nicht gegeben. Ich sehe mich in dieser Frage in meiner Haltung voll bestätigt.“

Auslöser der Prüfung war die Aufforderung der SPD–Fraktion an den Bürgermeister, dem Bürgerschaftsbeschluss aus Rechtsgründen nach Paragraph 43 der Gemeindeordnung (GO) zu widersprechen. Der Beschluss sei insbesondere rechtswidrig, weil der Bürgerschaft wichtige Unterlagen bei der Beschlussfassung nicht vorgelegen hätten, so dass eine ausreichende Beurteilung der zu entscheidenden Frage nicht möglich gewesen sei.

Die Einwände der SPD–Fraktion betrafen im Einzelnen die Zurückhaltung von Gutachten und eine fehlende Empfehlung des LHG–Aufsichtsrates zur Suche nach einem strategischen Partner. Nachträglich wurde eine vermeintliche Bevorzugung der CDU–Fraktion bei der Weitergabe von Informationen beanstandet.

Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die der Bürgerschaft aufgrund der Verwaltungsvorlage vorliegenden Informationen für eine Beschlussfassung ausreichend waren und alle Fraktionen mit Beginn der Ladungsfrist verwaltungsseitig über einen Informationsgleichstand verfügten. Der Beschluss ist daher rechtmäßig.

In einen mehrseitigen, vom amtierenden zweiten stellvertretenden Bürgermeister und Senator Thorsten Geißler unterschriebenen Antwortschreiben wurde der SPD-Fraktion das Prüfungsergebnis heute Nachmittag mitgeteilt.

Saxe sagte zu den Einwänden der SPD-Fraktion: „Aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung des Beschlusses betone ich noch einmal, dass die Verwaltung in dieser Sache nichts zu verheimlichen und nichts zu verbergen hat! Deshalb habe ich angeordnet, dass alle in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Unterlagen im unmittelbaren Zugriff der Hansestadt Lübeck ab kommender Woche von den Bürgerschaftsmitgliedern eingesehen werden können. Zugleich habe ich die Geschäftsführung der LHG gebeten zu prüfen, welche der in ihrer Verfügung stehenden Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme bereit gelegt werden können. Die Geschäftsführung muss in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der LHG über diese Frage unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft nach Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in eigener Verantwortung entscheiden. Ich bin aber zuversichtlich, dass sich die LHG–Geschäftsführung dem nicht verschließen wird.“ +++