Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet seit heute aufgehoben

Veröffentlicht am 27.03.2006

Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet seit heute aufgehoben

Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet seit heute aufgehoben

060238R 2006-03-27

Das aufgrund des Fundes einer H5N1-positiven Ente in der Gemeinde Timmendorfer Strand eingerichtete Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet im Norden Lübecks ist heute aufgehoben worden. Das hat jetzt der Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck mitgeteilt. Damit gelten nur noch die allgemeinen Vorschriften des Aufstallungsgebotes für Geflügelhalter wie im übrigen Bundesgebiet.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten weist darauf hin, tote Schwäne, Enten und anderes Wassergeflügel sowie Greifvögel auch weiterhin unter der Rufnummer der Leitstelle der Feuerwehr (0451) 49 49-0 zu melden. Diese Tiere werden dann eingesammelt und zur Untersuchung nach Neumünster ins Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet. Andere Vögel, wie zum Beispiel tote Singvögel, sollten nach Möglichkeit an Ort und Stelle vergraben werden, ohne direkt mit ihnen in Berührung zu kommen. Tote Säugetiere wie Marder und Katzen werden in Lübeck nicht mehr auf die Tierseuche untersucht, da hierfür kein Verdacht besteht.

Für den freien Auslauf von Katzen und Hunden bestehen aufgrund der Aufhebung des Beobachtungsgebietes ebenfalls keine besonderen Einschränkungen mehr, sofern nicht aufgrund anderer Vorschriften ein Anleinzwang existiert.

Bis heute ist bei den über hundert toten Vögeln, die aus Lübeck an das Landeslabor nach Neumünster eingesendet wurden, kein einziger Fall von Vogelgrippe festgestellt worden.

In Westeuropa ist bisher kein Mensch an der Vogelgrippe erkrankt. Durch die Aufstallungsmaßnahmen für das Nutzgeflügel konnte in Deutschland ein Übergreifen der Vogelgrippe von Wildvögeln auf das Wirtschaftsgeflügel verhindert werden. +++