Bebauungsplan für Haerder-Center wird rechtsverbindlich

Veröffentlicht am 23.03.2006

Bebauungsplan für Haerder-Center wird rechtsverbindlich

Bebauungsplan für Haerder-Center wird rechtsverbindlich

060226L 2006-03-23

Der Bebauungsplan für das Areal Sand-/Wahm-/Königstraße in der Lübecker Altstadt, dessen Geltungsbereich das zukünftige Haerder-Center umfasst, wird am Mittwoch, 29. März 2006, durch amtliche Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung, Ausgabe 424, rechtsverbindlich. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines zeitgemäßen Einkaufszentrums vor.

Das Gebäude kann bedingt durch das abfallende Gelände mit vier beziehunsgweise fünf oberirdischen und drei beziehungsweise zwei unterirdischen Geschossen geplant werden. Eingänge befinden sich am Kreuzungspunkt Sand-/Wahmstraße und Wahm-/Königstraße, die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt durch die Tordurchfahrt der Aegidienstraße Nr. 5 und dem Blockinnenhof. Mit der Überbaubarkeit einer Teilfläche des Blockinnenhofes kann eine wirtschaftlich tragfähige und zeitgemäße Bebauung ermöglicht werden.

Die historische Bauflucht in der Wahmstraße wird durch eine Verengung der Straße um rund fünf Meter annähernd wieder aufgenommen, die bestehende Haerder-Brücke wird abgerissen. Die baukörpergenaue Ausweisung der Kubatur entspricht dem Ergebnis des Fassadengutachtens, das vom Büro Auer und Weber, Stuttgart, im September 2005 vorgelegt wurde.

Beginn der Bauphase des neuen Einkaufszentrums ist voraussichtlich September 2006. +++