Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2006

Veröffentlicht am 06.03.2006

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2006

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2006

060164L 2006-03-06

Das Lübecker Schulamt bietet allen Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Hauptschulabschluss zu erwerben. Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss abgelegt.

Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Braunstraße 21, oder anlässlich der Informationsveranstaltung am Sonnabend, 1. April 2006, in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44 (Bushaltestelle Friedenstraße) erhältlich.

Die Anträge müssen mit beglaubigter Fotokopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises, des Abgangszeugnisses/letzten Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 25. April beim Schulamt (Schulamt in der Hansestadt Lübeck – Untere Schulaufsichtsbehörde – Braunstraße 21 - 23, 23539 Lübeck) eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftliche Prüfung findet Mitte Mai, die mündliche Mitte Juni 2006 statt. +++