Zulassung zur Externenprüfung an der Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Externenprüfung können Sie die Fachhochschulreife erwerben, ohne eine Fachoberschule regulär besucht zu haben. Die Prüfung stellt sicher, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und erfahren, an welcher Schule die Prüfung stattfindet.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  • Sie haben mindestens einen mittleren Schulabschluss.
  • Sie erfüllen eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen:
    • Sie haben eine mindestens zweijährige anerkannte einschlägige Berufsausbildung in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Technik oder Wirtschaft und Verwaltung abgeschlossen.
    • Sie haben eine mindestens zweijährige gleichwertige Ausbildung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in den genannten Fachbereichen in Vollzeit.
  • Sie haben die Prüfung höchstens einmal nicht bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
    • Falls der Schulabschluss im Ausland gemacht wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
  • Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Fachbereich
    • Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
  • Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Erklärung über die Prüfungsvorbereitung
  • Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: gebührenfrei

Hilfe & Kontakt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

0431 9889786

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer