Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
-    Identität und Vielfalt,
-    Engagement und Partizipation,
-    Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
-    Familie, Erziehung und Bildung.
 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können dies durch einen Vereins oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Sie setzen die Maßnahme nach den Bedingungen des Maßnahmenkonzepts sowie des dazugehörigen Modulkatalogs um.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Konzeptdarstellung
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
  • Kassen oder Geschäftsbericht
  • Nachweis der Unterschriftsberechtigung
  • Satzung des Vereins, der gGmbH oder gUG, beziehungsweise Geschäftsordnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.
  • Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bei Ablehnung des Antrags besteht daher kein Rechtsbehelf.

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Hilfe & Kontakt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Anschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0

Fax

+49 911 943-10000

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 11:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr

Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 E

Anschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Internetadresse

https://www.bamf.de

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer