Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

Hilfe & Kontakt:

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Anschrift

Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 726161-0

Fax

+49 30 726161-212

Internetadresse

https://www.wpk.de/

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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