Nachforschungsgenehmigung zum Entdecken von Denkmalen beantragen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Erdarbeiten oder zufällig an der Erdoberfläche ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecken oder finden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde, dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, zu melden.

Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie für die Verantwortlichen der Erdarbeiten.

Archäologische Kulturdenkmale können zum Beispiel Gegenstände wie Steinwerkzeuge, Scherben oder Münzen sein, aber auch Strukturen wie Siedlungsreste oder Gräber aus der Vergangenheit des Menschen.

Verfahrensablauf

  • Die Fundmeldung können Sie online, per Post, per E-Mail oder telefonisch abgeben. 

  • Sie möchten einen Fund online melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, zu den Online-Diensten.

    • Bei den Online-Diensten gehen Sie auf „Meldung eines Kulturdenkmals“ und klicken auf „Hier starten“ – der Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch das Fundmeldeformular.

  • Sie wollen einen Fund per Post oder E-Mail melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, Archäologische Landesaufnahme.

    • Rufen Sie das Fundmeldeformular auf und drucken Sie es gegebenenfalls aus. Füllen Sie das Formular aus und schicken es per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

  • Sie möchten einen Fund telefonisch melden und einen Termin vereinbaren?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Organisation, Ansprechpartner

    • Rufen Sie in der Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme an. Die Kolleginnen und Kollegen der Landesaufnahme helfen Ihnen gerne.

  • Die Prüfung Ihres Fundmeldevorganges erfolgt meistens innerhalb von vier Wochen. Die Behörde meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

An wen muss ich mich wenden?

  • an das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

Voraussetzungen

  • Für eine Fundmeldung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fundmeldeformular des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Anschrift

Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Telefon

+49 4621 387-0

Fax

+49 4621 387-55

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer